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- Akademienvorhaben Strukturen und Transformationen des Wortschatzes der ägyptischen Sprache. Text- und Wissenskultur im alten Ägypten (1)
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- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Klinische Forschung in vulnerablen Populationen (1)
- Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Zukunft des wissenschaftlichen Kommunikationssystems (1)
- Veröffentlichungen von Akademiemitarbeitern (1)
New, precise genetic engineering methods for genome alteration in living cells, which can be classed together under the generic heading “genome surgery”,are currently sparking a revolution in biomedical research. The Interdisciplinary Research Group Gene Technology Report is, in principle, in favour of research on these promising new methods for the medical sector. However, for the time being, it has clearly spoken out against gene surgery experiments on the human germ line, which could also enter the realm of possibility thanks to these methods.The research group, therefore, supports the call, which has already been discussed at length in scientific and public circles, for a moratorium for germ line experiments. The period of the moratorium should be used to debate the experimental,
ethical and legal aspects of germ line therapy in an open, transparent
and critical manner with a view to more clearly defining the opportunities and
risks of these technologies for man and nature, and to elaborating recommendations for future regulations. The goal of this analysis is to promote a discourse of this kind.
Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2013 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.
Gesundheitsstadt Berlin: Wir brauchen ein vernetztes ambulantes und stationäres Versorgungssystem
(2021)
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Das Territorium Barnim-Uckermark ist gekennzeichnet durch bis in die Gegenwart reichende agrarische Landnutzungen: Im Norden und Osten ist infolge guter (Lehm)Böden Ackerland vorherrschend (vgl. Abb. der Landnutzungen - Kreise Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim), während im Westen und Südwesten die Forsten vorherrschen (Kreise Templin und Niederbarnim). Der Barnim nimmt infolge seiner Nähe zu Berlin eine gewisse Sonderrolle ein, bspw. heute mit der „Großstadt Bernau“, die sich so infolge ihrer Berlinnähe entwickelt hat. Die drei klassischen Kreise der Uckermark sind Templin, Angermünde und Prenzlau, wobei Prenzlau als „Hauptstadt der Uckermark“ gilt. Schwedt nimmt infolge einer gewissen Gewerbe- und Industrieentwicklung und infolge seiner Lage an der Oder eine gewisse Sonderstellung ein. Spezifisch für die frühere Landnutzung der Uckermark (und des Barnim) war die Dominanz der Rittergüter - sowohl ökonomisch als auch sozial. Dieser „feudalen Struktur“ entsprach die (relative) Bedeutungslosigkeit der Städte und daraus folgend ihr geringer Entwicklungsgrad des Gewerbes. Die Industrialisierung fand in der Uckermark nur sehr zögernd und verhalten statt, der Barnim war durch die Randwanderung der Berliner Industrie hier etwas begünstigter. Einen Wandel dieser Verhältnisse brachte eigentlich erst die DDR, deren Strukturen allerdings die Wende nicht überdauerten. So war nicht nur die Arbeitslosigkeit nach der Wende vorgezeichnet, auch Landnutzungsstrukturen, städtebauliche Maßnahmen etc. mußten nach der Wende „zurückgebaut“ werden. Dieser „Rückbau“ fiel mit der krisenhaften Entwicklung des bundesrepublikanischen Kapitalismus („Globalisierung“) und der Orientierungslosigkeit über künftige gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen zusammen, so daß derzeit „Umnutzungsmodelle“ des ländlichen Raumes in keiner konkreten Form vorliegen. Die Expertise kann sich deshalb nur darauf beschränken, historisch interessante Entwicklungslinien und Umbruchssituationen anzureißen und Fragen für eine notwendige umfänglichere Studie aufzuwerfen.
Unter dem Oberbegriff „Genomchirurgie“ werden neue Verfahren der Gentechnik zur gezielten Änderung von Genomen subsumiert. Brisant ist dabei, dass die Methodik grundsätzlich auch beim Menschen anwendbar ist. Durch die Veränderung von Keimzellen könnten die Genomänderungen an die Nachkommen vererbt werden. Gerade solche Keimbahn-Eingriffe sind heftig umstritten. Die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gentechnologiebericht fordert in ihrer Analyse ein Moratorium von Keimbahnexperimenten zur Klärung der mit ihr verbundenen offenen experimentellen, ethischen und rechtlichen Fragen.
