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Zwar steigt gegenwärtig die Aufmerksamkeit gegenüber der Räumlichkeit sozialer Ungleichheiten, aber noch immer wird diese vorwiegend als Sekundärphänomen sozialstrukturell verursachter Ungleichheiten begriffen. Damit geht einher, dass (sozial)räumliche Ungleichheiten - hier verstanden in der Tradition der Chicagoer Schule - als nachrangig aufgefasst werden. In dieser Lesart bleibt letztlich die Ökonomie (Markt, Produktion, Erwerbsarbeit) Hauptursache für soziale Benachteiligungen. Soziale Zugehörigkeit und Integration erfolgten in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft dann auch vorrangig über die Teilhabe an Erwerbsarbeit und, davon abgeleitet, über die Teilhabe an den sozialen Sicherungssystemen. Ergänzt wurde dieser Integrationsmodus durch den politischen Anspruch, gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem gesamten Territorium - auf der Mikro- wie der Makroebene - zu garantieren bzw. herzustellen und so dafür zu sorgen, dass die räumlichen Ungleichheiten mehr oder weniger unerheblich wurden. Erreicht wurde dieser räumliche Ausgleich vor allem durch eine flächendeckend bereitgestellte öffentliche Infrastruktur, die den Bewohnern von Stadt und Land, Nord und Süd, Ost und West Teilhabe an den gesellschaftlich als erstrebenswert angesehenen Gütern und Dienstleistungen wie Bildung oder Gesundheit ermöglichte. Diese jahrzehntelange Erfolgsgeschichte der Reduzierung räumlicher Ungleichheit erklärt, weshalb der „Raum“ trotz des reichen soziologischen Erbes an sozialräumlichen Studien als Strukturkategorie von der Ungleichheitssoziologie beinahe vergessen wurde.