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Grundsätze und Empfehlungen zur Wahrung und Förderung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland
(2024)
Die Wissenschaftsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes grundrechtlich geschützt. Einschränkungen sind nur dort erlaubt, wo durch die freie Tätigkeit in der Wissenschaft andere hohe, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Im ersten Teil des Hefts werden grundsätzliche Überlegungen aufgeführt, die die Freiheit von Forschung und Lehre zwischen den Polen Abwehr- und Gewährleistungsrecht situieren.
Die Empfehlungen zur Sicherung und Förderung von Wissenschaftsfreiheit im zweiten Teil des Hefts berücksichtigen Themen wie gesellschaftliche Verantwortung, Diskurskontrolle, wissenschaftliche Karrieren, Evaluationen und Anreizstrukturen und die Rolle der Drittmittelförderung sowie der finanziellen Grundausstattung. Sie richten sich an alle in der Wissenschaft tätigen Personen, an die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage, die Hochschulleitungen, die Förderorganisationen und die Wissenschaftspolitik.
Leitlinien Politikberatung
(2008)
Die „Leitlinien Politikberatung“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften enthalten Empfehlungen für die Gestaltung guter wissenschaftlicher Politikberatung. Grundlage für die Empfehlungen ist die detaillierte Analyse der verschiedenen Organisationstypen der Politikberatung in Deutschland durch die Arbeitsgruppe „Wissenschaftliche Politikberatung in der Demokratie“. Ziel war es, Empfehlungen zur Verbesserung der bestehenden Beratungsstrukturen zu formulieren. Die Leitlinien thematisieren die Unabhängigkeit der Beratung, normative Grundlagen und Mandat, die Auswahl und Stellung der beratenden Wissenschaftler, die Arbeitsweise beratender Gremien und den Umgang mit den Ergebnissen der Politikberatung.