710 Städtebau, Raumplanung, Landschaftsgestaltung
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Im Rahmen der in Österreich und international entwickelten Klimaschutzstrategien haben erneuerbare und CO2-neutrale Energieträger einen besonderen Stellenwert. Es ist damit zu rechnen, dass vermehrt Mittel aus CO2-Steuern für Aufforstungen verfügbar werden. Die seit längerem angespannte Lage am Energiemarkt, insbesondere hohe Rohölpreise führen über den Klimaschutz hinaus zu einem politischen Interesse an der Diversifikation der Energieressourcen. Biomasse aus Holz ist diesbezüglich ein Hoffnungsträger, weil sich daraus auch positive Wirkungen auf Beschäftigung, Einkommen und damit auf die gesellschaftliche Struktur im ländlichen Raum ergeben. Eine verstärkte Förderung der energetischen Nutzung von Biomasse aus traditioneller Waldnutzung und aus Energieholzplantagen macht aber nur Sinn, wenn eine nachhaltige, umweltverträgliche Bereitstellung von Biomasse gewährleistet ist. Um die Nachhaltigkeit besser einschätzen zu können sollte sie anhand messbarer Indikatoren darstellbar sein. Diese Studie stellt einen Überblick über das Wissen über die ökologischen Aspekte der vermehrten Energieholzproduktion und den nötigen Forschungsbedarf dar. In den meisten Regionen der Welt (ausgenommen Asien) werden die Energieholzpotenziale nicht genutzt. Auch in Österreich wird das Energieholzpotenzial weit höher eingeschätzt als bis jetzt genutzt wird. Eine fundierte Abschätzung des Energieholpotenzials aus dem Wald und Kurzumtriebsplantagen, die ökologische Fragen genauso berücksichtigt wie sozioökonomische fehlt in Österreich aber noch.
Dieses Arbeitspapier gibt einen Überblick über den thematischen und strukturellen Rahmen der an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) angesiedelten Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“. Zunächst diskutiert es die Bedeutung und Vielfalt des „Ländlichen Raums“ und beschreibt die im ländlichen Raum Ostdeutschlands ablaufenden Transformationsprozesse. Dabei wird auch das Spektrum möglicher Optionen zur dauerhaft-umweltgerechten Inwertsetzung des ländlichen Raums analysiert. Aufbauend auf einer Analyse der Beschäftigung der Wissenschaft mit dem ländlichen Raum folgt eine Vorstellung des Forschungsansatzes der Arbeitsgruppe sowie des brandenburgischen Untersuchungsgebiets.
Das vorliegende Papier gibt einen ersten interdisziplinären Überblick über ein Landschafts- und Siedlungsgebiet, das von Berlin bis zur Ostsee reicht. Es handelt sich dabei um eine ländliche Region mit sehr vielen Facetten, die sie als Untersuchungsraum der Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften so interessant macht. Infolge der Größe und Heterogenität der Region sind bereits vom Anspruch dieses Papiers einige Einschränkungen unumgänglich. Es stehen grundlegende Basisinformationen im Vordergrund, die ein - wenn auch grobes - Gesamtbild der Untersuchungsregion vermitteln sollen, auf dem eine weitere Präzisierung und Ausarbeitung für einzelne Fragestellungen aufbauen kann. In dieser Hinsicht muss auf bereits vorliegende und noch anstehende Ausarbeitungen zum naturräumlichen und sozioökonomischen Wandel verwiesen werden. Obwohl die Region sehr gut erforscht ist, beziehen sich die meisten Untersuchungen auf spezifische Fragestellungen oder enthalten ältere Daten. Insofern wurde besonderer Wert auf eine möglichst hohe Vergleichbarkeit und Aktualität der Daten gelegt. Außerdem werden bestimmte historische Entwicklungslinien aufgezeigt. Die meisten Daten werden auf der Ebene der die Untersuchungsregion umfassenden Landkreise Barnim, Uckermark und Uecker-Randow dargestellt. Auch in dieser Hinsicht sind feinkörnigere Betrachtungen notwendig, die deutlicher zwischen Stadt und Land sowie einzelnen Teilregionen unterscheiden als es hier dargestellt werden kann. Als dünn besiedelter und ländlich geprägter Raum weist die Region sehr vielfältige landschaftliche, kulturelle und sozioökonomische Ausprägungen auf, wie sie abschließend in einem ersten Schritt aufgearbeitet wurden. Ansonsten ist das Arbeitspapier sehr deskriptiv gehalten, die Situation in der Untersuchungsregion beschreibend. Dadurch wurden fachspezifische und stärker analytische Fragestellungen vorerst ausgeklammert und ein Überblickscharakter gewahrt.
