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Der Beitrag diskutiert die Hintergründe und Legitimationen für die restriktive Regulierung, die den Einsatz der Grünen Gentechnik in Europa bis in die Gegenwart blockiert. Die Regulierung wird mit der Vorsorge vor den besonderen Risiken gentechnisch veränderter Organismen begründet. Es gibt jedoch trotz umfangreicher Sicherheitsforschung und nach jahrzehntelangem Anbau außerhalb Europas bis heute weder empirische Anhaltspunkte noch auch nur ein theoretisches Modell dafür, dass gentechnisch veränderte Pflanzen schädlicher oder unsicherer sein könnten als konventionell gezüchtete neue Pflanzen. Gelegentliche alarmierende Befunde, die in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden sind, haben sich allesamt bei wissenschaftlicher Überprüfung als nicht einschlägig oder nicht tragfähig erwiesen.
Gleichwohl ist die von den führenden Wissenschaftsorganisationen erhobene Forderung nach einer Entschärfung der Regulierung weder in der Gesellschaft, noch in der Politik auf Resonanz gestoßen. Es gibt ein stabiles Meinungsklima, das der Akzeptanz der Grünen Gentechnik entgegensteht. Dass Pflanzen, die gentechnisch verändert sind eben deshalb ein besonderes Risiko bergen, gilt als ausgemacht.
Die Politik folgt eher der Risikowahrnehmung in der Bevölkerung als der Risikoprüfung in der Wissenschaft. Und sie hat dafür in Deutschland höchstrichterliche Billigung bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat die restriktive Regulierung unter Verweis auf den Widerstand in der Bevölkerung mit dem Vorsorgeprinzip gerechtfertigt.
Die gesellschaftliche und politische Blockade der Grünen Gentechnik ist eine Abkehr vom liberalen Innovationsregime: Neue Technik wird nicht zugelassen, weil sie mehrheitlich nicht gewollt ist. Das kann man als Demokratiegewinn verbuchen. Aber es hat erhebliche Kosten: Man gewinnt nichts für den Schutz der menschlichen Gesundheit und die Integrität der Umwelt und verbaut sich den Zugang zu technischen Optionen, die dazu beitragen könnten, die etablierte Landwirtschaft produktiver und zugleich ökologisch nachhaltiger zu machen. Ob Europa angesichts der neueren gentechnischen Methoden und Potenziale von der Blockade der Grünen Gentechnik abrücken kann, bleibt abzuwarten.
Das Spotlight von Hans-Georg Dederer analysiert das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 25.07.2018 mit Blick auf die Urteilsbegründung und prozessuale Situation. Das genannte Urteil habe zur Folge, dass genomeditierte Organismen als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen seien. Mit dieser Einstufung gingen umfangreiche Auflagen für die Freisetzung und das Inverkehrbringen dieser Organismen einher, welche dem Autor zufolge Probleme des Normvollzugs nach sich zögen. So entstünden u. a. hohe Hürden für die Genehmigung und Durchführung von Feldversuchen, aufwendige Kennzeichnungspflichten und Schwierigkeiten der Nachweisbarkeit bestimmter Mutationen, die bspw. bei Haftungsfragen wegen „gentechnischer Kontamination“ relevant werden könnten. Des Weiteren dürften sich negative welthandelsrechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen ergeben, wobei der Autor das unterschiedliche Schutzniveau von genomeditierten Organismen gegenüber weitaus stärker und unspezifischer veränderten Mutageneseorganismen als inkonsistent und mit dem Recht der Welthandelsorganisation unvereinbar sowie als schwer zu rechtfertigende Handelshemmnisse für Drittstaaten einstuft. Der Beitrag endet mit einem Appell an die Politik, die relevante Richtlinie 2001/18/EG zu ändern.
Kann Gentechnik einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft leisten?
Geleitet von dieser Frage erstellt Ortwin Renn in seinem Beitrag eine „Nachhaltigkeitsbilanz“ der Grünen Gentechnik. Der Autor plädiert dafür, nachhaltige Entwicklung als Leitbild für eine gemeinwohlorientierte Gentechnikbewertung zu etablieren und stellt Chancen und Risiken von Gentechnik jeweils mit Blick auf die ökologische, ökonomische und soziokulturelle Dimension von Nachhaltigkeit dar. Unter ökologischer Nachhaltigkeit fasst er v.a. drei Ziele: Dekarbonisierung, Dematerialisierung und Renaturalisierung. Während Gentechnik sich kaum auf die beiden ersteren auswirke, lasse sie mit Blick auf Renaturalisierung und Biodiversität sowohl größere Chancen als auch größere Risiken erkennen. Einerseits könnten gentechnisch veränderte Pflanzen einen substanziellen Beitrag zu ökologischer Nachhaltigkeit leisten, bspw. durch die Herstellung an regionale Bedingungen angepasster bzw. ertragreicherer Pflanzensorten. Andererseits bestünden durch potenziellen Gentransfer von Kultur auf Wildpflanzen sowie den durch die Gentechnik möglicherweise beschleunigten Trend hin zu Monokulturen die Risiken einer Verringerung der Biodiversität und Belastungen von Ökosystemen.
