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Nachwort
(1997)
Nachwort zum Tagungsband der Arbeitsstelle "Monumenta Germaniae Historica", welcher 1997 im Anschluß an eine Arbeitstagung vom 13.-14. Dezember 1996 unter dem Titel "Kaiser, Reich und Region : Studien und Texte aus der Arbeit an den Constitutiones des 14. Jahrhunderts und zur Geschichte der Monumenta Germaniae Historica" erschienen ist.
Aloys Hirt, der Archäologe
(2004)
Vorwort / Beiträge zum Ehrenkolloquium von Eckhard Müller-Mertens anlässlich seines 90. Geburtstages
(2014)
KlimaKunstForschung
(2010)
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.
Ein Fetisch in London
(2010)
Leibniz' ideale Akademie
(2002)
'Nature' über 'Pictures'
(2008)
"Eine moderne Kunstkammer als Weltmuseum" : ein Gespräch mit Wolfert von Rahden über Museumskonzepte
(2010)
Vorwort [Pegasus 16]
(2015)
Wem gehört die Mona Lisa?
(2008)
Census und Pegasus
(1999)
Vorwort [Pegasus 5]
(2004)
Vorwort - Pegasus 3
(2001)
Vorwort [Pegasus 4]
(2003)
Vorwort [Pegasus 2]
(2000)
Vorwort - Pegasus 7
(2005)
Vorwort [Pegasus 13]
(2012)
Vorwort [Pegasus 12]
(2010)
Vorwort [Pegasus 9]
(2007)
Vorwort [Pegasus 10]
(2008)
Vorwort [Pegasus 8]
(2006)
Vorwort [Pegasus 11]
(2009)
Vorwort [Pegasus 15]
(2014)
Vorwort [Pegasus 14]
(2013)
Wissenschaft und Kunst
(2002)
Die manipulierte Schöpfung
(2002)