710 Städtebau, Raumplanung, Landschaftsgestaltung
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Die Bewirtschaftung, Pflege und Unterhaltung von historischen Gärten muss gerade in Zeiten eines sich wandelnden Klimas nachhaltig gestaltet werden. Dazu gehören die in diesem Beitrag dargestellten Aspekte einer Wiederanlage und Bewirtschaftung von Nutzgartenpartien, der Betrieb von Parkbaumschulen und ein Pflegemanagement, das geschlossene Stoffkreisläufe zum Ziel hat. Alle drei Ansätze haben Vorbilder im historisch dokumentierten Umgang mit Parks und Gärten im 18. und 19. Jahrhundert.
In einer durch Landnutzung und Klimawandel massiv veränderten Welt werden historische Gärten zu potentiellen Refugien für wildlebende Tiere und Pflanzen. Darüber hinaus reagieren zahlreiche Arten bereits auf den Klimawandel, mit verschiedenen Implikationen für die Gärten. Ein besseres Verständnis dieser hier umrissenen komplexen Beziehungen ist dringend notwendig, auch und insbesondere zur besseren Erschließung von Synergiepotentialen im Erhalt des Kultur- wie Naturerbes historischer Gärten.
In den nächsten 20 Jahren müssen Landwirte mit Beihilfekürzungen, klimatischen Veränderungen, sich wandelnden Absatzmärkten durch verändertes Verbraucherverhalten und steigendem Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen rechnen. Dadurch wird sich der Druck auf die Landwirte verstärken, traditionelle Anbauverfahren durch neue Lösungen - wie z. B. den Anbau nachwachsender Rohstoffe - zu ersetzen. Eine Option, ihre wirtschaftliche Situation zu sichern oder sogar zu verbessern, könnte der Einsatz von Pflanzen mit neuartigen Eigenschaften sein. Solche Änderungen müssen sich allerdings am Bedarf der Landwirte, den Vorrausetzungen in der Region, den Anforderungen einer nachhaltigen, d. h. einer ökologisch und sozial verträglichen, Nutzung orientieren. Ziel dieser Arbeit ist es daher Pflanzen mit neuartigen Eigenschaften zu identifizieren, die in der Untersuchungsregion innerhalb der nächsten 20 Jahre eine möglichst subventionsfreie Landwirtschaft erlauben, die ökonomisch, ökologisch und dabei sozial vertretbar ist. Grundlegende Vorrausetzung für die Beurteilung des Potenzials einer neuen Technologie für eine Region ist die Ermittlung des Bedarfs und der vorhandenen Möglichkeiten, diesen Bedarf zu decken. Da es sich hier um zukunftsorientierte Lösungen handeln sollte, müssen sowohl der Bedarf als auch das Entwicklungspotenzial für einen begrenzten Zeitraum, in diesem Fall 20 Jahre, abgeschätzt werden. Daraus ergeben sich zwangsläufig Ungenauigkeiten, denen wir mit einer fundierten Analyse der Ausgangsposition und der Begrenzung des Untersuchungsgebiets begegnen wollen. Die Grundlage unserer Abschätzung ist eine Befragung der potenziellen Nutzer (Landwirte) und den potenziellen Anbietern (Forschung, Entwicklung, Pflanzenzüchtung). Für die Eingliederung der identifizierten neuartigen Pflanzen in die regionalen Fruchtfolgen ist die uneingeschränkte Praxistauglichkeit von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grunde erfolgte - nach eingehender biologischer Sicherheitsbewertung - für einige der ausgewählten Pflanzen eine Wirtschaftlichkeitsprognose.
Um die Auswirkungen des Klimawandels auf historische Parkanlagen abzuschätzen, wurden beobachtete Klimadaten für die vier ausgewählte Parkanlagen in Berlin und Brandenburg ausgewertet und regionalen Modellsimulationen für zwei Zukunftsszenarien (RCP 4.5 und RCP 8.5) bis zum Jahr 2100 gegenüber gestellt. In der bodennahen Lufttemperatur
erkennt man, dass im letzten Jahrhundert eine Erwärmung stattgefunden hat, die sich in der Zukunft fortsetzen wird (bis zum Jahr 2100 um ca. 1 °C [RCP 4.5] bis 3 °C [RCP 8.5]). Auch der Niederschlag hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen, wobei der Winterniederschlag stärker anwuchs als der Sommerniederschlag. Dieser Trend setzt sich im RCP 8.5 Szenarium bis zum Jahr 2100 fort.
