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- Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (1104)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gegenworte - Hefte für den Disput über Wissen (664)
- Veröffentlichungen der Vorgängerakademien (291)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gentechnologiebericht (176)
- Akademienvorhaben Census of Antique Works of Art and Architecture Known in the Renaissance (152)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Sprache des Rechts, Vermitteln, Verstehen, Verwechseln (79)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Zukunft der Medizin: "Gesundheit für alle" (69)
- Akademienvorhaben Berliner Klassik (63)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gemeinwohl und Gemeinsinn (58)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Die Welt als Bild (57)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Die Herausforderung durch das Fremde (56)
- Initiative Jahresthema (51)
- Veröffentlichungen von Akademiemitgliedern (50)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Berliner Akademiegeschichte im 19. und 20. Jahrhundert (49)
- Akademienvorhaben Alexander-von-Humboldt-Forschung (47)
- TELOTA - IT/Digital Humanities (46)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Wissenschaften und Wiedervereinigung (40)
- Akademienvorhaben Schleiermacher in Berlin 1808-1834, Briefwechsel, Tageskalender, Vorlesungen (39)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Historische Gärten im Klimawandel (37)
- Akademienvorhaben Altägyptisches Wörterbuch (35)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Globaler Wandel (34)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Optionen zukünftiger industrieller Produktionssysteme (30)
- Veröffentlichungen von Akademiemitarbeitern (28)
- Akademienvorhaben Jahresberichte für deutsche Geschichte (27)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Bildkulturen (27)
- Akademienvorhaben Die alexandrinische und antiochenische Bibelexegese in der Spätantike (26)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Internationale Gerechtigkeit und institutionelle Verantwortung (26)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe EUTENA - Zur Zukunft technischer und naturwissenschaftlicher Bildung in Europa (22)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Frauen in Akademie und Wissenschaft (22)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Normative Konstituenzien der Demokratie (22)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Zukunft des wissenschaftlichen Kommunikationssystems (22)
- Akademienvorhaben Strukturen und Transformationen des Wortschatzes der ägyptischen Sprache. Text- und Wissenskultur im alten Ägypten (21)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe LandInnovation (21)
- Akademienvorhaben Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (17)
- Akademienvorhaben Protokolle des Preußischen Staatsministeriums Acta Borussica (17)
- Akademienvorhaben Preußen als Kulturstaat (16)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Humanprojekt (16)
- Akademienvorhaben Monumenta Germaniae Historica (14)
- Drittmittelprojekt Proyecto Humboldt Digital (14)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative (14)
- Veröffentlichungen externer Institutionen (14)
- Zentrum Mittelalter (13)
- Akademienvorhaben Leibniz-Edition Potsdam (12)
- BBAW (12)
- Akademienvorhaben Prosopographia Imperii Romani (10)
- Akademienvorhaben Griechisches Münzwerk (9)
- Akademienvorhaben Marx-Engels-Gesamtausgabe (9)
- Drittmittelprojekt Ökosystemleistungen (9)
- Drittmittelprojekt Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert (8)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Wandel der Universitäten und ihres gesellschaftlichen Umfelds: Folgen für die Wissenschaftsfreiheit (8)
- Initiative Forschungsdatenmanagement (6)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Implikationen der Digitalisierung für die Qualität der Wissenschaftskommunikation (6)
- Initiative Qualitätsbeurteilung in der Wissenschaft (5)
- ALLEA (4)
- Akademienvorhaben Alexander von Humboldt auf Reisen - Wissenschaft aus der Bewegung (4)
- Akademienvorhaben Inscriptiones Graecae (4)
- Akademienvorhaben Leibniz-Edition Berlin (4)
- Akademienvorhaben Turfanforschung (4)
- Drittmittelprojekt Deutsches Textarchiv (4)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Verantwortung: Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz (4)
- Akademienunion (3)
- Akademienvorhaben Corpus Inscriptionum Latinarum (3)
- Drittmittelprojekt CLARIN-D (3)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Strukturbildung und Innovation (3)
- Veröffentlichungen der Akademiebibliothek (3)
- Zentrum Preußen-Berlin (3)
- Akademienvorhaben Die Griechischen Christlichen Schriftsteller (2)
- Akademienvorhaben Galen als Vermittler, Interpret und Vollender der antiken Medizin (2)
- Drittmittelprojekt August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv (1796-1814). Erschließung und Edition (2)
- Drittmittelprojekt OCR-D (2)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Wissenschaftliche Politikberatung in der Demokratie (2)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Zukunft der Arbeit (2)
- Zentrum Sprache (2)
- Akademienvorhaben Anpassungsstrategien der späten mitteleuropäischen Monarchie am preußischen Beispiel 1786 bis 1918 (1)
- Akademienvorhaben Corpus Coranicum (1)
- Akademienvorhaben Digitales Wörterbuch der Deutschen Sprache (1)
- Akademienvorhaben Neuedition, Revision und Abschluss der Werke Immanuel Kants (1)
- Akademienvorhaben Schleiermacher - Kritische Gesamtausgabe (1)
- Drittmittelprojekt Jean Paul Edition (1)
- Drittmittelprojekt Transfer Unit Wissenschaftskommunikation (1)
- Initiative Wissen für Entscheidungsprozesse (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Funktionen des Bewusstseins (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gesundheitsstandards (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Klinische Forschung in vulnerablen Populationen (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Psychologisches Denken und psychologische Praxis (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Strategien zur Abfallenergieverwertung (1)
- Veröffentlichungen des Akademiearchivs (1)
Der Vorstand der BBAW hat 2013 eine Lizenzierungsleitlinie für gedruckte und für digitale Publikationen sowie für Forschungsdaten und Forschungssoftware verabschiedet. Durch inzwischen eingetretene technische, organisatorische und rechtliche Weiterentwicklungen ist eine Neufassung der Leitlinie erforderlich geworden, die in diesem Dokument erfolgt. Das Material, das in wissenschaftlichen Vorhaben entsteht sowie die Informationen, die die Akademie der Öffentlichkeit digital vermitteln will, sind erheblich vielfältiger geworden. Um den Zugriff auf dieses Material, dessen Nutzung und Weiterverarbeitung rechtssicher zu gestalten, ist es erforderlich, Nutzungslizenzen zu vergeben. Die vorliegenden Leitlinien hierzu betreffen gedruckte und elektronische Textpublikationen, Audio-, Video- und Filmdokumente, Forschungsdaten, die in unterschiedlichen Formaten in Forschungsprojekten der Akademie entstehen, darunter Webseiten und Internetplattformen sowie Forschungssoftware. Zur Abkürzung werden im Folgenden diese Materialien unter dem Begriff der „wissenschaftlichen Produkte“ zusammengefasst.
Schriftquellen und archäologische Zeugnisse erlauben Einblicke in den
mittelalterlichen asiatischen Seehandel. Doch darf man die maritime
Bühne Asiens auf Handelsbeziehungen reduzieren? Wie treffend ist
das beliebte Bild von der »Maritimen Seidenstraße«? Wie steht es um
Konzepte und Theorien, etwa um die Möglichkeit, Braudel’sche Normen
auf Asien zu übertragen? Und wie ist die Rolle Zheng Hes zu werten?
Das Thema ist aktueller denn je, zumal Beijing für eine Wiederbelebung
früherer Kontakte in neuem Format wirbt.
Dieser Vortrag aus dem Jahr 2018 zeichnet nach, wie der Lebens- und Denkweg Friedrich Schleiermachers von seiner Zugehörigkeit zur deutsch-reformierten Kirche im preußischen Staat geprägt war, die als Kirche des regierenden Hauses Privilegien genoss, zugleich aber eine kleine Minderheit war, die stets bedacht blieb, ihre lehrmäßige und liturgische Eigenständigkeit gegenüber der lutherischen Mehrheitskirche zu behaupten. Schleiermacher blieb in seinen Überzeugungen reformiert, sah darin aber kein Hindernis zu voller kirchlicher Gemeinschaft mit dem Luthertum.
Seit Beginn des Christentums sind Briefe und Korrespondenzen wichtige Quellen nicht nur für Kirchenverfassung, Theologie und Lehre, sondern auch für Mentalität, gelebte Frömmigkeit und die Alltagsgeschichte des Glaubens. Dieser Vortrag aus dem Jahr 2016 nimmt sich dementsprechend Schleiermachers Briefwechsel der Jahre 1808 bis 1810 vor: Was erfahren wir aus ihm über Hausgottesdienste, die damals viele Familien feierten, statt die öffentlichen Gottesdienste in der Kirche zu besuchen? Wie beging und erlebte man das heilige Abendmahl? Was teilt man einander aus dem eigenen Innersten mit?
Der Artikel beleuchtet die 134jährige Geschichte der evangelisch-theologischen Fakultät an der Universität Breslau: die im Rahmen der preußischen Reformen erfolgte Neugründung der Universität als bikonfessionelle Hochschule für die Provinz Schlesien, die Vorherrschaft des theologischen Rationalismus, die theologische und kirchliche Rivalität zwischen Positiven und Liberalen im späteren 19. Jahrhundert, das Erscheinen moderner Ansätze wie der Religionspsychologie um die Jahrhundertwende, die Ruinierung der Fakultät durch die national-sozialistische Hochschulpolitik. Breslau gehörte unter den deutschen Fakultäten stets zu den kleinen; die mit Schlesien verbundene Provinzialität im Guten und Schlechten verlor sie nie. Zum Schluss werden die etwa 100 Professoren und Dozenten, die die Fakultät während ihres Bestehens hatte, in Biogrammen vorgestellt.
Für Schleiermacher ist Religion keine pädagogisch nützliche Mischung von Metaphysik und Moral, sondern eine eigene Dimension des Menschseins, Anschauung des Universums, Sinn und Geschmack fürs Unendliche; die von der Aufklärung favorisierte „natürliche Religion“ der allgemeinen, übergeschichtlichen Vernunftwahrheiten sei bloß eine Totgeburt, jede wirkliche, lebendige Religion dagegen eine unableitbare geschichtliche Individualität. Im Christentum sei Jesus Christus die Zentralgestalt, der Vermittler und Versöhner des Zwiespalts zwischen Endlichem und Unendlichem, an dem sich alle Religion abarbeite. Im Laufe seiner Entwicklung strebe das Christentum immer mehr zu Sozialgestalten ohne Hierarchie zwischen Priestern und Laien; in der Vollendung (den aber selbst der Protestantismus noch nicht erreicht habe) würden alle „von Gott gelehrt“ sein (Johannes 6,45).
