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Grundsätze und Empfehlungen zur Wahrung und Förderung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland
(2024)
Die Wissenschaftsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes grundrechtlich geschützt. Einschränkungen sind nur dort erlaubt, wo durch die freie Tätigkeit in der Wissenschaft andere hohe, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Im ersten Teil des Hefts werden grundsätzliche Überlegungen aufgeführt, die die Freiheit von Forschung und Lehre zwischen den Polen Abwehr- und Gewährleistungsrecht situieren.
Die Empfehlungen zur Sicherung und Förderung von Wissenschaftsfreiheit im zweiten Teil des Hefts berücksichtigen Themen wie gesellschaftliche Verantwortung, Diskurskontrolle, wissenschaftliche Karrieren, Evaluationen und Anreizstrukturen und die Rolle der Drittmittelförderung sowie der finanziellen Grundausstattung. Sie richten sich an alle in der Wissenschaft tätigen Personen, an die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage, die Hochschulleitungen, die Förderorganisationen und die Wissenschaftspolitik.
Die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Implikationen der Digitalisierung für die Qualität der Wissenschaftskommunikation“ der BBAW hat von 2018 bis 2021 untersucht, wie sich die Qualität der Wissenschaftskommunikation unter den Bedingungen der Digitalisierung verändert und welche Herausforderungen sich aus den Veränderungen für die aufgeklärte Meinungsbildung in der Demokratie ergeben. Im vorliegenden Heft erfolgt eine Beschreibung und Analyse der Kontextfaktoren von Wissenschaftskommunikation in der digitalen Medienumwelt, der damit verbundenen wissenschaftspolitischen Veränderungen, von medienökonomischen Faktoren für die Qualitätssicherung der Wissenschaftskommunikation und der soziotechnischen Veränderungen. Es werden zudem die Herausforderungen bei der Regulierung von Plattformen zur Qualitätssicherung von Wissenschaftskommunikation skizziert und Empfehlungen für Akteur:innen des Wissenschaftssystems sowie Gesetzgeber und Regulierer formuliert.