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Grundsätze und Empfehlungen zur Wahrung und Förderung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland
(2024)
Die Wissenschaftsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes grundrechtlich geschützt. Einschränkungen sind nur dort erlaubt, wo durch die freie Tätigkeit in der Wissenschaft andere hohe, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Im ersten Teil des Hefts werden grundsätzliche Überlegungen aufgeführt, die die Freiheit von Forschung und Lehre zwischen den Polen Abwehr- und Gewährleistungsrecht situieren.
Die Empfehlungen zur Sicherung und Förderung von Wissenschaftsfreiheit im zweiten Teil des Hefts berücksichtigen Themen wie gesellschaftliche Verantwortung, Diskurskontrolle, wissenschaftliche Karrieren, Evaluationen und Anreizstrukturen und die Rolle der Drittmittelförderung sowie der finanziellen Grundausstattung. Sie richten sich an alle in der Wissenschaft tätigen Personen, an die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage, die Hochschulleitungen, die Förderorganisationen und die Wissenschaftspolitik.
Die Debatte zum Thema „Risiko“ wurde auf der wissenschaftlichen Sitzung der Versammlung im Dezember 2006 begonnen und im Juni 2007 fortgesetzt und abgeschlossen. Ortwin Renn hatte die jeweils zweistündigen Sitzungen inhaltlich vorbereitet und moderiert. In der Dezembersitzung trugen neun Mitglieder aller Klassen Kurzreferate vor, die anschließend nur knapp diskutiert werden konnten. Zur Junisitzung lag allen Akademiemitgliedern die schriftliche Fassung des Mitschnitts vor; zwei weitere Impulsreferate ergänzten den Themenkomplex, der abschließend ausführlich diskutiert wurde.