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Merkmale der Bioethik-Debatte

  • Der Autor kritisiert, dass die ›Bioethik-Debatte‹ keine Debatte über die Bioethik als wissenschaftliche Disziplin ist, sondern eine Debatte über die politische Institutionalisierung von Bioethik. Als Beispiele einer gescheiterten offenen Debatte, werden der Streit über die ›Convention on Human Rights and Biomedicine‹ des Europarats (1996) und die ›Universal Declaration on the Human Genome and Human Rights‹ der UNESCO (1998) ausformuliert.

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Metadaten
Verfasserangaben:Lars Thielmann
URN:urn:nbn:de:kobv:b4-opus-9065
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel (in einer Zeitschrift)
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):11.02.2010
Veröffentlichende Institution:Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Datum der Freischaltung:11.02.2010
Freies Schlagwort / Tag:Bioethik; Regulierung; UNESCO
GND-Schlagwort:Wissenschaftsfreiheit; Akademische Freiheit; Forschungsfreiheit
Quelle:Gegenworte ; 1, S. 16-18
Institute:BBAW / Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gegenworte - Hefte für den Disput über Wissen
DDC-Klassifikation:000 Wissenschaft, Allgemeines / 05 Zeitschriften, fortlaufende Sammelwerke / 050 Zeitschriften, allgemeine fortlaufende Sammelwerke
Schriftenreihen in Einzelbeiträgen:BBAW / Schriftenreihen / Gegenworte / Heft 1 : Schwerpunkt Forschungsfreiheit
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