Working Paper
Refine
Year of publication
Document Type
- Working Paper (108) (remove)
Language
- German (88)
- English (16)
- Multiple languages (2)
- Spanish (2)
Keywords
- Wissenschaftssystem (15)
- Wissenschaftspolitik (14)
- Open Access (5)
- Europäische Union (4)
- Exzellenzinitiative (4)
- Forschungsdaten (4)
- Kompetenz (4)
- Künstliche Intelligenz (4)
- Maschinelles Lernen (4)
- Verantwortung (4)
Has Fulltext
- yes (108)
Institute
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe LandInnovation (21)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative (14)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Zukunft der Medizin: "Gesundheit für alle" (12)
- Veröffentlichungen von Akademiemitgliedern (11)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Globaler Wandel (10)
- Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (9)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gentechnologiebericht (4)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Verantwortung: Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz (4)
- TELOTA - IT/Digital Humanities (4)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Implikationen der Digitalisierung für die Qualität der Wissenschaftskommunikation (3)
Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, wie die „’Stimme der Wissenschaft’ in Sachfragen mit politischem Handlungsbedarf artikuliert und den entsprechenden gesellschaftlichen Kreisen kommuniziert werden kann“ (Bens et al. 2004, 5). Dafür wird in Kapitel 1 gefragt wie die „Stimme der Wissenschaft“ (nachfolgend SdW), die „gesellschaftlichen Kreise“ und „kommunizieren“ zu verstehen sind. Bei der Frage, wer spricht, wird zwischen der klassischen Form der Wissenschaft und einer neuen Form unterschieden. Konsens oder Dissens der SdW sind relevant, wenn es darum geht, in wessen Namen gesprochen wird. Um gehört zu werden muss sich die SdW klar werden, mit wem sie sprechen will. Schließlich kann „sprechen“ auch Verschiedenes bedeuten: Vermittlung von Wissen, Synthese/Assessment oder Begleitung von Innovationen. In Kapitel 2 werden die Herausforderungen skizziert, welche sich für die SdW von der Identifikation eines Problems, für das ein Bedarf an wissenschaftlichem Sachverstand und gesellschaftlicher Handlung besteht, bis zur Ausarbeitung praktischen Wissens ergeben. Die systematischen Ausführungen werden vor allem an Beispielen im Umweltbereich und aus den Tätigkeitsfeldern der Schweizerischen Wissenschaftlichen Akademien illustriert. In Kapitel 3 wird mit den Instrumente und Vorgehensweisen der Foren der Schweizerischen Wissenschaftlichen Akademien eine innovative Institution der SdW dargestellt und vor dem Hintergrund der Anforderungen an die SdW kritisch diskutiert. In den Schlussfolgerungen werden zusammenfassende Empfehlungen für die IAG gegeben.
From exclusion to inclusion : improving clinical research in vulnerable populations ; memorandum
(2014)
Therapeutic care for vulnerable populations – meaning patient groups such as underage children and the mentally ill that have limited or no capacity for giving informed consent – is severely lacking. Thus, for example, a great portion of pharmaceuticals used in the treatment of children and youth have not been specifically designed for these groups, which often results in side effects that are disproportionate to those associated with such medicines when used by adults. Moreover, vulnerable populations are at times faced with having no therapies at all for some of their ailments, such that children and dementia sufferers, for example, are often considered to be “therapeutic orphans”. It is therefore urgent that clinical research be carried out among vulnerable populations in order to improve their therapeutic possibilities. The Clinical Research on Vulnerable Populations Research Group – a cooperative effort between the Berlin-Brandenburg Academy of Sciences and Humanities (Berlin, Germany) and the European Academy of Technology Assessment (Bad Neuenahr, Germany) – has set itself the task of analyzing the state of clinical research on vulnerable populations so as to be able to develop suggestions for improving future research of this kind. The results of this work are presented in the following memorandum, which seeks to portray the state-of-the-art in this domain while also assessing the strengths and weaknesses of contemporary ethical and medical perspectives related to it. The memorandum is primarily oriented towards those in the relevant scientific disciplines who can benefit from obtaining an informed consensus regarding the current state of the discussions taking place around this topic.
Unter dem Oberbegriff „Genomchirurgie“ werden neue Verfahren der Gentechnik zur gezielten Änderung von Genomen subsumiert. Brisant ist dabei, dass die Methodik grundsätzlich auch beim Menschen anwendbar ist. Durch die Veränderung von Keimzellen könnten die Genomänderungen an die Nachkommen vererbt werden. Gerade solche Keimbahn-Eingriffe sind heftig umstritten. Die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gentechnologiebericht fordert in ihrer Analyse ein Moratorium von Keimbahnexperimenten zur Klärung der mit ihr verbundenen offenen experimentellen, ethischen und rechtlichen Fragen.
Die Analyse führt zunächst in die Thematik ein, es folgt eine Auflistung möglicher rechtlicher und ethischer Fragen, die es während des geforderten Moratoriums zu diskutieren gilt.
Das Territorium Barnim-Uckermark ist gekennzeichnet durch bis in die Gegenwart reichende agrarische Landnutzungen: Im Norden und Osten ist infolge guter (Lehm)Böden Ackerland vorherrschend (vgl. Abb. der Landnutzungen - Kreise Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim), während im Westen und Südwesten die Forsten vorherrschen (Kreise Templin und Niederbarnim). Der Barnim nimmt infolge seiner Nähe zu Berlin eine gewisse Sonderrolle ein, bspw. heute mit der „Großstadt Bernau“, die sich so infolge ihrer Berlinnähe entwickelt hat. Die drei klassischen Kreise der Uckermark sind Templin, Angermünde und Prenzlau, wobei Prenzlau als „Hauptstadt der Uckermark“ gilt. Schwedt nimmt infolge einer gewissen Gewerbe- und Industrieentwicklung und infolge seiner Lage an der Oder eine gewisse Sonderstellung ein. Spezifisch für die frühere Landnutzung der Uckermark (und des Barnim) war die Dominanz der Rittergüter - sowohl ökonomisch als auch sozial. Dieser „feudalen Struktur“ entsprach die (relative) Bedeutungslosigkeit der Städte und daraus folgend ihr geringer Entwicklungsgrad des Gewerbes. Die Industrialisierung fand in der Uckermark nur sehr zögernd und verhalten statt, der Barnim war durch die Randwanderung der Berliner Industrie hier etwas begünstigter. Einen Wandel dieser Verhältnisse brachte eigentlich erst die DDR, deren Strukturen allerdings die Wende nicht überdauerten. So war nicht nur die Arbeitslosigkeit nach der Wende vorgezeichnet, auch Landnutzungsstrukturen, städtebauliche Maßnahmen etc. mußten nach der Wende „zurückgebaut“ werden. Dieser „Rückbau“ fiel mit der krisenhaften Entwicklung des bundesrepublikanischen Kapitalismus („Globalisierung“) und der Orientierungslosigkeit über künftige gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen zusammen, so daß derzeit „Umnutzungsmodelle“ des ländlichen Raumes in keiner konkreten Form vorliegen. Die Expertise kann sich deshalb nur darauf beschränken, historisch interessante Entwicklungslinien und Umbruchssituationen anzureißen und Fragen für eine notwendige umfänglichere Studie aufzuwerfen.
Gesundheitsstadt Berlin: Wir brauchen ein vernetztes ambulantes und stationäres Versorgungssystem
(2021)
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2013 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.