Der Band dokumentiert die Pressepolitik Preußens zwischen der im März 1848 erzwungenen Aufhebung der Zensur und der gesetzlichen Regelung des Presserechts von 1874. Die Quellen zeigen die Vielgestaltigkeit der zensurfreien Presseunfreiheit dieser Jahrzehnte, die auf staatlicher Regulierung, Repression und Propaganda fußte. Zudem werden die wichtigsten zentralstaatlichen Lenkungs- und Kontrollorgane in ihrem Wirken und Personal vorgestellt.
Durch die zunehmende Digitalisierung nimmt die Bedeutung von Forschungsdaten in den Geisteswissenschaften, insbesondere in den Digital Humanities, zu. Dabei rücken in den letzten Jahren verstärkt Open Science-Paradigmen, wie der möglichst offene Zugang zu den Daten und die FAIR Data Principles (Findable, Accessible, Interoperable, Reuseable) in den Fokus. Diese bedeuten einen Paradigmenwechsel für Wissenschaftler*innen und Wissenschafts- und Gedächtnisinstitutionen und erfordern die Kooperation im Rahmen nationaler und internationaler Infrastrukturen.
Zur Förderung guter Datenmanagementpraktiken verlangen verschiedene nationale und internationale Förderorganisationen bei Projektanträgen Auskunft über den Umgang mit nachgenutzten oder erstellten Forschungsdaten, z. B. in der Form von Datenmanagementplänen (DMPs). Inzwischen setzt sich die Erkenntnis durch, dass es nicht mit einem einmaligen Datenmanagementplan getan ist, sondern dass DMPs während des Projektverlaufs angepasst werden müssen, um das Forschungsdatenmanagement aktiv und unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder zu unterstützen und seine Potenziale auszuschöpfen (aktives Forschungsdatenmanagement). Hierfür wird im Rahmen eines DFG-Projekts das Werkzeug Research Data Management Organizer (RDMO) entwickelt.
Der Vortrag gibt eine Einführung in die wichtigsten Begrifflichkeiten und Konzepte des geisteswissenschaftlichen Forschungsdatenmanagements und seine Bedeutung für die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis, die Qualitätssicherung der Forschungsdaten und die Erhöhung des Impacts der Resultate digitaler geisteswissenschaftlicher Forschung und führt diesbezüglich in Funktionalitäten und Anwendungsmöglichkeiten des Werkzeugs RDMO ein.
Präsentationsfolien für einen Vortrag im Rahmen des DH-Kolloquiums an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) am 02.08.2019.
Digitale Technologien und Formate eröffnen Museen neue Formate der Interaktion, Interpretation und Kommunikation. Im Vergleich zu objektbezogener Forschung im Museum, die durch den Einsatz digitaler Erschließungssysteme, der Nutzung und Publikation von digitalen Reproduktionen und der Integration von digital gestützten Untersuchungsmethoden eine methodische Erweiterung erfährt, wird die Entwicklung digitaler Kommunikations- und Vermittlungsformate bisher eher selten als transdisziplinärer Forschungsauftrag im Museum verstanden. Mit museum4punkt0 wurde 2017 erstmals in Deutschland ein museales Forschungsprojekt initiiert, welches Kulturinstitutionen verschiedener Sparten, Größen und institutionellen Strukturen mit dem Ziel der Entwicklung und Beforschung digitaler Anwendungen in einem Verbund vereint. Zentrales Merkmal des Verbundes ist die Vernetzung und gegenseitige Unterstützung der beteiligten Institutionen bei der Entwicklung und Evaluation von digitalen Vermittlungs- und Kommunikationsangeboten. Untersucht wird, wie neueste digitale Technologien effektiv für die Aufgaben von Museen, insbesondere in der Wissensvermittlung, nutzbar gemacht werden können.
Die digitalen Geisteswissenschaften beschäftigen sich mit der Erforschung von Methoden, die für die Erstellung von formalen Modellen in den Geisteswissenschaften nötig sind, sowie mit deren Anwendung auf konkrete geisteswissenschaftliche Forschungsfragen. Das Web of Data (Semantic Web) verspricht mittels formalen Modellen die Welt zu beschreiben und Forschungsdaten auf einer semantischen Ebene so zu strukturieren, dass Interoperabilität, Nachvollziehbarkeit und Nachnutzung gewährleistet sind.
Am Beispiel einer Ontologie zur virtuellen Rekonstruktion des Nachlasses von Stefan Zweig sowie eines konzeptionelles Datenmodell zur Beschreibung von Transaktionen in historischen Rechnungsunterlagen wird der Vortrag Herausforderungen und Möglichkeiten des Web of Data veranschaulichen. Die Diskussion erstreckt sich von der Forschungsfrage der jeweiligen Fachdomäne, über das Ontology Engineering bis hin zur Anwendung der Ontologie im Projektkontext und der Modellierung der Daten als Linked Open Data Ressource.
In diesem Faszikel werden die ersten 911 antiken lateinischen Inschriften des Conventus Carthaginiensis, Provinz Hispania Tarraconensis ediert. Wie beim CIL üblich erschien der Band in lateinischer Sprache.
Im 2. Supplementband zu CIL IX werden die lateinischen Inschriften zu drei Bereichen (Marrucini, Paeligni und Vestini) innerhalb der antiken Regio IV: Sabini et Samnium ediert. Dazu kommt eine Karte am Ende der Datei für den leichteren Überblick.
Die kommentierende Quellenstudie „Die Lehndorffs. Lebenswelten einer ostpreußischen Adelsfamilie zwischen 1700 und 1945“ gibt Einblick in die Geschichte der Grafen von Lehndorff vor dem Hintergrund der allgemeinen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und in der Abfolge mehrerer Generationen. Sie beschreibt in vielfältiger Weise das Leben auf dem Gutsbesitz Steinort in Ostpreußen, in Königsberg und Berlin vom 18. bis in das 20. Jahrhundert ab. Die Sachgebiete, die dabei angesprochen werden, reichen von der Ansiedlung bis zur Errichtung des Herrenhauses, von adliger Herrschaftsausübung bis zum Lehnsrecht, von der Dorfverfassung bis zum Landesrecht, von der Religion bis zur Politik, von der Bildung bis zum Leben adliger Frauen.
Der dritte Band der naturwissenschaftlichen, medizinischen und technischen Schriften von G. W. Leibniz umfasst die Themen Akustik, Elastizität, Festigkeit und Stoß. Die überwiegend lateinischen Texte werden größtenteils zum ersten Mal veröffentlicht und historisch-kritisch ediert. Fast alle stammen aus der Zeit nach dem Aufenthalt von Leibniz in Paris (1672-1676) und sind bis zu seinem letzten Lebensjahrzehnt entstanden. Die fortgesetzte Beschäftigung mit dem Stoß führte Leibniz bald nach seiner Rückkehr zu einer umfangreichen Untersuchung (1678). Daraus gewann er die Grundlage für seine Kräftelehre, die ihm erlaubte, weitere Aspekte des Stoßes zu erforschen. Eine ähnlich strukturierte Untersuchung (1680) erfolgte wenig später zur Akustik. Miteinher gingen Überlegungen zur Elastizität und Festigkeit, die nicht nur Phänomene der Akustik, sondern auch des Stoßes berührten. Die wenigen Texte, die Leibniz zu den Themen des Bandes selbst veröffentlichte, werden hier erstmals mit Blick auf die handschriftliche Überlieferung in ihrer Genese greifbar. Daneben dokumentieren die edierten Auszüge, Kommentare und Rezensionen, die Leibniz zu zeitgenössischen Veröffentlichungen anfertigte, seine Auseinandersetzung mit dem Wissen seiner Zeit.
Das Kapitel fasst zunächst den aktuellen Sachstand zusammen und bietet einen Ausblick auf die zukünftige Bedeutung von Organoiden für Forschung und Gesundheitsversorgung, wobei auch die Rechtslage und ethische Diskussionen berücksichtigt werden. Daran anschließend werden Handlungsempfehlungen für die Politik abgeleitet.
Zusammenfassung
(2020)
The article provides a new critical edition of the so-called Epistula synodalis by Amphilochius of Iconium.
The article provides guidelines for encoding critical digital editions for the Patristic Text Archive and beyond.
Die beiden Beiträge des Hefts „Vertrauenswürdige KI? Vorausschauende Politik!“ mit den ethischen und rechtlichen Herausforderungen Künstlicher Intelligenz (KI) auf europäischer Ebene. Der erste Beitrag liefert einen Kommentar, wie die EU Ethikleitlinien für eine vertrauenswürdige KI um eine rechtliche Perspektive ergänzt werden können. Im zweiten Beitrag werden darüber hinaus Vorschläge für eine vorausschauende europäische Politik für den Umgang mit KI unterbreitet.
Die beiden Beiträge des Hefts „Kompetent eigene Entscheidungen treffen? Auch mit Künstlicher Intelligenz!“ widmen sich den Herausforderungen für menschliche Kompetenz und Entscheidungsfindung in Zeiten von Künstlicher Intelligenz (KI). Im ersten Beitrag wird die Frage aufgeworfen, ob die versprochenen Erleichterungen durch die Delegation von Entscheidungen auf technische Systeme tatsächlich einen Freiheitszuwachs bedeuten oder eher einen Verlust an individueller Freiheit. Daran anknüpfend geht der zweite Beitrag darauf ein, ob Menschen durch Mensch-Maschine-Interaktionen nicht wichtige Kompetenzen verlieren und wie dem entgegengewirkt werden kann.
In dem Heft „KI als Laboratorium? Ethik als Aufgabe!“ setzen sich die Autorinnen und Autoren in sechs Beiträgen interdisziplinär mit einem verantwortungsbewussten Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) aus verschiedenen Perspektiven auseinander. Themen sind unter anderem Mensch-Maschine-Interaktion, Transparenz von KI-Systemen, Herausforderungen für den Datenschutz, Gesellschafts-Foresightprozesse sowie eine Begriffsdefinition von "ethischer KI".
