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Grundsätze und Empfehlungen zur Wahrung und Förderung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland
(2024)
Die Wissenschaftsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes grundrechtlich geschützt. Einschränkungen sind nur dort erlaubt, wo durch die freie Tätigkeit in der Wissenschaft andere hohe, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Im ersten Teil des Hefts werden grundsätzliche Überlegungen aufgeführt, die die Freiheit von Forschung und Lehre zwischen den Polen Abwehr- und Gewährleistungsrecht situieren.
Die Empfehlungen zur Sicherung und Förderung von Wissenschaftsfreiheit im zweiten Teil des Hefts berücksichtigen Themen wie gesellschaftliche Verantwortung, Diskurskontrolle, wissenschaftliche Karrieren, Evaluationen und Anreizstrukturen und die Rolle der Drittmittelförderung sowie der finanziellen Grundausstattung. Sie richten sich an alle in der Wissenschaft tätigen Personen, an die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage, die Hochschulleitungen, die Förderorganisationen und die Wissenschaftspolitik.
Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2013 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.