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Sämtliche Schriften und Briefe - Vierte Reihe: Politische Schriften; Sechster Band: 1695-1697
(2008)
Der Begriff des Politischen wurde von den Herausgebern der historisch-kritischen Akademieausgabe für diese Reihe der Edition weit gefasst, er umschließt neben Werken, Abhandlungen und Aufzeichnungen, in denen sich Leibniz zu Fragen und Ereignissen des Staatslebens seiner Zeit äußert, alle Arbeiten zur Förderung der wirtschaftlichen und geistigen Kultur, soweit die Mitwirkung des Staates vorausgesetzt wird oder doch der praktische Zweck und nicht die wissenschaftliche Erörterung im Vordergrund steht. Je weiter die Edition voranschreitet, um so deutlicher tritt in einer Reihe von "politischen" Themen, d. h. von Erörterungen über das Wohl der res publica, ein unlöslicher Zusammenhang zwischen wissenschaftlicher Erörterung und praktischen Zwecken zutage, dienen doch beide dem bonum commune, dem allgemeinen Besten, und verfehlen es beide, wenn sie sich voneinander lösen. Der jetzt vorgelegte Band enthält Texte zum Rechts- und Staatswesen, zur dynastischen Politik des Hauses Braunschweig-Lüneburg und zur Neunten Kur. Leibniz schreibt über das Postrecht des Kaisers und allgemein zum Postwesen, setzt sich mit den historischen und rechtsphilosophischen Schriften von Pufendorf ebenso auseinander wie mit den Schriften von Thomasius. Anlässlich der Königswahl 1697 befasst er sich ausführlich mit Polen. Daneben tritt Russland im Zeitraum dieses Bandes neu in das Blickfeld des politischen Autors Leibniz, u. a. mit einer Denkschrift für Zar Peter I. über die Förderung der Wissenschaften und Künste in Russland. Die berühmten "Novissima Sinica", der Bericht über das Neueste aus China von 1697, mit den Anlagen der Originalberichte und Dokumentationen gehören ebenso zum Fundus dieses Bandes wie Texte zur Gesundheitspolitik und einige Gedichte von Leibniz.
Powerpoint Paranoia
(2008)
Eine Frage der Haltung : Oder: Warum Wissenschaftsjournalisten mehr sind als bloße Dolmetscher
(2008)
Das Bild im Spannrahmen
(2008)
Wissen als Exponat
(2008)
Einführung in das Thema
(2008)
Nach einem kurzen Resümee über entscheidungstheoretisch begründete Grenzen einer rein naturwissenschaftlichen Theorie menschlichen Bewusstseins werden Implikationen für unser Menschenbild erörtert. Was die Willensfreiheit angeht, so sprechen starke erkenntnistheoretische Gründe dagegen, dass der Wille Anderer durch Analyse von Außen vollständig erschließbar sein könnte; was aber für niemanden determiniert ist, ist nicht determiniert. Für die Evolution mentaler Fähigkeiten, die den biologisch modernen Menschentyp charakterisieren, könnten auch einzelne, eher seltene Neukombinationen von Abschnitten im Genom eine wesentliche Rolle gespielt haben. Die entwickelten Fähigkeiten und Eigenschaften führten dann weit über den Anlass ihrer Entstehung hinaus. Hinsichtlich der menschlichen Erkenntnisfähigkeit ist die grundsätzliche philosophische Frage, ob und wieweit es eine Ordnung der Welt lediglich als Konstrukte unserer Gehirne, oder aber auch vor und ohne uns gibt, rein neurobiologisch sicher nicht zu entscheiden. Dies betrifft zum Beispiel das Grundverständnis der Mathematik, aber auch das von Religion. Naturwissenschaften insgesamt und ihre wissenschaftlich begründeten Grenzen sind mit verschiedenen, natürlich nicht mit allen philosophischen, kulturellen und religiösen Deutungen vereinbar.