Organoide sind Mini-Werkzeuge für die biomedizinische Forschung. Sie werden außerhalb des Körpers aus Stammzellen gezüchtet und bilden gezielt bestimmte Organe nach. So gibt es etwas Hirnorganoide, Lungenorganoide oder Darmorganoide, die die entsprechenden Organe in der Zellzusammensetzung und grundlegenden Funktionen nachahmen. Sie können als Krankheitsmodelle oder als Testsysteme für neue Medikamente dienen. Das White Paper führt in die Welt der Organoide ein und beinhaltet auch Kernaussagen und Handlungsempfehlungen zum Thema, welche die interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gentechnologiebericht der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften erarbeitet hat.
Konon von Bidana ist der Apostel der rauhen Landschaft Isaurien: Nachdem Paulus gescheitert ist, kommt das Evangelium Christi durch Konon, einen Dorfbewohner aus dem Taurosgebirge, der kaum Griechisch spricht, dafür aber die einheimische Sprache, zu den Bewohnern der Berge. Er befriedet die notorisch unruhige Region, indem er Dämonen austreibt. Von einem römischen Statthalter vor Gericht gezerrt, wird ihm als Christ unter Foltern der Prozeß gemacht – doch seine isaurischen Jünger greifen zu den Waffen und befreien den blutüberströmten Wundertäter von der Folterbank.
So zumindest stellt es die spätantike griechische Märtyrervita Konons dar, die in diesem Band ediert, übersetzt und eingeleitet wird. Auch wenn Konon also nicht als Märtyrer starb, breitete sich sein Kult zunächst in Kleinasien und dann im weiteren Mittelmeerraum aus; großen Anteil daran hatte der ebenfalls aus dem Tauros stammende Kaiser Zenon. Unangefochtenes Zentrum von Konons Verehrung blieb seine Heimat, Isaurien. Hier scheint auch seine Vita verfaßt worden zu sein, bevor sie sich in griechischen Handschriften verbreitete und in viele Sprachen der Alten Welt, darunter Koptisch, Armenisch und – später – Altkirchenslawisch, übersetzt wurde.
Dieser Band steht in enger Verbindung mit TU 184.
In wie fern spiegelt sich in Schleiermachers Darstellung und Deutung der Kirchengeschichte seine eigene reformierte Konfession wider? Die Reformation ging für Schleiermacher aus einem gemeinsamen Prinzip hervor, der Überzeugung von der in Christus gegebenen unmittelbaren Gottesgemeinschaft ohne kirchlich Vermittlung, weder durch priesterliche Interzession noch durch auferlegte gute Werke und Verdienste noch auch durch Lehramt oder Tradition, die das Verständnis der Schrift als Urkunde des Christentums vorgäben; bei der Geltendmachung dieses Prinzips stünden ihn Zwingli und die französischen humanistischen Biblizisten gleichberechtigt neben Luther. In Gestalten wie dem Theologen Ratramnus aus dem 9. Jahrhundert sieht Schleiermacher schon Positionen der späteren reformierten Konfession vorgebildet. Seine Ekklesiologie nimmt zwar die reformierte Unterscheidung zwischen sichtbarer und unsichtbarer Kirche auf, versteht aber etwas anderes darunter als Zwingli. Indem sie die Kirche (allerdings nicht unmittelbar eine der bestehenden verfassten Kirchen) zum fleischgewordenen Geist erklärt, hat sie zudem einen gewissen katholischen Einschlag.
In 1850, Jacob Frerichs produced the first and until now the only edition of Friedrich Schleiermacher’s important lectures on Practical Theology. It is a mix and compilation of students’ transcripts from six different semesters, redundant and at times contradictory, which doesn’t correspond to Schleiermacher’s actual lectures. Most of the transcripts used by Frerichs are still preserved and have now been evaluated for a new edition of Schleiermacher’s Practical Theology. This article disassembles Frerichs’ edition into its components giving evidence for every text passage from which source Frerichs took it.
Minderheiten und Mehrheiten : Erkundungen religiöser Komplexität im mittelalterlichen Afro-Eurasien
(2020)
In der aufgeheizten öffentlichen Debatte erscheinen die monotheistischen Religionen als Ursache von Gewalt und religiöser Intoleranz. Radikale Gruppen bedienen sich der Gewaltgeschichte und der religiösen Polemik der mittelalterlichen Jahrhunderte für ihre politischen Strategien. Dabei nutzen sie die weit verbreitete Annahme, dass gegenwärtige Erfahrungen religiöser Komplexität eine neuartige Erscheinung sind, die den vermeintlich ursprünglichen Zustand entstellen. Es scheint daher angebracht, sich die bekannte Tatsache vor Augen zu führen, dass die Duldung anderer monotheistischer Gruppen in den christlichen und islamischen Herrschaftsgebieten Eurasiens in den mittelalterlichen Jahrhunderten üblich gewesen ist. Tatsächlich scheint die echte monoreligiöse Situation mancher Regionen als erklärungsbedürftige Ausnahme. Ferner waren die herrschenden christlichen oder islamischen Gruppen nicht selten zu Beginn in der numerischen Minderheit. Was bedeutet dies für die verflochtene Geschichte Eurasiens? In welchem Verhältnis standen religiöse Abgrenzung und soziale und kulturelle Verflechtung? Zu diesen Fragen wurden in den letzten Jahren neue Forschungsansätze entwickelt, die hier diskutiert und systematisiert werden sollen.
Spektakulär sind die Fortschritte, die die Genomik in jüngster Zeit erreicht hat. Populationsgenetische Studien verwenden die Daten aus der heutigen Bevölkerung und beziehen diese auf vergangene demografische Vorgänge; doch auch altes Skelettmaterial wird für Deutungen der Vergangenheit herangezogen. Nicht nur die Fachwelt, sondern auch eine breite Öffentlichkeit erhofft sich dadurch neue Aufschlüsse über die Identität von Menschen in Gegenwart und Vergangenheit. Doch einige dieser Arbeiten laufen Gefahr, die Fehler eines Reduktionismus zu wiederholen, der in der Geschichtsschreibung des 20. Jahrhunderts dem Rassismus Vorschub geleistet hat.
Der amerikanische Mittelalterhistoriker Patrick J. Geary sucht für seine Auswertung von Genomdaten der Völkerwanderung die Zusammenarbeit mit Archäogenetikerinnen und Archäogenetikern und stellt in seinem Essay grundlegende Fragen zur historischen Nutzung dieses Materials: Wie können Genomdaten so mit der bekannten schriftlichen Überlieferung verbunden werden, dass sich grundlegende historische Prozesse wie Migration und sozialer Wandel neu interpretieren lassen? Und kann auf dieser Grundlage unser Verständnis der jüngeren Vergangenheit vertieft werden?
Documentación de la Política de digitalización de Proyecto Humboldt Digital (ProHD) (v1.0.1). Tras definir términos y conceptos básicos (resolución, profundidad de color, compresión, tamaño de ficheros y formatos de fichero), se describe el equipamiento del proyecto (escáneres y software), los parámetros de calidad y otras especificaciones (nombres de ficheros), y, por último, se esboza un flujo de trabajo preliminar (preparación, captura, post-procesamiento, creación de metadatos, respaldo).
Con esta comunicación pretendemos debatir sobre los principales retos y oportunidades que supone un proyecto de cooperación entre la Academia de las Ciencias y las Humanidades de Berlín (BBAW) y la Casa Humboldt de la Oficina del Historiador de la Ciudad de La Habana (OHCH); asimismo, presentaremos los primeros avances realizados en la digitalización y edición digital con métodos filológicos de un corpus de textos centrado en la recepción del pensamiento antiesclavista de Alexander von Humboldt y en la realidad colonial de la isla.
El corpus seleccionado se define por su naturaleza transnacional y multilingüe (español, francés y alemán) y por su dispersión física, pues los documentos se encuentran en varias bibliotecas y archivos cubanos, alemanes y polacos. Gracias a las posibilidades de interconexión y reutilización del medio digital, este proyecto se propone preservar y dar acceso digital a una colección coherente y unitaria desde un punto de vista temático. De esta manera, los usuarios obtendrán una mirada nueva y completa al problema de la esclavitud y al funcionamiento del sistema colonial, que condenaba a la isla al monocultivo y a importar bienes de primera necesidad procedentes de la Metrópolis.
El proyecto cuenta con un equipo internacional y multilingüe capacitado para incrementar el acceso a través de internet del patrimonio cultural cubano-alemán. Con tal fin, se ha adquirido equipamiento (ordenadores, escáneres de alta resolución, impresora, mobiliario, etc.) adecuado con el que se digitalizarán los documentos preservados en Cuba. Asimismo, se espera definir una metodología en común que asegure la sostenibilidad de los archivos de imágenes en formato estándar (TIFF), la identificación y descripción de los objetos digitales mediante metadatos, la obtención de texto completo de las obras impresas por medio de tecnologías OCR, la representación de la estructura de los textos con lenguaje de marcado TEI/XML y, finalmente, la publicación de ediciones académicas digitales en una plataforma abierta y multilingüe.
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Entwicklungen der Kommentierungspraxis in digitalen Brief- und Tagebucheditionen. Er untersucht dazu auch quantitativ die Kommentarpraxis anhand von TEI-XML-Daten und stellt sie teilweise Datenerhebungen aus gedruckten Editionen gegenüber. Darüber hinaus werden neue Entwicklungen und Möglichkeiten digitaler Editionen diskutiert, etwa zur Vernetzung, zum Austausch von Stellenkommentaren sowie zum Einsatz von Semantic-Web-Technologien.
Dieser 3. Supplementband zu der italischen Regio IV Sabini et Samnium enthält Addenda & Corrigenda zu 565 Inschriften sowie rund 550 Neueditionen.
