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Licht und Dunkel, Tag und Nacht. Programmatisches aus der Dekoration der Gräber des Alten Reiches
(2005)
Der Titel "Licht und Dunkel, Tag und Nacht" nimmt in gewisser Weise das Ergebnis voraus, das erst noch ermittelt werden muß. Denn Hinweise auf "Licht und Dunkel, Tag und Nacht" sind in der Grabdekoration der Gräber des Alten Reiches nicht ohne weiteres zu erkennen. Erst im Neuen Reich wird das Thema ausführlicher abgehandelt und ist dann vor allem Gegenstand der Unterwehsbücher der Königsgräber. Daß das Thema aber bereits im Alten Reich existiert und zu dieser Zeit bereits ein wichtiges und sogar zentrales Thema der Grabdekoration der Privatgräber des Alten Reiches gewesen ist, soll im folgenden aufgezeigt werden. Die Relevanz des Themas soll an zwei Szenenkomplexen demonstriert werden, und zwar an den Bildern der Schiffahrt des Grabherrn und an ausgewählten Bildern der Jagd im Papyrusdickicht.
Der Personenbegriff mrt kommt für uns bisher erkennbar in der 5. Dynastie auf und wird insbesondere in Beamtentiteln und Texten von administrativjuristischem Charakter verwendet. In Grabdarstellungen und -inschriften wird er nur selten gebraucht und wenn, dann eher während der 6. Dynastie und später. Im Alten Reich stellt mrt einen Sammelbegriff für das dienende männliche wie weibliche Personal einer grundbesitzenden Institution dar, sei es ein Tempel, sei es der Haushalt eines Würdenträgers.
Orte, Räume, Übergänge : Wissenschaft zwischen Schreibtisch & Web, Cluster & Jet, Insel & Lab
(2005)
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Das vorliegende Papier gibt einen ersten interdisziplinären Überblick über ein Landschafts- und Siedlungsgebiet, das von Berlin bis zur Ostsee reicht. Es handelt sich dabei um eine ländliche Region mit sehr vielen Facetten, die sie als Untersuchungsraum der Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften so interessant macht. Infolge der Größe und Heterogenität der Region sind bereits vom Anspruch dieses Papiers einige Einschränkungen unumgänglich. Es stehen grundlegende Basisinformationen im Vordergrund, die ein - wenn auch grobes - Gesamtbild der Untersuchungsregion vermitteln sollen, auf dem eine weitere Präzisierung und Ausarbeitung für einzelne Fragestellungen aufbauen kann. In dieser Hinsicht muss auf bereits vorliegende und noch anstehende Ausarbeitungen zum naturräumlichen und sozioökonomischen Wandel verwiesen werden. Obwohl die Region sehr gut erforscht ist, beziehen sich die meisten Untersuchungen auf spezifische Fragestellungen oder enthalten ältere Daten. Insofern wurde besonderer Wert auf eine möglichst hohe Vergleichbarkeit und Aktualität der Daten gelegt. Außerdem werden bestimmte historische Entwicklungslinien aufgezeigt. Die meisten Daten werden auf der Ebene der die Untersuchungsregion umfassenden Landkreise Barnim, Uckermark und Uecker-Randow dargestellt. Auch in dieser Hinsicht sind feinkörnigere Betrachtungen notwendig, die deutlicher zwischen Stadt und Land sowie einzelnen Teilregionen unterscheiden als es hier dargestellt werden kann. Als dünn besiedelter und ländlich geprägter Raum weist die Region sehr vielfältige landschaftliche, kulturelle und sozioökonomische Ausprägungen auf, wie sie abschließend in einem ersten Schritt aufgearbeitet wurden. Ansonsten ist das Arbeitspapier sehr deskriptiv gehalten, die Situation in der Untersuchungsregion beschreibend. Dadurch wurden fachspezifische und stärker analytische Fragestellungen vorerst ausgeklammert und ein Überblickscharakter gewahrt.
Die Entstehungsgeschichte des bekannten Aufrufs Alexander von Humboldts von 1836, der zur weltweiten Errichtung geomagnetischer Beobachtungsstationen geführt hat, erfährt hier an Hand teilweise unveröffentlichter Briefe Humboldts an Astronomen insofern eine neue Beleuchtung, als gezeigt wird, daß seine endgültige Gestaltung zu einer ernsten Belastungsprobe des Verhältnisses Humboldts zu C. F. Gauß geführt hat. Zugleich werden neue Eindrücke von der Denk- und Arbeitsweise der beiden großen Forscher vermittelt.
