710 Städtebau, Raumplanung, Landschaftsgestaltung
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In den nächsten 20 Jahren müssen Landwirte mit Beihilfekürzungen, klimatischen Veränderungen, sich wandelnden Absatzmärkten durch verändertes Verbraucherverhalten und steigendem Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen rechnen. Dadurch wird sich der Druck auf die Landwirte verstärken, traditionelle Anbauverfahren durch neue Lösungen - wie z. B. den Anbau nachwachsender Rohstoffe - zu ersetzen. Eine Option, ihre wirtschaftliche Situation zu sichern oder sogar zu verbessern, könnte der Einsatz von Pflanzen mit neuartigen Eigenschaften sein. Solche Änderungen müssen sich allerdings am Bedarf der Landwirte, den Vorrausetzungen in der Region, den Anforderungen einer nachhaltigen, d. h. einer ökologisch und sozial verträglichen, Nutzung orientieren. Ziel dieser Arbeit ist es daher Pflanzen mit neuartigen Eigenschaften zu identifizieren, die in der Untersuchungsregion innerhalb der nächsten 20 Jahre eine möglichst subventionsfreie Landwirtschaft erlauben, die ökonomisch, ökologisch und dabei sozial vertretbar ist. Grundlegende Vorrausetzung für die Beurteilung des Potenzials einer neuen Technologie für eine Region ist die Ermittlung des Bedarfs und der vorhandenen Möglichkeiten, diesen Bedarf zu decken. Da es sich hier um zukunftsorientierte Lösungen handeln sollte, müssen sowohl der Bedarf als auch das Entwicklungspotenzial für einen begrenzten Zeitraum, in diesem Fall 20 Jahre, abgeschätzt werden. Daraus ergeben sich zwangsläufig Ungenauigkeiten, denen wir mit einer fundierten Analyse der Ausgangsposition und der Begrenzung des Untersuchungsgebiets begegnen wollen. Die Grundlage unserer Abschätzung ist eine Befragung der potenziellen Nutzer (Landwirte) und den potenziellen Anbietern (Forschung, Entwicklung, Pflanzenzüchtung). Für die Eingliederung der identifizierten neuartigen Pflanzen in die regionalen Fruchtfolgen ist die uneingeschränkte Praxistauglichkeit von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grunde erfolgte - nach eingehender biologischer Sicherheitsbewertung - für einige der ausgewählten Pflanzen eine Wirtschaftlichkeitsprognose.
Ein aktueller, kontrovers diskutierter Aspekt der Landnutzung, der eine mögliche Option der zukunftsfähigen Nutzung ländlicher Räume darstellt, besteht in der Veränderung von pflanzlichen Eigenschaften durch gentechnische Methoden. Neuartige, mit Hilfe der ‚grünen Gentechnik’ realisierte Züchtungsmethoden, könnten die Nachteile bisheriger Standorte mildern, wenn nicht gar aufheben. Die öffentliche Debatte um eine ‚grüne Gentechnik’ wird allerdings nicht nur im Hinblick auf mögliche Chancen und Risiken geführt, sondern ist sehr stark von moralischen Überlegungen geprägt. Ein Diskussionsstrang bezieht sich dabei auf den moralischen Status von Pflanzen, ähnlich wie in anderen Zusammenhängen den Tieren ein moralischer Status zugesprochen wird.