Dieser Kongressvortrag aus dem Jahr 2006 stellt Schleiermacher als Kirchenkundler vor. Das Christentum tritt für Schleiermacher stets als organisierte Lebensgemeinschaft in Erscheinung. Seine „kirchliche Statistik“ genannte Vorlesungen über die christlichen Kirchen der Gegenwart haben daher weniger Dogma und Lehre zum Gegenstand als vielmehr inneres Leben, Soziologie und Kirchenverfassung.
Bewusstsein als Korrektiv
(2008)
Vorwort [Pegasus 10]
(2008)
Wem gehört die Mona Lisa?
(2008)
'Nature' über 'Pictures'
(2008)
Untersuchung des Theils der planetarischen Störungen, welcher aus der Bewegung der Sonne entsteht
(2008)
Recht verstehen : wie Laien, Juristen und Versicherungsagenten die "Riester-Rente" interpretieren
(2008)
In Deutschland wie in vielen anderen Ländern gilt das „Transparenzgebot“ – Verträge mit Verbrauchern müssen so formuliert sein, dass sie für jedermann klar und verständlich sind. Trifft das beispielsweise für den folgenden Satz aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Riester-Rente zu? „Der Abzug beträgt 0,2 Prozent der Differenz zwischen dem zum vereinbarten Rentenbeginn vorhandenen Deckungskapital und dem zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung vorhandenen Deckungskapital.“ Die Antwort ist „Nein“. Das ist eines von vielen Ergebnissen einer Studie, in der – erstmals in Deutschland – exemplarisch untersucht wurde, wie verständlich die „Sprache des Rechts“ denn tatsächlich für die davon Betroffenen ist. Durchgeführt wurde sie von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Die Untersuchung zeigt, dass nicht nur Laien, sondern auch Juristen und Versicherungsvertreter erhebliche Schwierigkeiten mit ganz alltäglichen Rechtstexten haben können.
"Distinctae per locos schedulae non agglutinatae" : das Census-Datenmodell und seine Vorgänger
(2008)
Mind, Matter and Mathematics
(2008)
[Titelei] Jahrbuch 2007
(2008)
Dokumente / Jahrbuch 2007
(2008)
Zwar steigt gegenwärtig die Aufmerksamkeit gegenüber der Räumlichkeit sozialer Ungleichheiten, aber noch immer wird diese vorwiegend als Sekundärphänomen sozialstrukturell verursachter Ungleichheiten begriffen. Damit geht einher, dass (sozial)räumliche Ungleichheiten - hier verstanden in der Tradition der Chicagoer Schule - als nachrangig aufgefasst werden. In dieser Lesart bleibt letztlich die Ökonomie (Markt, Produktion, Erwerbsarbeit) Hauptursache für soziale Benachteiligungen. Soziale Zugehörigkeit und Integration erfolgten in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft dann auch vorrangig über die Teilhabe an Erwerbsarbeit und, davon abgeleitet, über die Teilhabe an den sozialen Sicherungssystemen. Ergänzt wurde dieser Integrationsmodus durch den politischen Anspruch, gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem gesamten Territorium - auf der Mikro- wie der Makroebene - zu garantieren bzw. herzustellen und so dafür zu sorgen, dass die räumlichen Ungleichheiten mehr oder weniger unerheblich wurden. Erreicht wurde dieser räumliche Ausgleich vor allem durch eine flächendeckend bereitgestellte öffentliche Infrastruktur, die den Bewohnern von Stadt und Land, Nord und Süd, Ost und West Teilhabe an den gesellschaftlich als erstrebenswert angesehenen Gütern und Dienstleistungen wie Bildung oder Gesundheit ermöglichte. Diese jahrzehntelange Erfolgsgeschichte der Reduzierung räumlicher Ungleichheit erklärt, weshalb der „Raum“ trotz des reichen soziologischen Erbes an sozialräumlichen Studien als Strukturkategorie von der Ungleichheitssoziologie beinahe vergessen wurde.