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Das Dokument spricht Empfehlungen zum Publizieren in der Wissenschaft aus und behandelt im Einzelnen die Themenbereiche Digitalisierung, Open Access und bibliometrische Verfahren der Leistungsmessung. Nach einer Bestimmung des Gegenstands werden Prinzipien für ein gutes wissenschaftliches Publikationssystem formuliert und die zentralen Probleme im Bereich des wissenschaftlichen Publizierens analysiert. Daraus werden die einzelnen Empfehlungen abgeleitet. Das Dokument schließt mit einer Kurzfassung der Einzelempfehlungen.
Das Territorium Barnim-Uckermark ist gekennzeichnet durch bis in die Gegenwart reichende agrarische Landnutzungen: Im Norden und Osten ist infolge guter (Lehm)Böden Ackerland vorherrschend (vgl. Abb. der Landnutzungen - Kreise Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim), während im Westen und Südwesten die Forsten vorherrschen (Kreise Templin und Niederbarnim). Der Barnim nimmt infolge seiner Nähe zu Berlin eine gewisse Sonderrolle ein, bspw. heute mit der „Großstadt Bernau“, die sich so infolge ihrer Berlinnähe entwickelt hat. Die drei klassischen Kreise der Uckermark sind Templin, Angermünde und Prenzlau, wobei Prenzlau als „Hauptstadt der Uckermark“ gilt. Schwedt nimmt infolge einer gewissen Gewerbe- und Industrieentwicklung und infolge seiner Lage an der Oder eine gewisse Sonderstellung ein. Spezifisch für die frühere Landnutzung der Uckermark (und des Barnim) war die Dominanz der Rittergüter - sowohl ökonomisch als auch sozial. Dieser „feudalen Struktur“ entsprach die (relative) Bedeutungslosigkeit der Städte und daraus folgend ihr geringer Entwicklungsgrad des Gewerbes. Die Industrialisierung fand in der Uckermark nur sehr zögernd und verhalten statt, der Barnim war durch die Randwanderung der Berliner Industrie hier etwas begünstigter. Einen Wandel dieser Verhältnisse brachte eigentlich erst die DDR, deren Strukturen allerdings die Wende nicht überdauerten. So war nicht nur die Arbeitslosigkeit nach der Wende vorgezeichnet, auch Landnutzungsstrukturen, städtebauliche Maßnahmen etc. mußten nach der Wende „zurückgebaut“ werden. Dieser „Rückbau“ fiel mit der krisenhaften Entwicklung des bundesrepublikanischen Kapitalismus („Globalisierung“) und der Orientierungslosigkeit über künftige gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen zusammen, so daß derzeit „Umnutzungsmodelle“ des ländlichen Raumes in keiner konkreten Form vorliegen. Die Expertise kann sich deshalb nur darauf beschränken, historisch interessante Entwicklungslinien und Umbruchssituationen anzureißen und Fragen für eine notwendige umfänglichere Studie aufzuwerfen.
Ländliche Regionen geraten im Nordosten Deutschlands zunehmend ins politische Visier, in der öffentlichen Daseinsvorsorge untragbar und im wirtschaftlichen Wettbewerb nicht entwicklungsfähig zu sein. Dennoch spielt der ländliche Raum in Brandenburg hinsichtlich Fläche, Wirtschaftskraft und Bevölkerung keine unbedeutende Rolle. Das vorliegende Arbeitspapier der Interdisziplinären Arbeitsgruppe „Landinnovation“ setzt sich deshalb mit der Frage auseinander, welche öffentlichen Perspektiven bestehen und welche politischen Steuerungsformen in der Entwicklung ländlicher Räume angewandt werden, um mit vorhandenen regionalen Disparitäten umzugehen. Im Zentrum des Arbeitspapiers steht das Land Brandenburg als Flächenstaat mit dünner Besiedlung und gravierenden regionalen Disparitäten zwischen suburbanen Metropolräumen und peripheren ländlichen Räumen. Es wird von der These ausgegangen, dass Steuerungsformen und Ausgleichsstrategien eng mit der Perspektive auf das Land und die Peripherie zusammenhängen. Regionale Disparitäten finden verstärkte Aufmerksamkeit in den aktuellen politischen Diskussionen über die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen. Das Arbeitspapier untersucht in Brandenburg die politische und öffentliche Debatte über den Umgang mit Berlin fernen ländlichen Regionen, die von erheblichen Schrumpfungs- und Peripherisierungsprozessen betroffen sind. In Auseinandersetzung mit Instrumenten der Raumordnung, Regional- und Wirtschaftsförderung hat die Debatte eine besondere Aktualität erreicht, die bis zum Stand Ende 2005 in das Papier eingeflossen ist.
