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"Distinctae per locos schedulae non agglutinatae" : das Census-Datenmodell und seine Vorgänger
(2008)
In a letter dated August 6, 1797 to his friend Christian Gottfried Körner, Friedrich Schiller characterized Alexander von Humboldt as a person of limited imagination, who, in spite of his numerous activities, would never be able to achieve greatness in his scientific pursuits. Yet, only in 1849 did Humboldt learn of Schiller’s opinion from the published correspondence between Schiller and Körner. Nonetheless, Humboldt declared that this basically unjust characterization of himself by Schiller would never prevent him from admiring the great German playwright and poet; moreover, Humboldt looked for comfort in a similarly harsh opinion of Johann Gottfried Herder also expressed by Schiller. In the end, Humboldt could barely conceal his feelings of disappointment regarding Schiller’s opinion, especially because Humboldt had considered Schiller to be his friend.
"Eine moderne Kunstkammer als Weltmuseum" : ein Gespräch mit Wolfert von Rahden über Museumskonzepte
(2010)
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
"Hac in sculptura, lector, si gnoscere cura" : Bemerkungen zur Antikenrezeption der Skulptur in Jaca
(1999)
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
"Jeden Morgen geht die Sonne auf" : Oder: Einige Gedanken über die Behäbigkeit der Aufklärung
(2003)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Von 1968 bis 1998 fanden bei den Olympischen Spielen systematische Labortests statt, die das Ziel hatten, das Geschlecht aller Teilnehmerinnen von Frauenwettbewerben als eindeutig weiblich zu bestimmen, wenngleich nach dem damaligen und heutigen Stand der Forschung eine eindeutige Zuweisung zu einem biologischen Geschlecht nicht bei allen Individuen erreichbar ist. Das Internationale Olympische Kommitee (IOC) - so die These des vorliegenden Beitrags - antwortete mit Geschlechtertests auf einer rein biologistischen Ebene (sex) auf eine Herausforderung im Bereich des sozial konstruierten Geschlechts (gender), die durch die Systemkonfrontation des Kalten Krieges an Brisanz gewonnen hatte: siegreiche Spitzensportlerinnen aus sozialistischen Ländern. Diese überschritten zwei Grenzen zugleich. Erstens drangen sie als Frauen in die kulturell männlich codierte Sphäre des Leistungssports ein und stellten auf diese Weise die traditionelle Geschlechterordnung in Frage. Zweitens bedrohte der Sieg einer Repräsentantin des Ostblocks im Kontext des Kalten Krieges das Selbstwertgefühl der westlich-kapitalistischen Welt. Medizinische und technische Entwicklungen spielten als drittes Element eine Rolle für den Einsatz der Geschlechtertests, wie gestützt auf amerikanische und deutschsprachige Presseberichte sowie zeitgenössische medizinische Fachliteratur gezeigt wird. Mit dem so genannten Barr-Body-Test wurde eine vermeintlich "wissenschaftlich unfehlbare" und kostengünstige Methode zur Feststellung des biologischen Geschlechts mit einer Begeisterung gefeiert, der differenziertere Betrachtungsweisen der Sportmediziner sowie erkenntnistheoretische und ethisch begründete philosophische Bedenken nichts mehr anhaben konnten.
"moi haïssable"?
(2007)
"Muster" und "Abarten" der Architektur : was Karl Friedrich Schinkel von Aloys Hirt lernen konnte
(2004)
"No Nature, no Impact"
(2009)
"Papiergeschichte reicht nicht mehr aus" : Gespräch mit Wolfert von Rahden und Christoph Kehl
(2001)
"Poesie und Wissen"
(2012)
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005. Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
'Nature' über 'Pictures'
(2008)
Im August 1852 hatte der preußische Köng Friedrich Wilhelm IV. die Provinz Pommern bereist. Der Beitrag schildert Vorbereitungen, Verlauf und Ergebnisse der Reise, bei der der Grundstein für den Leuchtturm auf der Greifswalder Oie gelegt wurde und in deren Folge die Stralsunder Marienkirche ihre Glasmalerei erhielt.
Abschied von einer Elite
(2003)
Akademie und Universität : oder Von der wechselseitigen Verwiesenheit zweier ungleicher Geschwister
(2009)
Akademiker
(2009)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Alexander von Humboldt und Hector Berlioz begegneten sich zum ersten Mal im Dezember 1842 in Paris. Später trafen sie sich mehrfach in Paris und Berlin, insbesondere im Februar 1847 in Berlin. Bei dieser Gelegenheit schrieb Humboldt einen Brief an Berlioz, in welchem er dem Komponisten ein Empfehlungsschreiben des preußischen Königs Friedrich Wilhelms IV. an dessen Schwester, die Zarin von Rußland, ankündigte. Der Humboldtsche Brief und das königliche Empfehlungssschreiben sind auf den Tag datiert, an dem Berlioz in St. Petersburg eintraf. In dem Artikel wird der Brief Humboldts zum ersten Mal veröffentlicht.