Eine Analyse des historischen und künstlerischen bzw. kunsthistorischen Wertes einer historischen Gartenanlage muss – insbesondere auch im Hinblick auf sich wandelnde Klima-, Umwelt- und Nutzungsanforderungen – allen Maßnahmen ihrer Pflege, Erhaltung, Wiederherstellung oder Rekonstruktion zugrunde liegen. Sie wird aus den Befund und Quellenuntersuchungen im Abgleich mit den Parametern der Gartenkunstgeschichte und im naturwissenschaftlichen Zugriff (Pflanzenbestand) zielbezogen erstellt (Parkpflegewerk). Aufgrund der lebendigen und fragilen (»natürlichen«) Materialität des Gartenkunstwerks stellen die Sollzustände zwangsläufig Interpretationen und Konstrukte der leitenden Denkmalschicht(en) dar, die ggfs. keinen punktuellen Idealzustand, sondern eine Entwicklung der Anlage veranschaulichen.
Der Beitrag fokussiert aus einer soziologischen Perspektive auf die vielfältige Einbettung der die historischen Gärten verwaltenden Organisationen und unterscheidet zwischen kognitiver, kultureller, struktureller und politischer Embeddedness. Mit Methoden der qualitativen Sozialforschung und auf Basis eines explorativ erhobenen Interviewmaterials zeigen wir, dass die Resilienzstrategien der Gärten im Umgang mit (Klima-)Risiken auch von ihrer jeweiligen Einbettung abhängen.
Nicht erst im Europäischen Jahr für Kulturerbe (2018) werden historische Landschaftsgärten und andere Kulturdenkmäler weniger als Kostenfaktor gesehen, sondern als Ressource, die als weicher Standortfaktor zu Wettbewerbsfähigkeit, Entstehung von Arbeitsplätzen und regionaler Entwicklung führt. Direkter ökonomischer Nutzen entsteht beispielsweise in den Bereichen Tourismus, Immobilienwirtschaft und Exportwirtschaft. Indirekter Nutzen kann sich durch Beiträge zum menschlichen Wohlbefinden, zum Heimatgefühl oder zur historischen Identität einer Region entfalten. Entsprechend wird beispielsweise von der Horizon 2020 Expert Group on Cultural Heritage der Europäischen Kommission gefordert, Kulturerbe als Querschnittsthema in verschiedenen Politikfeldern zu verankern. Die Debatte um die gesellschaftliche Aufwertung des Kulturerbes weist erhebliche Parallelen zur ökonomischen Aufwertung von Ökosystemen auf, die den Naturschutz im Zuge des globalen Umweltwandels stark beeinflusst hat. Mit der Erfindung des Konzepts der »Ökosystemleistungen« wurde ab der Jahrtausendwende eine ökonomische Argumentation zur Erhaltung der Natur eingeführt, die auf die globale Umwelt- und Entwicklungspolitik starken Einfluss ausgeübt hat und die in diesem Beitrag beleuchtet werden soll. Im Vergleich der Entwicklungen im Denkmalschutz und Naturschutz leitet der Beitrag Aussagen zu den Chancen und Risiken sowie Entwicklungspfade für eine gesellschaftliche Inwertsetzung von Kulturerbe ab.
Zur Struktur, Vielfalt und Entwicklung der Gehölzflora in historischen Gärten und Kulturlandschaften liegen in der Regel zahlreiche historische und aktuelle Dokumentationen vor. Im Gegensatz dazu fehlen entsprechende Informationen zur räumlichen und zeitlichen Variabilität von Böden und ihres Wasserhaushalts. Ein Vergleich der für den Schlosspark Branitz und das Dessau-Wörlitzer Gartenreich vorliegenden aktuellen Kartierungsergebnisse liefert hier wichtige Hinweise auf die große Heterogenität der Substrateigenschaften und die bodenhydrologischen Bedingungen. Hierbei zeigt sich, dass die aus natürlichen Prozessen der Landschafts- und Bodengenese hervorgegangenen Böden sowohl durch Vornutzung als auch durch gestalterische Eingriffe zum Teil stark überprägt sind. Für den Park Babelsberg fehlt eine solche hochaufgelöste Information. Diese Befunde verdeutlichen, dass eine gezielte und ressourceneffiziente Bewirtschaftung und Bestandsplanung nur möglich ist, wenn die Standortheterogenität und andere Aspekte räumlich hochaufgelöst erfasst und in einem weiteren Schritt mit modernen Methoden der Geodatenverarbeitung (GIS) abgebildet und analysiert werden. Mit Blick auf präventive Maßnahmen zur Klimaanpassung und die Abwehr von Schäden in akuten klimatischen Extremsituationen ist daher die flächenhafte Erfassung der bodenkundlichen und bodenhydrologischen Standortbedingungen für eine zukunftsorientierte gartenpflegerische Planung eine unabdingbare Grundvoraussetzung.