Das vorliegende Papier gibt einen ersten interdisziplinären Überblick über ein Landschafts- und Siedlungsgebiet, das von Berlin bis zur Ostsee reicht. Es handelt sich dabei um eine ländliche Region mit sehr vielen Facetten, die sie als Untersuchungsraum der Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften so interessant macht. Infolge der Größe und Heterogenität der Region sind bereits vom Anspruch dieses Papiers einige Einschränkungen unumgänglich. Es stehen grundlegende Basisinformationen im Vordergrund, die ein - wenn auch grobes - Gesamtbild der Untersuchungsregion vermitteln sollen, auf dem eine weitere Präzisierung und Ausarbeitung für einzelne Fragestellungen aufbauen kann. In dieser Hinsicht muss auf bereits vorliegende und noch anstehende Ausarbeitungen zum naturräumlichen und sozioökonomischen Wandel verwiesen werden. Obwohl die Region sehr gut erforscht ist, beziehen sich die meisten Untersuchungen auf spezifische Fragestellungen oder enthalten ältere Daten. Insofern wurde besonderer Wert auf eine möglichst hohe Vergleichbarkeit und Aktualität der Daten gelegt. Außerdem werden bestimmte historische Entwicklungslinien aufgezeigt. Die meisten Daten werden auf der Ebene der die Untersuchungsregion umfassenden Landkreise Barnim, Uckermark und Uecker-Randow dargestellt. Auch in dieser Hinsicht sind feinkörnigere Betrachtungen notwendig, die deutlicher zwischen Stadt und Land sowie einzelnen Teilregionen unterscheiden als es hier dargestellt werden kann. Als dünn besiedelter und ländlich geprägter Raum weist die Region sehr vielfältige landschaftliche, kulturelle und sozioökonomische Ausprägungen auf, wie sie abschließend in einem ersten Schritt aufgearbeitet wurden. Ansonsten ist das Arbeitspapier sehr deskriptiv gehalten, die Situation in der Untersuchungsregion beschreibend. Dadurch wurden fachspezifische und stärker analytische Fragestellungen vorerst ausgeklammert und ein Überblickscharakter gewahrt.
In diesem Politikpapier definieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Nachwuchsgruppe Ökosystemleistungen sieben Leitlinien für die Sicherung und Förderung von Ökosystemleistungen in Kulturlandschaften. Sie zeigen auf, wie diese in dem in Deutschland bestehenden Politikgefüge konkretisiert und implementiert werden können.
Der Umgang mit dem Klimawandel – mit seinen beiden Aspekten Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – ist in den letzten Jahren zu einem zentralen gesellschaftlichen Aufgabenfeld geworden. Während die Raumplanung v. a. über die räumliche Steuerung von Flächen für erneuerbare Energien schon seit vielen Jahren wichtige Beiträge zum Klimaschutz bzw. einer ressourceneffizienten Raum-entwicklung leistet, ist der Aufgabenbereich der Anpassung an den Klimawandel in der Raumplanung letztlich erst seit 2007 – nach Veröffentlichung des 4. IPCC-Reports – zu einem zentralen Themenfeld geworden. Dies verdeutlichen eine Vielzahl von Forschungs-, Entwicklungs- und Modell-vorhaben sowie von Fachveranstaltungen unter Beteiligung von Wissenschaft und Planungspraxis. Die vorliegende Expertise, verfasst von einer Autorengruppe aus Mitgliedern und Gästen des Arbeitskreises Klimawandel und Raumplanung der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) im Auftrag der interdisziplinären Arbeitsgruppe Globaler Wandel – Regionale Entwicklung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, zielt vor diesem Hintergrund darauf ab, aktuelle Erkenntnisse und Ansätze insbesondere in Raumordnung und Raumentwicklung im Umgang mit dem Klimawandel darzustellen. In Anbetracht der erheblich längeren Erfahrungen der Raumplanung mit dem Klimaschutz wird die Anpassung an den Klimawandel in den Vordergrund gestellt. Außerdem erfolgt eine besondere Betrachtung der regionalen Ebene, da sich bei der Ermittlung der Folgen des Klimawandels und dementsprechender Anpassungsoptionen häufig Verflechtungen zwischen den naturräumlichen Gegebenheiten einerseits und den Raumnutzungen und -strukturen andererseits zeigen. Soweit sinnfällig, werden darüber hinaus auch die Bezüge zum Klimaschutz und zur örtlichen Ebene der Raumplanung hergestellt.
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.
Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2015 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.
