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- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Wandel der Universitäten und ihres gesellschaftlichen Umfelds: Folgen für die Wissenschaftsfreiheit (2)
- Veröffentlichungen der Akademiebibliothek (2)
- Akademienvorhaben Alexander-von-Humboldt-Forschung (1)
- Akademienvorhaben Altägyptisches Wörterbuch (1)
- Akademienvorhaben Census of Antique Works of Art and Architecture Known in the Renaissance (1)
- Akademienvorhaben Turfanforschung (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe EUTENA - Zur Zukunft technischer und naturwissenschaftlicher Bildung in Europa (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gentechnologiebericht (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Zukunft des wissenschaftlichen Kommunikationssystems (1)
- Veröffentlichungen von Akademiemitarbeitern (1)
In dem Heft „KI als Laboratorium? Ethik als Aufgabe!“ setzen sich die Autorinnen und Autoren in sechs Beiträgen interdisziplinär mit einem verantwortungsbewussten Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) aus verschiedenen Perspektiven auseinander. Themen sind unter anderem Mensch-Maschine-Interaktion, Transparenz von KI-Systemen, Herausforderungen für den Datenschutz, Gesellschafts-Foresightprozesse sowie eine Begriffsdefinition von "ethischer KI".
In der Ausgabe „Verantwortungsvoller Einsatz von KI? Mit menschlicher Kompetenz!“ präsentieren die Mitglieder der Interdisziplinären Arbeitsgruppe „Verantwortung: Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz“ ihre Empfehlungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Sie plädieren u. a. dafür, die menschlichen Kompetenzen im Umgang mit diesen neuen Technologien zu stärken.
Die Empfehlungen werden durch Beiträge ergänzt, die sich mit der rechtlichen Dimension rund um KI-Anwendungen, mit Ansätzen von Ethics by Design sowie mit den Folgen für die Demokratie auseinandersetzen.
Das Dokument spricht Empfehlungen zum Publizieren in der Wissenschaft aus und behandelt im Einzelnen die Themenbereiche Digitalisierung, Open Access und bibliometrische Verfahren der Leistungsmessung. Nach einer Bestimmung des Gegenstands werden Prinzipien für ein gutes wissenschaftliches Publikationssystem formuliert und die zentralen Probleme im Bereich des wissenschaftlichen Publizierens analysiert. Daraus werden die einzelnen Empfehlungen abgeleitet. Das Dokument schließt mit einer Kurzfassung der Einzelempfehlungen.
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Das Territorium Barnim-Uckermark ist gekennzeichnet durch bis in die Gegenwart reichende agrarische Landnutzungen: Im Norden und Osten ist infolge guter (Lehm)Böden Ackerland vorherrschend (vgl. Abb. der Landnutzungen - Kreise Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim), während im Westen und Südwesten die Forsten vorherrschen (Kreise Templin und Niederbarnim). Der Barnim nimmt infolge seiner Nähe zu Berlin eine gewisse Sonderrolle ein, bspw. heute mit der „Großstadt Bernau“, die sich so infolge ihrer Berlinnähe entwickelt hat. Die drei klassischen Kreise der Uckermark sind Templin, Angermünde und Prenzlau, wobei Prenzlau als „Hauptstadt der Uckermark“ gilt. Schwedt nimmt infolge einer gewissen Gewerbe- und Industrieentwicklung und infolge seiner Lage an der Oder eine gewisse Sonderstellung ein. Spezifisch für die frühere Landnutzung der Uckermark (und des Barnim) war die Dominanz der Rittergüter - sowohl ökonomisch als auch sozial. Dieser „feudalen Struktur“ entsprach die (relative) Bedeutungslosigkeit der Städte und daraus folgend ihr geringer Entwicklungsgrad des Gewerbes. Die Industrialisierung fand in der Uckermark nur sehr zögernd und verhalten statt, der Barnim war durch die Randwanderung der Berliner Industrie hier etwas begünstigter. Einen Wandel dieser Verhältnisse brachte eigentlich erst die DDR, deren Strukturen allerdings die Wende nicht überdauerten. So war nicht nur die Arbeitslosigkeit nach der Wende vorgezeichnet, auch Landnutzungsstrukturen, städtebauliche Maßnahmen etc. mußten nach der Wende „zurückgebaut“ werden. Dieser „Rückbau“ fiel mit der krisenhaften Entwicklung des bundesrepublikanischen Kapitalismus („Globalisierung“) und der Orientierungslosigkeit über künftige gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen zusammen, so daß derzeit „Umnutzungsmodelle“ des ländlichen Raumes in keiner konkreten Form vorliegen. Die Expertise kann sich deshalb nur darauf beschränken, historisch interessante Entwicklungslinien und Umbruchssituationen anzureißen und Fragen für eine notwendige umfänglichere Studie aufzuwerfen.