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Ausgehend von Interviews mit berufungserfahrenen Professorinnen und Professoren diskutieren die Autoren unerwünschte Nebenfolgen von Befangenheiten in Berufungsverfahren. Sie beschreiben das Dilemma, das bei der Besetzung von Berufungskommissionen entsteht, wenn die Fachkompetenz der Mitglieder und Gutachter/-innen zu Befangenheiten führt, weil die Bewerber/-innen aus dem gleichen (eng umgrenzten) Feld stammen. Anhand von vier Modellen wird gezeigt, welche Möglichkeiten des Austarierens zwischen Fachkompetenz und Befangenheit die vorgestellten Regulierungsmöglichkeiten bieten.
In der Ausgabe „Verantwortungsvoller Einsatz von KI? Mit menschlicher Kompetenz!“ präsentieren die Mitglieder der Interdisziplinären Arbeitsgruppe „Verantwortung: Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz“ ihre Empfehlungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Sie plädieren u. a. dafür, die menschlichen Kompetenzen im Umgang mit diesen neuen Technologien zu stärken.
Die Empfehlungen werden durch Beiträge ergänzt, die sich mit der rechtlichen Dimension rund um KI-Anwendungen, mit Ansätzen von Ethics by Design sowie mit den Folgen für die Demokratie auseinandersetzen.
Mit der Digitalisierung der Wissenschaftskommunikation verbindet sich eine Vielzahl neuer Kommunikationsformen und Partizipationsmöglichkeiten, die das Verhältnis von Wissenschaft und Gesellschaft grundlegend verändern. In diesem Band wird ein Theorierahmen entwickelt, der hilft, diese Veränderungen anhand konkreter Beispiele wie Open Science, Plagiats-Wikis oder Wissens-Communities einzuordnen, Forschungsbefunde zu systematisieren und auf offene Fragen hinzuweisen. Die Autorinnen und Autoren waren Mitglieder der Interdisziplinären Arbeitsgruppe „Implikationen der Digitalisierung für die Qualität der Wissenschaftskommunikation“ (2018-2021).
Der „Denkanstoß“ skizziert Möglichkeiten für den Umgang mit den Folgen der Corona-Krise und darüber hinaus, um jungen Wissenschaftler:innen angemessene Bedingungen für gute Arbeit in Forschung und Lehre zu ermöglichen: Thematisiert werden Fragen der Befristungspraxis und wissenschaftliche Karrieren, disziplinüberschreitende Forschung, öffentliche Vermittlung und Transfer von Forschungserkenntnissen, Sichtbarkeit und Vielfalt in öffentlichen Debatten sowie – im Hinblick auf Studierende – pragmatische Regelungen für den erfolgreichen Abschluss des Studiums.
Nachhaltige Medizin
(2021)
Unter dem Titel „Nachhaltige Medizin“ beleuchtet dieser „Denkanstoß“ Perspektiven der (bio-)medizinischen Forschung und Versorgung zu wichtigen Themenfeldern unter besonderer Berücksichtigung von Aspekten der Infektion und Immunologie und mit Bezug zur COVID-19-Pandemie der Jahre 2020/2021. Mit Beiträgen von Nikolaus Rajewsky, Andreas Diefenbach, Andreas Radbruch, Lothar H. Wieler et al.
Inhaltsverzeichnis
(2021)
Zusammenfassung
(2021)
In dem Heft „Wissenschaftsfreiheit in Deutschland“ werden drei rechtswissenschaftliche Perspektiven auf „Wissenschaftsfreiheit“ in ihrer Bedeutung für das Hochschulsystem vorgestellt. Dieter Grimm diskutiert anhand von fünf Leitfragen „Wissenschaftsfreiheit“ als Funktionsgrundrecht. Lothar Zechlin fragt, welche Akteure im Wissenschaftssystem, wann welche Trägerschaft innehaben. Beide Autoren erläutern ihre Fragestellung auch in historischer Hinsicht. Christoph Möllers schließlich erörtert die Funktionsgrenzen von Wissenschaftsfreiheit, ausgehend von der Annahme, dass das Grundgesetz zwar Wissenschaftsfreiheit garantiere, nicht aber deren organisationale Durchführung. Soziologische Schlussfolgerungen von Uwe Schimank runden das Heft ab.
Der mediale Wandel hat die öffentliche Wissenschaftskommunikation deutlich verändert. Eine Folge ist, dass viel mehr Akteure in die Kommunikation über wissenschaftliche Themen einbezogen sind. Dies hat zur Folge, dass auch Falschinformationen und Verschwörungstheorien leichter über das Internet verbreitet werden können. Für die Nutzer*innen ist es jedoch nicht immer einfach diese von seriöser Wissenschaftskommunikation zu unterscheiden. Die beiden Beiträge des Bandes diskutieren in verfassungsrechtlicher Hinsicht Fragen des Rechtschutzes und des Regulierungsbedarfes im Hinblick auf Social Media: Wolfgang Schulz und Keno C. Potthast nehmen dabei stärker die nationale und Natali Helberger die internationale Perspektive vergleichend in den Blick.
Im „Fünften Gentechnologiebericht“ bieten namhafte Expertinnen und Experten einen Überblick über aktuelle Entwicklungen des dynamischen Forschungsfeldes der Gen- und Biotechnologien und ihrer Anwendungen. In den Bick genommen werden u. a. genetische Diagnostik, somatische Gentherapie, Impfstoffentwicklung, Stammzell- und Organoidforschung, Grüne Gentechnik, Synthetische Biologie, Gene Drives, Genome-Editing, Epigenetik und Einzelzellanalyse. Neben Sachstandsberichten werden auch die gesellschaftliche Wahrnehmung der Gentechnologien sowie ethische und rechtliche Fragen erörtert, u. a. zu Genome-Editing, Hirnorganoiden und Big Data in der personalisierten Medizin. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gentechnologiebericht gibt außerdem Handlungsempfehlungen zu zentralen Themen.
Im „Fünften Gentechnologiebericht“ bieten namhafte Expertinnen und Experten einen Überblick über aktuelle Entwicklungen des dynamischen Forschungsfeldes der Gen- und Biotechnologien und ihrer Anwendungen. In den Bick genommen werden u. a. genetische Diagnostik, somatische Gentherapie, Impfstoffentwicklung, Stammzell- und Organoidforschung, Grüne Gentechnik, Synthetische Biologie, Gene Drives, Genome-Editing, Epigenetik und Einzelzellanalyse. Neben Sachstandsberichten werden auch die gesellschaftliche Wahrnehmung der Gentechnologien sowie ethische und rechtliche Fragen erörtert, u. a. zu Genome-Editing, Hirnorganoiden und Big Data in der personalisierten Medizin. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gentechnologiebericht gibt außerdem Handlungsempfehlungen zu zentralen Themen. Die Kurzfassung enthält die Einleitung, eine Zusammenfassung der Buchbeiträge und die Handlungsempfehlungen der IAG Gentechnologiebericht.
Obwohl Gesundheit für alle Menschen essentiell ist, unterliegt das Verständnis des Begriffs »Gesundheit« jeweils historisch, regional und kulturell unterschiedlichen Einflüssen. Mit verschiedenen Festlegungen von »Gesundheit und Krankheit« werden auch die Aufgaben der Medizin unterschiedlich definiert.
Dieser Band ist dem Thema »Verständnis(se) von Gesundheit« gewidmet, einem der Kernthemen der interdisziplinären Arbeitsgruppe der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften »Zukunft der Medizin: Gesundheit für alle«. Es wird u.a. der Frage nachgegangen, wie die Medizin Krankheiten nicht nur immer besser therapieren kann, sondern wie sie außerdem besser imstande sein könnte, Gesundheit zu bewahren. Die Beiträge zeigen historische Kontinuitäten auf und verbinden diese mit kulturgeschichtlichen Besonderheiten aus allen Regionen der Welt, Europa, China, Indien, Afrika, Südamerika sowie mit philosophischen Aspekten, z.B. der Frage der Verantwortung für die eigene Gesundheit. So ergibt sich ein holistisch(er)er Gesundheitsbegriff, aus dem neue Perspektiven für die evidenzbasierte Medizin erwachsen.
Ein eigener Buchteil ist dem Verständnis von Gesundheit aus Sicht einzelner Patienten und den Empfehlungen an die Politik gewidmet.
- interdisziplinärer Zugang zum Thema Medizin inkl. historischer Beiträge
- holistisches Verständnis von Gesundheit, das regionale Medizintraditionen miteinbezieht
- Aufzeigen blinder Flecken medizinischer Versorgung und Empfehlungen an die Politik
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Der Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ gibt Anregungen und Anstöße für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.:
Kopieren Sie bitte folgenden Link für die ausführlichen Arbeitspapiere:
https://edoc.bbaw.de/solrsearch/index/search/searchtype/collection/id/16617
Genome-Editing und Einzelzellanalyse sind zwei bahnbrechende biotechnologische Methoden, die die gesamte Bandbreite der lebenswissenschaftlichen Forschung und Anwendung verändert und erweitert haben. Beide waren bereits Gegenstand eigenständiger Publikationen der IAG Gentechnologiebericht.1 Sie werden in diesem Kapitel in ihren Grundzügen und ihrer Bedeutung für die Entwicklung der Gentechnologien vorgestellt sowie die ethischen und rechtlichen Kontroversen um sie skizziert. Zunächst geht es um die wissenschaftlichen Grundlagen des Genome-Editing, womit Verfahren bezeichnet werden, durch die gezielt und relativ präzise Basenabfolgen im Genom lebender Zellen verändert werden können. Unter den „Genscheren“ wird das CRISPR/Cas-System mit Blick auf seine Funktionsweise, Entdeckungsgeschichte und Weiterentwicklung vorgestellt. Danach werden ethische und rechtliche Kontroversen um genomeditierte Pflanzen und den Einsatz des Genome-Editing in der menschlichen Keimbahn diskutiert. Zentraler Streitpunkt beim Einsatz von Genome-Editing in Pflanzenzüchtung und Landwirtschaft ist die regulatorische Frage, ob mittels Genome-Editing erzeugte Pflanzen, die lediglich punktuelle, schwer nachweisbare Mutationen und keine Fremdgene enthalten, als gentechnisch veränderte Organismen im Sinne des Gentechnikrechts gelten sollten – wie der EU-Gerichtshof 2018 entschied – oder nicht. Im Anschluss geht es um die ethischen und rechtlichen Aspekte von Keimbahnmodifikationen, also von auf alle folgenden Generationen vererbbaren Eingriffen in das menschliche Erbgut, die entweder therapeutischen bzw. präventiven Zwecken dienen können oder aber dem sog. Enhancement, also der Steigerung von Fähigkeiten oder der Erzeugung bestimmter Eigenschaften. Auch hier werden Pro- und Kontra-Argumente erörtert und die Prinzipien und Empfehlungen verschiedener Stellungnahmen skizziert. Der erste Teil des Kapitels schließt mit dem Fall der 2018 geborenen chinesischen Zwillingsmädchen, deren Erbgut durch Genome-Editing verändert worden war.