Unter ökonomischen Aspekten der Nachhaltigkeit fasst Ortwin Renn ebenfalls drei Ziele: Versorgungssicherheit, Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie sozial und langfristig abgesicherte Beschäftigungs- und Eigentumsverhältnisse (bspw. die Sicherung der Existenzfähigkeit bäuerlicher Betriebe). Der Gentechnik attestiert er „das Potenzial, mittel- und langfristige wirtschaftliche Vorteile für Anbieter von Agrardienstleistungen, Saatguthersteller und landwirtschaftliche Betrieben zu bieten“ (S. 489), die allerdings unter den gegebenen Marktstrukturen hauptsächlich großen Agrarfirmen und Saatgutherstellern zu Gute kämen. Gentechnik spiele bei den gegenwärtigen Konzentrationsprozessen keine ursächliche, möglicherweise aber eine verstärkende Rolle. Sie biete aber auch Chancen für Kleinunternehmen, ihr Einkommen zu verbessern und ihre
Existenz zu sichern.
Der sozialen Komponente der Nachhaltigkeit ordnet Ortwin Renn vier Ziele zu: „Gleichheit der Lebensbedingungen (intra- und intergenerationale Gerechtigkeit), Erhalt der menschlichen Gesundheit, Souveränität und Teilhabe am wirtschaftlichen und politischen Geschehen sowie soziale und kulturelle Akzeptanz“ (S. 490).
Ob Gentechnik zur Erreichung dieser Ziele beitrage oder ihnen abträglich sei, hänge v. a. von der Art ihrer Einführung und Regulierung ab, wobei der Autor das Potenzial für Chancen in diesem Bereich als eher gering, das für Risiken dagegen als weitreichend, aber nicht schwerwiegend einstuft.
Der Beitrag von Jürgen Hampel und Kolleg*innen stellt die Ergebnisse des TechnikRadar 2020, einer aktuellen Studie über die Haltung der deutschen Öffentlichkeit zu verschiedenen Anwendungen der Gentechnik vor. Bei der Untersuchung der Einstellungen zum Gentechnikeinsatz in der Landwirtschaft wurden die Einstellungen zur klassischen Gentechnik und zur seit Jahrzehnten eingesetzten, bisher aber kaum umstrittenen Mutagenesezüchtung, bei der neue Pflanzensorten durch den Einsatz von genverändernder Bestrahlung oder von Chemikalien hergestellt werden, verglichen. Beide Techniken seien auf hohe Ablehnung gestoßen, was die Autor*innen auf verbreitete und durch Werbung verstärkte, romantisierende Vorstellungen von Landwirtschaft, die Hochschätzung von Natur und Natürlichkeit sowie fehlende Nutzenerkennung zurückführen. Auch gegenüber der gentechnischen Herstellung von Laborfleisch, das von Befürworter*innen als Ansatz zur Lösung globaler Ernährungs-, Umwelt- und Tierschutzprobleme dargestellt werde, bestehen der Studie zufolge große Vorbehalte seitens der Öffentlichkeit. Als Gründe für die verbreitete Ablehnung werden u. a. Entfremdung, Sicherheitsbedenken und dass Laborfleisch kaum als adäquater Lösungsansatz für die globalen Ernährungsprobleme gesehen wird, angeführt. Im Bereich medizinischer Anwendungen fragte der TechnikRadar 2020 zunächst die Einstellungen zur Gewinnung von Ersatzorganen aus genetisch veränderten Tieren (Xenotransplantation) sowie aus Stammzellen (Organoide) ab. Tierschutzgründe hätten zu einer hohen Ablehnung der Xenotransplantation geführt, wohingegen die Transplantation von im Labor hergestellten Organoiden hohe Zustimmungswerte verzeichnet habe und nur von einem Fünftel für ethisch inakzeptabel gehalten werde. Bei der Untersuchung der Einstellungen zur Gentherapie differenzierte die Studie zwischen Gentherapie am Erwachsenen, Gentherapie am Embryo und Keimbahntherapie, denen jeweils eine stark abgestufte Akzeptanz korrespondiere: während 70 % der Befragten Gentherapie an Erwachsenen befürworteten, habe nicht einmal jeder Fünfte der Keimbahntherapie zugestimmt.
