710 Städtebau, Raumplanung, Landschaftsgestaltung
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»Der Einfluss des Himmels« : Beziehungen zwischen Klimatheorie und Gartenkunst im 18. Jahrhundert
(2019)
Der Beitrag untersucht, wie das von der Klimatheorie geprägte Verständnis vom Einfluss des Klimas auf den Charakter – sowohl von Individuen und Gruppen als auch von Landschaften – die Theoriebildung hinsichtlich des Landschaftsgartens und seine diskursive Rezeption mitgeprägt hat. Er identifiziert Begriffs- und Bedeutungsebenen, die als Brücken zwischen Klimatheorie und Gartenkunst im 18. Jahrhundert fungieren. Sie sind damit an der Ausbildung einer normativen Ästhetik beteiligt, die Konzepte von Natur und Landschaft in die Konstruktion qualitativer Hierarchien von Kulturräumen einbeziehen, die in den Gärten manifestiert sind.
Inwiefern wurde und wird wissenschaftliches Wissen mit historischen Gärten in Zusammenhang gebracht? Über diese Frage gibt es eine reichhaltige kunst- und architekturhistorische Literatur, die zu einem gewichtigen Teil auf repräsentative höfische und adelige Einrichtungen bezogen ist. In letzter Zeit ist eine rege Forschungsliteratur über herrschaftliche Gärten einerseits und über spezifisch für naturhistorische Zwecke angelegte Gärten auch im Bereich der Geschichte der Naturwissenschaften und der Technik andererseits entstanden, mit Schwerpunkt in der Frühen Neuzeit und im 19. Jahrhundert. Die Zeit nach 1900 und insbesondere die neueste Zeit scheinen hingegen – mit Ausnahme der zoologischen Gärten – weniger thematisiert worden zu sein. Was mögen diese auf den ersten Blick unterschiedlich erscheinenden Gartengeschichten miteinander zu tun haben? Ab wann ist es möglich, von einer Wissenschaft des Gartenbaudesigns zu sprechen, ab wann wird Gartendenkmalpflege selbst zu einer akademischen Disziplin, und wie wird naturwissenschaftliches Wissen hier einbezogen? In diesem Beitrag sollen Thesen zu einer Wissensgeschichte historischer Gärten anhand einer Auswahl der vorhandenen Literatur sowie entlang der eben genannten Fragestellungen formuliert und mit den in diesem Band fokussierten Berlin- Brandenburgischen Beispielen nach Möglichkeit in Verbindung gebracht werden.
Insbesondere in vielen ländlichen Regionen wurden zahlreiche Infrastrukturen in ihrer gegenwärtigen Verfasstheit prekär. Zumeist wird die verminderte Passfähigkeit als Größen- und Niveauproblem beschrieben, das heißt als quantitative Überdimensionierung. Dies erklärt, weshalb das „Schrumpfen“ der Infrastrukturen und Absenken auf Mindeststandards als Anpassungslösungen bevorzugt werden (Barlösius & Neu 2007). Die gegenwärtigen infrastrukturellen Um-, Rück- und Aufbauten schreiben zumeist die historisch gewachsenen, auf die industrielle Produktion, den „sorgenden Wohlfahrtsstaat“ (de Swan 2003) und die Grenzen des Nationalstaats abgestimmten Spurungen, Trassierungen, räumlichen Fixierungen und Lokalisierungen fort – nur kleiner und knapper dimensioniert, in der Fläche ausgedünnt und auf einem quantitativ reduzierten Niveau. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass den meisten Infrastrukturen eine aufwändige Materialisierung, Institutionalisierung und Habitualisierung zu eigen ist und ihnen folglich ein enormes Beharrungsvermögen innewohnt. Die Debatten wie auch die real stattfi ndenden Umbauten zielen oftmals mehr darauf, die historisch gewachsenen Infrastrukturen in ihrer bisherigen baulichen Realisierung und institutionellen Verfasstheit aufrechtzuerhalten, wenn auch geschrumpft, privatisiert und mit neuen Praktiken ausgestattet, als sich daran zu orientieren, welche Funktionen sie erfüllen sollten, ob neue entstehen müssten oder bisherige überholt sind. Auf zurückgehende Schülerzahlen wird zumeist mit einer Zusammenlegung von Schulen und der Heraufsetzung der Schülerzahlen pro Klasse reagiert, oder Schulstandorte werden ganz aufgegeben. Im Ergebnis fahren nun die Schüler zu den zentralisierten Schulstandorten. Dezentrale oder kleinere Lösungen verbreiten sich nur langsam und werden von oberen Schulbehörden oft misstrauisch beobachtet. Innovative Lösungen wie Flexibilisierung und Bürgerpartizipation werden zwar eingefordert, doch nur selten erfolgreich umgesetzt. Woran liegt das?