Vorwort - Pegasus 7
(2005)
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Einleitung der Herausgeber
(2005)
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005 Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005. Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005. Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Modelle in der Physik
(2005)
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Berührungsreliquien
(2005)
Eine neue Kultur der Wissenschaft? : oder: Die Sehnsucht nach großen Männern und richtigen Events
(2005)
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005. Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Manifest Geisteswissenschaft
(2005)
Die Anwendung der Naturgesetze auf das verhaltenslenkende Gehirn widerspricht auf den ersten Blick der Freiheit des menschlichen Willens. Entsprechendes gilt für die Anwendung der Allmacht Gottes auf alle Vorgänge einschliesslich des menschlichen Verhaltens. Bei einem zweiten Blick auf diese scheinbar so konsequenten Gedankengänge erkennt man aber Verstrickungen in Selbstbezüglichkeiten, die jeweils Mehrdeutigkeiten und Grenzen unseres möglichen Wissens implizieren. Diese zeigten sich schon in Gödels Grenzen mathematisch-logischer Entscheidbarkeit ebenso wie in Heisenbergs Unbestimmtheitsgesetzen der Quantenphysik. Entsprechende Grenzen könnte es für eine vollständige physikalisch begründete Theorie unseres Bewußtseins und damit auch des menschlichen Willens geben - schliesslich würde sie Bewußtsein von Bewußtsein implizieren. In der theologischen Gedankenlinie wiederum kann sich die Allmacht Gottes auch auf die Allmacht selbst richten, indem sie eine weise naturgesetzliche Ordnung ohne ständige göttliche Eingriffe begr ündet und darin den Menschen als Freien will - so etwa sahen es freiheitsfreundliche unter den Theologen wie Eriugena und Cusanus. Mein Essay weist darauf hin, dass selbst bei so verschiedenen Denkweisen wie den naturwissenschaftlichen und theologischen jeweils analoge Selbstbezüglichkeiten auftreten, die unsere Erkenntnis begrenzen.
Vom Verschwinden der Orte in den Daten : über die zunehmende Virtualisierung in den Wissenschaften
(2005)
Alexander von Humboldt hatte entgegen landläufiger Ansicht kaum Gelegenheit, sich auf sein spezielles Reiseziel, die spanischen Kolonien in Mittel- und Südamerika, eingehend vorzubereiten. Die Mehrzahl der Berichte seiner Vorgänger konnte er darum erst nach der Rückkehr lesen und verarbeiten. Neben der Frage nach der Art, wie Humboldt das in vieljähriger Arbeit zusammengetragene Faktenmaterial umgesetzt und sich dabei zugleich in den Forschungskontext eingeschrieben hat, ist diese spezielle Art der nachträglichen Rezeption von entscheidender Bedeutung für die Funktion der Umkreisquellen im Werk Humboldts. Als Vorarbeiten für eine dringend erforderliche detaillierte Untersuchung werden die im Rahmen des Projektes einer »Humboldt Digital Library« für einen begrenzten Abschnitt von Humboldts Reise - das Flußsystem des Orinoco - gesammelten Quellen im folgenden genauer vorgestellt.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Mit ausgewählten Beispielen wird gezeigt, dass eigentlich weniger die zweifelsfrei auch im Alten Reich sich vollzogen habende sprachliche und kulturelle Entwicklung uns zu einer Überarbeitung des Wörterbuches zum Wortbestand des Alten Reiches verpflichtet. Es ist vielmehr unser Verständnis von altägyptischer Kultur und Sprache, das stets auf seine Gültigkeit und Zuverlässigkeit hinterfragt werden muss.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Textsorten und Textfunktion : Gebrauchstexte im monumentalen Diskurs des ägyptischen Alten Reiches
(2005)
Bei der Klassifikation von Textsorten werden verschiedene Merkmalskriterien einbezogen. Der bisher eher intuitive Textsortenbegriff innerhalb der Ägyptologie wird verglichen mit theoretischen Ansätzen aus der Textlinguistik und ersten modernen Ansätzen in der Ägyptologie, die auch die kulturspezifischen Merkmale ägyptischer Texte berücksichtigen. Die Verwendbarkeit bei der Struktirierung eines elektronischen Corpus ägyptischer Texte wird diskutiert.