Das Territorium Barnim-Uckermark ist gekennzeichnet durch bis in die Gegenwart reichende agrarische Landnutzungen: Im Norden und Osten ist infolge guter (Lehm)Böden Ackerland vorherrschend (vgl. Abb. der Landnutzungen - Kreise Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim), während im Westen und Südwesten die Forsten vorherrschen (Kreise Templin und Niederbarnim). Der Barnim nimmt infolge seiner Nähe zu Berlin eine gewisse Sonderrolle ein, bspw. heute mit der „Großstadt Bernau“, die sich so infolge ihrer Berlinnähe entwickelt hat. Die drei klassischen Kreise der Uckermark sind Templin, Angermünde und Prenzlau, wobei Prenzlau als „Hauptstadt der Uckermark“ gilt. Schwedt nimmt infolge einer gewissen Gewerbe- und Industrieentwicklung und infolge seiner Lage an der Oder eine gewisse Sonderstellung ein. Spezifisch für die frühere Landnutzung der Uckermark (und des Barnim) war die Dominanz der Rittergüter - sowohl ökonomisch als auch sozial. Dieser „feudalen Struktur“ entsprach die (relative) Bedeutungslosigkeit der Städte und daraus folgend ihr geringer Entwicklungsgrad des Gewerbes. Die Industrialisierung fand in der Uckermark nur sehr zögernd und verhalten statt, der Barnim war durch die Randwanderung der Berliner Industrie hier etwas begünstigter. Einen Wandel dieser Verhältnisse brachte eigentlich erst die DDR, deren Strukturen allerdings die Wende nicht überdauerten. So war nicht nur die Arbeitslosigkeit nach der Wende vorgezeichnet, auch Landnutzungsstrukturen, städtebauliche Maßnahmen etc. mußten nach der Wende „zurückgebaut“ werden. Dieser „Rückbau“ fiel mit der krisenhaften Entwicklung des bundesrepublikanischen Kapitalismus („Globalisierung“) und der Orientierungslosigkeit über künftige gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen zusammen, so daß derzeit „Umnutzungsmodelle“ des ländlichen Raumes in keiner konkreten Form vorliegen. Die Expertise kann sich deshalb nur darauf beschränken, historisch interessante Entwicklungslinien und Umbruchssituationen anzureißen und Fragen für eine notwendige umfänglichere Studie aufzuwerfen.
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.
Klimadiagnose der Region Berlin / Barnim / Uckermark / Uecker-Randow für den Zeitraum 1951 bis 2006
(2007)
Für die Entwicklung von ländlichen Regionen spielen deren Naturraumpotentiale eine grundlegende Rolle. Dabei sind insbesondere die gegenwärtigen regionalen Klimaänderungen zu beachten. Für Planungshorizonte von wenigen Jahren bzw. Jahrzehnten lassen sich vergleichsweise sichere Aussagen über regionale klimatische Veränderungen anhand von Trendanalysen der Messwerte an Klima- und Niederschlagsstationen im Gebiet ableiten. Der vorliegende Beitrag untersucht Änderungen von Klimaelementen und Klimaindizes im Nordostdeutschen Tiefland innerhalb des Zeitraums 1951-2006. Von atlantisch beeinflussten Bereichen im Norden des Untersuchungsgebietes bis zu kontinental geprägten Regionen im Südosten ergibt sich ein Gradient der mittleren Jahrestemperatur von 8,5°C bis 9,0°C. Maximale Jahresmitteltemperaturen werden im Stadtbereich von Berlin mit 9,2°C bis 9,8 °C erreicht. Während Maximumtemperaturen vor allem im Frühjahr ansteigen (bis +1,9 °C), können Minimumtemperaturen im Herbst auch abnehmen (bis -0,3°C). Die Jahresniederschläge schwanken zwischen 450 und 630 mm und sind deutlich heterogener verteilt. Innerhalb der letzten Klimanormalperiode (1971-2000) nahm die mittlere Lufttemperatur im Gesamtgebiet zwischen 0,7°C und 1,1°C zu mit deutlichen Unterschieden zwischen den Jahreszeiten. Unterschiedlich zu anderen Regionen Deutschlands, in denen der stärkste Temperaturanstieg im Winter zu verzeichnen ist, treten diese im Nordostdeutschen Tiefland im Frühjahr (bis +2,0°C) auf, gefolgt von Winter und Sommer (+0,5°C bis +1°C), während im Herbst die Temperatur nicht oder nur geringfügig ansteigt. Die mittleren Jahresniederschläge zeigen keine bzw. positive Trends (bis +20%). Abnahmen der Niederschläge treten im Sommer (bis -10 %) und Herbst (bis -20%) auf. Vor allem aufgrund der ansteigenden Temperaturen gerät die jährliche klimatische Wasserbilanz zunehmend ins Defizit (-155 mm im Zeitraum 1997-2006). Dies ist allein auf Defizite im Frühjahr und Sommer zurückzuführen. Hinsichtlich der stärker vegetationsbezogenen Klimaindizes lässt sich feststellen, dass sich der Beginn der thermischen Vegetationsperiode im Gebiet um 3-8 Tage verfrüht und die Dauer sich um 8-13 Tage verlängert hat. Des weiteren haben auf Basis der Klimaklassifizierung die Standortpotentiale der natürlichen Waldvegetation, mit Ausnahme der Ostseeküste, in den letzten 50 Jahren durchweg das warm-trockene „Eichenklima“ erreicht. Es lässt sich folgern, dass der rezente Klimawandel in der Untersuchungsregion bereits stattfindet und vor allem durch ansteigende Temperaturen sowie teils abnehmende Niederschläge im Sommerhalbjahr gekennzeichnet ist. Die beschriebenen Trends der vergangenen Jahrzehnte unterscheiden sich jedoch hinsichtlich des Temperaturverhaltens im Frühjahr und der saisonalen Niederschlagsentwicklung von weiter in der Zukunft liegenden regionalen Prognosen. Für die Beurteilung der zukünftigen regionalen Entwicklungspotenziale und die Ableitung von Anpassungsmaßnahmen an Klimaänderungen sind daher je nach räumlichem Schwerpunkt und Zeithorizont Klimadiagnosen und ï·?prognosen miteinander abzugleichen und fortlaufend zu aktualisieren.