Das Territorium Barnim-Uckermark ist gekennzeichnet durch bis in die Gegenwart reichende agrarische Landnutzungen: Im Norden und Osten ist infolge guter (Lehm)Böden Ackerland vorherrschend (vgl. Abb. der Landnutzungen - Kreise Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim), während im Westen und Südwesten die Forsten vorherrschen (Kreise Templin und Niederbarnim). Der Barnim nimmt infolge seiner Nähe zu Berlin eine gewisse Sonderrolle ein, bspw. heute mit der „Großstadt Bernau“, die sich so infolge ihrer Berlinnähe entwickelt hat. Die drei klassischen Kreise der Uckermark sind Templin, Angermünde und Prenzlau, wobei Prenzlau als „Hauptstadt der Uckermark“ gilt. Schwedt nimmt infolge einer gewissen Gewerbe- und Industrieentwicklung und infolge seiner Lage an der Oder eine gewisse Sonderstellung ein. Spezifisch für die frühere Landnutzung der Uckermark (und des Barnim) war die Dominanz der Rittergüter - sowohl ökonomisch als auch sozial. Dieser „feudalen Struktur“ entsprach die (relative) Bedeutungslosigkeit der Städte und daraus folgend ihr geringer Entwicklungsgrad des Gewerbes. Die Industrialisierung fand in der Uckermark nur sehr zögernd und verhalten statt, der Barnim war durch die Randwanderung der Berliner Industrie hier etwas begünstigter. Einen Wandel dieser Verhältnisse brachte eigentlich erst die DDR, deren Strukturen allerdings die Wende nicht überdauerten. So war nicht nur die Arbeitslosigkeit nach der Wende vorgezeichnet, auch Landnutzungsstrukturen, städtebauliche Maßnahmen etc. mußten nach der Wende „zurückgebaut“ werden. Dieser „Rückbau“ fiel mit der krisenhaften Entwicklung des bundesrepublikanischen Kapitalismus („Globalisierung“) und der Orientierungslosigkeit über künftige gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen zusammen, so daß derzeit „Umnutzungsmodelle“ des ländlichen Raumes in keiner konkreten Form vorliegen. Die Expertise kann sich deshalb nur darauf beschränken, historisch interessante Entwicklungslinien und Umbruchssituationen anzureißen und Fragen für eine notwendige umfänglichere Studie aufzuwerfen.
Ländliche Regionen geraten im Nordosten Deutschlands zunehmend ins politische Visier, in der öffentlichen Daseinsvorsorge untragbar und im wirtschaftlichen Wettbewerb nicht entwicklungsfähig zu sein. Dennoch spielt der ländliche Raum in Brandenburg hinsichtlich Fläche, Wirtschaftskraft und Bevölkerung keine unbedeutende Rolle. Das vorliegende Arbeitspapier der Interdisziplinären Arbeitsgruppe „Landinnovation“ setzt sich deshalb mit der Frage auseinander, welche öffentlichen Perspektiven bestehen und welche politischen Steuerungsformen in der Entwicklung ländlicher Räume angewandt werden, um mit vorhandenen regionalen Disparitäten umzugehen. Im Zentrum des Arbeitspapiers steht das Land Brandenburg als Flächenstaat mit dünner Besiedlung und gravierenden regionalen Disparitäten zwischen suburbanen Metropolräumen und peripheren ländlichen Räumen. Es wird von der These ausgegangen, dass Steuerungsformen und Ausgleichsstrategien eng mit der Perspektive auf das Land und die Peripherie zusammenhängen. Regionale Disparitäten finden verstärkte Aufmerksamkeit in den aktuellen politischen Diskussionen über die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen. Das Arbeitspapier untersucht in Brandenburg die politische und öffentliche Debatte über den Umgang mit Berlin fernen ländlichen Regionen, die von erheblichen Schrumpfungs- und Peripherisierungsprozessen betroffen sind. In Auseinandersetzung mit Instrumenten der Raumordnung, Regional- und Wirtschaftsförderung hat die Debatte eine besondere Aktualität erreicht, die bis zum Stand Ende 2005 in das Papier eingeflossen ist.
