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An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
Rechtsverständlichkeit
(2004)
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
Juristische Expertise
(2004)
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
Früh setzte in Europa die Wahrnehmung der Veränderung des regionalen Klimas durch Waldrodungen ein. Als erster widmete Theophrastus (372-288 v. Chr.) dem Thema des menschlichen Einflusses auf die Temperatur und die Qualität der Luft einer Region ausführliche Überlegungen. Mit ihm beginnt ein Diskurs, der durch die Entdeckung und Kolonisierung Amerikas einen enormen Aufschwung erfuhr und im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts auf globaler Ebene seinen Höhepunkt erreichte, um dann nach der Jahrhundertwende in Vergessenheit zu geraten. Alexander von Humboldt legte in seinem Amerika-Werk durch seine Fallstudie zum See von Valencia (1799) die ersten wissenschaftlichen Grundlagen für die systematische Untersuchung der Frage nach dem durch Menschen verursachten Veränderungen des Klimas. Die Fortsetzung dieser Studien in Lateinamerika durch Jean Baptist Boussingault erregten weltweites Aufsehen und wurden für die frühe Umweltbewegung (George Marsh) zum zentralen Argument bei der Verteidigung der Wälder in Europa, in den U.S.A. und in den Kolonien. Dem Klimaeinfluss des Waldes wuchs immer mehr eine mythische Grösse zu, sodass bei der Erschliessung regenarmer Regionen (in Australien und in den U.S.A.) umfangreiche Aufforstungsprogramme die Niederschlagsmenge erhöhen sollten. Nach dem Scheitern dieser Programme war generell die Befürchtung erwarteter anthropogener Klimakatastrophen durch die Zerstörung der Wälder diskreditiert.
Kaiser in Gips und Eisen
(2004)
Selbstverständlich
(2004)
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
Der Beitrag untersucht die intellektuelle Biographie Aleksandr Dugins (*1962), des wichtigsten Vertreters des Neoeurasismus im postsowjetischen Russland. Dabei wird die These vertreten, dass Dugin den klassischen Eurasismus erst zu einem Zeitpunkt entdeckte, als er beeinflusst von der Philosophie des Traditionalismus und der westeuropäischen Nouvelle Droite den Eurasienbegriff im Sinne der Geopolitik Mackinders und Haushofers bereits verwendete.
"Muster" und "Abarten" der Architektur : was Karl Friedrich Schinkel von Aloys Hirt lernen konnte
(2004)
Der in zwei Teilen herausgegebene Regesten-Band 12 präsentiert 401 Sitzungsprotokolle des preußischen Staatsministeriums vom Beginn der Ministerpräsidentschaft des Sozialdemokraten Otto Braun April 1925 bis zur letzten überlieferten Sitzung unter dem Nationalsozialisten Hermann Göring Mai 1938. Diese Jahre waren geprägt sowohl von der Glanzzeit der Weimarer Republik als auch von der Weltwirtschaftskrise, vom ersten und zweiten „Preußenschlag“ 1932 und 1933, von der Machtergreifung Adolf Hitlers im Reich sowie von der Gleichschaltung der Länder und des gesamten politischen Lebens durch die nationalsozialistische Reichsregierung als Teil des Macht- und Terrorapparates in den 30er Jahren. Editorisch sind die preußischen Dokumente mit Verweisen auf die bereits in den „Akten der Reichskanzlei“ veröffentlichten eng verknüpft und ergänzen in wichtigen Punkten das Bild von diesen Schlüsseljahren der deutschen Geschichte. Weitere Beratungsschwerpunkte waren die Beamtenpolitik, die Etats des Reichs und Preußens und die Steuerpolitik, die Kommunalpolitik, die Verwaltungsreform, die Ansiedlungs- und Wohnungspolitik, die Kirchenpolitik sowie die Schul- und Bildungspolitik. Weiterführende Hinweise auf Archivüberlieferungen und zeitgenössische Quellen zu den in den Protokollen erwähnten Sachthemen ergänzen die vorliegende Regesten-Edition. Darüber hinaus werden die Protokolle durch ein detailliertes Sach- und Personenregister erschlossen.
