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Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Ob und wie zukünftig - angesichts des demographischen Wandels und reduzierter Fördermitteln - Daseinsvorsorge und Lebensqualität in ländlichen Räumen gewährleistet werden kann, gehört zu den gegenwärtig besonders häufig gestellten und kontrovers diskutieren Fragen. Zwar scheinen die nordostdeutschen ländlichen Gebiete in der Bundesrepublik bislang eine gesonderte Stellung einzunehmen, allerdings zeigt ein Blick in andere europäische Länder ähnliche Probleme in vielen Regionen, und einige Regionen in Deutschland werden sich in vergleichbarer Weise entwickeln. Gemeinsamer Ausgangspunkt der Beiträge dieses Arbeitshefts ist die Überzeugung, dass regionale Entwicklungsprozesse differenzierter zu betrachten sind, aber eine solche Betrachtungsweise nicht als Abkehr von Gebot der Gleichwertigkeit zu verstehen ist. Sie soll vielmehr die Perspektive eröffnen, andere Infrastrukturen und Konzepte von Lebensqualität zu erdenken und auszuprobieren. Dies ist um so wichtiger als der in der Region bestehende Handlungsdruck die bisherigen Formen und Konzepte ohnehin obsolet werden lässt. Obwohl die einzelnen Beiträge aus unterschiedlichen Forschungszusammenhängen stammen und zudem verschiedene Infrastrukturbereiche behandeln, setzen sie sich trotzdem allesamt mit der jeweiligen Eigenlogik des von ihnen untersuchten Infrastruktursystems kritisch auseinander. Sie kommen prinzipiell zu dem gleichen Ergebnis: Durch die jeweilige Verfasstheit und Reglementierung der Infrastrukturleistungen wird ein Wandel dieser Einrichtungen, ihre Anpassungsfähigkeit gehemmt und teilweise geradezu verhindert. Neue Lösungen lassen sich unter diesen Bedingungen nur schwer entwickeln und durchsetzen. Über das Aufzeigen von best practice Beispielen hinausgehend, unternehmen sie den Versuch, allgemeine Anforderungen und Verfahren aufzuzeigen sowie bestimmte Entwicklungen gegeneinander abzuwägen. Dies kann nur als ein erster Ansatz verstanden werden, den sehr anwendungsbezogenen, teilweise technisch verengten Diskurs über Infrastruktur in den Kontext gesellschaftlicher Veränderungen zu stellen.
Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2013 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.
Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2013 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.
Beitrag zum Denkanstoß 8 "Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg"
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Das Dokument spricht Empfehlungen zum Publizieren in der Wissenschaft aus und behandelt im Einzelnen die Themenbereiche Digitalisierung, Open Access und bibliometrische Verfahren der Leistungsmessung. Nach einer Bestimmung des Gegenstands werden Prinzipien für ein gutes wissenschaftliches Publikationssystem formuliert und die zentralen Probleme im Bereich des wissenschaftlichen Publizierens analysiert. Daraus werden die einzelnen Empfehlungen abgeleitet. Das Dokument schließt mit einer Kurzfassung der Einzelempfehlungen.
Dieser Band soll einen Überblick über das Lebenswerk des Berliner Wissenschaftshistorikers Kurt-Reinhard Biermann (1919–2002) geben. Biermann hat etwa 20 Monographien, Sammelbände und Editionen verfasst bzw. herausgegeben und über 200 Aufsätze geschrieben. Viele von ihnen sind allerdings in wenig verbreiteten Publikationsorganen erschienen, so dass sie unter den Wissenschaftshistorikern nicht oder kaum bekannt sind. Aus diesem Grund hat Biermann 1992 begonnen, Annotationen seiner Arbeiten zu erstellen, und diese später bis zum Jahr 1994 ergänzt. Einer der Herausgeber, Ingo Schwarz, der eine Reihe von Aufsätzen gemeinsam mit Kurt-R. Biermann verfasste, hat es übernommen, die Annotationen bis zu Biermanns Tod fortzusetzen, so dass es jetzt möglich ist, Informationen über das Gesamtwerk zu erhalten.