Einführung
(2019)
Historische Gärten sind als denkmalgeschützte Kulturgüter wertvolle Zeugnisse unserer Zivilisation. Wie lassen sie sich unter veränderten klimatischen Bedingungen bewahren? Vertreter/-innen aus den Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Gartendenkmalpflege stellen erstmals gemeinsam Lösungsstrategien für die Bewahrung historischer Gärten als Gesamtkunstwerke unter dem Vorzeichen des Klimawandels vor.
In diesem Buch werden die von globalen Veränderungen ausgehenden regionalen Auswirkungen betrachtet. Dabei wurde der Fokus auf die Ressource Wasser und die Region Berlin-Brandenburg gelegt. Von den regionalen Herausforderungen des globalen Wandels werden Fragen nach möglichen Anpassungsstrategien und Handlungsorientierungen abgeleitet. Anpassungen werden damit nicht als bloße Reaktion auf einen „unvermeidlichen Wandel“ verstanden. Vor dem Hintergrund unsicherer zukünftiger Entwicklungen hinsichtlich der Art und Intensität der Auswirkungen globaler Veränderungen können Anpassungsstrategien immer nur eine Vorbereitung, Flexibilisierung und Öffnung bestehender Systeme für künftige Herausforderungen bedeuten. In diesem Sinne wird hier „angepasst sein“ verstanden als „befähigt sein, rechtzeitig auf Veränderungen zu reagieren“. Der globale Wandel verläuft räumlich differenziert. Heterogen sind auch die spezifischen Ausgangsbedingungen innerhalb von Regionen, weshalb sich die Auswirkungen des globalen Wandels unterschiedlich ausprägen. Im Folgenden werden die administrative Gliederung der Fokusregion, die aktuelle naturräumliche Ausstattung und Landnutzungen sowie die gegenwärtige raumstrukturelle Situation beschrieben.
Ein aktueller, kontrovers diskutierter Aspekt der Landnutzung, der eine mögliche Option der zukunftsfähigen Nutzung ländlicher Räume darstellt, besteht in der Veränderung von pflanzlichen Eigenschaften durch gentechnische Methoden. Neuartige, mit Hilfe der ‚grünen Gentechnik’ realisierte Züchtungsmethoden, könnten die Nachteile bisheriger Standorte mildern, wenn nicht gar aufheben. Die öffentliche Debatte um eine ‚grüne Gentechnik’ wird allerdings nicht nur im Hinblick auf mögliche Chancen und Risiken geführt, sondern ist sehr stark von moralischen Überlegungen geprägt. Ein Diskussionsstrang bezieht sich dabei auf den moralischen Status von Pflanzen, ähnlich wie in anderen Zusammenhängen den Tieren ein moralischer Status zugesprochen wird.
Das Bodenrelief ist eines der wesentlichen Ausdrucksmittel der Gartenkunst. Der vorgefundene Geländeverlauf bedeutet sowohl Inspiration als auch Gestaltungspotential für den Gartenkünstler. Diese Fallstudie befasst sich mit der Umformung des Terrains im Zuge der Anlage des Parks Babelsberg durch Peter Joseph Lenné ab 1833, ab 1842 durch Hermann Fürst von Pückler-Muskau. Exemplarisch werden Hinweise auf kulturelle Konnotationen geomorphologischer Situationen herausgearbeitet. Es lässt sich eine Verankerung von Gestaltungsmotiven wie Gedenken an militärische Ereignisse, dynastisch-familiäre Bezüge, landschaftliche Besonderheiten des Herrschaftsraums nachzeichnen.
Topographisches Wissen wird zudem in bildlichen Darstellungen transportiert – von der Karte über die Planzeichnung bis zu Abbildungen in gartentheoretischen Publikationen. Welche Kriterien der Topographie erscheinen im »Bild«, an wen ist es adressiert und ist ihm ein eigener Kunstwert zuzumessen?
