Refine
Year of publication
- 2006 (121) (remove)
Document Type
- Article (86)
- Part of a Book (10)
- Book (9)
- Working Paper (8)
- Other (4)
- Lecture (3)
- Annualreport (1)
Language
- German (121) (remove)
Keywords
- Wissenschaftstheorie (23)
- Wissenschaftsphilosophie (19)
- Mathematisierung der Natur (9)
- Antike (8)
- Alexander von Humboldt (6)
- Gentechnologie (6)
- Rezeption (5)
- Berlin (4)
- Elite (4)
- Mathematik (4)
Has Fulltext
- yes (121) (remove)
Institute
- Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (93)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe LandInnovation (8)
- Akademienvorhaben Census of Antique Works of Art and Architecture Known in the Renaissance (7)
- Akademienvorhaben Alexander-von-Humboldt-Forschung (6)
- Akademienvorhaben Leibniz-Edition Potsdam (2)
- Akademienvorhaben Marx-Engels-Gesamtausgabe (1)
- Akademienvorhaben Schleiermacher in Berlin 1808-1834, Briefwechsel, Tageskalender, Vorlesungen (1)
- Akademienvorhaben Turfanforschung (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gentechnologiebericht (1)
- TELOTA - IT/Digital Humanities (1)
- Veröffentlichungen von Akademiemitarbeitern (1)
[Titelei] Jahrbuch 2005
(2006)
Noch vor seinem Studium in Freiberg bei A. G. Werner betrieb Alexander von Humboldt umfangreiche geognostische und salinistische Studien, die schließlich Eingang in die 1790 erschienene Abhandlung „Mineralogische Beobachtungen über einige Basalte am Rhein“ und in „Versuch über einige physikalische und chemische Grundsätze der Salzwerkskunde“ (1792) gefunden haben. Wesentlichen Einfluss auf diese frühen geognostischen Arbeiten, die bis 1795 rund 31 % der wissenschaftlichen Tätigkeit Humboldts ausfüllten, hatten seine ersten Geognosielehrer J. F. Blumenbach und H. F. Link. Auf Grund der zeitlichen Einordnung der Rheinreise von 1789 und der umfassenden Kenntniss der geognostischen Literatur durch Humboldt kann mit einiger Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die in diesem Aufsatz zitierten geognostischen Passagen aus dem Tagebuch von Steven Jan van Geuns unter dem direkten Einfluss Humboldts während der Reise entstanden sind. Die zitierten Texte aus dem Tagebuch dürften somit als die frühesten Äußerungen Humboldts zum Vulkanismus, zur Geognosie der Basalte und zur Salinistik gelten.
Alexander von Humboldt hat im Verlauf eines langen Gelehrtenlebens geduldig an der Ausformulierung und Gestaltung einer Wissenschaft von der Welt gearbeitet, an der Vision von jenem Kosmos, dem er während der letzten Jahrzehnte seines Lebens seinen bis heute faszinierenden Entwurf einer physischen Weltbeschreibung widmete. Dabei bildete die selbstkritische Hinterfragung eigener, kulturell geprägter Forschungsansätze im Kontext jeweils spezifischer Kulturen des Wissens ein entscheidendes Kriterium seines wissenschaftlichen Handelns. Wissenschaft von der Welt ist bei Humboldt verbunden mit dem Anspruch, die Welt in ihren komplexen Zusammenhängen neu zu denken: transdisziplinär, interkulturell, kosmopolitisch. So verstanden ist Humboldt keineswegs der "letzte Universalgelehrte", sondern vielmehr Pionier und Vertreter einer neuen Wissenschaftskonzeption, deren Potentiale bis heute noch nicht ausgeschöpft sind.
