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Über Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit in internationalen wissenschaftlichen Kooperationen wird in den Medien häufig berichtet. Die Sondierung derartiger Einschränkungen – behördliche Willkür, bedenkliche Auflagen oder Regelverletzungen – ergibt jedoch kein belastbares Bild. Es gibt zudem keinen Konsens darüber, was daraus für die Zusammenarbeit vor Ort folgt und wie der Umgang mit solchen Risiken längerfristig geregelt werden kann. Die Autorin und die Autoren schlagen deshalb die Einrichtung eines „Observatory“ für die evidenzbasierte Analyse von Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit in internationalen Kooperationen vor.
Grundsätze und Empfehlungen zur Wahrung und Förderung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland
(2024)
Die Wissenschaftsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes grundrechtlich geschützt. Einschränkungen sind nur dort erlaubt, wo durch die freie Tätigkeit in der Wissenschaft andere hohe, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Im ersten Teil des Hefts werden grundsätzliche Überlegungen aufgeführt, die die Freiheit von Forschung und Lehre zwischen den Polen Abwehr- und Gewährleistungsrecht situieren.
Die Empfehlungen zur Sicherung und Förderung von Wissenschaftsfreiheit im zweiten Teil des Hefts berücksichtigen Themen wie gesellschaftliche Verantwortung, Diskurskontrolle, wissenschaftliche Karrieren, Evaluationen und Anreizstrukturen und die Rolle der Drittmittelförderung sowie der finanziellen Grundausstattung. Sie richten sich an alle in der Wissenschaft tätigen Personen, an die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage, die Hochschulleitungen, die Förderorganisationen und die Wissenschaftspolitik.