Es ist hier nicht nötig, über Biermanns wissenschaftshistorisches Leben und Wirken im Detail zu unterrichten, da es zahlreiche gedruckte Würdigungen und Nachrufe gibt; die wichtigsten sind am Ende dieses Vorworts aufgeführt. So sollen nur die Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Schaffens genannt werden:
Seine frühen Arbeiten kreisen um Fragen der Wahrscheinlichkeitsrechnung und Kombinatorik im 17. Jahrhundert. Als Mitarbeiter der Berliner Akademie der Wissenschaften (seit 1952) begann er schon in den 1950er Jahren mit Studien in den Archiven der Akademie und der Humboldt-Universität, die sich in fundierten Arbeiten über Leonhard Euler und die Naturwissenschaftler an der Berliner Universität niederschlugen. Diese Arbeiten kulminierten in Biermanns Habilitationsschrift über die Mathematik und ihre Dozenten an der Berliner Universität von 1810 bis 1920 (später erweitert bis 1933), eine mustergültige Darstellung, die als Vorbild für institutionsgeschichtliche Arbeiten dienen kann. Als Leiter der Alexander-von-Humboldt-Forschungsstelle der Berliner Akademie, die Biermann von 1959 an aufbaute und zu internationalem Ansehen brachte, gelangte Alexander von Humboldt (1769–1859) als Wissenschaftler, Wissenschaftsorganisator und Mensch in den Fokus von Biermanns Interesse und Arbeiten. Die zweite wichtige Person, mit der sich Biermann zeit seines Lebens intensiv beschäftigt hat, war Carl Friedrich Gauß (1777–1855). Auch hier ging es Biermann nicht primär um die internalistische Deutung mathematischer oder naturwissenschaftlicher Sachverhalte, sondern darum, Gauß im Umgang mit Kollegen, Schülern, mit seiner Familie, mit Freunden und mit Fremden zu zeigen, sein Wesen und seine Eigenarten darzustellen. Biermanns Bücher über Alexander von Humboldt und Gauß sind gut lesbar und bringen uns speziell auch den Menschen Humboldt und den Menschen Gauß näher.
Alle Arbeiten Biermanns beruhen auf gründlichen Quellenstudien. Mit dem ihm eigenen Spürsinn hat er viele unbekannte Details ans Licht gebracht und dadurch das herkömmliche Bild über den Wissenschaftsbetrieb im 18. und 19. Jahrhundert in manchen Punkten ergänzt und erweitert. Er liebte Besonderheiten und Kuriositäten, die er in oft detektivischer Kleinarbeit aufgespürt und in einer Weise aufbereitet hat, die auch den heutigen Leser zu interessieren und zu faszinieren vermag. Wir hoffen, dass die Annotationen dazu anregen, Biermanns Arbeiten auch im Original zu studieren.
Ein aktueller, kontrovers diskutierter Aspekt der Landnutzung, der eine mögliche Option der zukunftsfähigen Nutzung ländlicher Räume darstellt, besteht in der Veränderung von pflanzlichen Eigenschaften durch gentechnische Methoden. Neuartige, mit Hilfe der ‚grünen Gentechnik’ realisierte Züchtungsmethoden, könnten die Nachteile bisheriger Standorte mildern, wenn nicht gar aufheben. Die öffentliche Debatte um eine ‚grüne Gentechnik’ wird allerdings nicht nur im Hinblick auf mögliche Chancen und Risiken geführt, sondern ist sehr stark von moralischen Überlegungen geprägt. Ein Diskussionsstrang bezieht sich dabei auf den moralischen Status von Pflanzen, ähnlich wie in anderen Zusammenhängen den Tieren ein moralischer Status zugesprochen wird.
Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2013 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.
Fachgespräch Gerechtigkeit
(2006)
Mit dem Begriff „Gerechtigkeit“ bezeichnet die Tradition der Ethik ein Prinzip, das die wechselseitige Anerkennung, die Akteure sich gegenseitig moralisch schulden, fordert. Dieses Prinzip unterstellt, dass jeder Akteur einfordern darf, als Zweck an sich selbst anerkannt zu werden, wobei er wechselseitig auch verpflichtet ist, diese Position für seine Co-Akteure anzuerkennen. Diese Wechselseitigkeit drückt sich je nach sozialen Interaktionsverhältnissen als distributive, kommutative oder legale Gerechtigkeit aus. Die alltagsrelevante/-praktische umgangssprachliche Verwendungsweise von „gerecht“ hebt demgegenüber zumeist auf zwei Verständnisweisen von Gerechtigkeit ab: distributive Gerechtigkeit, wobei mehr oder weniger explizit die Gleichverteilung von Gütern als Erfüllung der Gerechtigkeitsintuition gilt, und Chancengerechtigkeit, worunter die Ermöglichung gleicher Verwirklichungschancen (capabilities) verstanden wird. Daraus ergibt sich eine erhebliche Diskrepanz zwischen normativen Gerechtigkeitsreflexionen, wie sie die Ethik durchführt, und dem, was sich als faktische Gerechtigkeitsvorstellungen sozialwissenschaftlich erheben lässt. Das Recht bzw. die Jurisprudenz steht gewissermaßen zwischen diesen diskrepanten Fronten. Die unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen schlagen sich auch in den Diskussionen über die „soziale Gerechtigkeit“ nieder. In Bezug auf die Landbevölkerung gewinnt die räumliche Dimension - sofern es sich um die praktische Umsetzung von Gerechtigkeitsvorstellungen handelt - ein eigenes Gewicht. Das Fachgespräch Gerechtigkeit soll zunächst die philosophisch-ethischen, sozialwissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Vorstellungen entwickeln und zur Diskussion stellen. Ferner sollen die Grundlagen geschaffen werden, um die durch die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ mit unterschiedlichen Akzentsetzungen zu diskutierenden Gerechtigkeitsfragen mit Bezug auf die Landbevölkerung im Rahmen einer geklärten Terminologie weiter zu führen.
Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, wie die „’Stimme der Wissenschaft’ in Sachfragen mit politischem Handlungsbedarf artikuliert und den entsprechenden gesellschaftlichen Kreisen kommuniziert werden kann“ (Bens et al. 2004, 5). Dafür wird in Kapitel 1 gefragt wie die „Stimme der Wissenschaft“ (nachfolgend SdW), die „gesellschaftlichen Kreise“ und „kommunizieren“ zu verstehen sind. Bei der Frage, wer spricht, wird zwischen der klassischen Form der Wissenschaft und einer neuen Form unterschieden. Konsens oder Dissens der SdW sind relevant, wenn es darum geht, in wessen Namen gesprochen wird. Um gehört zu werden muss sich die SdW klar werden, mit wem sie sprechen will. Schließlich kann „sprechen“ auch Verschiedenes bedeuten: Vermittlung von Wissen, Synthese/Assessment oder Begleitung von Innovationen. In Kapitel 2 werden die Herausforderungen skizziert, welche sich für die SdW von der Identifikation eines Problems, für das ein Bedarf an wissenschaftlichem Sachverstand und gesellschaftlicher Handlung besteht, bis zur Ausarbeitung praktischen Wissens ergeben. Die systematischen Ausführungen werden vor allem an Beispielen im Umweltbereich und aus den Tätigkeitsfeldern der Schweizerischen Wissenschaftlichen Akademien illustriert. In Kapitel 3 wird mit den Instrumente und Vorgehensweisen der Foren der Schweizerischen Wissenschaftlichen Akademien eine innovative Institution der SdW dargestellt und vor dem Hintergrund der Anforderungen an die SdW kritisch diskutiert. In den Schlussfolgerungen werden zusammenfassende Empfehlungen für die IAG gegeben.
Unter dem Oberbegriff „Genomchirurgie“ werden neue Verfahren der Gentechnik zur gezielten Änderung von Genomen subsumiert. Brisant ist dabei, dass die Methodik grundsätzlich auch beim Menschen anwendbar ist. Durch die Veränderung von Keimzellen könnten die Genomänderungen an die Nachkommen vererbt werden. Gerade solche Keimbahn-Eingriffe sind heftig umstritten. Die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gentechnologiebericht fordert in ihrer Analyse ein Moratorium von Keimbahnexperimenten zur Klärung der mit ihr verbundenen offenen experimentellen, ethischen und rechtlichen Fragen.
Die Analyse führt zunächst in die Thematik ein, es folgt eine Auflistung möglicher rechtlicher und ethischer Fragen, die es während des geforderten Moratoriums zu diskutieren gilt.
Das Territorium Barnim-Uckermark ist gekennzeichnet durch bis in die Gegenwart reichende agrarische Landnutzungen: Im Norden und Osten ist infolge guter (Lehm)Böden Ackerland vorherrschend (vgl. Abb. der Landnutzungen - Kreise Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim), während im Westen und Südwesten die Forsten vorherrschen (Kreise Templin und Niederbarnim). Der Barnim nimmt infolge seiner Nähe zu Berlin eine gewisse Sonderrolle ein, bspw. heute mit der „Großstadt Bernau“, die sich so infolge ihrer Berlinnähe entwickelt hat. Die drei klassischen Kreise der Uckermark sind Templin, Angermünde und Prenzlau, wobei Prenzlau als „Hauptstadt der Uckermark“ gilt. Schwedt nimmt infolge einer gewissen Gewerbe- und Industrieentwicklung und infolge seiner Lage an der Oder eine gewisse Sonderstellung ein. Spezifisch für die frühere Landnutzung der Uckermark (und des Barnim) war die Dominanz der Rittergüter - sowohl ökonomisch als auch sozial. Dieser „feudalen Struktur“ entsprach die (relative) Bedeutungslosigkeit der Städte und daraus folgend ihr geringer Entwicklungsgrad des Gewerbes. Die Industrialisierung fand in der Uckermark nur sehr zögernd und verhalten statt, der Barnim war durch die Randwanderung der Berliner Industrie hier etwas begünstigter. Einen Wandel dieser Verhältnisse brachte eigentlich erst die DDR, deren Strukturen allerdings die Wende nicht überdauerten. So war nicht nur die Arbeitslosigkeit nach der Wende vorgezeichnet, auch Landnutzungsstrukturen, städtebauliche Maßnahmen etc. mußten nach der Wende „zurückgebaut“ werden. Dieser „Rückbau“ fiel mit der krisenhaften Entwicklung des bundesrepublikanischen Kapitalismus („Globalisierung“) und der Orientierungslosigkeit über künftige gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen zusammen, so daß derzeit „Umnutzungsmodelle“ des ländlichen Raumes in keiner konkreten Form vorliegen. Die Expertise kann sich deshalb nur darauf beschränken, historisch interessante Entwicklungslinien und Umbruchssituationen anzureißen und Fragen für eine notwendige umfänglichere Studie aufzuwerfen.
Gesundheitsstadt Berlin: Wir brauchen ein vernetztes ambulantes und stationäres Versorgungssystem
(2021)
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
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