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Historia observationis Cometae 1702. Ex J. Henr. Hoffmanni, Ephemeridibus Anni 1703. excerpta
(1710)
Ueber den Saigerhüttenprozeß
(1824)
Erklärung der griechischen Beischrift auf einem ägyptischen Papyrus aus der Minutoli'schen Sammlung
(1824)
Die volle Anwendbarkeit der Physik auf die Biologie des menschlichen Gehirns bedeutet nicht notwendig, dass es ein finitistisches und zugleich vollständiges, algorithmisches Verfahren der Korrelation mentaler mit physikalischen Zuständen geben kann. Vielmehr gibt es Gründe für die Hypothese, dass eine umfassende Theorie der psychophysischen Beziehung prinzipiell unmöglich sein könnte. Diese Auffassung verbindet die Universalität der Physik mit der logischen Begrenztheit des menschlichen Denkens (z. B. in Bezug auf sich selbst) und betrachtet Bewusstsein - die ursprünglichste menschliche Erfahrung - nicht als Randphänomen. ++++ Die Zeitschrift RATIO erschien bis 1987 in einer deutschen und in einer englischen Ausgabe. Die englische Version des Artikels lautet: A. Gierer, The physical foundations of biology and the problems of psychophysics. RATIO XII, No. 1, 1970. S. 47-64.
Folgerungen für die Zukunft
(1993)
Zur Berliner Wortliste
(1993)
Die alliierten Vorbehaltsrechte und die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung
(1996)
Der Autor gliedert das untersuchte Gebiet in 14 "weithin selbsttragende" Landschaften und zeigt anhand der regionalen Verteilung der Herrscherurkunden, dass bei einem insgesamt im Reich zu beobachtenden zivilisatorischen Gefälle von Westen nach Osten bzw. von Süden nach Norden keineswegs die höchstqualifizierten Landschaften (etwa der Niederrhein) besonders königsnah waren, sondern eher kleinteilige Gebilde "von einer durchaus ambivalenten Modernität" (Franken, Schwaben, Mittelrhein). "Weniger als ein Prozent der Urkunden befaßten sich mit Tatbeständen, die man gesamtdeutsch nennen kann, in erster Linie mit kirchlichen Angelegenheiten."
Im Beitrag wird die Gattung Urkunde vor allem nach ihrer Aussagefähigkeit für das Verhältnis Karls IV. zum mitteldeutschen Raum befragt. Es wird die historische Existenz von "Mitteldeutschland" aus dem Handeln der Vormächte und dem zeitgenössischen Bewußtsein nachgewiesen und das Kräftespiel der vier Führungskräfte unter karolinischer Hegemonie: der Erzbischöfe von Magdeburg, der askanischen Herzöge von Sachsen-Wittenberg, der Markgrafen von Brandenburg und der wettinischen Markgrafen untersucht. Der Beitrag enthält einen Urkundenanhang.
Der Beitrag stellt Abstufungen und qualitative Unterschiede der Königsnähe bei den Grafen von Schwarzburg - und vor allem der Blankenburger Linie dieses Hauses ungeachtet des Gegenkönigtums Graf Günthers XXI. (1349) -, den Grafen von Honstein, von Henneberg und von Gleichen heraus. Es ist ein Urkundenanhang enthalten.
Die Autorin interpretiert in ihrem Beitrag die Ereignisfolge, die nach dem Willen Karls IV. zu einer dauerhaften Anbindung der Mark Brandenburg und der damit verbundenen Kurstimme an das luxemburgische Haus führen sollte - anders als bei der Niederlausitz aber nicht zur förmlichen Inkorporation in das Königreich Böhmen.
"Die Interpretation von Urkundentexten"... nähert sich ausgewählten Urkunden aus Archiven Bayerns und Sachsen-Anhalts unter sprachwissenschaftlichem, semiotischem, soziologischem und erkenntnistheoretischem Blickwinkel und stellt "die Inszenierungen von Information... sowie die graphische Herrschaftsrepräsentation der karolinischen Urkunden" in den größeren Zusammenhang von Karls Konzept eines hegemonialen Königtums.
Nachwort
(1997)
Nachwort zum Tagungsband der Arbeitsstelle "Monumenta Germaniae Historica", welcher 1997 im Anschluß an eine Arbeitstagung vom 13.-14. Dezember 1996 unter dem Titel "Kaiser, Reich und Region : Studien und Texte aus der Arbeit an den Constitutiones des 14. Jahrhunderts und zur Geschichte der Monumenta Germaniae Historica" erschienen ist.