Der zweite Teil stellt die Einzelzellanalyse vor mit Blick auf ihre Funktionsweise, den gegenwärtigen Forschungsstand und ihr Potenzial für Anwendungen in biologischer Forschung und Medizin. Durch die Einzelzellanalyse gewinnbare Daten über einzelne Zellen gewähren einen zuvor unerreichbaren Einblick in deren Funktionsweise innerhalb von Geweben bzw. Zellpopulationen. Ermöglicht wurde dies durch technologische Entwicklungen wie Next-Generation-Sequencing und Omics-Technologien, die komplexe Vorgänge in Zellen erschließen. Weitere Schritte auf dem Weg zu einer personalisierten Medizin könnten durch neue Möglichkeiten der Untersuchung patientenspezifischer Tumore, zellulärer Veränderungen bei chronischen Erkrankungen und das Ansprechen bestimmter Zellen auf Medikamente zurückgelegt werden. Der Vergleich der Zellen Erkrankter mit denen Gesunder gibt Aufschluss über individuelle Krankheitshintergründe. Die komplexen und umfangreichen Daten der Einzelzellanalytik stellen hohe Ansprüche an den technischen Umgang mit und Austausch von ihnen und ihre Interpretation sowie an Datensicherheit und Datensouveränität.
Das Spotlight von Alma Kolleck und Arnold Sauter stellt die Diskussion um Gene Drives im Vergleich zur Gentechnikkontroverse der letzten Jahrzehnte dar. Gene Drives (wörtlich übersetzt: Genantriebe) seien eine vergleichsweise neue Technologie, mit der durch Erhöhung der Vererbungswahrscheinlichkeit zumindest in der Theorie ganze Populationen von sich sexuell fortpflanzenden Tieren und Pflanzen verändert werden könnten. Da sie bislang nur im Labor getestet werden, sei ihre tatsächliche Wirkung noch unklar. Die Einschätzungen hinsichtlich ihrer möglichen positiven wie negativen Folgen seien vermutlich übersteigert, unterschieden sich dramatisch und führten zu verhärteten Fronten zwischen Befürworter*innen und Gegner*innen der Technologie. Damit weist der Diskurs, Alma Kolleck und Arnold Sauter zufolge, Merkmale vergangener Debatten um Gentechnologien auf, wie etwa eine Technologiefixierung statt einer Problemlösungsorientierung. Darüberhinausgehende neue Aspekte basierten auf der größeren Brisanz von Risikomanagement und -governance, da Gen-Drive-Organismen sich in Wildpopulationen autonom vermehren sollen. Dies gehe mit neuen Herausforderungen für die demokratische Mitsprache der Menschen in betroffenen Gebieten sowie für grenzübergreifende Absprachen einher.
Hans-Jörg Rheinberger und Staffan Müller-Wille erörtern in ihrem Beitrag das aktuelle wissenschaftliche Verständnis von Genen und ihrer Rolle in Stoffwechsel, biologischer Entwicklung und Evolution komplexer Organismen. Ausgehend von der Beobachtung, dass die Sonderstellung der Gene als bestimmende Faktoren in den genannten Prozessen im gegenwärtigen Zeitalter der Postgenomik weitgehend relativiert worden sei, untersuchen sie mit diesem Wandel verbundene konzeptuelle Probleme. Zudem diskutieren sie, wie sich die gegenwärtige „Deflation“ des Genbegriffs in Wissenschaftsphilosophie und theoretischer Biologie mit dessen tragender Rolle im vergangenen „Jahrhundert des Gens“ sowie in gegenwärtigen Diskursen und biotechnologischen Zukunftsvisionen vermitteln lässt.
Die Autoren stellen zunächst die Debatte um die Reduzierbarkeit der klassischen Genetik mit ihrem abstrakten Genbegriff, der die materielle Grundlage der Vererbungserscheinungen offenlässt, auf die molekulare Genetik dar. Jüngere Forschungsergebnisse zeigten, dass molekulare Veränderungen kontextabhängige, nicht einfach direkt ableitbare Unterschiede auf der organismischen Ebene bewirken. Dies stellte die kategorische Unterscheidung von Genotyp und Phänotyp sowie von genetischen und epigenetischen Faktoren mit Verweis auf die kausale Rolle ersterer in Reproduktion, Entwicklung und Stoffwechsel infrage, lasse sich aber in das Informationsparadigma integrieren.
Im Anschluss zeichnen die Autoren die Verengung des Bedeutungshorizontes des Vererbungsbegriffs im 20. Jahrhundert und dessen erneute Ausweitung im Zeitalter der Postgenomik nach. Angesichts der Dekonstruktion und Verabschiedung des Konzepts von Genen als „ultimativen Determinanten“ in Wissenschaftsphilosophie und Theorie der Biologie fragen Hans-Jörg Rheinberger und Staffan Müller-Wille nach den Gründen für dessen kaum gemindertes Fortleben in der öffentlichen Kommunikation und nicht zuletzt auch in der wissenschaftlichen Forschungspraxis. Sie argumentieren, dass Gene nicht aufgrund eines ontologischen Sonderstatus oder einer herausragenden Erklärungskraft, sondern aufgrund ihrer heuristischen Funktion als Untersuchungsinstrumente und somit aus epistemologischen und forschungspraktischen Gründen eine zentrale Rolle in der Wissenschaft gespielt haben und weiterhin spielen.
Die Autoren zeigen Parallelen auf zwischen der Rolle von Genen als „Angriffspunkt“ für wissenschaftliche und technologische Verfahren in der Entwicklung des Forschungsprozess einerseits und ihrer instrumentellen Rolle in der Evolution der Organismen, die einen „Mittelweg zwischen Stabilitäts- und Plastizitätsanforderungen“ (S. 271) biete, andererseits.
Die Frage nach der Vererbbarkeit von epigenetischen Veränderungen, also von Änderungen nicht der Gene selbst, sondern ihrer Aktivität, wird schon lange und sehr kontrovers diskutiert. In ihrem Beitrag stellen Ali Jawaid und Isabelle M. Mansuy den gegenwärtigen Stand der Forschung zu generationsübergreifenden Auswirkungen von Traumata dar und diskutieren deren Bedeutung für Individuen und Gesellschaft. Traumata definieren sie als überwältigenden Stress, der die physische und psychische Gesundheit von Betroffenen dauerhaft schädigen und bspw. zu einer erhöhten Krankheitsanfälligkeit und posttraumatischen Belastungsstörungen führen könne. Die biologische Basis der Vererbung der Folgen psychischer Traumata liegt dem Autorenteam zufolge in der Übertragung epigenetischer Veränderungen auf die Fortpflanzungsorgane und die Keimbahn durch die traumabedingte Aktivierung bestimmter Signalwege.
Ali Jawaid und Isabelle M. Mansuy fassen ihren Beitrag folgendermaßen zusammen: „Die Vorstellung, dass psychologische Traumata zu Effekten führen, die potenziell vererbbar sind, ist von großer Bedeutung für die Gesellschaft, wenn man bedenkt, wie viele Individuen durch gegenwärtige und jüngste menschliche Konflikte traumatisiert wurden. Dieses Kapitel diskutiert das Konzept der epigenetischen Vererbung im Zusammenhang mit Merkmalen, die aus einer solchen Traumaexposition resultieren, sowie deren Auswirkungen auf das Leben eines Individuums und auf die Gesellschaft. Es gibt einen Überblick über Studien an Tieren und Menschen zur inter- und transgenerationalen Weitergabe der Auswirkungen psychologischer Traumaexpositionen, indem es die Frage behandelt, wie Traumaexposition und damit verbundene emotionale und kognitive Störungen Spuren in der Keimbahn hinterlassen können. Auch die Frage nach ‚Gelegenheitsfenstern‘ in verschiedenen Lebensabschnitten, von der Kindheit bis zum Erwachsenenalter, in denen die Vererbung von Traumafolgen verhindert werden kann, wird diskutiert. Insbesondere arbeitet das Kapitel die Implikationen der Forschung über die Vererbung von Traumafolgen im Zusammenhang mit politischen und ethnischen Konflikten heraus. Dabei geht es auch darum, was Menschen, die langfristig Frieden sichern wollen (‚peace builder‘), aus dem Gebiet der epigenetischen Vererbung lernen können und wie sie mit Wissenschaftler*innen zusammenarbeiten können, um Strategien und politische Entscheidungen mit biologischen Erkenntnissen zu bereichern und den Frieden zu fördern“ (S. 278–279).
Das Kapitel von Karla Alex und Eva C. Winkler gibt einen Einblick in die vielfältigen ethischen Debatten zu Genetik und Epigenetik. Ein wichtiges Anliegen ist dabei, auf die Notwendigkeit einer kritischen Reflexion expliziter, viel öfter aber impliziter, -ismen innerhalb des Diskurses sowohl zur Epigenetik als auch zur Genetik und Genomeditierung aufmerksam zu machen. Untersucht werden zunächst die folgenden Konzepte („-ismen“), die in unterschiedlichen Diskursbereichen – Wissenschaft, Populärwissenschaft, Gesellschaft, Ethik – unterschiedlich stark ausgeprägt sind: genetischer Essentialismus und starker genetischer Determinismus, verdeckter Gendeterminismus und epigenetischer Determinismus sowie genetischer Exzeptionalismus und epigenetischer Exzeptionalismus.
