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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat 1997 einen ›Ehrenkodex‹ für die Wissenschaft verkündet, worin u. a. Plagiat und Fälschung von Daten als Tatbestände wissenschaftlichen Fehlverhaltens identifiziert und Gutachter zur Offenlegung möglicher Befangenheit verpflichtet wurden. Die Regeln selbst erscheinen selbstverständlich, ohne daß jedem bewußt wäre, warum es gerade diese sind und keine anderen. Hierüber handelt der vorliegende Aufsatz unter Berücksichtigung von Mertons Verhaltensregeln und der veränderten Bedingungen der Wissensproduktion.
EX COMMISSIONE SALUS
(1998)
Die Autorin liefert eine Einschätzung von Kommissionen zur Ahndung von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Obwohl diese in Deutschland keine eigenen Sanktionen verhängen, ähnlich wie bei Ethik Kommissionen, ist davon auszugehen, daß ihre Voten eine starke faktische Durchschlagskraft erzielen und eventuelle behördliche oder gerichtliche Verfahren beeinflussen werden.
Wissenschaft - postmodern
(1998)
Verführungen im Laboralltag
(1998)
Der Autor gliedert das untersuchte Gebiet in 14 "weithin selbsttragende" Landschaften und zeigt anhand der regionalen Verteilung der Herrscherurkunden, dass bei einem insgesamt im Reich zu beobachtenden zivilisatorischen Gefälle von Westen nach Osten bzw. von Süden nach Norden keineswegs die höchstqualifizierten Landschaften (etwa der Niederrhein) besonders königsnah waren, sondern eher kleinteilige Gebilde "von einer durchaus ambivalenten Modernität" (Franken, Schwaben, Mittelrhein). "Weniger als ein Prozent der Urkunden befaßten sich mit Tatbeständen, die man gesamtdeutsch nennen kann, in erster Linie mit kirchlichen Angelegenheiten."
Im Beitrag wird die Gattung Urkunde vor allem nach ihrer Aussagefähigkeit für das Verhältnis Karls IV. zum mitteldeutschen Raum befragt. Es wird die historische Existenz von "Mitteldeutschland" aus dem Handeln der Vormächte und dem zeitgenössischen Bewußtsein nachgewiesen und das Kräftespiel der vier Führungskräfte unter karolinischer Hegemonie: der Erzbischöfe von Magdeburg, der askanischen Herzöge von Sachsen-Wittenberg, der Markgrafen von Brandenburg und der wettinischen Markgrafen untersucht. Der Beitrag enthält einen Urkundenanhang.
Der Beitrag stellt Abstufungen und qualitative Unterschiede der Königsnähe bei den Grafen von Schwarzburg - und vor allem der Blankenburger Linie dieses Hauses ungeachtet des Gegenkönigtums Graf Günthers XXI. (1349) -, den Grafen von Honstein, von Henneberg und von Gleichen heraus. Es ist ein Urkundenanhang enthalten.
Die Autorin interpretiert in ihrem Beitrag die Ereignisfolge, die nach dem Willen Karls IV. zu einer dauerhaften Anbindung der Mark Brandenburg und der damit verbundenen Kurstimme an das luxemburgische Haus führen sollte - anders als bei der Niederlausitz aber nicht zur förmlichen Inkorporation in das Königreich Böhmen.