000 Wissenschaft, Allgemeines
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Grundsätze und Empfehlungen zur Wahrung und Förderung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland
(2024)
Die Wissenschaftsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes grundrechtlich geschützt. Einschränkungen sind nur dort erlaubt, wo durch die freie Tätigkeit in der Wissenschaft andere hohe, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Im ersten Teil des Hefts werden grundsätzliche Überlegungen aufgeführt, die die Freiheit von Forschung und Lehre zwischen den Polen Abwehr- und Gewährleistungsrecht situieren.
Die Empfehlungen zur Sicherung und Förderung von Wissenschaftsfreiheit im zweiten Teil des Hefts berücksichtigen Themen wie gesellschaftliche Verantwortung, Diskurskontrolle, wissenschaftliche Karrieren, Evaluationen und Anreizstrukturen und die Rolle der Drittmittelförderung sowie der finanziellen Grundausstattung. Sie richten sich an alle in der Wissenschaft tätigen Personen, an die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage, die Hochschulleitungen, die Förderorganisationen und die Wissenschaftspolitik.
Der „Denkanstoß“ skizziert Möglichkeiten für den Umgang mit den Folgen der Corona-Krise und darüber hinaus, um jungen Wissenschaftler:innen angemessene Bedingungen für gute Arbeit in Forschung und Lehre zu ermöglichen: Thematisiert werden Fragen der Befristungspraxis und wissenschaftliche Karrieren, disziplinüberschreitende Forschung, öffentliche Vermittlung und Transfer von Forschungserkenntnissen, Sichtbarkeit und Vielfalt in öffentlichen Debatten sowie – im Hinblick auf Studierende – pragmatische Regelungen für den erfolgreichen Abschluss des Studiums.
Im Rahmen der Akademischen Streitgespräche wurde in der Wissenschaftlichen Sitzung der Versammlung am 9. Dezember 2005 eine interdisziplinäre Debatte zum Begriff Kausalität aufgenommen. In der zweieinhalbstündigen Sitzung hielten Mitglieder aller Klassen Kurzvorträge zum Thema. Die abschließende zweistündige Diskussion wurde in der Sitzung am 5. Mai 2006 geführt.
Mit dieser Richtlinie legt die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) den Umgang mit den digitalen Forschungsdaten in ihrem Verantwortungsbereich fest. Zu den digitalen Forschungsdaten zählen alle Materialien und Ergebnisse, die im Forschungskontext gesammelt, erzeugt, beschrieben oder ausgewertet werden und die zur langfristigen Speicherung und weiteren Verwendung aufbereitet werden. Diese Richtlinie ergänzt das Leitbild Open Science.
Sur les idoles d'Épicure
(2007)
Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) wird dreißig Jahre alt. Anlass zu feiern? Eigentlich ist die Akademie als „vormals Preußische Akademie der Wissenschaften“ über dreihundertzwanzig Jahre alt. Aber vor dreißig Jahren endete die Akademie der Wissenschaften der DDR und die BBAW wurde neu konstituiert. Diesen Einschnitt unserer Geschichte nahmen wir zum Anlass, um im Juni 2023 mit vielen Gästen aus dem In- und Ausland aus unterschiedlichsten Perspektiven auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft unseres Hauses zu blicken.