Das Territorium Barnim-Uckermark ist gekennzeichnet durch bis in die Gegenwart reichende agrarische Landnutzungen: Im Norden und Osten ist infolge guter (Lehm)Böden Ackerland vorherrschend (vgl. Abb. der Landnutzungen - Kreise Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim), während im Westen und Südwesten die Forsten vorherrschen (Kreise Templin und Niederbarnim). Der Barnim nimmt infolge seiner Nähe zu Berlin eine gewisse Sonderrolle ein, bspw. heute mit der „Großstadt Bernau“, die sich so infolge ihrer Berlinnähe entwickelt hat. Die drei klassischen Kreise der Uckermark sind Templin, Angermünde und Prenzlau, wobei Prenzlau als „Hauptstadt der Uckermark“ gilt. Schwedt nimmt infolge einer gewissen Gewerbe- und Industrieentwicklung und infolge seiner Lage an der Oder eine gewisse Sonderstellung ein. Spezifisch für die frühere Landnutzung der Uckermark (und des Barnim) war die Dominanz der Rittergüter - sowohl ökonomisch als auch sozial. Dieser „feudalen Struktur“ entsprach die (relative) Bedeutungslosigkeit der Städte und daraus folgend ihr geringer Entwicklungsgrad des Gewerbes. Die Industrialisierung fand in der Uckermark nur sehr zögernd und verhalten statt, der Barnim war durch die Randwanderung der Berliner Industrie hier etwas begünstigter. Einen Wandel dieser Verhältnisse brachte eigentlich erst die DDR, deren Strukturen allerdings die Wende nicht überdauerten. So war nicht nur die Arbeitslosigkeit nach der Wende vorgezeichnet, auch Landnutzungsstrukturen, städtebauliche Maßnahmen etc. mußten nach der Wende „zurückgebaut“ werden. Dieser „Rückbau“ fiel mit der krisenhaften Entwicklung des bundesrepublikanischen Kapitalismus („Globalisierung“) und der Orientierungslosigkeit über künftige gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen zusammen, so daß derzeit „Umnutzungsmodelle“ des ländlichen Raumes in keiner konkreten Form vorliegen. Die Expertise kann sich deshalb nur darauf beschränken, historisch interessante Entwicklungslinien und Umbruchssituationen anzureißen und Fragen für eine notwendige umfänglichere Studie aufzuwerfen.
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.
Globaler Wandel und regionale Entwicklung : Anpassungsstrategien in der Region Berlin-Brandenburg
(2011)
Welche Auswirkungen hat der globale Wandel für die regionale Entwicklung? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus in gesellschaftlicher, ökonomischer und politischer Hinsicht? Diesen drängenden Fragen geht der vorliegende Band mit Blick auf die Region Berlin-Brandenburg nach. Im Fokus stehen dabei die Verfügbarkeit, die nachhaltige Nutzung und der Schutz der Ressource Wasser. Die Experten der Arbeitsgruppe Globaler Wandel – Regionale Entwicklung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften untersuchen die verschiedenen Dimensionen des globalen Wandels: Die Beiträge befassen sich mit den regionalen Auswirkungen des Klimawandels, mit dem Wandel von Landnutzungen und Aspekten innovativer Agrarwirtschaft sowie mit Auswirkungen des sozial- und raumstrukturellen Wandels auf Infrastrukturen. An die Analyse schließt die Erörterung von Handlungsoptionen und möglichen regionalen Anpassungsstrategien an. Angesprochen sind Akteure und Entscheider in Politik, Verwaltung und Wirtschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit. Dabei steht die Region Berlin-Brandenburg im Mittelpunkt der Ausführungen; die Analysen und Empfehlungen sind jedoch auf eine generelle Übertragbarkeit auf vergleichbare Regionen hin angelegt.
Die IAG Globaler Wandel - Regionale Entwicklung geht den Auswirkungen des globalen Wandels auf etablierte räumliche Ordnungsmuster nach. Die IAG wählt in zweifacher Hinsicht einen exemplarischen Zugang: Einerseits richtet sie ihren regionalen Fokus auf die Region Berlin-Brandenburg, andererseits stellt sie die Ressource Wasser in den Mittelpunkt ihrer Arbeit.
Drei der historischen Gärten um Dessau sind bei den letzten Hochwasserereignissen vor einigen Jahren stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Bereits wenige Jahre nach der Erstanlage des Wörlitzer Landschaftsgartens ereilte ihn ein ähnliches Schicksal, sodass die
Entwicklung der Parkanlage im Umgang mit Hochwasser im Zentrum der Überlegungen steht. Die letzten Hochwasser haben multiple Ursachen. Der Klimawandel ist einer der Faktoren, wobei aber auch andere anthropogene Ursachen eine Rolle spielen.