In diesem Politikpapier definieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Nachwuchsgruppe Ökosystemleistungen sieben Leitlinien für die Sicherung und Förderung von Ökosystemleistungen in Kulturlandschaften. Sie zeigen auf, wie diese in dem in Deutschland bestehenden Politikgefüge konkretisiert und implementiert werden können.
Lebensmittelwirtschaft
(2007)
Die Wertschöpfungskette der Lebensmittelwirtschaft reicht vom landwirtschaftlich erzeugten Rohstoff bis zum Verbraucher. Wichtige Glieder dieser Kette sind die Be- und Verarbeitung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu vermarktungsfähigen Lebensmitteln einschließlich deren Verpackung, der Lebensmittelhandel mit der dazu notwendigen Logistik sowie die Außer-Haus-Verpflegung mit dem großen Sektor Gastronomie. Die Lebensmittelwirtschaft gehört zu den größten Wirtschaftszweigen Deutschlands mit einem jährlichen Lebensmittelumsatz (beim Konsumenten) von rund 190 Milliarden Euro. Allein die deutsche Ernährungsindustrie hat einen Jahresumsatz von knapp 140 Milliarden bei über 500.000 Beschäftigten. In Europa (EU) ist die Ernährungsindustrie der größte Produktionssektor mit mehr als 4 Millionen Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 800 Milliarden Euro.
Die Expertise behandelt die Entwicklungsmöglichkeiten und -herausforderungen ostdeutscher Agrarbetriebe und -strukturen angesichts sich verändernder Rahmenbedingungen. Die sich verändernden Rahmenbedingungen ergeben sich aus der Betrachtung des derzeitigen wirtschaftlichen, politischen und technischen Umfeldes des internationalen Agrarsektors und deuten auf einen beschleunigten Strukturwandel hin. Zu den Triebkräften dieses Strukturwandels zählen beispielsweise die weltweiten Verschiebungen von Angebot und Nachfrage, die wachsende Bedeutung vertikaler Koordination sowie die zunehmenden Anwendungsmöglichkeiten der Biotechnologie und die damit verbundene Wissensinstensität in der Agrarproduktion. Es ergeben sich aber auch spezifische Voraussetzungen aufgrund der Historie. Die ostdeutschen Agrarstrukturen unterscheiden sich aufgrund der Kollektivierung und Dekollektivierung erheblich von den Betriebs- und Produktionsstrukturen in Westeuropa. Schwerpunktmäßig wird daher in diesem Beitrag der Frage nachgegangen, welche Faktoren die Handlungsfähigkeit ostdeutscher Betriebe mit Blick auf eine wettbewerbsfähige Entwicklung beeinflussen und vor welchen Entwicklungsherausforderungen die Betriebe zukünftig stehen werden.
Dieses Arbeitspapier gibt einen Überblick über den thematischen und strukturellen Rahmen der an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) angesiedelten Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“. Zunächst diskutiert es die Bedeutung und Vielfalt des „Ländlichen Raums“ und beschreibt die im ländlichen Raum Ostdeutschlands ablaufenden Transformationsprozesse. Dabei wird auch das Spektrum möglicher Optionen zur dauerhaft-umweltgerechten Inwertsetzung des ländlichen Raums analysiert. Aufbauend auf einer Analyse der Beschäftigung der Wissenschaft mit dem ländlichen Raum folgt eine Vorstellung des Forschungsansatzes der Arbeitsgruppe sowie des brandenburgischen Untersuchungsgebiets.