Der vorliegende Beitrag spricht Probleme der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft in Mitteleuropa an, die als solche weithin bekannt sind. Ihre Diskussion erfolgt jedoch in der Regel aus jeweils fachspezifischer Perspektive: Der Ökonom prangert die hohen Kosten der Agrarpolitik an, der Ökologe das Verschwinden der Artenvielfalt. Seltener werden Fragen der Gerechtigkeit aufgeworfen, werden Werthaltungen und Präferenzen hinterfragt. Noch sehr unsystematisch, wird dies nachfolgend versucht, wobei die revolutionäre Veränderung der Agrarlandschaft in den letzten 100 Jahren noch einmal vor Augen geführt wird. Es werden Folgerungen gezogen und ein konstruktiver Lösungsvorschlag gemacht.
Ländliche Regionen geraten im Nordosten Deutschlands zunehmend ins politische Visier, in der öffentlichen Daseinsvorsorge untragbar und im wirtschaftlichen Wettbewerb nicht entwicklungsfähig zu sein. Dennoch spielt der ländliche Raum in Brandenburg hinsichtlich Fläche, Wirtschaftskraft und Bevölkerung keine unbedeutende Rolle. Das vorliegende Arbeitspapier der Interdisziplinären Arbeitsgruppe „Landinnovation“ setzt sich deshalb mit der Frage auseinander, welche öffentlichen Perspektiven bestehen und welche politischen Steuerungsformen in der Entwicklung ländlicher Räume angewandt werden, um mit vorhandenen regionalen Disparitäten umzugehen. Im Zentrum des Arbeitspapiers steht das Land Brandenburg als Flächenstaat mit dünner Besiedlung und gravierenden regionalen Disparitäten zwischen suburbanen Metropolräumen und peripheren ländlichen Räumen. Es wird von der These ausgegangen, dass Steuerungsformen und Ausgleichsstrategien eng mit der Perspektive auf das Land und die Peripherie zusammenhängen. Regionale Disparitäten finden verstärkte Aufmerksamkeit in den aktuellen politischen Diskussionen über die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen. Das Arbeitspapier untersucht in Brandenburg die politische und öffentliche Debatte über den Umgang mit Berlin fernen ländlichen Regionen, die von erheblichen Schrumpfungs- und Peripherisierungsprozessen betroffen sind. In Auseinandersetzung mit Instrumenten der Raumordnung, Regional- und Wirtschaftsförderung hat die Debatte eine besondere Aktualität erreicht, die bis zum Stand Ende 2005 in das Papier eingeflossen ist.
