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Fachgespräch Gerechtigkeit
(2006)
Mit dem Begriff „Gerechtigkeit“ bezeichnet die Tradition der Ethik ein Prinzip, das die wechselseitige Anerkennung, die Akteure sich gegenseitig moralisch schulden, fordert. Dieses Prinzip unterstellt, dass jeder Akteur einfordern darf, als Zweck an sich selbst anerkannt zu werden, wobei er wechselseitig auch verpflichtet ist, diese Position für seine Co-Akteure anzuerkennen. Diese Wechselseitigkeit drückt sich je nach sozialen Interaktionsverhältnissen als distributive, kommutative oder legale Gerechtigkeit aus. Die alltagsrelevante/-praktische umgangssprachliche Verwendungsweise von „gerecht“ hebt demgegenüber zumeist auf zwei Verständnisweisen von Gerechtigkeit ab: distributive Gerechtigkeit, wobei mehr oder weniger explizit die Gleichverteilung von Gütern als Erfüllung der Gerechtigkeitsintuition gilt, und Chancengerechtigkeit, worunter die Ermöglichung gleicher Verwirklichungschancen (capabilities) verstanden wird. Daraus ergibt sich eine erhebliche Diskrepanz zwischen normativen Gerechtigkeitsreflexionen, wie sie die Ethik durchführt, und dem, was sich als faktische Gerechtigkeitsvorstellungen sozialwissenschaftlich erheben lässt. Das Recht bzw. die Jurisprudenz steht gewissermaßen zwischen diesen diskrepanten Fronten. Die unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen schlagen sich auch in den Diskussionen über die „soziale Gerechtigkeit“ nieder. In Bezug auf die Landbevölkerung gewinnt die räumliche Dimension - sofern es sich um die praktische Umsetzung von Gerechtigkeitsvorstellungen handelt - ein eigenes Gewicht. Das Fachgespräch Gerechtigkeit soll zunächst die philosophisch-ethischen, sozialwissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Vorstellungen entwickeln und zur Diskussion stellen. Ferner sollen die Grundlagen geschaffen werden, um die durch die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ mit unterschiedlichen Akzentsetzungen zu diskutierenden Gerechtigkeitsfragen mit Bezug auf die Landbevölkerung im Rahmen einer geklärten Terminologie weiter zu führen.
„Kulturlandschaften“ sollen in dieser Expertise nach ihrem regionalen Entwicklungspotenzial analysiert werden. Dazu ist es von wesentlicher Bedeutung, die institutionengebundenen Wirkungszusammenhänge ihrer Entwicklung zu erkennen. Bei der Ausgestaltung regionaler Steuerungsformen greift aber eine Fokussierung auf formelle Regelungen und deren Umsetzung über planerische Instrumente zu kurz. Vielmehr ist es sinnvoll, sich gleichfalls den (informellen) Interaktionsregeln lokaler und regionaler Akteure mit Einfluss auf die Kulturlandschaftsentwicklung zu widmen und dabei die eng mit Kulturlandschaften zusammenhängenden Images, Ausprägungen regionaler Identitäten, gesellschaftlichen Wertmaßstäbe und Traditionen zu berücksichtigen. So entstehen aus einer Perspektive der sozialwissenschaftlich orientierten Institutionenforschung analytische Aussagen über informelle Institutionen sowie dezentrale Steuerungsformen; sie lassen sich verwenden für künftige Entwicklungs- und Innovationsstrategien. Der als Fallstudie ausgewählte Barnim gehört zu jenen Kulturlandschaften, die ohne eindeutige gemeinsame Identität und charakterisierende Eigenart verschiedene Handlungsräume ausgebildet haben. In Teilregionen des Barnim werden mit dem Naturpark Barnim und dem Regionalpark Barnimer Feldmark zwei kulturlandschaftliche Governanceformen erprobt, deren Prägung durch informelle Institutionen und deren Handlungsformen Gegenstand der Analyse sind. Die Erfahrungen im Barnim zeigen, dass die Mobilisierung kulturlandschaftlicher Entwicklungspotenziale einer Stärkung und Zusammenführung dezentral tätiger Akteure und einer damit einhergehenden Förderung der Rahmenbedingungen gesellschaftlicher Selbstorganisation bedarf. Eine wesentliche Erfolgsvoraussetzung besteht darin, dass die regionale Strategie und die damit verbundene akzentuierte Nutzung der identitäts- und imagebildenden Wirkung der Kulturlandschaft als Potenzial aufgefasst wird. Zur Lösung kulturlandschaftsbezogener Interaktionsprobleme sowie zur Stärkung eines vernetzen projektorientierten Handelns sind Governanceformen entscheidend, die regionale Kooperation sicherstellen und ein Regionalmanagement ermöglichen. Dabei sollten administrative Grenzen stets in Frage gestellt werden, denn Kulturlandschaften konstituieren sich als Handlungsräume stärker über soziale Beziehungen, Images und Identitäten als über formelle Grenzziehungen.