Die Analyse führt zunächst in die Thematik ein, es folgt eine Auflistung möglicher rechtlicher und ethischer Fragen, die es während des geforderten Moratoriums zu diskutieren gilt.
From exclusion to inclusion : improving clinical research in vulnerable populations ; memorandum
(2014)
Therapeutic care for vulnerable populations – meaning patient groups such as underage children and the mentally ill that have limited or no capacity for giving informed consent – is severely lacking. Thus, for example, a great portion of pharmaceuticals used in the treatment of children and youth have not been specifically designed for these groups, which often results in side effects that are disproportionate to those associated with such medicines when used by adults. Moreover, vulnerable populations are at times faced with having no therapies at all for some of their ailments, such that children and dementia sufferers, for example, are often considered to be “therapeutic orphans”. It is therefore urgent that clinical research be carried out among vulnerable populations in order to improve their therapeutic possibilities. The Clinical Research on Vulnerable Populations Research Group – a cooperative effort between the Berlin-Brandenburg Academy of Sciences and Humanities (Berlin, Germany) and the European Academy of Technology Assessment (Bad Neuenahr, Germany) – has set itself the task of analyzing the state of clinical research on vulnerable populations so as to be able to develop suggestions for improving future research of this kind. The results of this work are presented in the following memorandum, which seeks to portray the state-of-the-art in this domain while also assessing the strengths and weaknesses of contemporary ethical and medical perspectives related to it. The memorandum is primarily oriented towards those in the relevant scientific disciplines who can benefit from obtaining an informed consensus regarding the current state of the discussions taking place around this topic.
Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, wie die „’Stimme der Wissenschaft’ in Sachfragen mit politischem Handlungsbedarf artikuliert und den entsprechenden gesellschaftlichen Kreisen kommuniziert werden kann“ (Bens et al. 2004, 5). Dafür wird in Kapitel 1 gefragt wie die „Stimme der Wissenschaft“ (nachfolgend SdW), die „gesellschaftlichen Kreise“ und „kommunizieren“ zu verstehen sind. Bei der Frage, wer spricht, wird zwischen der klassischen Form der Wissenschaft und einer neuen Form unterschieden. Konsens oder Dissens der SdW sind relevant, wenn es darum geht, in wessen Namen gesprochen wird. Um gehört zu werden muss sich die SdW klar werden, mit wem sie sprechen will. Schließlich kann „sprechen“ auch Verschiedenes bedeuten: Vermittlung von Wissen, Synthese/Assessment oder Begleitung von Innovationen. In Kapitel 2 werden die Herausforderungen skizziert, welche sich für die SdW von der Identifikation eines Problems, für das ein Bedarf an wissenschaftlichem Sachverstand und gesellschaftlicher Handlung besteht, bis zur Ausarbeitung praktischen Wissens ergeben. Die systematischen Ausführungen werden vor allem an Beispielen im Umweltbereich und aus den Tätigkeitsfeldern der Schweizerischen Wissenschaftlichen Akademien illustriert. In Kapitel 3 wird mit den Instrumente und Vorgehensweisen der Foren der Schweizerischen Wissenschaftlichen Akademien eine innovative Institution der SdW dargestellt und vor dem Hintergrund der Anforderungen an die SdW kritisch diskutiert. In den Schlussfolgerungen werden zusammenfassende Empfehlungen für die IAG gegeben.
Fachgespräch Gerechtigkeit
(2006)
Mit dem Begriff „Gerechtigkeit“ bezeichnet die Tradition der Ethik ein Prinzip, das die wechselseitige Anerkennung, die Akteure sich gegenseitig moralisch schulden, fordert. Dieses Prinzip unterstellt, dass jeder Akteur einfordern darf, als Zweck an sich selbst anerkannt zu werden, wobei er wechselseitig auch verpflichtet ist, diese Position für seine Co-Akteure anzuerkennen. Diese Wechselseitigkeit drückt sich je nach sozialen Interaktionsverhältnissen als distributive, kommutative oder legale Gerechtigkeit aus. Die alltagsrelevante/-praktische umgangssprachliche Verwendungsweise von „gerecht“ hebt demgegenüber zumeist auf zwei Verständnisweisen von Gerechtigkeit ab: distributive Gerechtigkeit, wobei mehr oder weniger explizit die Gleichverteilung von Gütern als Erfüllung der Gerechtigkeitsintuition gilt, und Chancengerechtigkeit, worunter die Ermöglichung gleicher Verwirklichungschancen (capabilities) verstanden wird. Daraus ergibt sich eine erhebliche Diskrepanz zwischen normativen Gerechtigkeitsreflexionen, wie sie die Ethik durchführt, und dem, was sich als faktische Gerechtigkeitsvorstellungen sozialwissenschaftlich erheben lässt. Das Recht bzw. die Jurisprudenz steht gewissermaßen zwischen diesen diskrepanten Fronten. Die unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen schlagen sich auch in den Diskussionen über die „soziale Gerechtigkeit“ nieder. In Bezug auf die Landbevölkerung gewinnt die räumliche Dimension - sofern es sich um die praktische Umsetzung von Gerechtigkeitsvorstellungen handelt - ein eigenes Gewicht. Das Fachgespräch Gerechtigkeit soll zunächst die philosophisch-ethischen, sozialwissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Vorstellungen entwickeln und zur Diskussion stellen. Ferner sollen die Grundlagen geschaffen werden, um die durch die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ mit unterschiedlichen Akzentsetzungen zu diskutierenden Gerechtigkeitsfragen mit Bezug auf die Landbevölkerung im Rahmen einer geklärten Terminologie weiter zu führen.
Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2013 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.
Ein aktueller, kontrovers diskutierter Aspekt der Landnutzung, der eine mögliche Option der zukunftsfähigen Nutzung ländlicher Räume darstellt, besteht in der Veränderung von pflanzlichen Eigenschaften durch gentechnische Methoden. Neuartige, mit Hilfe der ‚grünen Gentechnik’ realisierte Züchtungsmethoden, könnten die Nachteile bisheriger Standorte mildern, wenn nicht gar aufheben. Die öffentliche Debatte um eine ‚grüne Gentechnik’ wird allerdings nicht nur im Hinblick auf mögliche Chancen und Risiken geführt, sondern ist sehr stark von moralischen Überlegungen geprägt. Ein Diskussionsstrang bezieht sich dabei auf den moralischen Status von Pflanzen, ähnlich wie in anderen Zusammenhängen den Tieren ein moralischer Status zugesprochen wird.
Ancient Greek philosophers were the first to postulate the possibility of explaining nature in theoretical terms and to initiate attempts at this. With the rise of monotheistic religions of revelation claiming supremacy over human reason and envisaging a new world to come, studies of the natural order of the transient world were widely considered undesirable. Later, in the Middle Ages, the desire for human understanding of nature in terms of reason was revived. This article is concerned with the fundamental reversal of attitudes, from “undesirable” to “desirable”, that eventually led into the foundations of modern science. One of the earliest, most ingenious and most interesting personalities involved was Eriugena, a theologian at the Court of Charles the Bald in the 9th century. Though understanding what we call nature is only one of the several aspects of his theological work, his line of thought implies a turn into a pro-scientific direction: the natural order is to be understood in abstract terms of ‘primordial causes’; understanding nature is considered to be the will of God; man encompasses the whole of creation in a physical as well as a mental sense. Basically similar ideas on the reconciliation of scientific rationality and monotheistic religions of revelation were conceived, independently and nearly simultaneously, by the Arab philosopher al-Kindi in Bagdad. Eriugena was more outspoken in his claim that reason is superior to authority. This claim is implicit in the thought of Nicholas of Cusa with his emphasis on human mental creativity as the image of God’s creativity; and it is the keynote of Galileo’s ‘Letter to the Grand Duchess Christina’ some 800 years later, the manifesto expressing basic attitudes of modern science. This article in English is based on the monography (in German): A. Gierer “Eriugena, al-Kindi, Nikolaus von Kues - Protagonisten einer wissenschaftsfreundlichen Wende im philosophischen und theologischen Denken”, Acta Historica Leopoldina 29 (1999), Barth Verlag in MVH Verlage Heidelberg, ISBN: 3-335-00652-6
Dieser Band soll einen Überblick über das Lebenswerk des Berliner Wissenschaftshistorikers Kurt-Reinhard Biermann (1919–2002) geben. Biermann hat etwa 20 Monographien, Sammelbände und Editionen verfasst bzw. herausgegeben und über 200 Aufsätze geschrieben. Viele von ihnen sind allerdings in wenig verbreiteten Publikationsorganen erschienen, so dass sie unter den Wissenschaftshistorikern nicht oder kaum bekannt sind. Aus diesem Grund hat Biermann 1992 begonnen, Annotationen seiner Arbeiten zu erstellen, und diese später bis zum Jahr 1994 ergänzt. Einer der Herausgeber, Ingo Schwarz, der eine Reihe von Aufsätzen gemeinsam mit Kurt-R. Biermann verfasste, hat es übernommen, die Annotationen bis zu Biermanns Tod fortzusetzen, so dass es jetzt möglich ist, Informationen über das Gesamtwerk zu erhalten.