Das phänologische Projekt „Stadt-Umland-Gradienten phänologischer Phasen im Raum Berlin 2006“ ist durchaus auf eine breite Resonanz in der Öffentlichkeit gestoßen. Bis zum 21. Juni 2006 gingen 754 phänologische Beobachtungen an der Humboldt-Universität zu Berlin ein. Die Beteiligung der Bevölkerung an solchen Beobachtungskampagnen scheint daher eine geeignete Methode zu sein, flächendeckende Naturbeobachtungen durchzuführen. Einschränkend ist gewiss anzumerken, dass der Großteil der Beobachter nicht mit phänologischen Beobachtungen vertraut ist. Eine genaue Beobachteranleitung war daher unerlässlich. Dies soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass phänologische Beobachtungen von Natur aus bis zu einem gewissen Grad subjektiv sind. Wenngleich 754 phänologische Beobachtungen in Berlin und Brandenburg ein großer Erfolg sind, so wären für eine flächendeckende Auswertung der Daten und eine Interpolation der Beobachtungsergebnisse weit mehr Aufzeichnungen wünschenswert. Dennoch war es möglich phänologische Gradienten zwischen dem städtischen Ballungsbereich und dem Umland von Berlin für die meisten Phänophasen auszumachen. Insgesamt wurde über alle Phänophasen gemittelt ein Stadt-Umland-Gradient von drei Tagen zwischen Berlin und Brandenburg festgestellt. Für einzelne Phänophasen, wie dem Knospenaufbruch der Rosskastanie sind die Unterschiede noch deutlicher (im Mittel 7 Tage Verfrühung im Stadtgebiet). Innerhalb Brandenburgs konnten ebenfalls Differenzen in der Pflanzenentwicklung identifiziert werden, die vor allem auf die thermischen Unterschiede zwischen den nördlichen und südlichen Landesteilen zurückzuführen sind. Der relativ lang andauernde Winter 2005/06 führte zu einem späten Ergrünen der Natur Ende April. Die positiven Temperaturanomalien Ende April und Anfang Mai führten nachfolgend zu einer beschleunigten Pflanzenentwicklung, so dass die Differenzen zwischen den Phänophasen im Jahr 2006 sehr gering waren. Einige Phasen konnten nahezu parallel beobachtet werden. Daher ist dieses Beobachtungsjahr kein Jahr, das die mittleren Verhältnisse repräsentieren kann.
Das Territorium Barnim-Uckermark ist gekennzeichnet durch bis in die Gegenwart reichende agrarische Landnutzungen: Im Norden und Osten ist infolge guter (Lehm)Böden Ackerland vorherrschend (vgl. Abb. der Landnutzungen - Kreise Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim), während im Westen und Südwesten die Forsten vorherrschen (Kreise Templin und Niederbarnim). Der Barnim nimmt infolge seiner Nähe zu Berlin eine gewisse Sonderrolle ein, bspw. heute mit der „Großstadt Bernau“, die sich so infolge ihrer Berlinnähe entwickelt hat. Die drei klassischen Kreise der Uckermark sind Templin, Angermünde und Prenzlau, wobei Prenzlau als „Hauptstadt der Uckermark“ gilt. Schwedt nimmt infolge einer gewissen Gewerbe- und Industrieentwicklung und infolge seiner Lage an der Oder eine gewisse Sonderstellung ein. Spezifisch für die frühere Landnutzung der Uckermark (und des Barnim) war die Dominanz der Rittergüter - sowohl ökonomisch als auch sozial. Dieser „feudalen Struktur“ entsprach die (relative) Bedeutungslosigkeit der Städte und daraus folgend ihr geringer Entwicklungsgrad des Gewerbes. Die Industrialisierung fand in der Uckermark nur sehr zögernd und verhalten statt, der Barnim war durch die Randwanderung der Berliner Industrie hier etwas begünstigter. Einen Wandel dieser Verhältnisse brachte eigentlich erst die DDR, deren Strukturen allerdings die Wende nicht überdauerten. So war nicht nur die Arbeitslosigkeit nach der Wende vorgezeichnet, auch Landnutzungsstrukturen, städtebauliche Maßnahmen etc. mußten nach der Wende „zurückgebaut“ werden. Dieser „Rückbau“ fiel mit der krisenhaften Entwicklung des bundesrepublikanischen Kapitalismus („Globalisierung“) und der Orientierungslosigkeit über künftige gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen zusammen, so daß derzeit „Umnutzungsmodelle“ des ländlichen Raumes in keiner konkreten Form vorliegen. Die Expertise kann sich deshalb nur darauf beschränken, historisch interessante Entwicklungslinien und Umbruchssituationen anzureißen und Fragen für eine notwendige umfänglichere Studie aufzuwerfen.
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.