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Im vorliegenden Heft werden in einem ersten Teil die aktuellen deutschen Debatten zur Wissenschaftsfreiheit unter Berücksichtigung des Debattenraums seit den 1950er Jahren eingeordnet. In einem zweiten Teil werden dann die aktuellen Debatten zur Wissenschaftsfreiheit, mit Blick auf offene Fragen diskutiert.
Insgesamt zeigt sich, dass die aktuellen Debatten eine große Kontinuität zu jenen seit Gründung der Bundesrepublik aufweisen. Diskutiert wird vor allem über die Trägerschaft, über eine Erweiterung des Abwehrrechts durch ein Gewährleistungsrecht, über die Verantwortung der Wissenschaft und über Diskurskontrollen. Bei jedem dieser Themenstränge finden sich aber erhebliche Veränderungen im Zeitverlauf.
Im Hinblick auf künftige Weiterentwicklungen der Debatten fokussieren wir Aspekte der Trägerschaft (wirksamer Schutz der organisationalen Wissenschaftsfreiheit sowie der Wissenschaftsfreiheit unterhalb der Professuren) sowie der Ausgestaltungsmöglichkeit eines Gewährleistungsrechts auf der individuellen Ebene und plädieren für eine Versachlichung der Debatte zur Diskurskontrolle.
Grundsätze und Empfehlungen zur Wahrung und Förderung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland
(2024)
Die Wissenschaftsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes grundrechtlich geschützt. Einschränkungen sind nur dort erlaubt, wo durch die freie Tätigkeit in der Wissenschaft andere hohe, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Im ersten Teil des Hefts werden grundsätzliche Überlegungen aufgeführt, die die Freiheit von Forschung und Lehre zwischen den Polen Abwehr- und Gewährleistungsrecht situieren.
Die Empfehlungen zur Sicherung und Förderung von Wissenschaftsfreiheit im zweiten Teil des Hefts berücksichtigen Themen wie gesellschaftliche Verantwortung, Diskurskontrolle, wissenschaftliche Karrieren, Evaluationen und Anreizstrukturen und die Rolle der Drittmittelförderung sowie der finanziellen Grundausstattung. Sie richten sich an alle in der Wissenschaft tätigen Personen, an die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage, die Hochschulleitungen, die Förderorganisationen und die Wissenschaftspolitik.