Es wird überblicksweise dargelegt, wie sich Alexander von Humboldts Rußlandinteressen, seine einschlägigen Forschungen und seine Rußlandbeziehungen in Biographie und Werk niedergeschlagen haben. Dabei wird davon ausgegangen, daß sich Humboldts Rußlandbeziehungen nicht in seiner Rußlandreise von 1829 erschöpfen, sondern über diese Reise wesentlich hinausgehen. Die gewählte thesenhafte Darstellung soll den heute in diesen Fragen erreichten Kenntnisstand knapp und übersichtlich resümieren, zugleich aber auch verdeutlichen, daß sich der Forschung noch weitere Aufgaben stellen.
Noch vor seinem Studium in Freiberg bei A. G. Werner betrieb Alexander von Humboldt umfangreiche geognostische und salinistische Studien, die schließlich Eingang in die 1790 erschienene Abhandlung „Mineralogische Beobachtungen über einige Basalte am Rhein“ und in „Versuch über einige physikalische und chemische Grundsätze der Salzwerkskunde“ (1792) gefunden haben. Wesentlichen Einfluss auf diese frühen geognostischen Arbeiten, die bis 1795 rund 31 % der wissenschaftlichen Tätigkeit Humboldts ausfüllten, hatten seine ersten Geognosielehrer J. F. Blumenbach und H. F. Link. Auf Grund der zeitlichen Einordnung der Rheinreise von 1789 und der umfassenden Kenntniss der geognostischen Literatur durch Humboldt kann mit einiger Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die in diesem Aufsatz zitierten geognostischen Passagen aus dem Tagebuch von Steven Jan van Geuns unter dem direkten Einfluss Humboldts während der Reise entstanden sind. Die zitierten Texte aus dem Tagebuch dürften somit als die frühesten Äußerungen Humboldts zum Vulkanismus, zur Geognosie der Basalte und zur Salinistik gelten.
Der Artikel verfolgt zwei Ziele, die beide mit dem Fund des bisher unbekannten humboldtschen Kuba-Tagebuchs von 1804 (in der Biblioteka Jagiellonska Kraków durch Ulrike Leitner) zusammenhängen. Einmal will er die zwar diskontinuierliche, aber zusammenhängende Entwicklung von Humboldts Sklavereibild darlegen (die im Tagebuch von 1804 in gewissem Sinne kulminiert und in nuce den Essay über Kuba bildet) und zum zweiten die wissenschaftsgeschichtliche Sensation, dass Humboldt wesentliche Elemente der Methode des Vergleichs systematisch auf soziale, historische und sozioökonomische Verhältnisse der Sklaverei anzuwenden begann, als er Anfang 1804 in Veracruz oder Havanna von der Proklamation des Staates „Haity“ auf der Insel Santo Domingo hörte. Diese beiden Erkenntnisse ändern die Einschätzung von Humboldts politischem Verhältnis zu zwei Gruppen der spanisch-amerikanischen Bevölkerung (die Teile der kreolische Elite, die plante „eine weiße Republik“ nach dem Vorbild Frankreichs zu gründen, und die Gruppe oder „Kaste“ der „pardos“) am „Vorabend der Unabhängigkeitsrevolution“.
Alexander von Humboldt hat im Verlauf eines langen Gelehrtenlebens geduldig an der Ausformulierung und Gestaltung einer Wissenschaft von der Welt gearbeitet, an der Vision von jenem Kosmos, dem er während der letzten Jahrzehnte seines Lebens seinen bis heute faszinierenden Entwurf einer physischen Weltbeschreibung widmete. Dabei bildete die selbstkritische Hinterfragung eigener, kulturell geprägter Forschungsansätze im Kontext jeweils spezifischer Kulturen des Wissens ein entscheidendes Kriterium seines wissenschaftlichen Handelns. Wissenschaft von der Welt ist bei Humboldt verbunden mit dem Anspruch, die Welt in ihren komplexen Zusammenhängen neu zu denken: transdisziplinär, interkulturell, kosmopolitisch. So verstanden ist Humboldt keineswegs der "letzte Universalgelehrte", sondern vielmehr Pionier und Vertreter einer neuen Wissenschaftskonzeption, deren Potentiale bis heute noch nicht ausgeschöpft sind.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Aloys Hirt, der Archäologe
(2004)
Als die Dreiecke laufen lernten : Eine persönliche Geschichte zur Visualisierung in der Mathematik
(2008)
Altersbilder im Wandel
(2011)
Anhang
(2004)