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Grundsätze und Empfehlungen zur Wahrung und Förderung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland
(2024)
Die Wissenschaftsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes grundrechtlich geschützt. Einschränkungen sind nur dort erlaubt, wo durch die freie Tätigkeit in der Wissenschaft andere hohe, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Im ersten Teil des Hefts werden grundsätzliche Überlegungen aufgeführt, die die Freiheit von Forschung und Lehre zwischen den Polen Abwehr- und Gewährleistungsrecht situieren.
Die Empfehlungen zur Sicherung und Förderung von Wissenschaftsfreiheit im zweiten Teil des Hefts berücksichtigen Themen wie gesellschaftliche Verantwortung, Diskurskontrolle, wissenschaftliche Karrieren, Evaluationen und Anreizstrukturen und die Rolle der Drittmittelförderung sowie der finanziellen Grundausstattung. Sie richten sich an alle in der Wissenschaft tätigen Personen, an die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage, die Hochschulleitungen, die Förderorganisationen und die Wissenschaftspolitik.
Im 20. Jahr nach dem Mauerfall fand in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften vom 24. bis 25. November 2009 das Symposium „Wissenschaft und Wiedervereinigung. Bilanz und offene Fragen“ statt. Im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2009 diskutierten Wissenschaftler und Wissenschaftspolitiker, ob bei der Vereinigung der beiden deutschen Wissenschaftssysteme Chancen genutzt oder verpasst wurden. Wie unterschiedlich oder ähnlich entwickelten sich die beiden getrennten Systeme bis zum Mauerfall? Wie kamen nach 1989 – welche – Entscheidungen zustande und mit welchen Folgen wurden sie umgesetzt? Kann der Um- und Neuaufbau von Hochschulen und außeruniversitären Instituten im Osten als Erfolg bewertet werden und wie steht es um die Zukunftsfähigkeit des gesamtdeutschen Wissenschaftssystems im globalen Wettbewerb? Die Ergebnisse des Symposiums sind in dieser Dokumentation nachzulesen. Sie enthält die Eröffnungsreden von Bundesministerin Annette Schavan und BBAW-Präsident Günter Stock, die Einführung und die Schlussbemerkungen von Jürgen Kocka sowie die Impulsreferate von Richard Schröder, Winfried Schulze, Mitchell G. Ash, Peer Pasternack und Wilhelm Krull. Die Redaktion der Referate und die Zusammenfassungen der Diskussionsbeiträge sämtlicher Podiumsteilnehmer verantworten die beiden Wissenschaftsjournalisten Corina Weber (Auftakt, Forum I und II) und Jörg von Bilavsky (Auftakt, Forum III und IV), die das Symposium vorbereitet und organisiert haben.