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In den letzten dreißig Jahren gab es eine erhebliche Zunahme der Anreizsteuerung im deutschen Wissenschaftssystem. Zielsetzung dieser Ausweitung war eine Effizienzsteigerung, insbesondere dadurch, dass viele Anreize mit dem Wettbewerbsmechanismus verknüpft wurden. Am deutlichsten wird dies durch den erheblichen Bedeutungszuwachs von kompetitiven Drittmitteln im Finanzierungsmix der deutschen Universitäten. Der Text beschreibt dabei zunächst wie Anreize als Steuerungsmechanismus wirken, um darauf aufbauend Gefährdungspotentiale für die Wissenschaftsfreiheit aufzuzeigen. Auf Grundlage dieser Diagnose werden dann Empfehlungen zur weiteren Entwicklung der Anreizsteuerung in Deutschland formuliert.
Grundsätze und Empfehlungen zur Wahrung und Förderung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland
(2024)
Die Wissenschaftsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes grundrechtlich geschützt. Einschränkungen sind nur dort erlaubt, wo durch die freie Tätigkeit in der Wissenschaft andere hohe, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Im ersten Teil des Hefts werden grundsätzliche Überlegungen aufgeführt, die die Freiheit von Forschung und Lehre zwischen den Polen Abwehr- und Gewährleistungsrecht situieren.
Die Empfehlungen zur Sicherung und Förderung von Wissenschaftsfreiheit im zweiten Teil des Hefts berücksichtigen Themen wie gesellschaftliche Verantwortung, Diskurskontrolle, wissenschaftliche Karrieren, Evaluationen und Anreizstrukturen und die Rolle der Drittmittelförderung sowie der finanziellen Grundausstattung. Sie richten sich an alle in der Wissenschaft tätigen Personen, an die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage, die Hochschulleitungen, die Förderorganisationen und die Wissenschaftspolitik.