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Grundsätze und Empfehlungen zur Wahrung und Förderung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland
(2024)
Die Wissenschaftsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes grundrechtlich geschützt. Einschränkungen sind nur dort erlaubt, wo durch die freie Tätigkeit in der Wissenschaft andere hohe, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Im ersten Teil des Hefts werden grundsätzliche Überlegungen aufgeführt, die die Freiheit von Forschung und Lehre zwischen den Polen Abwehr- und Gewährleistungsrecht situieren.
Die Empfehlungen zur Sicherung und Förderung von Wissenschaftsfreiheit im zweiten Teil des Hefts berücksichtigen Themen wie gesellschaftliche Verantwortung, Diskurskontrolle, wissenschaftliche Karrieren, Evaluationen und Anreizstrukturen und die Rolle der Drittmittelförderung sowie der finanziellen Grundausstattung. Sie richten sich an alle in der Wissenschaft tätigen Personen, an die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage, die Hochschulleitungen, die Förderorganisationen und die Wissenschaftspolitik.
In diesem Diskussionspapier wird der Frage nachgegangen, welche Elemente von Karrieren im deutschen Wissenschaftssystem die Gewährleistung und Inanspruchnahme von Wissenschaftsfreiheit gefährden können. Hierzu wird betrachtet, in welchen Phasen einer wissenschaftlichen Karriere nach der Promotion Beschäftigungsverhältnisse, charakteristische Sequenzen von Beschäftigungsverhältnissen oder spezifische Übergänge zwischen Karrierestufen mit Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit verbunden sein können. Das Papier schließt mit Empfehlungen, wie das Karrieresystem verändert werde könnte, um die Wissenschaftsfreiheit zu schützen bzw. zu erweitern.