Ländliche Regionen geraten im Nordosten Deutschlands zunehmend ins politische Visier, in der öffentlichen Daseinsvorsorge untragbar und im wirtschaftlichen Wettbewerb nicht entwicklungsfähig zu sein. Dennoch spielt der ländliche Raum in Brandenburg hinsichtlich Fläche, Wirtschaftskraft und Bevölkerung keine unbedeutende Rolle. Das vorliegende Arbeitspapier der Interdisziplinären Arbeitsgruppe „Landinnovation“ setzt sich deshalb mit der Frage auseinander, welche öffentlichen Perspektiven bestehen und welche politischen Steuerungsformen in der Entwicklung ländlicher Räume angewandt werden, um mit vorhandenen regionalen Disparitäten umzugehen. Im Zentrum des Arbeitspapiers steht das Land Brandenburg als Flächenstaat mit dünner Besiedlung und gravierenden regionalen Disparitäten zwischen suburbanen Metropolräumen und peripheren ländlichen Räumen. Es wird von der These ausgegangen, dass Steuerungsformen und Ausgleichsstrategien eng mit der Perspektive auf das Land und die Peripherie zusammenhängen. Regionale Disparitäten finden verstärkte Aufmerksamkeit in den aktuellen politischen Diskussionen über die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen. Das Arbeitspapier untersucht in Brandenburg die politische und öffentliche Debatte über den Umgang mit Berlin fernen ländlichen Regionen, die von erheblichen Schrumpfungs- und Peripherisierungsprozessen betroffen sind. In Auseinandersetzung mit Instrumenten der Raumordnung, Regional- und Wirtschaftsförderung hat die Debatte eine besondere Aktualität erreicht, die bis zum Stand Ende 2005 in das Papier eingeflossen ist.
Das vorliegende Papier gibt einen ersten interdisziplinären Überblick über ein Landschafts- und Siedlungsgebiet, das von Berlin bis zur Ostsee reicht. Es handelt sich dabei um eine ländliche Region mit sehr vielen Facetten, die sie als Untersuchungsraum der Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften so interessant macht. Infolge der Größe und Heterogenität der Region sind bereits vom Anspruch dieses Papiers einige Einschränkungen unumgänglich. Es stehen grundlegende Basisinformationen im Vordergrund, die ein - wenn auch grobes - Gesamtbild der Untersuchungsregion vermitteln sollen, auf dem eine weitere Präzisierung und Ausarbeitung für einzelne Fragestellungen aufbauen kann. In dieser Hinsicht muss auf bereits vorliegende und noch anstehende Ausarbeitungen zum naturräumlichen und sozioökonomischen Wandel verwiesen werden. Obwohl die Region sehr gut erforscht ist, beziehen sich die meisten Untersuchungen auf spezifische Fragestellungen oder enthalten ältere Daten. Insofern wurde besonderer Wert auf eine möglichst hohe Vergleichbarkeit und Aktualität der Daten gelegt. Außerdem werden bestimmte historische Entwicklungslinien aufgezeigt. Die meisten Daten werden auf der Ebene der die Untersuchungsregion umfassenden Landkreise Barnim, Uckermark und Uecker-Randow dargestellt. Auch in dieser Hinsicht sind feinkörnigere Betrachtungen notwendig, die deutlicher zwischen Stadt und Land sowie einzelnen Teilregionen unterscheiden als es hier dargestellt werden kann. Als dünn besiedelter und ländlich geprägter Raum weist die Region sehr vielfältige landschaftliche, kulturelle und sozioökonomische Ausprägungen auf, wie sie abschließend in einem ersten Schritt aufgearbeitet wurden. Ansonsten ist das Arbeitspapier sehr deskriptiv gehalten, die Situation in der Untersuchungsregion beschreibend. Dadurch wurden fachspezifische und stärker analytische Fragestellungen vorerst ausgeklammert und ein Überblickscharakter gewahrt.
In diesem Politikpapier definieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Nachwuchsgruppe Ökosystemleistungen sieben Leitlinien für die Sicherung und Förderung von Ökosystemleistungen in Kulturlandschaften. Sie zeigen auf, wie diese in dem in Deutschland bestehenden Politikgefüge konkretisiert und implementiert werden können.
