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In dem Heft „Wissenschaftsfreiheit in Deutschland“ werden drei rechtswissenschaftliche Perspektiven auf „Wissenschaftsfreiheit“ in ihrer Bedeutung für das Hochschulsystem vorgestellt. Dieter Grimm diskutiert anhand von fünf Leitfragen „Wissenschaftsfreiheit“ als Funktionsgrundrecht. Lothar Zechlin fragt, welche Akteure im Wissenschaftssystem, wann welche Trägerschaft innehaben. Beide Autoren erläutern ihre Fragestellung auch in historischer Hinsicht. Christoph Möllers schließlich erörtert die Funktionsgrenzen von Wissenschaftsfreiheit, ausgehend von der Annahme, dass das Grundgesetz zwar Wissenschaftsfreiheit garantiere, nicht aber deren organisationale Durchführung. Soziologische Schlussfolgerungen von Uwe Schimank runden das Heft ab.
TELOTA: Woher, Wohin?
(2022)
Sur les idoles d'Épicure
(2007)
In diesem Diskussionspapier wird der Frage nachgegangen, welche Elemente von Karrieren im deutschen Wissenschaftssystem die Gewährleistung und Inanspruchnahme von Wissenschaftsfreiheit gefährden können. Hierzu wird betrachtet, in welchen Phasen einer wissenschaftlichen Karriere nach der Promotion Beschäftigungsverhältnisse, charakteristische Sequenzen von Beschäftigungsverhältnissen oder spezifische Übergänge zwischen Karrierestufen mit Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit verbunden sein können. Das Papier schließt mit Empfehlungen, wie das Karrieresystem verändert werde könnte, um die Wissenschaftsfreiheit zu schützen bzw. zu erweitern.
Im vorliegenden Heft werden in einem ersten Teil die aktuellen deutschen Debatten zur Wissenschaftsfreiheit unter Berücksichtigung des Debattenraums seit den 1950er Jahren eingeordnet. In einem zweiten Teil werden dann die aktuellen Debatten zur Wissenschaftsfreiheit, mit Blick auf offene Fragen diskutiert.
Insgesamt zeigt sich, dass die aktuellen Debatten eine große Kontinuität zu jenen seit Gründung der Bundesrepublik aufweisen. Diskutiert wird vor allem über die Trägerschaft, über eine Erweiterung des Abwehrrechts durch ein Gewährleistungsrecht, über die Verantwortung der Wissenschaft und über Diskurskontrollen. Bei jedem dieser Themenstränge finden sich aber erhebliche Veränderungen im Zeitverlauf.
Im Hinblick auf künftige Weiterentwicklungen der Debatten fokussieren wir Aspekte der Trägerschaft (wirksamer Schutz der organisationalen Wissenschaftsfreiheit sowie der Wissenschaftsfreiheit unterhalb der Professuren) sowie der Ausgestaltungsmöglichkeit eines Gewährleistungsrechts auf der individuellen Ebene und plädieren für eine Versachlichung der Debatte zur Diskurskontrolle.
In Anknüpfung an die Gründungsfeier des „Naturwissenschaftlichen Vereins“ zu Magdeburg im Jahre 1869, in der auch der 100. Geburtstag Alexander von Humboldts gefeiert wurde, werden die Ehrungen dreier bedeutender Naturforscher des 19. Jahrhunderts für ihren Förderer Alexander von Humboldt behandelt: Matthias Jacob Schleiden, der 1842 Humboldt sein Lehrbuch „Grundzüge der wissenschaftlichen Botanik“ gewidmet hatte und dafür von ihm einen langen Dankesbrief bekam, hielt 1869 in Dresden eine Gedenkrede. Emil du Bois-Reymond, dessen elektrobiologische Forschungen durch A. v. Humboldt maßgeblich gefördert worden waren, ehrte 1883 die Brüder Humboldt anläßlich der Enthüllung ihrer Denkmäler vor der Berliner Universität mit einer Rede. Charles Darwin, der durch Humboldts Reisebeschreibung zu seiner Weltreise inspiriert worden war, sandte ihm 1839 seinen eigenen Reisebericht und erhielt einen bemerkenswerten Dankesbrief. Anhand von Originalbriefen wird die Bedeutung der drei Naturforscher für den Beginn der neuen naturwissenschaftlichen Epoche im 19. Jahrhundert illustriert, für die die Gründung des „Naturwissenschaftlichen Vereins“ charakteristisch war.