Acta Borussica
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NF 1, 3
Mit dem Regesten-Band 3, der die vormärzliche Regierungszeit Friedrich Wilhelms IV. von 1840 bis 1848 umfasst und 461 Sitzungsprotokolle in Regestenform erschließt, sind der Forschung für die 1840er Jahre über 120 außerhalb der Hauptserie gefundene und großenteils bislang unbekannte Protokolle zugänglich gemacht worden. Als zentrale Probleme der Regierungsberatungen jener Jahre kristallisieren sich anhand der Protokolle vor allem die ungelöste Verfassungsfrage, die Vorgehensweise der Zentralregierung gegenüber den Provinzialständen, die Zensurpolitik, vielfältige Fragen zur Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse sowie die Beamtenpolitik heraus. Die in diesem Band erschlossenen archivalischen Quellen, worauf die Einleitung auch verweist, dokumentiert erstmals die starke Einbindung der Regierung in die interne Verfassungsdebatte, wodurch zugleich die Sichtweise auf den vormärzlichen Regierungsstil Friedrich Wilhelms IV. eine wesentliche Ergänzung fand. Weiterführende Hinweise auf Archivüberlieferungen und zeitgenössische Quellen zu den in den Protokollen erwähnten Sachthemen ergänzen die vorliegende Regesten-Edition. Darüber hinaus werden die Protokolle durch ein detailliertes Sach- und Personenregister erschlossen.
NF 1, 2
Der zweite Regesten-Band widmet sich der Zeit zwischen Januar 1830 und Anfang Juni 1840. In 479 Regesten werden die staatsministeriellen Beratungen sowie 57 gemeinsame Sitzungen des Staatsministeriums mit der Immediat-Kommission für die ständischen Angelegenheiten, die zwischen 1834 und 1838 abgehalten wurden, wiedergegeben. Die häufige Teilnahme des Kronprinzen Friedrich Wilhelm (IV.) an den staatsministeriellen Beratungen dieser Jahre weist auf seine bislang unterschätzte Bedeutung für die Beratungen dieses Gremiums hin. In der von diesem Bande erschlossenen Zeitspanne beschäftigte sich das Staatsministerium häufig mit dem Entwurf eines Ehescheidungsgesetzes, der Erstellung einer Gemeindeordnung für die Rheinprovinz sowie einer Landgemeindeordnung für Westfalen, mit der revidierten Städteordnung, der weiteren Integration von Posen, der Reform des Beamtentums sowie dem Eisenbahnbau. In seinen Beratungen unternahm es auch den Versuch die staatsrechtlichen Verhältnisse der katholischen Kirche zu klären. Weiterführende Hinweise auf Archivüberlieferungen und zeitgenössische Quellen zu den in den Protokollen erwähnten Sachthemen ergänzen die vorliegende Regesten-Edition. Darüber hinaus werden die Protokolle durch ein detailliertes Sach- und Personenregister erschlossen.
NF 1, 1
Der erste Regesten-Band widmet sich den 441 staatsministeriellen Beratungen im Zeitraum Mitte März 1817 bis Dezember 1829 sowie in der Einleitung den knappen Protokollen staatsministerieller Sitzungen von 1810 und 1814. Die Grenzen des Staatsministeriums in seinen ersten Jahren sowie dessen Entwicklung zu einer selbständigen Behörde zeigen sich in seinen Reaktionen auf die Hungersnot in den westlichen Provinzen sowie im Konflikt mit Staatskanzler Hardenberg. In der mit diesem Band erschlossenen Zeitspanne beschäftigte sich das Staatsministerium mit standesherrlichen Ansprüchen und Kriegsentschädigungen, mit der Rechtsangleichung in den neuen Provinzen, beriet über den Staatshaushalt, regelte Kompetenzkonflike zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden. Es befasste sich mit der Revision der Strafgesetzgebung, der Organisation der Verwaltungsbehörden und der Reform des provinziellen Veraltungsapparats. Die Sitzungsprotokolle dokumentieren organisatorische Veränderungen in den Ministerien, die Auseinandersetzung um Besoldung, Pensionierung und Disziplinierung von Beamten. Gegenstand waren ebenso die Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, die Zollpolitik und die Beratung der Anträge der Provinzialstände. Weiterführende Hinweise auf Archivüberlieferungen und zeitgenössische Quellen zu den in den Protokollen erwähnten Sachthemen ergänzen die vorliegende Regesten-Edition. Darüber hinaus werden die Protokolle durch ein detailliertes Sach- und Personenregister erschlossen.