Beim genetischen Essentialismus wird angenommen, dass der Genotyp den Phänotyp und das gesamte Wesen eines Menschen, seine Essenz, vollständig determiniere. Als starker genetischer Determinismus gilt die Annahme, dass ein Gen fast immer zur Ausprägung eines bestimmten Merkmals führe. Beide Positionen werden innerhalb der Wissenschaftsphilosophie und -ethik zurückgewiesen. Auch moderatere oder schwächere Formen des genetischen Determinismus, die lediglich davon ausgehen, dass ein Gen manchmal zur Ausprägung bestimmter Merkmale führe, können den Autorinnen zufolge, obgleich naturwissenschaftlich korrekt, aus ethischer Sicht problematisch werden, wenn sie um weitere Annahmen ergänzt werden. Als epigenetischen Determinismus bezeichnen sie die Annahme, dass durch Einwirkungen auf die Umweltbedingungen Personen selbst beeinflussen könnten, wann ein Gen zur Ausprägung jener bestimmten Merkmale führe, und diese epigenetische Prägung der Gene dann ggf. auch an zukünftige Generationen weitergegeben werden könne. Daraus werde häufig eine Verantwortung zur bewussten Einflussnahme auf das eigene Epigenom und das Epigenom zukünftiger Generationen abgeleitet. Diskutiert wird zudem die Idee, dass genetische und unter Umständen auch epigenetische Daten von Personen oder Bevölkerungsgruppen einen besonderen rechtlichen Schutz genießen sollten, welche auch als genetischer oder epigenetischer Exzeptionalismus bezeichnet werde.
Im Anschluss widmen sich die Autorinnen der ethischen Analyse von Genomeditierung und Epigenetik. Dabei wird der ethische Diskurs zu Epigenetik und Genomeditierung nachgezeichnet und es werden Überschneidungen und Differenzen anhand zentraler Aspekte aufgezeigt. In den Fokus genommen werden dabei v. a. Konzepte von Vererbung und Verantwortung, Gerechtigkeit und Sicherheit, die Problematik der Zustimmung/Einwilligung (consent) und Auswirkungen auf Embryonen und zukünftige Generationen. Diese Schwerpunktsetzung hänge auch damit zusammen, dass momentan das Thema Keimbahneingriffe (also vererbbare Eingriffe) durch Genomeditierung an menschlichen Embryonen besonders intensiv diskutiert werde.
In ihrem kommunikationswissenschaftlichen Spotlight stellt Annette Leßmöllmann das von ihr mit durchgeführte „Bürgerdelphi Keimbahntherapie“ mit Blick auf dessen Ziele, Methoden, Ergebnisse und Potenziale für eine transparente Einbeziehung von Bürger*innen in Beratungs- und Entscheidungsfindungsprozesse vor. Das Bürgerdelphi ist ein Bürger*innenbeteiligungsverfahren, das zum einen die Teilnehmenden dazu befähigen sollte, sich zu dem Thema des Einsatzes der Genschere CRISPR/Cas in der menschlichen Keimbahn ein informiertes ethisches Urteil zu bilden, zum anderen waren das Verfahren und damit auch die Teilnehmenden selbst Forschungsgegenstand der Organisator*innen, bspw. mit Blick auf Kommunikationswege, Argumentationsformen und Qualität des Beteiligungsprojektes. Ein wesentliches Element des Verfahrens sei die eigenständige, expertengestützte Erarbeitung der zentralen Leitfragen seitens der Teilnehmenden gewesen. Diese betrafen die Legitimität, Regulierungsmöglichkeiten und Missbrauchsgefahr des Einsatzes der Keimbahntherapie. Die Ergebnisse der hauptsächlich online bzw. online und telefonisch durchgeführten Diskussionen seien in Form einer Stellungnahme auch Politiker*innen und Teilnehmenden der öffentlichen Abschlussveranstaltung sowie Studierenden im Rahmen einer Lehrveranstaltung zugänglich gemacht worden.
Der Beitrag von Jochen Taupitz befasst sich mit dem rechtlichen Status von Hirnorganoiden im Kontext des deutschen Rechts. Hirnorganoide sind Organoide, die verschiedene Regionen des Gehirns außerhalb des Körpers in dreidimensionaler Zellkultur näherungsweise nachbilden. Spezielle Rechtsregeln zur Herstellung und Verwendung von Hirnorganoiden existieren dem Autor zufolge in Deutschland nicht, ebenso wenig wie zu Organoiden im Allgemeinen. Ihre juristische Einordnung habe, wie diejenige anderer menschlicher Zellen, Gewebe und Organe, mehrere Regelungsbereiche in den Blick zu nehmen. Diese betreffen die Herkunft bzw. Gewinnung des Ausgangsmaterials, die Einordnung der Organoide selbst und die Art und Weise ihrer (geplanten) Verwendung. Aufgrund der großen – auch anthropologischen – Bedeutung, die dem menschlichen Gehirn beigemessen werde, sei eine angemessene Aufklärung und Einwilligung der etwaigen Spender*innen von Ausgangszellen, soweit diese für die Herstellung von Hirnorganoiden verwendet werden, erforderlich. Dies gelte auch für eine Übertragung der hergestellten Hirnorganoide auf (andere) Patient*innen. Der Autor diskutiert die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen unter Betonung ihres freiheitlichen Ausgangspunktes, der eine Begründung nicht der Freiheit, sondern etwaiger Einschränkungen erforderlich mache. Im Kontext von Hirnorganoiden betreffe dies u. a. die Wissenschaftsfreiheit, die Menschenwürde und die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die letztgenannten Grundrechte seien in erster Linie Abwehrrechte, konkret vor allem der Spender*innen der für die Hirnorganoide verwendeten Zellen. Aus ihnen folge bezogen auf (zukünftige), von Hirnorganoiden gesundheitlich eventuell profitierende Patient*innen aber auch, dass der Staat nicht ohne hinreichenden Grund z. B. therapeutische Maßnahmen verbieten dürfe.
Fruzsina Molnár-Gábor und Andreas Merk analysieren in ihrem Spotlight die datenschutzrechtliche Beurteilung von Neurodaten mit Fokus auf medizinische Anwendungen. Neurodaten werden durch Messung von Signalen im Gehirn erhoben und als personenbezogene, aufgrund ihrer Aussagekraft über mentale Prozesse und kognitive Fähigkeiten sowie ggf. handlungsrelevante Muster und Strukturen des Denkens äußerst sensible Daten dargestellt. Ihr prädiktives Potenzial sei mit dem genetischer Daten vergleichbar, aber stärker von informationellen Unsicherheiten geprägt und aufgrund von Interaktionsmöglichkeiten durch Gehirn-Computerschnittstellen direkt nutzbar. Der Chance auf größere Autonomie von Patient*innen durch neurotechnische Geräte wie z. B. digitale Sprechermöglichung, stellen die Autorin und der Autor die Gefahr einer „schleichenden Aushöhlung der Selbstbestimmung“ (S. 362) und Risiken der psychischen und physischen Integrität sowie Kommunikations- und Interaktionsfähigkeit gegenüber.
Im zweiten Teil des Beitrags werden spezifische Herausforderungen der
informierten Einwilligung, insbesondere die Erfüllung von Aufklärungspflichten, eine geeignete Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sowie der Umgang mit dabei entstehenden neuen Informationen und Prädiktionsmöglichkeiten, diskutiert.
Fruzsina Molnár-Gábor und Andreas Merk fokussieren insbesondere auf die mit den Eigenschaften von Neurodaten einhergehenden Herausforderungen für Kontrollmöglichkeiten der Datenverarbeitung, das Recht auf Vergessen, insbesondere das eigene Vergessen der Daten und Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung.
Abschließend fordern sie dazu auf, kontextbezogene Verarbeitungsregeln
für einen datenschutzkonformen Umgang mit Neurodaten sowie ein
Konzept der Informations-Governance zu erstellen.
Dieses Kapitel beleuchtet die Voraussetzungen, die Chancen, beobachtbaren Entwicklungen und ethischen Herausforderungen einer Medizin, die als personalisierte Medizin, Systemmedizin oder Präzisionsmedizin bezeichnet wird und wesentlich auf der Idee basiert, alle gesundheitsrelevanten Daten einer Person so zu erfassen, dass Prävention, Diagnose und Therapie stärker auf die individuellen biologischen Eigenschaften dieser Person zugeschnitten werden können. Hierfür werden zunächst die zentralen Begriffe ‚Big Data‘ und ‚personalisierte Medizin‘, sowie ihre Verwendung und Begriffsgeschichte eingeführt (Abschnitt 17.1 und 17.2). Gerade weil einerseits Daten und Wissen aus beiden Handlungsfeldern – Forschung und Gesundheitsversorgung – für eine datenintensive und personalisierte Medizin systematisch zusammengeführt werden sollen und andererseits unterschiedliche Prinzipien in der ärztlichen Ethik und Forschungsethik handlungsleitend sind, stellen sich hier wichtige ethische Fragen (Abschnitt 17.3): Etwa nach dem Umgang mit Zufallsbefunden, nach der Verantwortung von Forscher*innen für den Schutz der Privatsphäre der Patient*innen oder nach den Möglichkeiten einer ausreichend informierten Einwilligung. Deutlich wird hierbei, dass, neben den individuellen Kontrollmöglichkeiten über Daten, die Anforderungen an eine transparente und rechenschaftspflichtige Daten-Governance, also an die Lenkung und Aufsicht der Datennutzung, immer wichtiger werden (Abschnitt 17.4). Diese wird zum einen im Rückgriff auf das Konzept einer solidarischen Datennutzung mit Blick auf notwendige Regeln der Daten-Governance ausgeführt (Abschnitt 17.4.1). Zum anderen wird im Abschnitt 17.4.2 gefragt, inwiefern eine moralische Hilfspflicht begründet werden kann, individuelle klinische Daten der Forschung zur Verfügung zu stellen. Verschiedene Möglichkeiten, persönliche Daten für die Forschung freizugeben, werden in Abschnitt 17.4.3 vorgestellt – insbesondere am Beispiel der sogenannten ‚Datenspende‘. Zuletzt (Abschnitt 17.5) werden die Konzepte der Selbstermächtigung (Empowerment) und der Partizipation von Patient*innen, die im Zusammenhang mit datenintensiver Forschung immer häufiger diskutiert werden, kritisch in den Blick genommen. Statt einer inflationären Anwendung dieser Begriffe auf alle Praktiken, in denen Patient*innen aktiv etwas beitragen, wird dargelegt, wie Formen von Patient*innenbeteiligung gefördert werden können, die den Handlungsraum der Menschen sinnvoll erweitern.