Dieser Band soll einen Überblick über das Lebenswerk des Berliner Wissenschaftshistorikers Kurt-Reinhard Biermann (1919–2002) geben. Biermann hat etwa 20 Monographien, Sammelbände und Editionen verfasst bzw. herausgegeben und über 200 Aufsätze geschrieben. Viele von ihnen sind allerdings in wenig verbreiteten Publikationsorganen erschienen, so dass sie unter den Wissenschaftshistorikern nicht oder kaum bekannt sind. Aus diesem Grund hat Biermann 1992 begonnen, Annotationen seiner Arbeiten zu erstellen, und diese später bis zum Jahr 1994 ergänzt. Einer der Herausgeber, Ingo Schwarz, der eine Reihe von Aufsätzen gemeinsam mit Kurt-R. Biermann verfasste, hat es übernommen, die Annotationen bis zu Biermanns Tod fortzusetzen, so dass es jetzt möglich ist, Informationen über das Gesamtwerk zu erhalten.
Es ist hier nicht nötig, über Biermanns wissenschaftshistorisches Leben und Wirken im Detail zu unterrichten, da es zahlreiche gedruckte Würdigungen und Nachrufe gibt; die wichtigsten sind am Ende dieses Vorworts aufgeführt. So sollen nur die Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Schaffens genannt werden:
Seine frühen Arbeiten kreisen um Fragen der Wahrscheinlichkeitsrechnung und Kombinatorik im 17. Jahrhundert. Als Mitarbeiter der Berliner Akademie der Wissenschaften (seit 1952) begann er schon in den 1950er Jahren mit Studien in den Archiven der Akademie und der Humboldt-Universität, die sich in fundierten Arbeiten über Leonhard Euler und die Naturwissenschaftler an der Berliner Universität niederschlugen. Diese Arbeiten kulminierten in Biermanns Habilitationsschrift über die Mathematik und ihre Dozenten an der Berliner Universität von 1810 bis 1920 (später erweitert bis 1933), eine mustergültige Darstellung, die als Vorbild für institutionsgeschichtliche Arbeiten dienen kann. Als Leiter der Alexander-von-Humboldt-Forschungsstelle der Berliner Akademie, die Biermann von 1959 an aufbaute und zu internationalem Ansehen brachte, gelangte Alexander von Humboldt (1769–1859) als Wissenschaftler, Wissenschaftsorganisator und Mensch in den Fokus von Biermanns Interesse und Arbeiten. Die zweite wichtige Person, mit der sich Biermann zeit seines Lebens intensiv beschäftigt hat, war Carl Friedrich Gauß (1777–1855). Auch hier ging es Biermann nicht primär um die internalistische Deutung mathematischer oder naturwissenschaftlicher Sachverhalte, sondern darum, Gauß im Umgang mit Kollegen, Schülern, mit seiner Familie, mit Freunden und mit Fremden zu zeigen, sein Wesen und seine Eigenarten darzustellen. Biermanns Bücher über Alexander von Humboldt und Gauß sind gut lesbar und bringen uns speziell auch den Menschen Humboldt und den Menschen Gauß näher.
Alle Arbeiten Biermanns beruhen auf gründlichen Quellenstudien. Mit dem ihm eigenen Spürsinn hat er viele unbekannte Details ans Licht gebracht und dadurch das herkömmliche Bild über den Wissenschaftsbetrieb im 18. und 19. Jahrhundert in manchen Punkten ergänzt und erweitert. Er liebte Besonderheiten und Kuriositäten, die er in oft detektivischer Kleinarbeit aufgespürt und in einer Weise aufbereitet hat, die auch den heutigen Leser zu interessieren und zu faszinieren vermag. Wir hoffen, dass die Annotationen dazu anregen, Biermanns Arbeiten auch im Original zu studieren.