Es ist hier nicht nötig, über Biermanns wissenschaftshistorisches Leben und Wirken im Detail zu unterrichten, da es zahlreiche gedruckte Würdigungen und Nachrufe gibt; die wichtigsten sind am Ende dieses Vorworts aufgeführt. So sollen nur die Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Schaffens genannt werden:
Seine frühen Arbeiten kreisen um Fragen der Wahrscheinlichkeitsrechnung und Kombinatorik im 17. Jahrhundert. Als Mitarbeiter der Berliner Akademie der Wissenschaften (seit 1952) begann er schon in den 1950er Jahren mit Studien in den Archiven der Akademie und der Humboldt-Universität, die sich in fundierten Arbeiten über Leonhard Euler und die Naturwissenschaftler an der Berliner Universität niederschlugen. Diese Arbeiten kulminierten in Biermanns Habilitationsschrift über die Mathematik und ihre Dozenten an der Berliner Universität von 1810 bis 1920 (später erweitert bis 1933), eine mustergültige Darstellung, die als Vorbild für institutionsgeschichtliche Arbeiten dienen kann. Als Leiter der Alexander-von-Humboldt-Forschungsstelle der Berliner Akademie, die Biermann von 1959 an aufbaute und zu internationalem Ansehen brachte, gelangte Alexander von Humboldt (1769–1859) als Wissenschaftler, Wissenschaftsorganisator und Mensch in den Fokus von Biermanns Interesse und Arbeiten. Die zweite wichtige Person, mit der sich Biermann zeit seines Lebens intensiv beschäftigt hat, war Carl Friedrich Gauß (1777–1855). Auch hier ging es Biermann nicht primär um die internalistische Deutung mathematischer oder naturwissenschaftlicher Sachverhalte, sondern darum, Gauß im Umgang mit Kollegen, Schülern, mit seiner Familie, mit Freunden und mit Fremden zu zeigen, sein Wesen und seine Eigenarten darzustellen. Biermanns Bücher über Alexander von Humboldt und Gauß sind gut lesbar und bringen uns speziell auch den Menschen Humboldt und den Menschen Gauß näher.
Alle Arbeiten Biermanns beruhen auf gründlichen Quellenstudien. Mit dem ihm eigenen Spürsinn hat er viele unbekannte Details ans Licht gebracht und dadurch das herkömmliche Bild über den Wissenschaftsbetrieb im 18. und 19. Jahrhundert in manchen Punkten ergänzt und erweitert. Er liebte Besonderheiten und Kuriositäten, die er in oft detektivischer Kleinarbeit aufgespürt und in einer Weise aufbereitet hat, die auch den heutigen Leser zu interessieren und zu faszinieren vermag. Wir hoffen, dass die Annotationen dazu anregen, Biermanns Arbeiten auch im Original zu studieren.
Das Dokument spricht Empfehlungen zum Publizieren in der Wissenschaft aus und behandelt im Einzelnen die Themenbereiche Digitalisierung, Open Access und bibliometrische Verfahren der Leistungsmessung. Nach einer Bestimmung des Gegenstands werden Prinzipien für ein gutes wissenschaftliches Publikationssystem formuliert und die zentralen Probleme im Bereich des wissenschaftlichen Publizierens analysiert. Daraus werden die einzelnen Empfehlungen abgeleitet. Das Dokument schließt mit einer Kurzfassung der Einzelempfehlungen.
Die Kurzfassung zum dritten "Gentechnologiebericht" der gleichnamigen interdisziplinären Arbeitsgruppe stellt die von seinen Mitgliedern gemeinschaftlich verabschiedeten Kernaussagen und Handlungsempfehlungen vor. Diese fassen die relevantesten Entwicklungen und Tendenzen für sechs ausgewählte Themenschwerpunkte im komplexen Forschungsfeld der Gentechnologie zusammen: 1) Epigenetik, 2) Gendiagnostik, 3) Stammzellforschung, 4) Gentherapie, 5) grüne Gentechnologie und 6) synthetische Biologie.
Beitrag zum Denkanstoß 8 "Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg"
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.