„Kulturlandschaften“ sollen in dieser Expertise nach ihrem regionalen Entwicklungspotenzial analysiert werden. Dazu ist es von wesentlicher Bedeutung, die institutionengebundenen Wirkungszusammenhänge ihrer Entwicklung zu erkennen. Bei der Ausgestaltung regionaler Steuerungsformen greift aber eine Fokussierung auf formelle Regelungen und deren Umsetzung über planerische Instrumente zu kurz. Vielmehr ist es sinnvoll, sich gleichfalls den (informellen) Interaktionsregeln lokaler und regionaler Akteure mit Einfluss auf die Kulturlandschaftsentwicklung zu widmen und dabei die eng mit Kulturlandschaften zusammenhängenden Images, Ausprägungen regionaler Identitäten, gesellschaftlichen Wertmaßstäbe und Traditionen zu berücksichtigen. So entstehen aus einer Perspektive der sozialwissenschaftlich orientierten Institutionenforschung analytische Aussagen über informelle Institutionen sowie dezentrale Steuerungsformen; sie lassen sich verwenden für künftige Entwicklungs- und Innovationsstrategien. Der als Fallstudie ausgewählte Barnim gehört zu jenen Kulturlandschaften, die ohne eindeutige gemeinsame Identität und charakterisierende Eigenart verschiedene Handlungsräume ausgebildet haben. In Teilregionen des Barnim werden mit dem Naturpark Barnim und dem Regionalpark Barnimer Feldmark zwei kulturlandschaftliche Governanceformen erprobt, deren Prägung durch informelle Institutionen und deren Handlungsformen Gegenstand der Analyse sind. Die Erfahrungen im Barnim zeigen, dass die Mobilisierung kulturlandschaftlicher Entwicklungspotenziale einer Stärkung und Zusammenführung dezentral tätiger Akteure und einer damit einhergehenden Förderung der Rahmenbedingungen gesellschaftlicher Selbstorganisation bedarf. Eine wesentliche Erfolgsvoraussetzung besteht darin, dass die regionale Strategie und die damit verbundene akzentuierte Nutzung der identitäts- und imagebildenden Wirkung der Kulturlandschaft als Potenzial aufgefasst wird. Zur Lösung kulturlandschaftsbezogener Interaktionsprobleme sowie zur Stärkung eines vernetzen projektorientierten Handelns sind Governanceformen entscheidend, die regionale Kooperation sicherstellen und ein Regionalmanagement ermöglichen. Dabei sollten administrative Grenzen stets in Frage gestellt werden, denn Kulturlandschaften konstituieren sich als Handlungsräume stärker über soziale Beziehungen, Images und Identitäten als über formelle Grenzziehungen.
Der Nachlaß Humboldts in Krakau enthält die von Humboldt über Mexiko und Kuba gesammelten Materialien. Darunter befindet sich ein Manuskript mit der Beschreibung der Pyramidenanlage von Teotihuacan von Juan José de Oteyza, den Humboldt am Real Seminario de Minería in Mexiko-Stadt kennengelernt hatte. Alexander von Humboldt selbst hat diese Pyramidenanlage nicht besichtigt. In derartigen Fällen hat er sein weitreichendes Informationsnetz zur Ergänzung seiner eigenen Beobachtungen in den Tagebüchern genutzt, wie der Vergleich des Manuskriptes von Oteyza mit dem später gedruckten Text Humboldts anschaulich macht.
Der Beitrag informiert über Kollationsverfahren und Formen der Textpräsentation, die im Rahmen des Parzival-Projekts praktiziert und erprobt werden. Der 'Parzival'-Roman Wolframs von Eschenbach gerät dabei von seiner Überlieferung her in den Blick: Zur Darstellung gelangen handschriftliche Erscheinungsweisen und die Varianten einzelner Textfassungen. Durch die Nutzung von Datenbanken können dynamische Präsentationsformen erzeugt werden, in denen die Betrachter selbständig eine Synopse von Textzeugen bzw. Fassungen zusammenstellen. Die konzeptionellen und technischen Grundlagen dieses Verfahrens werden im Rahmen des Beitrags erläutert. Die angegebene URL führt zur Testedition.