Die grundsätzliche Ablehnung der Keimbahntherapie falle jedoch mit der Hälfte der Befragten im Vergleich zu früheren Umfragen überraschend gering aus. Die Autor*innen betonen abschließend die Ausdifferenzierung gesellschaftlicher Einstellungen zur Gentechnik entlang bestimmter Anwendungen, die eine pauschale Ablehnung Grüner und eine pauschale Zustimmung zu Roter Gentechnik hinter sich gelassen habe und fordern, dies in der Wissenschaftskommunikation zu berücksichtigen.
Ein Alleinstellungsmerkmal der Arbeit der IAG Gentechnologiebericht sind die sog. Problemfelderhebung und die Indikatorenanalyse, die hinsichtlich ihrer Ziele, Methodik und Ergebnisse in dem Beitrag von Angela Osterheider, Louise Herde und Lilian Marx-Stölting vorgestellt werden. Im Zentrum steht dabei das vielschichtige und von den verschiedensten Fachdisziplinen geprägte Feld der Gentechnologien in Deutschland. Darunter fallen Themen, die zum Teil seit Beginn der Arbeit der IAG im Rahmen von Themenbänden behandelt worden sind: so wird eine Untersuchung der Entwicklung über die Zeit hinweg ermöglicht: Gentherapie, Grüne Gentechnologie, Gendiagnostik, Stammzellforschung, Epigenetik, synthetische Biologie und Organoidforschung (als Teilbereich der Stammzellforschung).
Diese Themenfelder werden in einer messbaren und repräsentativen Form für die fachliche und interessierte breitere Öffentlichkeit erschlossen. Im Rahmen dieses Ansatzes werden zunächst qualitative Problemfelder, d. h. öffentlich diskutierte Aspekte und Fragen zu den Themen, erhoben, die dann den vier Leitdimensionen (wissenschaftliche, ethische, soziale und ökonomische Dimension) sowie Indikatoren (quantitative Daten im Zeitverlauf) zugeordnet werden. Die im Rahmen des Fünften Gentechnologieberichts beleuchteten Problemfelder sind: Realisierung Forschungsziele, Forschungsstandort Deutschland, öffentliche Wahrnehmung, soziale Implikationen, gesundheitliche Risiken, Dialogverpflichtung der Forschung und ethische Implikationen. Die Indikatoren, die die genannten Problemfelder quantitativ beschreiben und somit ihre Bedeutung messbar machen sollen, betreffen die mediale Abbildung, die Anzahl an Neuerscheinungen, Online- Suchanfragen, internationalen Fachartikeln, Fördermitteln durch den Bund, die DFG und die EU sowie öffentlichen Veranstaltungen zu den jeweiligen Themenfeldern.
Die synthetische Biologie (SynBio) ist ein höchst interdisziplinärer Forschungszweig, der ein ganzes Spektrum naturwissenschaftlicher Disziplinen vereint. Dies führt zu Schwierigkeiten, Expert*innen auf dem Gebiet als solche zu erkennen, da sich selbst Wissenschaftler*innen der SynBio nicht vorrangig als solche bezeichnen würden.
Der Beitrag von Angela Osterheider und Kolleg*innen verfolgt daher zwei Ziele:
Zum einen wird die Webapplikation ExpertExplorer vorgestellt, die fachlich ausgewiesene Expert*innen auf einem Forschungsgebiet anhand ihrer Publikationen ermitteln kann. Zum anderen beschreiben die Autor*innen unter Anwendung des ExpertExplorers die Forschungslandschaft SynBio, indem v. a. in Deutschland tätige Wissenschaftler*innen mit Expertise auf dem Gebiet der synthetischen Biologie recherchiert werden. Abschließend wird die Funktionsweise des ExpertExplorers sowie die vorgestellte Analyse reflektiert und ein Fazit gezogen. Die Autor*innen halten die Applikation für geeignet, um sich schnell und umfassend einen aktuellen Überblick über fachlich ausgewiesene Expert*innen auf den Feldern biomedizinischer Forschung zu verschaffen und auch langfristige Entwicklungen von Forschungslandschaften sichtbar zu machen.
27. Anhang
(2021)
Dieser Kongressvortrag aus dem Jahr 2006 stellt Schleiermacher als Kirchenkundler vor. Das Christentum tritt für Schleiermacher stets als organisierte Lebensgemeinschaft in Erscheinung. Seine „kirchliche Statistik“ genannte Vorlesungen über die christlichen Kirchen der Gegenwart haben daher weniger Dogma und Lehre zum Gegenstand als vielmehr inneres Leben, Soziologie und Kirchenverfassung.