Wohin mit uns?
(2021)
Jährlich erkranken etwa 16.500 junge Menschen im Alter von 18–39 Jahren an Krebs. Und so wenig, wie man selbst darauf vorbereitet ist, so wenig ist es die Gesellschaft an sich. Mich traf es das erste Mal mit 26 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen der Humanmedizin. Einer längeren Phase mit Infekten folgte schließlich eine auffällige Bildgebung und eine Woche vor dem Examen dann eine OP am Brustkorb, um Lymphgewebe zur Diagnostik zu gewinnen. Am zweiten Tag des Examens erfuhr ich, dass es tatsächlich Krebs war – und genau eine Woche später begann schon die Therapie. Das Examen wollte ich unbedingt schreiben, da ich nicht auch noch ein halbes Jahr an Vorbereitung einfach verlieren wollte, und bin froh, dass ich es geschafft habe. Diese erste Therapie habe ich psychisch sehr gut verkraftet und es ist mir eher zugutegekommen, selbst Mediziner zu sein, da ichwusste, dass die Prognose sehr gut war. Was ich nicht wusste: dass man als Student keinerlei finanzielle Absicherung im Krankheitsfall hat. BAföG bekam ich nie, es würde aber eh nach drei Monaten ausgesetzt werden und Anspruch auf ein Krankengeld besteht als Student nicht – man fällt also auf Hartz IV bzw. Sozialhilfe oder hat das Glück, dass man von den Eltern unterstützt wird. In meinem Fall Letzteres. Aber ich habe über meine Erkrankung andere Betroffene kennengelernt, die akut in existenzielle Nöte geraten sind – ich finde das unerträglich und doch ist es eine Realität in Deutschland.
Ein Teil der Gemeinschaft
(2021)
Keine Regionalgruppe vor Ort? Dann gründe ich halt eine – fand eine Betroffene mit Lupus erythematodes. Ein Erfahrungsbericht. Im Jahr 2000 bekam ich im Alter von 28 Jahren die Diagnose „Systemischer Lupus erythematodes“ (SLE) – mit Beteiligungen der Haut, des Zentralen Nervensystems, der Niere und des Herzens. Im Krankenhaus bekam ich zwar Informationen zur weiteren Therapie, nicht aber elementare Informationen über die Krankheit. Weil ich noch kein Internet hatte, ging ich in die Bibliothek und fand nach einigem Suchen auch ein medizinisches Nachschlagewerk aus den 60er Jahren. Darin wurde einiges über die Krankheit erklärt, auch, dass meine Lebenserwartung nur bei drei bis fünf Jahren liegen würde.
Ich stand im Badezimmer und hatte plötzlich das Gefühl, doppelt zu sehen. Beunruhigt ging ich zum Arzt, der mich gleich in die Klinik weiterleitete: Ich hatte einen kurzen Schlaganfall erlitten, dessen Folgen anschließend nicht mehr festgestellt werden konnten. Was die Ärzte bei den Tests aber sehr wohl sahen: Mein Blutdruck war erhöht, wenn auch nur leicht. Und das, obwohl ich mich doch einmal pro Woche im Sportverein fit hielt. Aber es reichte nicht, das wurde mir klar. Und ich beschloss, etwas zu ändern.
Jahrelang wurde ich von einem Facharzt zum anderen geschickt. Mein Körper spielt mit mir Katz und Maus – er stellt schubweise wichtige Organfunktionen ein und zwingt mich dadurch zwischenzeitlich sogar in den Rollstuhl. Ich bin ein menschliches Stehaufmännchen geworden und begreife, dass die „Götter in Weiß“ auch nur Menschen sind und ratlos meinem Zustand gegenüberstehen. Pillen und Spritzen missbilligtmein Körper und reagiert mit allergischen Schocks. Die meisten Ärzte werfen das Handtuch, wenn ich als Patient nicht in die Schublade passe, die das Krankheitsbild ihnen scheinbar vorgibt. Oft werde ich wie eine Außerirdische bestaunt – nur um zu guter Letzt in die Psychoschiene geschoben zu werden.
Als ich im Januar 2018 nach Potsdam zog, war ich hoch motiviert: Mein Studium hatte ich erfolgreich beendet und nun musste ich nur noch die letzte Hürde überwinden, um meinen Traumberuf Grundschullehrerin zu erreichen: das Referendariat. Fünf Tage hat es gedauert, bis sich mein Leben ändern sollte. In meinem WG-Zimmer voller Umzugskartons ertastete ich eines Abends eine Verhärtung in meiner Brust. Zwei Tage später hatte ich einen Termin bei einem Gynäkologen. Im Ultraschall sah man einen Tumor von etwa 1,5 cm Größe, der abgeklärt werden musste. „Machen Sie sich keine großen Sorgen. Ich hatte noch nie eine Patientin in ihrem Alter, bei der es etwas Bösartiges war.“ Mit diesen Worten verabschiedetet mich der Mediziner.
Mein Leben als Bluthochdruckpatientin begann in der Metro. Also nicht in der Bahn, sondern im Großmarkt. Ich war damals Ende dreißig und mein Blutdruck war mir bislang ziemlich egal. Aber in der Elektroabteilung waren gerade Blutdruckmessgeräte fürs Handgelenk im Angebot und aus purer Neugier habe ich mir eins umgeschnallt. Start, aufpumpen, warten und Ergebnis ablesen. WAS? WIE BITTE? 160/110? Klarer Fall, Gerät kaputt. Das sagte auch der inzwischen aufgetauchte Verkäufer und gab mir ein anderes. Neue Messung, die Aufregung über das Messergebnis tat das ihre dazu: 170/120. Ach Du Sch….
Die Diagnose Krebs ist für jeden Betroffenen ein einschneidendes Erlebnis, aber in einem so jungen Lebensalter ist es besonders dramatisch.Viele Gedanken sind schon bei Diagnosestellung von enormer Bedeutung: Kann ich meine Ausbildung jemals beenden? Wann kann ich wieder in die Welt und etwas erleben? Kann ich jemals noch Kinder bekommen? Auch finanzielle Sorgen und die Angst des sozialen Abstiegs rücken in den Vordergrund. Dass man in seiner Altersklasse nicht alleine ist, zeigen Studien. Jedes Jahr erkranken etwa 16.500 junge Menschen zwischen 18 und 39 Jahre an Krebs.
Rheuma? Mit 13 Jahren?
(2021)
Als ich 13 war, brach für mich erst mal eine Welt zusammen: Ich wurde krank, hatte Schmerzen und fühlte mich wie ein Außenseiter. Mit einer rheumatoiden Arthritis zu leben, war nicht immer leicht, besonders in der Schulzeit. Anders als die Freundinnen zu sein, ist nie das, was man sich als Teenie vorstellt. Mein Glück: Ich kam schnell in eine Rheumaklinik mit Kindern und Jugendstation. Ärzte, Pflegepersonal und Therapeuten verstanden meine körperlichen Schmerzen, aber auch meine seelischen Sorgen und Ängste. Ich bekam unzählige hilfreiche Therapien wie Physiotherapie, Wassertherapie, einen Psychologen und eine Auswahl an Medikamenten. Ich lernte in vielen Schulungen, mit meiner Krankheit umzugehen. Außerdem war es für mich total hilfreich, dass ich mich mit Gleichaltrigen austauschen konnte. Endlich fühlte ich mich nicht mehr so alleine! Ich fühle mich bei allem unterstützt und handlungsfähig, denn ich habe gemeinsam mit den Ärzten und Therapeuten viele Möglichkeiten, um mein Rheuma nicht die Oberhand gewinnen zu lassen.
Adequate Health Care – Appropriate Care. The understanding of health is highly relevant in ethical as well as health policy terms because it is linked to entitlement to health services. In addition, conclusions can be drawn from what we consider to be appropriate health care to the current prevailing understanding of health and illness. The article describes the conceptual complexity of the normative concept of adequate health care and the opportunities and challenges of its effective operationalization.
Der Denkanstoß 7„Apps und Wearables für die Gesundheit“ beschäftigt sich mit den Chancen und Herausforderungen, die durch sich stetig neu entwickelnde Gesundheitsapps und Wearables entstehen. Nicht alle dieser Apps und Wearables sind von gesundheitlichem Nutzen, sondern bedienen primär Marktinteressen. Andere, wie z.B. die Corona-Warn-App, bieten ein großes Potential für gesellschaftlichen und individuellen gesundheitlichen Nutzen. Die Entwicklungen im Bereich „Apps und Wearables für die Gesundheit“ sind teilweise so rasant, dass gesellschaftliche, ethische und rechtliche Fragestellungen kaum zeitnah und ausreichend diskutiert werden können. Der Nutzen der für die Forschung wichtigen Datenmengen, die mit Apps und Wearables generiert werden, wird dabei oftmals dem Datenschutz untergeordnet. Dieser „Denkanstoß“ möchte dazu anregen, über das Dilemma aus Datenschutz versus Datennutzen nachzudenken und Lösungen zu entwickeln.
Solidarität und Partizipation sind im öffentlichen und im bioethischen Diskurs zentrale Begriffe. Silke Schicktanz und Lorina Buhr weisen in ihrem Beitrag das Kollektive als deren gemeinsamen Bezugspunkt aus, der theoretisch auszuarbeiten sei. Ziel der Autorinnen ist es daher, ein differenziertes und für bioethische Diskurse anschlussfähiges Konzept von Kollektivität zu entwerfen und in Relation zu den normativen Grundbegriffen Partizipation und Solidarität zu setzen.
