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Zur Evolution der Sprache
(2010)
Die Autorin interpretiert in ihrem Beitrag die Ereignisfolge, die nach dem Willen Karls IV. zu einer dauerhaften Anbindung der Mark Brandenburg und der damit verbundenen Kurstimme an das luxemburgische Haus führen sollte - anders als bei der Niederlausitz aber nicht zur förmlichen Inkorporation in das Königreich Böhmen.
Das Alte Ägypten repräsentiert historisch einen der wenigen Fälle ursprünglicher Staatsentstehung. Anders als in anderen Kulturen, in denen lange kleinräumig-stadtstaatliche Formen dominierten, entstand hier schon sehr früh, am Ende des 4. Jahrtausends v.Chr. ein ausgedehnter Territorialstaat. Die archäologische Forschung der letzten Jahrzehnte hat einen reichen Schatz neuer Daten zur Staatsentstehung in Ägypten erbracht. Insbesondere wird ein langer historischer Vorlauf der Entstehung komplexer kultureller, sozialer, ökonomischer und politischer Strukturen bis in das frühe 4. Jahrtausend erkennbar. Hier kann nicht nur im regionalen Maßstab die Herausbildung stadtstaatlicher Strukturen beobachtet werden; auch im überregionalen Maßstab haben weiträumige Kommunikations- und Interaktionsnetzwerke (von der Levante nach Süden bis zum 2. Nilkatarakt) bestanden, die entscheidende strukturelle und funktionelle Aspekte des Territorialstaats der dynastischen Zeit vorwegnahmen. Dadurch wird die Entstehung der politischen Form dieses Staates in einem größeren strukturgeschichtlichen Kontext verankert; gleichzeitig wird die neue Frage nach den Entwicklungen und Transformationen der sozialen, ökonomischen und kulturellen Strukturen unter den neuen politischen Rahmenbedingungen des etablierten Staates aufgeworfen.
Zur Berliner Wortliste
(1993)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Zum Thema Frauenzimmer
(2004)
Zu Risiken und Nebenwirkungen ... : Über die Wissenschaftskommunikation von Pharma-Unternehmen
(2008)
Wozu Interdisziplinarität?
(2012)
Wolfgang Steinitz (1905 - 1967) : vom Rand der Philologie in die Mitte der Wissenschaftspolitik
(2004)
Abstract (ger): Reichweite und Grenzen naturwissenschaftlicher Erklärungen ergeben sich zum einen aus der universellen Gültigkeit physikalischer Gesetze, zum anderen aus intrinsischen Grenzen, zumal bei selbstbezüglichen Fragestellungen. In diesem Essay geht es um deutungsoffene Grundfragen in Zusammenhang mit der Beziehung von Wissenschaft und Religion: Der Unterscheidung von Tier und Mensch, der Entstehung der mentalen Fähigkeiten der biologischen Spezies „Mensch“, den naturgesetzlichen Voraussetzungen eines „lebensfreundlichen“ physikalischen Universums, und den Grenzen einer naturwissenschaftlichen Erklärung von menschlichem Bewusstsein. Naturwissenschaft kann auf der philosophischen, kulturellen und religiösen Ebene die Mehrdeutigkeit der Welt nicht auflösen. Agnostische und religiöse Grundauffassungen werden auf Dauer ko-existieren, und die Wahl ist nicht nur eine Frage des Wissens, sondern besonders auch der Weisheit und der Lebenskunst.
Wissenschaft ist keine Kunst
(2002)
Wissenschaft auf der Insel
(2005)
Wissenschaft - postmodern
(1998)
Wissen als Exponat
(2008)