Die EDV als Werkzeug und Medium in den Deutschen Texten des Mittelalters : für Rudolf Bentzinger
(2006)
Fachgespräch Gerechtigkeit
(2006)
Mit dem Begriff „Gerechtigkeit“ bezeichnet die Tradition der Ethik ein Prinzip, das die wechselseitige Anerkennung, die Akteure sich gegenseitig moralisch schulden, fordert. Dieses Prinzip unterstellt, dass jeder Akteur einfordern darf, als Zweck an sich selbst anerkannt zu werden, wobei er wechselseitig auch verpflichtet ist, diese Position für seine Co-Akteure anzuerkennen. Diese Wechselseitigkeit drückt sich je nach sozialen Interaktionsverhältnissen als distributive, kommutative oder legale Gerechtigkeit aus. Die alltagsrelevante/-praktische umgangssprachliche Verwendungsweise von „gerecht“ hebt demgegenüber zumeist auf zwei Verständnisweisen von Gerechtigkeit ab: distributive Gerechtigkeit, wobei mehr oder weniger explizit die Gleichverteilung von Gütern als Erfüllung der Gerechtigkeitsintuition gilt, und Chancengerechtigkeit, worunter die Ermöglichung gleicher Verwirklichungschancen (capabilities) verstanden wird. Daraus ergibt sich eine erhebliche Diskrepanz zwischen normativen Gerechtigkeitsreflexionen, wie sie die Ethik durchführt, und dem, was sich als faktische Gerechtigkeitsvorstellungen sozialwissenschaftlich erheben lässt. Das Recht bzw. die Jurisprudenz steht gewissermaßen zwischen diesen diskrepanten Fronten. Die unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen schlagen sich auch in den Diskussionen über die „soziale Gerechtigkeit“ nieder. In Bezug auf die Landbevölkerung gewinnt die räumliche Dimension - sofern es sich um die praktische Umsetzung von Gerechtigkeitsvorstellungen handelt - ein eigenes Gewicht. Das Fachgespräch Gerechtigkeit soll zunächst die philosophisch-ethischen, sozialwissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Vorstellungen entwickeln und zur Diskussion stellen. Ferner sollen die Grundlagen geschaffen werden, um die durch die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ mit unterschiedlichen Akzentsetzungen zu diskutierenden Gerechtigkeitsfragen mit Bezug auf die Landbevölkerung im Rahmen einer geklärten Terminologie weiter zu führen.
Das Territorium Barnim-Uckermark ist gekennzeichnet durch bis in die Gegenwart reichende agrarische Landnutzungen: Im Norden und Osten ist infolge guter (Lehm)Böden Ackerland vorherrschend (vgl. Abb. der Landnutzungen - Kreise Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim), während im Westen und Südwesten die Forsten vorherrschen (Kreise Templin und Niederbarnim). Der Barnim nimmt infolge seiner Nähe zu Berlin eine gewisse Sonderrolle ein, bspw. heute mit der „Großstadt Bernau“, die sich so infolge ihrer Berlinnähe entwickelt hat. Die drei klassischen Kreise der Uckermark sind Templin, Angermünde und Prenzlau, wobei Prenzlau als „Hauptstadt der Uckermark“ gilt. Schwedt nimmt infolge einer gewissen Gewerbe- und Industrieentwicklung und infolge seiner Lage an der Oder eine gewisse Sonderstellung ein. Spezifisch für die frühere Landnutzung der Uckermark (und des Barnim) war die Dominanz der Rittergüter - sowohl ökonomisch als auch sozial. Dieser „feudalen Struktur“ entsprach die (relative) Bedeutungslosigkeit der Städte und daraus folgend ihr geringer Entwicklungsgrad des Gewerbes. Die Industrialisierung fand in der Uckermark nur sehr zögernd und verhalten statt, der Barnim war durch die Randwanderung der Berliner Industrie hier etwas begünstigter. Einen Wandel dieser Verhältnisse brachte eigentlich erst die DDR, deren Strukturen allerdings die Wende nicht überdauerten. So war nicht nur die Arbeitslosigkeit nach der Wende vorgezeichnet, auch Landnutzungsstrukturen, städtebauliche Maßnahmen etc. mußten nach der Wende „zurückgebaut“ werden. Dieser „Rückbau“ fiel mit der krisenhaften Entwicklung des bundesrepublikanischen Kapitalismus („Globalisierung“) und der Orientierungslosigkeit über künftige gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen zusammen, so daß derzeit „Umnutzungsmodelle“ des ländlichen Raumes in keiner konkreten Form vorliegen. Die Expertise kann sich deshalb nur darauf beschränken, historisch interessante Entwicklungslinien und Umbruchssituationen anzureißen und Fragen für eine notwendige umfänglichere Studie aufzuwerfen.
Gesund werden im Schlaf : Einige Rezepte aus der Antike ; (Akademische Causerie am 18. Oktober 2005)
(2006)
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.