Der Umgang mit dem Klimawandel – mit seinen beiden Aspekten Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – ist in den letzten Jahren zu einem zentralen gesellschaftlichen Aufgabenfeld geworden. Während die Raumplanung v. a. über die räumliche Steuerung von Flächen für erneuerbare Energien schon seit vielen Jahren wichtige Beiträge zum Klimaschutz bzw. einer ressourceneffizienten Raum-entwicklung leistet, ist der Aufgabenbereich der Anpassung an den Klimawandel in der Raumplanung letztlich erst seit 2007 – nach Veröffentlichung des 4. IPCC-Reports – zu einem zentralen Themenfeld geworden. Dies verdeutlichen eine Vielzahl von Forschungs-, Entwicklungs- und Modell-vorhaben sowie von Fachveranstaltungen unter Beteiligung von Wissenschaft und Planungspraxis. Die vorliegende Expertise, verfasst von einer Autorengruppe aus Mitgliedern und Gästen des Arbeitskreises Klimawandel und Raumplanung der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) im Auftrag der interdisziplinären Arbeitsgruppe Globaler Wandel – Regionale Entwicklung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, zielt vor diesem Hintergrund darauf ab, aktuelle Erkenntnisse und Ansätze insbesondere in Raumordnung und Raumentwicklung im Umgang mit dem Klimawandel darzustellen. In Anbetracht der erheblich längeren Erfahrungen der Raumplanung mit dem Klimaschutz wird die Anpassung an den Klimawandel in den Vordergrund gestellt. Außerdem erfolgt eine besondere Betrachtung der regionalen Ebene, da sich bei der Ermittlung der Folgen des Klimawandels und dementsprechender Anpassungsoptionen häufig Verflechtungen zwischen den naturräumlichen Gegebenheiten einerseits und den Raumnutzungen und -strukturen andererseits zeigen. Soweit sinnfällig, werden darüber hinaus auch die Bezüge zum Klimaschutz und zur örtlichen Ebene der Raumplanung hergestellt.
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2015 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.
„Kulturlandschaften“ sollen in dieser Expertise nach ihrem regionalen Entwicklungspotenzial analysiert werden. Dazu ist es von wesentlicher Bedeutung, die institutionengebundenen Wirkungszusammenhänge ihrer Entwicklung zu erkennen. Bei der Ausgestaltung regionaler Steuerungsformen greift aber eine Fokussierung auf formelle Regelungen und deren Umsetzung über planerische Instrumente zu kurz. Vielmehr ist es sinnvoll, sich gleichfalls den (informellen) Interaktionsregeln lokaler und regionaler Akteure mit Einfluss auf die Kulturlandschaftsentwicklung zu widmen und dabei die eng mit Kulturlandschaften zusammenhängenden Images, Ausprägungen regionaler Identitäten, gesellschaftlichen Wertmaßstäbe und Traditionen zu berücksichtigen. So entstehen aus einer Perspektive der sozialwissenschaftlich orientierten Institutionenforschung analytische Aussagen über informelle Institutionen sowie dezentrale Steuerungsformen; sie lassen sich verwenden für künftige Entwicklungs- und Innovationsstrategien. Der als Fallstudie ausgewählte Barnim gehört zu jenen Kulturlandschaften, die ohne eindeutige gemeinsame Identität und charakterisierende Eigenart verschiedene Handlungsräume ausgebildet haben. In Teilregionen des Barnim werden mit dem Naturpark Barnim und dem Regionalpark Barnimer Feldmark zwei kulturlandschaftliche Governanceformen erprobt, deren Prägung durch informelle Institutionen und deren Handlungsformen Gegenstand der Analyse sind. Die Erfahrungen im Barnim zeigen, dass die Mobilisierung kulturlandschaftlicher Entwicklungspotenziale einer Stärkung und Zusammenführung dezentral tätiger Akteure und einer damit einhergehenden Förderung der Rahmenbedingungen gesellschaftlicher Selbstorganisation bedarf. Eine wesentliche Erfolgsvoraussetzung besteht darin, dass die regionale Strategie und die damit verbundene akzentuierte Nutzung der identitäts- und imagebildenden Wirkung der Kulturlandschaft als Potenzial aufgefasst wird. Zur Lösung kulturlandschaftsbezogener Interaktionsprobleme sowie zur Stärkung eines vernetzen projektorientierten Handelns sind Governanceformen entscheidend, die regionale Kooperation sicherstellen und ein Regionalmanagement ermöglichen. Dabei sollten administrative Grenzen stets in Frage gestellt werden, denn Kulturlandschaften konstituieren sich als Handlungsräume stärker über soziale Beziehungen, Images und Identitäten als über formelle Grenzziehungen.
Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2013 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.