Der in zwei Teilen herausgegebene Regesten-Band 12 präsentiert 401 Sitzungsprotokolle des preußischen Staatsministeriums vom Beginn der Ministerpräsidentschaft des Sozialdemokraten Otto Braun April 1925 bis zur letzten überlieferten Sitzung unter dem Nationalsozialisten Hermann Göring Mai 1938. Diese Jahre waren geprägt sowohl von der Glanzzeit der Weimarer Republik als auch von der Weltwirtschaftskrise, vom ersten und zweiten „Preußenschlag“ 1932 und 1933, von der Machtergreifung Adolf Hitlers im Reich sowie von der Gleichschaltung der Länder und des gesamten politischen Lebens durch die nationalsozialistische Reichsregierung als Teil des Macht- und Terrorapparates in den 30er Jahren. Editorisch sind die preußischen Dokumente mit Verweisen auf die bereits in den „Akten der Reichskanzlei“ veröffentlichten eng verknüpft und ergänzen in wichtigen Punkten das Bild von diesen Schlüsseljahren der deutschen Geschichte. Weitere Beratungsschwerpunkte waren die Beamtenpolitik, die Etats des Reichs und Preußens und die Steuerpolitik, die Kommunalpolitik, die Verwaltungsreform, die Ansiedlungs- und Wohnungspolitik, die Kirchenpolitik sowie die Schul- und Bildungspolitik. Weiterführende Hinweise auf Archivüberlieferungen und zeitgenössische Quellen zu den in den Protokollen erwähnten Sachthemen ergänzen die vorliegende Regesten-Edition. Darüber hinaus werden die Protokolle durch ein detailliertes Sach- und Personenregister erschlossen
Der zweite Regesten-Band widmet sich der Zeit zwischen Januar 1830 und Anfang Juni 1840. In 479 Regesten werden die staatsministeriellen Beratungen sowie 57 gemeinsame Sitzungen des Staatsministeriums mit der Immediat-Kommission für die ständischen Angelegenheiten, die zwischen 1834 und 1838 abgehalten wurden, wiedergegeben. Die häufige Teilnahme des Kronprinzen Friedrich Wilhelm (IV.) an den staatsministeriellen Beratungen dieser Jahre weist auf seine bislang unterschätzte Bedeutung für die Beratungen dieses Gremiums hin. In der von diesem Bande erschlossenen Zeitspanne beschäftigte sich das Staatsministerium häufig mit dem Entwurf eines Ehescheidungsgesetzes, der Erstellung einer Gemeindeordnung für die Rheinprovinz sowie einer Landgemeindeordnung für Westfalen, mit der revidierten Städteordnung, der weiteren Integration von Posen, der Reform des Beamtentums sowie dem Eisenbahnbau. In seinen Beratungen unternahm es auch den Versuch die staatsrechtlichen Verhältnisse der katholischen Kirche zu klären. Weiterführende Hinweise auf Archivüberlieferungen und zeitgenössische Quellen zu den in den Protokollen erwähnten Sachthemen ergänzen die vorliegende Regesten-Edition. Darüber hinaus werden die Protokolle durch ein detailliertes Sach- und Personenregister erschlossen.
Der in zwei Teilen herausgegebene Regesten-Band 6 erschließt die 677 überlieferten Protokolle der Sitzungen des Staatsministeriums von 1867 bis 1878 - einer Wendeepoche, die im Bewusstsein nicht nur der Deutschen tiefe Spuren hinterlassen hat. Im Zentrum stehen die Prozesse der inneren Nationsbildung. Dazu gehörten vor allem die Integration neuer Landesteile in den preußischen Staat und die Rechtsvereinheitlichung bis hin zur Einführung der Mark als neuer Währung. Weiterhin ging es auch um die politisch-soziale Ausgrenzung großer Gruppen wie der Katholiken im „Kulturkampf“ und der Sozialdemokraten mit Beginn des „Sozialistengesetzes“. Bismarcks markanter Politikstil wird ebenso deutlich wie die Rolle des Monarchen in der Phase der Reichsgründung. Die Bandbreite und Ambivalenz der neueren preußisch-deutschen Geschichte wird prägnant anhand dieser Quellengattung gespiegelt. Weiterführende Hinweise auf Archivüberlieferungen und zeitgenössische Quellen zu den in den Protokollen erwähnten Sachthemen ergänzen die vorliegende Regesten-Edition. Darüber hinaus werden die Protokolle durch ein detailliertes Sach- und Personenregister erschlossen.
Der in zwei Teilen herausgegebene Regesten-Band 6 erschließt die 677 überlieferten Protokolle der Sitzungen des Staatsministeriums von 1867 bis 1878 - einer Wendeepoche, die im Bewusstsein nicht nur der Deutschen tiefe Spuren hinterlassen hat. Im Zentrum stehen die Prozesse der inneren Nationsbildung. Dazu gehörten vor allem die Integration neuer Landesteile in den preußischen Staat und die Rechtsvereinheitlichung bis hin zur Einführung der Mark als neuer Währung. Weiterhin ging es auch um die politisch-soziale Ausgrenzung großer Gruppen wie der Katholiken im „Kulturkampf“ und der Sozialdemokraten mit Beginn des „Sozialistengesetzes“. Bismarcks markanter Politikstil wird ebenso deutlich wie die Rolle des Monarchen in der Phase der Reichsgründung. Die Bandbreite und Ambivalenz der neueren preußisch-deutschen Geschichte wird prägnant anhand dieser Quellengattung gespiegelt. Weiterführende Hinweise auf Archivüberlieferungen und zeitgenössische Quellen zu den in den Protokollen erwähnten Sachthemen ergänzen die vorliegende Regesten-Edition. Darüber hinaus werden die Protokolle durch ein detailliertes Sach- und Personenregister erschlossen.
VIII. Verzeichnisse
(2004)
[Titelei] Jahrbuch 2003
(2004)
Anhang
(2004)
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.