Das vorliegende Papier gibt einen ersten interdisziplinären Überblick über ein Landschafts- und Siedlungsgebiet, das von Berlin bis zur Ostsee reicht. Es handelt sich dabei um eine ländliche Region mit sehr vielen Facetten, die sie als Untersuchungsraum der Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften so interessant macht. Infolge der Größe und Heterogenität der Region sind bereits vom Anspruch dieses Papiers einige Einschränkungen unumgänglich. Es stehen grundlegende Basisinformationen im Vordergrund, die ein - wenn auch grobes - Gesamtbild der Untersuchungsregion vermitteln sollen, auf dem eine weitere Präzisierung und Ausarbeitung für einzelne Fragestellungen aufbauen kann. In dieser Hinsicht muss auf bereits vorliegende und noch anstehende Ausarbeitungen zum naturräumlichen und sozioökonomischen Wandel verwiesen werden. Obwohl die Region sehr gut erforscht ist, beziehen sich die meisten Untersuchungen auf spezifische Fragestellungen oder enthalten ältere Daten. Insofern wurde besonderer Wert auf eine möglichst hohe Vergleichbarkeit und Aktualität der Daten gelegt. Außerdem werden bestimmte historische Entwicklungslinien aufgezeigt. Die meisten Daten werden auf der Ebene der die Untersuchungsregion umfassenden Landkreise Barnim, Uckermark und Uecker-Randow dargestellt. Auch in dieser Hinsicht sind feinkörnigere Betrachtungen notwendig, die deutlicher zwischen Stadt und Land sowie einzelnen Teilregionen unterscheiden als es hier dargestellt werden kann. Als dünn besiedelter und ländlich geprägter Raum weist die Region sehr vielfältige landschaftliche, kulturelle und sozioökonomische Ausprägungen auf, wie sie abschließend in einem ersten Schritt aufgearbeitet wurden. Ansonsten ist das Arbeitspapier sehr deskriptiv gehalten, die Situation in der Untersuchungsregion beschreibend. Dadurch wurden fachspezifische und stärker analytische Fragestellungen vorerst ausgeklammert und ein Überblickscharakter gewahrt.
In diesem Politikpapier definieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Nachwuchsgruppe Ökosystemleistungen sieben Leitlinien für die Sicherung und Förderung von Ökosystemleistungen in Kulturlandschaften. Sie zeigen auf, wie diese in dem in Deutschland bestehenden Politikgefüge konkretisiert und implementiert werden können.
Der Umgang mit dem Klimawandel – mit seinen beiden Aspekten Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – ist in den letzten Jahren zu einem zentralen gesellschaftlichen Aufgabenfeld geworden. Während die Raumplanung v. a. über die räumliche Steuerung von Flächen für erneuerbare Energien schon seit vielen Jahren wichtige Beiträge zum Klimaschutz bzw. einer ressourceneffizienten Raum-entwicklung leistet, ist der Aufgabenbereich der Anpassung an den Klimawandel in der Raumplanung letztlich erst seit 2007 – nach Veröffentlichung des 4. IPCC-Reports – zu einem zentralen Themenfeld geworden. Dies verdeutlichen eine Vielzahl von Forschungs-, Entwicklungs- und Modell-vorhaben sowie von Fachveranstaltungen unter Beteiligung von Wissenschaft und Planungspraxis. Die vorliegende Expertise, verfasst von einer Autorengruppe aus Mitgliedern und Gästen des Arbeitskreises Klimawandel und Raumplanung der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) im Auftrag der interdisziplinären Arbeitsgruppe Globaler Wandel – Regionale Entwicklung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, zielt vor diesem Hintergrund darauf ab, aktuelle Erkenntnisse und Ansätze insbesondere in Raumordnung und Raumentwicklung im Umgang mit dem Klimawandel darzustellen. In Anbetracht der erheblich längeren Erfahrungen der Raumplanung mit dem Klimaschutz wird die Anpassung an den Klimawandel in den Vordergrund gestellt. Außerdem erfolgt eine besondere Betrachtung der regionalen Ebene, da sich bei der Ermittlung der Folgen des Klimawandels und dementsprechender Anpassungsoptionen häufig Verflechtungen zwischen den naturräumlichen Gegebenheiten einerseits und den Raumnutzungen und -strukturen andererseits zeigen. Soweit sinnfällig, werden darüber hinaus auch die Bezüge zum Klimaschutz und zur örtlichen Ebene der Raumplanung hergestellt.
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.
Vor dem Hintergrund des globalen Wandels und damit einhergehender Landnutzungsänderungen ist es das Ziel dieses Kapitels, geeignete Anpassungsstrategien zur verbesserten Nutzung und Optimierung agrarischer Ökosysteme zu entwickeln. Solche Strategien werden umso wichtiger, je mehr der Einfl uss des globalen Wandels – besonders als Klimawandel und Landnutzungswandel – sichtbar wird. Dieses Kapitel versucht, die Folgen dieser Entwicklungen für die Landnutzung in der Fokusregion zu analysieren und Strategien vorzustellen, die mögliche negative Auswirkungen auf die Landbewirtschaftung mildern und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors sichern können.
