Refine
Document Type
- Article (17)
- Book (6)
- Working Paper (1)
Keywords
- Wissenschaftsfreiheit (24) (remove)
Has Fulltext
- yes (24)
Institute
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gegenworte - Hefte für den Disput über Wissen (17)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Wandel der Universitäten und ihres gesellschaftlichen Umfelds: Folgen für die Wissenschaftsfreiheit (6)
- Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Implikationen der Digitalisierung für die Qualität der Wissenschaftskommunikation (1)
The principal objective of this article is to reflect (in a philosophical manner) on recent developments in moral legislation in The Netherlands. The term ›moral legislation‹ refers to all forms of legislation on issues which can be regarded as ›moral‹ – such as euthanasia and animal experimentation. The reason for focussing on The Netherlands is that, on an international level, it is a country which has gained a reputation for being ›liberal‹, and is therefore admired by some and held in abhorrence by others.
Der Autor kritisiert, dass die ›Bioethik-Debatte‹ keine Debatte über die Bioethik als wissenschaftliche Disziplin ist, sondern eine Debatte über die politische Institutionalisierung von Bioethik. Als Beispiele einer gescheiterten offenen Debatte, werden der Streit über die ›Convention on Human Rights and Biomedicine‹ des Europarats (1996) und die ›Universal Declaration on the Human Genome and Human Rights‹ der UNESCO (1998) ausformuliert.
In den letzten dreißig Jahren gab es eine erhebliche Zunahme der Anreizsteuerung im deutschen Wissenschaftssystem. Zielsetzung dieser Ausweitung war eine Effizienzsteigerung, insbesondere dadurch, dass viele Anreize mit dem Wettbewerbsmechanismus verknüpft wurden. Am deutlichsten wird dies durch den erheblichen Bedeutungszuwachs von kompetitiven Drittmitteln im Finanzierungsmix der deutschen Universitäten. Der Text beschreibt dabei zunächst wie Anreize als Steuerungsmechanismus wirken, um darauf aufbauend Gefährdungspotentiale für die Wissenschaftsfreiheit aufzuzeigen. Auf Grundlage dieser Diagnose werden dann Empfehlungen zur weiteren Entwicklung der Anreizsteuerung in Deutschland formuliert.
Grundsätze und Empfehlungen zur Wahrung und Förderung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland
(2024)
Die Wissenschaftsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes grundrechtlich geschützt. Einschränkungen sind nur dort erlaubt, wo durch die freie Tätigkeit in der Wissenschaft andere hohe, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Im ersten Teil des Hefts werden grundsätzliche Überlegungen aufgeführt, die die Freiheit von Forschung und Lehre zwischen den Polen Abwehr- und Gewährleistungsrecht situieren.
Die Empfehlungen zur Sicherung und Förderung von Wissenschaftsfreiheit im zweiten Teil des Hefts berücksichtigen Themen wie gesellschaftliche Verantwortung, Diskurskontrolle, wissenschaftliche Karrieren, Evaluationen und Anreizstrukturen und die Rolle der Drittmittelförderung sowie der finanziellen Grundausstattung. Sie richten sich an alle in der Wissenschaft tätigen Personen, an die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage, die Hochschulleitungen, die Förderorganisationen und die Wissenschaftspolitik.
Der Autor stellt den Kybernetiker und Erfinder Heinz von Förster und dessen Interdisziplinarität vor, welche sich in einem Umfeld entwickelte, das heute nicht mehr existiert. Betrachtet man ein Portrait des Jahrzehnte jüngeren Autors selbst, so liest sich der Aufsatz auch als Erzählung darüber, wie einer Forschungsfreiheit nutzt.