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Nach einem kurzen Resümee über entscheidungstheoretisch begründete Grenzen einer rein naturwissenschaftlichen Theorie menschlichen Bewusstseins werden Implikationen für unser Menschenbild erörtert. Was die Willensfreiheit angeht, so sprechen starke erkenntnistheoretische Gründe dagegen, dass der Wille Anderer durch Analyse von Außen vollständig erschließbar sein könnte; was aber für niemanden determiniert ist, ist nicht determiniert. Für die Evolution mentaler Fähigkeiten, die den biologisch modernen Menschentyp charakterisieren, könnten auch einzelne, eher seltene Neukombinationen von Abschnitten im Genom eine wesentliche Rolle gespielt haben. Die entwickelten Fähigkeiten und Eigenschaften führten dann weit über den Anlass ihrer Entstehung hinaus. Hinsichtlich der menschlichen Erkenntnisfähigkeit ist die grundsätzliche philosophische Frage, ob und wieweit es eine Ordnung der Welt lediglich als Konstrukte unserer Gehirne, oder aber auch vor und ohne uns gibt, rein neurobiologisch sicher nicht zu entscheiden. Dies betrifft zum Beispiel das Grundverständnis der Mathematik, aber auch das von Religion. Naturwissenschaften insgesamt und ihre wissenschaftlich begründeten Grenzen sind mit verschiedenen, natürlich nicht mit allen philosophischen, kulturellen und religiösen Deutungen vereinbar.
Berührungsreliquien
(2005)
Bericht aus Russland
(1999)
Bei wem haben Sie studiert?
(2013)
Begründer der molekularen Paläontologie : Einführung zur Ernst Mayr Lecture am 20. November 2007
(2008)
Begrenzte Rationalität
(2007)
Außenbeziehungen und Binnendifferenzierung : Interdisziplinarität in der Betriebswirtschaftslehre
(2012)
Autorschaft
(2013)
Die Entstehungsgeschichte des bekannten Aufrufs Alexander von Humboldts von 1836, der zur weltweiten Errichtung geomagnetischer Beobachtungsstationen geführt hat, erfährt hier an Hand teilweise unveröffentlichter Briefe Humboldts an Astronomen insofern eine neue Beleuchtung, als gezeigt wird, daß seine endgültige Gestaltung zu einer ernsten Belastungsprobe des Verhältnisses Humboldts zu C. F. Gauß geführt hat. Zugleich werden neue Eindrücke von der Denk- und Arbeitsweise der beiden großen Forscher vermittelt.
In 1850, Jacob Frerichs produced the first and until now the only edition of Friedrich Schleiermacher’s important lectures on Practical Theology. It is a mix and compilation of students’ transcripts from six different semesters, redundant and at times contradictory, which doesn’t correspond to Schleiermacher’s actual lectures. Most of the transcripts used by Frerichs are still preserved and have now been evaluated for a new edition of Schleiermacher’s Practical Theology. This article disassembles Frerichs’ edition into its components giving evidence for every text passage from which source Frerichs took it.
Der Nachlaß Humboldts in Krakau enthält die von Humboldt über Mexiko und Kuba gesammelten Materialien. Darunter befindet sich ein Manuskript mit der Beschreibung der Pyramidenanlage von Teotihuacan von Juan José de Oteyza, den Humboldt am Real Seminario de Minería in Mexiko-Stadt kennengelernt hatte. Alexander von Humboldt selbst hat diese Pyramidenanlage nicht besichtigt. In derartigen Fällen hat er sein weitreichendes Informationsnetz zur Ergänzung seiner eigenen Beobachtungen in den Tagebüchern genutzt, wie der Vergleich des Manuskriptes von Oteyza mit dem später gedruckten Text Humboldts anschaulich macht.
Aspekte der Qualität
(2000)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Der Aufsatz nähert sich Karl Marx im Spiegel dreier Rezeptionstendenzen an: der erneuten Rückbesinnung auf Marx’ Kapitalismusanalyse, der für den angelsächsischen Sprachraum auszeichnenden praktisch-ethischen Marx-Rezeption sowie der Rekonstruktion des Historischen Materialismus bei Jürgen Habermas.
Antikenrezeption in Architektur und Plastik des Berliner Schlosses zur Zeit Friedrichs III./I.
(2004)