Die Bewirtschaftung, Pflege und Unterhaltung von historischen Gärten muss gerade in Zeiten eines sich wandelnden Klimas nachhaltig gestaltet werden. Dazu gehören die in diesem Beitrag dargestellten Aspekte einer Wiederanlage und Bewirtschaftung von Nutzgartenpartien, der Betrieb von Parkbaumschulen und ein Pflegemanagement, das geschlossene Stoffkreisläufe zum Ziel hat. Alle drei Ansätze haben Vorbilder im historisch dokumentierten Umgang mit Parks und Gärten im 18. und 19. Jahrhundert.
Die Kapitel in diesem Abschnitt haben das Ziel, Umweltveränderungen der Fokusregion beispielhaft darzustellen und daraus Ansatzpunkte für Forschung und Handeln abzuleiten. Zu diesem Zweck fanden sich Fachleute zusammen, die in den Bereichen „Atmosphäre“, „Biosphäre“ und „Hydrosphäre“ vom globalen bis zum lokalen Maßstab forschen. Sie nutzen Messungen und Modelle und betrachten Umweltveränderungen mit Blick auf das Klimasystem der Erde, auf Ökosysteme und Organismen sowie menschliche Eingriffe, insbesondere bei der Wasserwirtschaft.
Das Bodenrelief ist eines der wesentlichen Ausdrucksmittel der Gartenkunst. Der vorgefundene Geländeverlauf bedeutet sowohl Inspiration als auch Gestaltungspotential für den Gartenkünstler. Diese Fallstudie befasst sich mit der Umformung des Terrains im Zuge der Anlage des Parks Babelsberg durch Peter Joseph Lenné ab 1833, ab 1842 durch Hermann Fürst von Pückler-Muskau. Exemplarisch werden Hinweise auf kulturelle Konnotationen geomorphologischer Situationen herausgearbeitet. Es lässt sich eine Verankerung von Gestaltungsmotiven wie Gedenken an militärische Ereignisse, dynastisch-familiäre Bezüge, landschaftliche Besonderheiten des Herrschaftsraums nachzeichnen.
Topographisches Wissen wird zudem in bildlichen Darstellungen transportiert – von der Karte über die Planzeichnung bis zu Abbildungen in gartentheoretischen Publikationen. Welche Kriterien der Topographie erscheinen im »Bild«, an wen ist es adressiert und ist ihm ein eigener Kunstwert zuzumessen?
In diesem Beitrag werden die archäologischen Parkanlagen Roms mit Blick auf den Klimawandel diskutiert, der neben erhöhten Temperaturen auch mittelbar Einfluss auf die Wasserreserven und die Ausbreitung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen hat.
Eine Zukunft dieser Parks ist ohne Kenntnis ihrer Geschichte nicht denkbar. Seit dem Versuch von Napoleon I., einen großen, zentralen archäologischen Garten zu schaffen, bis hin zu Giacomo Boni, dem die Bepflanzung der bedeutendsten archäologischen Denkmäler Roms zu verdanken ist, ist die Suche nach dürreresistenten Pflanzen in Rom ein wiederkehrendes Thema, das wir auch heute angesichts der stetig steigenden globalen Erwärmung im Blick haben müssen.
Die Beispiele aus der Vergangenheit können in Kombination mit den Möglichkeiten moderner Technologien nützliche Ideen für neue Vorgehensweisen liefern, die zu einer Verringerung des Wasserverbrauchs führen, wobei die für die Gärten und archäologischen Parks geltenden Regeln der Denkmalpflege immer beachtet werden müssen.
Historic parks and gardens survive in many places with some sites still in use but others abandoned long ago and now given over to other purposes. Accurate repair and reliable reconstruction depend upon archaeological information which is particularly vulnerable to the effects of climate change. The impairment and loss of such detail threaten historical integrity. This means that we must monitor changes and develop suitable mitigation.
In unserem Beitrag fragen wir danach, inwieweit der Klimawandel zu einem expliziten Thema für die historischen Gärten in Berlin- Brandenburg bzw. Ostdeutschland geworden ist. Für die Bearbeitung dieser aktuellen Fragestellung rekonstruieren wir bisherige, vom Thema Klimawandel unabhängige gesellschaftliche Bedeutungszuschreibungen historischer Gärten im Zeitverlauf von 1918 bis heute. Zuspitzend arbeiten wir die idealtypischen Gegensätze zwischen der Zuschreibung als historischer Garten einerseits oder als Volkspark andererseits heraus und skizzieren ausschnitthaft die damit verbundenen Debatten. Der Beitrag experimentiert mit einem eher ungewöhnlichen Format eines kommentierten Interviews und will die Leserinnen und Leser zur Teilhabe am Zwiegespräch der Autorin und des Autors einladen. Originalzitate von Hartmut Dorgerloh werden mit einem soziologischen Interpretationsangebot institutionellen Wandels gerahmt.