100 Philosophie und Psychologie
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Fachgespräch Gerechtigkeit
(2006)
Mit dem Begriff „Gerechtigkeit“ bezeichnet die Tradition der Ethik ein Prinzip, das die wechselseitige Anerkennung, die Akteure sich gegenseitig moralisch schulden, fordert. Dieses Prinzip unterstellt, dass jeder Akteur einfordern darf, als Zweck an sich selbst anerkannt zu werden, wobei er wechselseitig auch verpflichtet ist, diese Position für seine Co-Akteure anzuerkennen. Diese Wechselseitigkeit drückt sich je nach sozialen Interaktionsverhältnissen als distributive, kommutative oder legale Gerechtigkeit aus. Die alltagsrelevante/-praktische umgangssprachliche Verwendungsweise von „gerecht“ hebt demgegenüber zumeist auf zwei Verständnisweisen von Gerechtigkeit ab: distributive Gerechtigkeit, wobei mehr oder weniger explizit die Gleichverteilung von Gütern als Erfüllung der Gerechtigkeitsintuition gilt, und Chancengerechtigkeit, worunter die Ermöglichung gleicher Verwirklichungschancen (capabilities) verstanden wird. Daraus ergibt sich eine erhebliche Diskrepanz zwischen normativen Gerechtigkeitsreflexionen, wie sie die Ethik durchführt, und dem, was sich als faktische Gerechtigkeitsvorstellungen sozialwissenschaftlich erheben lässt. Das Recht bzw. die Jurisprudenz steht gewissermaßen zwischen diesen diskrepanten Fronten. Die unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen schlagen sich auch in den Diskussionen über die „soziale Gerechtigkeit“ nieder. In Bezug auf die Landbevölkerung gewinnt die räumliche Dimension - sofern es sich um die praktische Umsetzung von Gerechtigkeitsvorstellungen handelt - ein eigenes Gewicht. Das Fachgespräch Gerechtigkeit soll zunächst die philosophisch-ethischen, sozialwissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Vorstellungen entwickeln und zur Diskussion stellen. Ferner sollen die Grundlagen geschaffen werden, um die durch die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ mit unterschiedlichen Akzentsetzungen zu diskutierenden Gerechtigkeitsfragen mit Bezug auf die Landbevölkerung im Rahmen einer geklärten Terminologie weiter zu führen.
Freiheit und Kausalität
(2007)
Funktion und Bewusstsein
(2008)
In dem Buch über „Wissenschaft und Menschenbild“ werden verschiedene Wege zu einem Verständnis unserer Spezies „Mensch“ begangen: Zum einen zeigt uns die Geschichte und die geistige Struktur der modernen Naturwissenschaft sowohl die umfassende Reichweite als auch die prinzipiellen Grenzen menschlicher Erkenntnis auf, und zwar wohl besser und genauer als jede andere Kulturleistung. Zum anderen ergibt die Evolutions- und die Gehirnbiologie Einsichten in menschliche Grundfähigkeiten wie Sprache, Selbstrepräsentation und strategisches Denken. Sie sind Ergebnisse genetischer Evolution, bildeten aber dann die Voraussetzung dynamischer kultureller Entwicklung, die nicht mehr auf genetischen Änderungen beruht. Die moderne Wissenschaft ist, indem sie ihre eigenen Grenzen begründet, offen für verschiedene, natürlich nicht für alle kulturellen und philosophischen Interpretationen des Menschen und der Welt. Menschliches Bewusstsein ist ein Ergebnis der Evolution des Gehirns, und doch ist die Gehirn-Geist-Beziehung aus entscheidungstheoretischen Gründen vermutlich nicht vollständig dekodierbar. Eine wesentliche Fähigkeit unserer Spezies Mensch ist kognitionsgestützte Empathie. Sie entstand vielleicht im Kontext der Evolution strategischen Denkens, indem sie es erleichtert, das Verhalten anderer vorherzusehen, ist aber auch Motivation für altruistisches Verhalten. Stereotype Kontroversen zwischen Sozialwissenschaftlern und Soziobiologen erscheinen heute eher überflüssig; es gibt eine, wenn auch begrenzte, biologische Basis auch für freundliche menschliche Eigenschaften wie Kooperativität und Vertrauen und nicht nur für Egoismus. Moralische Vorstellungen sollten die biologischen Grundlagen menschlichen Verhaltens respektieren: Gemeinwohl ist eine durchaus reale, aber doch begrenzte Ressource unserer Spezies „Mensch“. Sie ist eher behutsam zu aktivieren, und moralische Überforderungen sind kontraproduktiv.
Kants „Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre“ wurde in erster Auflage 1797 und in zweiter, verbesserter Auflage 1803 als zweiter Teil der „Metaphysik der Sitten“ veröffentlicht. Das Dokument »Kants „Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre“ - Eine Synopse der Auflagen 1798/1803« bildet diese beiden Originalauflagen der Tugendlehre miteinander verschränkt (synoptisch) als Gesamttext ab. Anhand farblicher Markierungen sind die jeweiligen Unterschiede – die Varianten – zwischen beiden Auflagen kenntlich gemacht.
Im Frühjahr 1845 schrieb Marx in einem Notizbuch, das Listen von Büchern, Namen, Adressen, kurze Auszüge, Gedanken, Entwürfe und Bemerkungen verschiedener Art enthält, elf Thesen nieder, die er mit "1) ad Feuerbach" überschrieb. Friedrich Engels veröffentlichte den Text in überarbeiteter Form als Anhang in seiner Broschüre "Ludwig Feuerbach und der Ausgang der klassischen deutschen Philosophie", die 1888 im Verlag von J.H.W. Dietz in Stuttgart erschien <a href="http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:b4-opus-17694">(siehe Friedrich Engels: "Karl Marx über Feuerbach". In: MEGA I/30, zusammen mit einem Verzeichnis der Änderungen von Engels am Text von Marx)</a>. Diese Version wurde danach unter dem Titel "Feuerbach-Thesen" oder "Thesen über Feuerbach" bekannt. Hier wird der Text im Wortlaut von Marx und erstmals im ursprünglichen Kontext seiner Entstehung dargeboten (S. 19-21). Zusätzliche Erläuterungen bieten die das Notizbuch und den Text von Marx betreffenden Passagen aus der Einführung (S. 450-452 und 473-480) und dem Abschnitt "Entstehung und Überlieferung" (S. 490-491) im MEGA-Band IV/3.
Die beiden Beiträge des Hefts „Kompetent eigene Entscheidungen treffen? Auch mit Künstlicher Intelligenz!“ widmen sich den Herausforderungen für menschliche Kompetenz und Entscheidungsfindung in Zeiten von Künstlicher Intelligenz (KI). Im ersten Beitrag wird die Frage aufgeworfen, ob die versprochenen Erleichterungen durch die Delegation von Entscheidungen auf technische Systeme tatsächlich einen Freiheitszuwachs bedeuten oder eher einen Verlust an individueller Freiheit. Daran anknüpfend geht der zweite Beitrag darauf ein, ob Menschen durch Mensch-Maschine-Interaktionen nicht wichtige Kompetenzen verlieren und wie dem entgegengewirkt werden kann.