Die Diskussion der drei Grundbegriffe wird anhand von aktuellen Beispielen der datenintensiven medizinischen Forschung und mit Bezug auf die Covid-19-Pandemie veranschaulicht. Die Autorinnen plädieren dafür, die bislang enge individuumszentrierte bioethische Analyse um die Individuen, Kollektive und deren vielschichtige Beziehungen in Betracht nehmende Perspektive systematisch zu erweitern. Sie unterscheiden drei Arten von Kollektiven: (i) freiwillige, auf gemeinsame Ziele ausgerichtete Kollektive, (ii) unfreiwillige, auf Fremdzuschreibungen basierende Kollektive und (iii) affirmative Kollektive, deren Mitglieder sich die Kategorisierungen, die sie unfreiwilligen Kollektiven zuordneten, zu eigen und zur Grundlage politischen und emanzipatorischen Handelns machen.
Partizipation spezifizieren die Autorinnen mit Blick auf drei für den Kontext der medizinischen Forschung und Versorgung einschlägige Ebenen, denen je ein sich steigernder normativer Anspruch zugeschrieben wird: „die Zustimmung zur individuellen Bereitstellung von Daten oder Biomaterial […], die Konsultation bezüglich forschungs- und gesundheitspolitischer Ziele“ sowie „die Mitarbeit in Entscheidungsprozessen oder sogar als Mitforschende“ (S. 405). Im Anschluss an die Darstellung normativer Grundlagen und machtpolitischer Implikationen von Partizipation schlagen die Autorinnen fünf Kriterien für die Verbesserung von Verfahren der Beteiligung von Patient*innen und der Öffentlichkeit in der
Gesundheitsforschung vor. Zur Klärung des Konzepts von Solidarität knüpfen sie an eine Auffassung von Solidarität als Praxisform an, die sich drei verschiedenen Ebenen – Interpersonalität, Kollektivität, Recht – zuordnen lasse, sich im konkreten Handeln zeige und bestimmte erkennbare gruppenspezifische Gemeinsamkeiten voraussetze. Silke Schicktanz und Lorina Buhr fordern über eine praxeologische Perspektive hinaus eine bewusste Reflexion der dahinterstehenden gesellschaftskritischen und demokratietheoretischen Dimensionen.
19. Einsatz gentechnologischer Methoden in der Impfstoffentwicklung gegen das SARS-CoV-2-Virus
(2021)
In seinem Beitrag stellt Martin Korte die Suche nach einem wirksamen Corona-Impfstoff, insbesondere mit Blick auf die Rolle der Gentechnik, dar. Neben dem Virus selbst werden verschiedene Angriffspunkte für Impfstoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften vorgestellt. Hauptangriffsziel sei das sog. Spike-Protein, ein Protein in der Hülle der Viren, welches das Andocken an bestimmte Rezeptoren der Wirtszellen ermögliche. Zu den verschiedenen bereits zugelassenen oder in der Entwicklung befindlichen Impfstoffarten gehören RNA-Impfstoffe, vektorbasierte Impfstoffe, rekombinante proteinbasierte Impfstoffe, inaktivierte Virusvektoren sowie DNA-Impfstoffe, von denen einige näher vorgestellt werden. Die Entwicklung der Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 sei einem im Vergleich zur herkömmlichen Impfstoffentwicklung (die viele Jahre dauert) beschleunigten Zeitplan gefolgt, der auch durch gentechnologische Plattformen, fortgeschrittene Sequenzierungen und genetische Editierungsmöglichkeiten, also präzise gentechnikbasierte Veränderungen in der Sequenz der DNA- und RNA-Impfstoffe, ermöglicht worden sei. Die Entwicklung sei auch durch Erkenntnisse aus der Entwicklung von Impfstoffen gegen früher aufgetretene, ähnliche SARS-Viren beschleunigt worden. Bestehende Herstellungsprozesse habe man übernehmen und Phase I/II-Studien bereits ineinander verschachtelt starten können. Phase-III-Studien seien bereits nach der Zwischenanalyse der Phase I/II-Ergebnisse begonnen worden. Auf diese Art und Weise, begleitet und genehmigt von den Zulassungsbehörden, seien mehrere klinische Studienphasen parallel durchgeführt, aber keine Zulassungsphase übersprungen oder mit kleineren Kohortenzahlen als bei der Zulassung anderer Impfstoffe gearbeitet worden.
Insgesamt hält Martin Korte fest, dass innerhalb von nur zwölf Monaten mehrere Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 in Europa, USA und GB zugelassen worden seien, davon zwei mRNA-Impfstoffe und zwei vektorbasierte Impfstoffe. Dies wäre ohne sichere und effiziente gentechnologische Verfahren nicht möglich gewesen. Eine riesige Herausforderung bestehe nun darin 7–9 Milliarden Impfdosen herzustellen und über die gesamte Welt gerecht zu verteilen. Zudem seien parallel Impfstoffplattformen zu entwickeln, die sich laufend an mutierte Virusvarianten anpassen können, was auch zulassungstechnisch eine große Herausforderung sein werde.
Können wir mit Blick auf die molekularbiologischen, virologischen oder gentechnischen Aspekte das aktuelle Seuchengeschehen angemessen erfassen?
Die Medizinhistoriker Heiner Fangerau und Alfons Labisch skizzieren in ihrem Spotlight einen multiperspektivischen und zugleich integrativen Ansatz für eine Seuchengeschichte mit dem Ziel, „den gesamten Ereignisraum von den Ursachen, unter denen neue Erreger entstehen, über die weltweite Ausbreitung bis hin zu den Auswirkungen vor Ort zu erfassen“ (S. 437). Als Hintergrund ihrer Gedanken weisen sie das dynamische Verhältnis von Natur und Kultur und die daraus resultierenden, stets labilen lokalen und regionalen Biosphären aus. Sozial und kulturell bedingte wissenschaftliche und gesellschaftliche Aushandlungsprozesse führten zur Benamung, Kommunikation und Inszenierung von – zunächst unbekannten – Krankheitsursachen und den nachfolgenden wiederum kulturell bedingten Gegenmaßnahmen. Auf der Grundlage einer datengetriebenen Produktion und Kommunikation führten Effekte einer weltweiten Verdichtung zu einer Neugestaltung und Störung von Biosphären – und damit zu den permanent drohenden „new emerging diseases“. Diese verschiedenen Aspekte könnten – notwendig immer im Gesamtzusammenhang gesehen – in weiteren Schritten auf einzelne Regionen, Krankheiten oder weitere Fragestellungen hin fokussiert werden. Die empirischen Ergebnisse stellten jeweils Knoten in einem nicht gewichteten Netz interagierender Faktoren dar: sie bildeten ein übergangs- oder nahtloses Netzwerk. Dies ermöglichte, jeweils lokal spezifizierte Seuchengeschehen in ihrem globalen Entstehen und Zusammenwirken zu analysieren.
Der Beitrag diskutiert die Hintergründe und Legitimationen für die restriktive Regulierung, die den Einsatz der Grünen Gentechnik in Europa bis in die Gegenwart blockiert. Die Regulierung wird mit der Vorsorge vor den besonderen Risiken gentechnisch veränderter Organismen begründet. Es gibt jedoch trotz umfangreicher Sicherheitsforschung und nach jahrzehntelangem Anbau außerhalb Europas bis heute weder empirische Anhaltspunkte noch auch nur ein theoretisches Modell dafür, dass gentechnisch veränderte Pflanzen schädlicher oder unsicherer sein könnten als konventionell gezüchtete neue Pflanzen. Gelegentliche alarmierende Befunde, die in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden sind, haben sich allesamt bei wissenschaftlicher Überprüfung als nicht einschlägig oder nicht tragfähig erwiesen.
Gleichwohl ist die von den führenden Wissenschaftsorganisationen erhobene Forderung nach einer Entschärfung der Regulierung weder in der Gesellschaft, noch in der Politik auf Resonanz gestoßen. Es gibt ein stabiles Meinungsklima, das der Akzeptanz der Grünen Gentechnik entgegensteht. Dass Pflanzen, die gentechnisch verändert sind eben deshalb ein besonderes Risiko bergen, gilt als ausgemacht.
Die Politik folgt eher der Risikowahrnehmung in der Bevölkerung als der Risikoprüfung in der Wissenschaft. Und sie hat dafür in Deutschland höchstrichterliche Billigung bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat die restriktive Regulierung unter Verweis auf den Widerstand in der Bevölkerung mit dem Vorsorgeprinzip gerechtfertigt.
Die gesellschaftliche und politische Blockade der Grünen Gentechnik ist eine Abkehr vom liberalen Innovationsregime: Neue Technik wird nicht zugelassen, weil sie mehrheitlich nicht gewollt ist. Das kann man als Demokratiegewinn verbuchen. Aber es hat erhebliche Kosten: Man gewinnt nichts für den Schutz der menschlichen Gesundheit und die Integrität der Umwelt und verbaut sich den Zugang zu technischen Optionen, die dazu beitragen könnten, die etablierte Landwirtschaft produktiver und zugleich ökologisch nachhaltiger zu machen. Ob Europa angesichts der neueren gentechnischen Methoden und Potenziale von der Blockade der Grünen Gentechnik abrücken kann, bleibt abzuwarten.
Das Spotlight von Hans-Georg Dederer analysiert das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 25.07.2018 mit Blick auf die Urteilsbegründung und prozessuale Situation. Das genannte Urteil habe zur Folge, dass genomeditierte Organismen als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen seien. Mit dieser Einstufung gingen umfangreiche Auflagen für die Freisetzung und das Inverkehrbringen dieser Organismen einher, welche dem Autor zufolge Probleme des Normvollzugs nach sich zögen. So entstünden u. a. hohe Hürden für die Genehmigung und Durchführung von Feldversuchen, aufwendige Kennzeichnungspflichten und Schwierigkeiten der Nachweisbarkeit bestimmter Mutationen, die bspw. bei Haftungsfragen wegen „gentechnischer Kontamination“ relevant werden könnten. Des Weiteren dürften sich negative welthandelsrechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen ergeben, wobei der Autor das unterschiedliche Schutzniveau von genomeditierten Organismen gegenüber weitaus stärker und unspezifischer veränderten Mutageneseorganismen als inkonsistent und mit dem Recht der Welthandelsorganisation unvereinbar sowie als schwer zu rechtfertigende Handelshemmnisse für Drittstaaten einstuft. Der Beitrag endet mit einem Appell an die Politik, die relevante Richtlinie 2001/18/EG zu ändern.