Einführung
(2019)
Historische Gärten sind als denkmalgeschützte Kulturgüter wertvolle Zeugnisse unserer Zivilisation. Wie lassen sie sich unter veränderten klimatischen Bedingungen bewahren? Vertreter/-innen aus den Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Gartendenkmalpflege stellen erstmals gemeinsam Lösungsstrategien für die Bewahrung historischer Gärten als Gesamtkunstwerke unter dem Vorzeichen des Klimawandels vor.
Eine Analyse des historischen und künstlerischen bzw. kunsthistorischen Wertes einer historischen Gartenanlage muss – insbesondere auch im Hinblick auf sich wandelnde Klima-, Umwelt- und Nutzungsanforderungen – allen Maßnahmen ihrer Pflege, Erhaltung, Wiederherstellung oder Rekonstruktion zugrunde liegen. Sie wird aus den Befund und Quellenuntersuchungen im Abgleich mit den Parametern der Gartenkunstgeschichte und im naturwissenschaftlichen Zugriff (Pflanzenbestand) zielbezogen erstellt (Parkpflegewerk). Aufgrund der lebendigen und fragilen (»natürlichen«) Materialität des Gartenkunstwerks stellen die Sollzustände zwangsläufig Interpretationen und Konstrukte der leitenden Denkmalschicht(en) dar, die ggfs. keinen punktuellen Idealzustand, sondern eine Entwicklung der Anlage veranschaulichen.
Die Kultivierung und Bewahrung von Gärten und Gartenlandschaften als schöne Künste ist seit Jahrtausenden Ausdruck der Kultur. Sie wird dem Menschen in Zeiten des Klimawandels, der immer knapper werdenden Ressourcen infolge der ansteigenden Weltbevölkerung zu einer wesentlichen Kulturaufgabe unserer Gesellschaften.
Zur Bewahrung historischer Gärten hat sich in den letzten 100 Jahren eine Methodik der »Gartendenkmalpflege« entwickelt, die aufgrund besonderer Umweltabhängigkeiten nicht nur auf die Konservierungs-, Restaurierungs- und Kulturwissenschaften angewiesen ist, sondern künftig deutlicher die Naturwissenschaften einbeziehen muss. Gärten als Kulturdenkmale sind besondere Stätten der Wissenschaft und Forschung.
Tradition und Fortschritt der Gärten in der Kulturgeschichte der Menschheit gehen einher mit einem Wandel des Naturverständnisses, der Darstellung von Gesellschaftsmodellen und stetem Bildungsanspruch. Das führt zu einer ethischen Orientierung für künftige Generationen im Umgang mit der gestalteten und unberührten Natur.
Inwiefern wurde und wird wissenschaftliches Wissen mit historischen Gärten in Zusammenhang gebracht? Über diese Frage gibt es eine reichhaltige kunst- und architekturhistorische Literatur, die zu einem gewichtigen Teil auf repräsentative höfische und adelige Einrichtungen bezogen ist. In letzter Zeit ist eine rege Forschungsliteratur über herrschaftliche Gärten einerseits und über spezifisch für naturhistorische Zwecke angelegte Gärten auch im Bereich der Geschichte der Naturwissenschaften und der Technik andererseits entstanden, mit Schwerpunkt in der Frühen Neuzeit und im 19. Jahrhundert. Die Zeit nach 1900 und insbesondere die neueste Zeit scheinen hingegen – mit Ausnahme der zoologischen Gärten – weniger thematisiert worden zu sein. Was mögen diese auf den ersten Blick unterschiedlich erscheinenden Gartengeschichten miteinander zu tun haben? Ab wann ist es möglich, von einer Wissenschaft des Gartenbaudesigns zu sprechen, ab wann wird Gartendenkmalpflege selbst zu einer akademischen Disziplin, und wie wird naturwissenschaftliches Wissen hier einbezogen? In diesem Beitrag sollen Thesen zu einer Wissensgeschichte historischer Gärten anhand einer Auswahl der vorhandenen Literatur sowie entlang der eben genannten Fragestellungen formuliert und mit den in diesem Band fokussierten Berlin- Brandenburgischen Beispielen nach Möglichkeit in Verbindung gebracht werden.