Constitutiones et acta publica - Paradigmenwechsel und Gestaltungsfragen einer Monumenta-Reihe
(1997)
Der Beitrag verfolgt die Entwicklung von der Aufnahme der Kaisergesetze/Constitutiones in das Unternehmen der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde im Spannungsbogen von zunehmender Materialfülle, Kürzungsplänen und Gliederungskonzepten wie auch im Wandel verfassungsgeschichtlicher Leitideen bis zum gegenwärtigen Standard der Reihe als Mischung aus Urkundenbuch und Regestenwerk, sozusagen als Diplomata-Ersatz für das 14. Jahrhundert.
Eine schöne Revolution
(1998)
Der Autor kritisiert, dass die ›Bioethik-Debatte‹ keine Debatte über die Bioethik als wissenschaftliche Disziplin ist, sondern eine Debatte über die politische Institutionalisierung von Bioethik. Als Beispiele einer gescheiterten offenen Debatte, werden der Streit über die ›Convention on Human Rights and Biomedicine‹ des Europarats (1996) und die ›Universal Declaration on the Human Genome and Human Rights‹ der UNESCO (1998) ausformuliert.
Im Interview mit Hazel Rosenstrauch beantwortet Hanfried Helmchen die Fragen, wo er sich mit dem Problem der Forschungsfreiheit, insbesondere in der Psychiatrie, konfrontiert sieht, wie er sich um Ethik in der Medizin bemüht (und was dort wesentliche Streitpunkte sind), was die wirtschaftlichen Kosequenzen der Regulierung sind, was die Unterschiede zwischen Deutschland und den Niederlanden ausmacht und schließlich, welche Vorschläge er zur Regulierung hervorbringt.
Gefälschter Humboldt
(1998)
Angesichts derzeit bereits realisierter und in nicht allzu ferner Zukunft zu erwartender Forschungsaktivitäten im Bereich der Embryonenforschung vermutet die Autorin, dass eine Erosion von Normen einsetzt, die zu einer zunehmenden Entmoralisierung des Umgangs mit menschlichen Embryonen führt. Des Weiteren legt Sie dar, dass diese Erosion verschleiert wird, da Schwangerschaftsabbruch und Embryonenforschung gleich gesetzt werden.
Die Autorin geht der Frage der Grenzziehung zwischen Wohlstandseffekten und Zerstörungspotenzialen nach, die durch wissenschaftliche Entdeckungen ausgelöst werden. Zwar sind heute wissenschaftliche Entdeckung und technische Erfindung auf die Akzeptanz der demokratischen Öffentlichkeit verwiesen, doch ist diese Tatsache kein konstitutiver Teil wissenschaftlichen Arbeitens. Nach unserer demokratischen Verfassung ist Wissenschaft frei. Der Zweifel von Laien erscheint angesichts dessen ebenso unangemessen wie die politische Definition wissenschaftlicher Wahrheiten. Interesse an Moralvorstellungen und Sicherheit und Interessen von Wissenschaft und Technik an ›unendlichem‹ Fortschritt prallen aufeinander. Hierbei wird dargelegt, was Freiheit ist und wer diese definiert bzw. garantiert.
Der Autor stellt den Kybernetiker und Erfinder Heinz von Förster und dessen Interdisziplinarität vor, welche sich in einem Umfeld entwickelte, das heute nicht mehr existiert. Betrachtet man ein Portrait des Jahrzehnte jüngeren Autors selbst, so liest sich der Aufsatz auch als Erzählung darüber, wie einer Forschungsfreiheit nutzt.
Der Autor beschäftigt sich mit dem durch Datentechnologien ausgelösten Wandel in den Geisteswissenschaften: In besonderer Weise betrifft dieser Vorgang die philologischen Unternehmen, die mit der Aufnahme, Sicherung, Systematisierung, Erschließung, Analyse und Interpretation vor allem sprachlicher Tatbestände und Überlieferungen befaßt sind. Auf diese Weise kann der Charakter betreffender Fächer erheblich verändert oder ganz aufgelöst werden.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat 1997 einen ›Ehrenkodex‹ für die Wissenschaft verkündet, worin u. a. Plagiat und Fälschung von Daten als Tatbestände wissenschaftlichen Fehlverhaltens identifiziert und Gutachter zur Offenlegung möglicher Befangenheit verpflichtet wurden. Die Regeln selbst erscheinen selbstverständlich, ohne daß jedem bewußt wäre, warum es gerade diese sind und keine anderen. Hierüber handelt der vorliegende Aufsatz unter Berücksichtigung von Mertons Verhaltensregeln und der veränderten Bedingungen der Wissensproduktion.