Refine
Document Type
- Article (17)
- Book (6)
- Working Paper (1)
Keywords
- Wissenschaftsfreiheit (24) (remove)
Has Fulltext
- yes (24)
Institute
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gegenworte - Hefte für den Disput über Wissen (17)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Wandel der Universitäten und ihres gesellschaftlichen Umfelds: Folgen für die Wissenschaftsfreiheit (6)
- Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Implikationen der Digitalisierung für die Qualität der Wissenschaftskommunikation (1)
In den letzten dreißig Jahren gab es eine erhebliche Zunahme der Anreizsteuerung im deutschen Wissenschaftssystem. Zielsetzung dieser Ausweitung war eine Effizienzsteigerung, insbesondere dadurch, dass viele Anreize mit dem Wettbewerbsmechanismus verknüpft wurden. Am deutlichsten wird dies durch den erheblichen Bedeutungszuwachs von kompetitiven Drittmitteln im Finanzierungsmix der deutschen Universitäten. Der Text beschreibt dabei zunächst wie Anreize als Steuerungsmechanismus wirken, um darauf aufbauend Gefährdungspotentiale für die Wissenschaftsfreiheit aufzuzeigen. Auf Grundlage dieser Diagnose werden dann Empfehlungen zur weiteren Entwicklung der Anreizsteuerung in Deutschland formuliert.
In dem Heft „Wissenschaftsfreiheit in Deutschland“ werden drei rechtswissenschaftliche Perspektiven auf „Wissenschaftsfreiheit“ in ihrer Bedeutung für das Hochschulsystem vorgestellt. Dieter Grimm diskutiert anhand von fünf Leitfragen „Wissenschaftsfreiheit“ als Funktionsgrundrecht. Lothar Zechlin fragt, welche Akteure im Wissenschaftssystem, wann welche Trägerschaft innehaben. Beide Autoren erläutern ihre Fragestellung auch in historischer Hinsicht. Christoph Möllers schließlich erörtert die Funktionsgrenzen von Wissenschaftsfreiheit, ausgehend von der Annahme, dass das Grundgesetz zwar Wissenschaftsfreiheit garantiere, nicht aber deren organisationale Durchführung. Soziologische Schlussfolgerungen von Uwe Schimank runden das Heft ab.
Der Autor stellt den Kybernetiker und Erfinder Heinz von Förster und dessen Interdisziplinarität vor, welche sich in einem Umfeld entwickelte, das heute nicht mehr existiert. Betrachtet man ein Portrait des Jahrzehnte jüngeren Autors selbst, so liest sich der Aufsatz auch als Erzählung darüber, wie einer Forschungsfreiheit nutzt.
Angesichts derzeit bereits realisierter und in nicht allzu ferner Zukunft zu erwartender Forschungsaktivitäten im Bereich der Embryonenforschung vermutet die Autorin, dass eine Erosion von Normen einsetzt, die zu einer zunehmenden Entmoralisierung des Umgangs mit menschlichen Embryonen führt. Des Weiteren legt Sie dar, dass diese Erosion verschleiert wird, da Schwangerschaftsabbruch und Embryonenforschung gleich gesetzt werden.
The principal objective of this article is to reflect (in a philosophical manner) on recent developments in moral legislation in The Netherlands. The term ›moral legislation‹ refers to all forms of legislation on issues which can be regarded as ›moral‹ – such as euthanasia and animal experimentation. The reason for focussing on The Netherlands is that, on an international level, it is a country which has gained a reputation for being ›liberal‹, and is therefore admired by some and held in abhorrence by others.
Im Interview mit Hazel Rosenstrauch beantwortet Hanfried Helmchen die Fragen, wo er sich mit dem Problem der Forschungsfreiheit, insbesondere in der Psychiatrie, konfrontiert sieht, wie er sich um Ethik in der Medizin bemüht (und was dort wesentliche Streitpunkte sind), was die wirtschaftlichen Kosequenzen der Regulierung sind, was die Unterschiede zwischen Deutschland und den Niederlanden ausmacht und schließlich, welche Vorschläge er zur Regulierung hervorbringt.
Der Autor kritisiert, dass die ›Bioethik-Debatte‹ keine Debatte über die Bioethik als wissenschaftliche Disziplin ist, sondern eine Debatte über die politische Institutionalisierung von Bioethik. Als Beispiele einer gescheiterten offenen Debatte, werden der Streit über die ›Convention on Human Rights and Biomedicine‹ des Europarats (1996) und die ›Universal Declaration on the Human Genome and Human Rights‹ der UNESCO (1998) ausformuliert.