»Der Einfluss des Himmels« : Beziehungen zwischen Klimatheorie und Gartenkunst im 18. Jahrhundert
(2019)
Der Beitrag untersucht, wie das von der Klimatheorie geprägte Verständnis vom Einfluss des Klimas auf den Charakter – sowohl von Individuen und Gruppen als auch von Landschaften – die Theoriebildung hinsichtlich des Landschaftsgartens und seine diskursive Rezeption mitgeprägt hat. Er identifiziert Begriffs- und Bedeutungsebenen, die als Brücken zwischen Klimatheorie und Gartenkunst im 18. Jahrhundert fungieren. Sie sind damit an der Ausbildung einer normativen Ästhetik beteiligt, die Konzepte von Natur und Landschaft in die Konstruktion qualitativer Hierarchien von Kulturräumen einbeziehen, die in den Gärten manifestiert sind.
Für den Entwurf bzw. die Schaffung größerer Parkanlagen wurden in der Vergangenheit nur diejenigen Gartenkünstler herangezogen, die über ein vielseitiges Wissen und gute Fertigkeiten im Bereich der Gartenpraxis, -theorie, Kunst und Technik verfügten. In diesem Beitrag wird ein Einblick in die gartenkünstlerische Ausbildung vom ausgehenden 17. bis zum beginnenden 20. Jahrhundert gegeben. Dabei wird diese Entwicklung konkret am Beispiel der Ausbildungswege der Schöpfer der vier von der interdisziplinären Arbeitsgruppe (IAG) ausgewählten Parkanlagen (Tiergarten in Berlin, Wörlitz, Babelsberg, Branitz) nachvollzogen.
Das Bodenrelief ist eines der wesentlichen Ausdrucksmittel der Gartenkunst. Der vorgefundene Geländeverlauf bedeutet sowohl Inspiration als auch Gestaltungspotential für den Gartenkünstler. Diese Fallstudie befasst sich mit der Umformung des Terrains im Zuge der Anlage des Parks Babelsberg durch Peter Joseph Lenné ab 1833, ab 1842 durch Hermann Fürst von Pückler-Muskau. Exemplarisch werden Hinweise auf kulturelle Konnotationen geomorphologischer Situationen herausgearbeitet. Es lässt sich eine Verankerung von Gestaltungsmotiven wie Gedenken an militärische Ereignisse, dynastisch-familiäre Bezüge, landschaftliche Besonderheiten des Herrschaftsraums nachzeichnen.
Topographisches Wissen wird zudem in bildlichen Darstellungen transportiert – von der Karte über die Planzeichnung bis zu Abbildungen in gartentheoretischen Publikationen. Welche Kriterien der Topographie erscheinen im »Bild«, an wen ist es adressiert und ist ihm ein eigener Kunstwert zuzumessen?
Drei der historischen Gärten um Dessau sind bei den letzten Hochwasserereignissen vor einigen Jahren stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Bereits wenige Jahre nach der Erstanlage des Wörlitzer Landschaftsgartens ereilte ihn ein ähnliches Schicksal, sodass die
Entwicklung der Parkanlage im Umgang mit Hochwasser im Zentrum der Überlegungen steht. Die letzten Hochwasser haben multiple Ursachen. Der Klimawandel ist einer der Faktoren, wobei aber auch andere anthropogene Ursachen eine Rolle spielen.
Die Bewirtschaftung, Pflege und Unterhaltung von historischen Gärten muss gerade in Zeiten eines sich wandelnden Klimas nachhaltig gestaltet werden. Dazu gehören die in diesem Beitrag dargestellten Aspekte einer Wiederanlage und Bewirtschaftung von Nutzgartenpartien, der Betrieb von Parkbaumschulen und ein Pflegemanagement, das geschlossene Stoffkreisläufe zum Ziel hat. Alle drei Ansätze haben Vorbilder im historisch dokumentierten Umgang mit Parks und Gärten im 18. und 19. Jahrhundert.
Um die Auswirkungen des Klimawandels auf historische Parkanlagen abzuschätzen, wurden beobachtete Klimadaten für die vier ausgewählte Parkanlagen in Berlin und Brandenburg ausgewertet und regionalen Modellsimulationen für zwei Zukunftsszenarien (RCP 4.5 und RCP 8.5) bis zum Jahr 2100 gegenüber gestellt. In der bodennahen Lufttemperatur
erkennt man, dass im letzten Jahrhundert eine Erwärmung stattgefunden hat, die sich in der Zukunft fortsetzen wird (bis zum Jahr 2100 um ca. 1 °C [RCP 4.5] bis 3 °C [RCP 8.5]). Auch der Niederschlag hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen, wobei der Winterniederschlag stärker anwuchs als der Sommerniederschlag. Dieser Trend setzt sich im RCP 8.5 Szenarium bis zum Jahr 2100 fort.