Manifest Geisteswissenschaft
(2005)
Die Anwendung der Naturgesetze auf das verhaltenslenkende Gehirn widerspricht auf den ersten Blick der Freiheit des menschlichen Willens. Entsprechendes gilt für die Anwendung der Allmacht Gottes auf alle Vorgänge einschliesslich des menschlichen Verhaltens. Bei einem zweiten Blick auf diese scheinbar so konsequenten Gedankengänge erkennt man aber Verstrickungen in Selbstbezüglichkeiten, die jeweils Mehrdeutigkeiten und Grenzen unseres möglichen Wissens implizieren. Diese zeigten sich schon in Gödels Grenzen mathematisch-logischer Entscheidbarkeit ebenso wie in Heisenbergs Unbestimmtheitsgesetzen der Quantenphysik. Entsprechende Grenzen könnte es für eine vollständige physikalisch begründete Theorie unseres Bewußtseins und damit auch des menschlichen Willens geben - schliesslich würde sie Bewußtsein von Bewußtsein implizieren. In der theologischen Gedankenlinie wiederum kann sich die Allmacht Gottes auch auf die Allmacht selbst richten, indem sie eine weise naturgesetzliche Ordnung ohne ständige göttliche Eingriffe begr ündet und darin den Menschen als Freien will - so etwa sahen es freiheitsfreundliche unter den Theologen wie Eriugena und Cusanus. Mein Essay weist darauf hin, dass selbst bei so verschiedenen Denkweisen wie den naturwissenschaftlichen und theologischen jeweils analoge Selbstbezüglichkeiten auftreten, die unsere Erkenntnis begrenzen.
Die moderne Naturwissenschaft hat auch ihre prinzipiellen, intrinsischen Grenzen zum Thema gemacht; auf der „metatheoretischen“, nämlich der philosophischen und kulturellen Ebene erweist sie sich als offen für unterschiedliche, wissenschaftlich und logisch konsistente Deutungen - sowohl religiöse als auch agnostische. Die Wahl ist nicht nur eine Frage des Wissens, sondern der Weisheit und der Lebenskunst, und die wiederum spricht für anthropologischen und metaphysischen Optimismus. In diesem Essay geht es dabei um ein religionsfreundliches Selbst- und Weltverständnis, das die Reichweite der menschlichen Vernunft ebenso wie deren intrinsische Grenzen achtet. Es ergänzt und erweitert die Thematik der Schrift „Wissenschaft, Religion und die deutungsoffenen Grundfragen der Biologie“ (2009), (http://www.mpiwg-berlin.mpg.de/Preprints/P388.PDF). Es konzentriert sich nicht nur auf Biologie, es berührt auch den Vergleich immanenter und transzendenter Auffassungen im Allgemeinen und verweist auf einige zentrale theologische Aspekte, was die gegenwärtige Situation und das Verständnis des Christentums angeht. Es steht in Zusammenhang mit Schriften des Autors, die im BBAW edoc Server online verfügbar sind und in denen auch Literaturhinweise zur Thematik zu finden sind. Dazu gehören eine Monographie über Eriugena, al-Kindi, Nikolaus von Kues; Artikel zur Arbeitsgruppe „Humanprojekt“ der BBAW über „Bewusstsein – Reichweite und Grenzen naturwissenschaftlicher Erklärung“ und zum Band „Was ist der Mensch?“; sowie Beiträge zur Arbeitsgruppe „Gemeinsinn und Gemeinwohl“ und zum Thema der „Debatte 1“ der BBAW „Freiheit des menschlichen Willens“.
Die moderne Naturwissenschaft hat auch ihre prinzipiellen, intrinsischen Grenzen zum Thema gemacht; auf der „metatheoretischen“, nämlich der philosophischen und kulturellen Ebene erweist sie sich als offen für verschiedene, wissenschaftlich und logisch konsistente Deutungen – sowohl religiöse als auch agnostische. Die Wahl ist nicht nur eine Frage des Wissens, sondern der Weisheit und der Lebenskunst, und die wiederum spricht für anthropologischen und metaphysischen Optimismus. Diese Zusammenfassung des letzten der hier wiedergegeben Texte kann auch über der ganzen Reihe stehen. Die Arbeiten entstanden von 1985 bis 2014, und sie betreffen und betonen recht verschiedene Aspekte, wenn sich auch eine gewisse Redundanz nicht vermeiden lässt. Es geht um ein religionsfreundliches Selbst- und Weltverständnis, das die Reichweite der menschlichen Vernunft ebenso wie deren intrinsische Grenzen achtet.
Abstract (ger): Die Flüssigkeitsschichten, die um ein sich bewegendes Molekül herumfließen, haben infolge der endlichen Abmessungen der Flüssigkeitsmolekeln eine endliche Dicke. Die Berücksichtigung dieses Umstandes führt zu einer Modifikation der Stokesschen Gesetze der Kontinuumstheorie für den Zusammenhang zwischen Reibung und Viskosität. Es ergibt sich die richtige Größenordnung und ungefähr die richtige Radienabhängigkeit der beobachteten Mikroreibung, und zwar sowohl für die Rotation als auch für die Translation.