„Kulturlandschaften“ sollen in dieser Expertise nach ihrem regionalen Entwicklungspotenzial analysiert werden. Dazu ist es von wesentlicher Bedeutung, die institutionengebundenen Wirkungszusammenhänge ihrer Entwicklung zu erkennen. Bei der Ausgestaltung regionaler Steuerungsformen greift aber eine Fokussierung auf formelle Regelungen und deren Umsetzung über planerische Instrumente zu kurz. Vielmehr ist es sinnvoll, sich gleichfalls den (informellen) Interaktionsregeln lokaler und regionaler Akteure mit Einfluss auf die Kulturlandschaftsentwicklung zu widmen und dabei die eng mit Kulturlandschaften zusammenhängenden Images, Ausprägungen regionaler Identitäten, gesellschaftlichen Wertmaßstäbe und Traditionen zu berücksichtigen. So entstehen aus einer Perspektive der sozialwissenschaftlich orientierten Institutionenforschung analytische Aussagen über informelle Institutionen sowie dezentrale Steuerungsformen; sie lassen sich verwenden für künftige Entwicklungs- und Innovationsstrategien. Der als Fallstudie ausgewählte Barnim gehört zu jenen Kulturlandschaften, die ohne eindeutige gemeinsame Identität und charakterisierende Eigenart verschiedene Handlungsräume ausgebildet haben. In Teilregionen des Barnim werden mit dem Naturpark Barnim und dem Regionalpark Barnimer Feldmark zwei kulturlandschaftliche Governanceformen erprobt, deren Prägung durch informelle Institutionen und deren Handlungsformen Gegenstand der Analyse sind. Die Erfahrungen im Barnim zeigen, dass die Mobilisierung kulturlandschaftlicher Entwicklungspotenziale einer Stärkung und Zusammenführung dezentral tätiger Akteure und einer damit einhergehenden Förderung der Rahmenbedingungen gesellschaftlicher Selbstorganisation bedarf. Eine wesentliche Erfolgsvoraussetzung besteht darin, dass die regionale Strategie und die damit verbundene akzentuierte Nutzung der identitäts- und imagebildenden Wirkung der Kulturlandschaft als Potenzial aufgefasst wird. Zur Lösung kulturlandschaftsbezogener Interaktionsprobleme sowie zur Stärkung eines vernetzen projektorientierten Handelns sind Governanceformen entscheidend, die regionale Kooperation sicherstellen und ein Regionalmanagement ermöglichen. Dabei sollten administrative Grenzen stets in Frage gestellt werden, denn Kulturlandschaften konstituieren sich als Handlungsräume stärker über soziale Beziehungen, Images und Identitäten als über formelle Grenzziehungen.
Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2013 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.
Manifest Geisteswissenschaft
(2005)
Die Anwendung der Naturgesetze auf das verhaltenslenkende Gehirn widerspricht auf den ersten Blick der Freiheit des menschlichen Willens. Entsprechendes gilt für die Anwendung der Allmacht Gottes auf alle Vorgänge einschliesslich des menschlichen Verhaltens. Bei einem zweiten Blick auf diese scheinbar so konsequenten Gedankengänge erkennt man aber Verstrickungen in Selbstbezüglichkeiten, die jeweils Mehrdeutigkeiten und Grenzen unseres möglichen Wissens implizieren. Diese zeigten sich schon in Gödels Grenzen mathematisch-logischer Entscheidbarkeit ebenso wie in Heisenbergs Unbestimmtheitsgesetzen der Quantenphysik. Entsprechende Grenzen könnte es für eine vollständige physikalisch begründete Theorie unseres Bewußtseins und damit auch des menschlichen Willens geben - schliesslich würde sie Bewußtsein von Bewußtsein implizieren. In der theologischen Gedankenlinie wiederum kann sich die Allmacht Gottes auch auf die Allmacht selbst richten, indem sie eine weise naturgesetzliche Ordnung ohne ständige göttliche Eingriffe begr ündet und darin den Menschen als Freien will - so etwa sahen es freiheitsfreundliche unter den Theologen wie Eriugena und Cusanus. Mein Essay weist darauf hin, dass selbst bei so verschiedenen Denkweisen wie den naturwissenschaftlichen und theologischen jeweils analoge Selbstbezüglichkeiten auftreten, die unsere Erkenntnis begrenzen.
Die moderne Naturwissenschaft hat auch ihre prinzipiellen, intrinsischen Grenzen zum Thema gemacht; auf der „metatheoretischen“, nämlich der philosophischen und kulturellen Ebene erweist sie sich als offen für verschiedene, wissenschaftlich und logisch konsistente Deutungen – sowohl religiöse als auch agnostische. Die Wahl ist nicht nur eine Frage des Wissens, sondern der Weisheit und der Lebenskunst, und die wiederum spricht für anthropologischen und metaphysischen Optimismus. Diese Zusammenfassung des letzten der hier wiedergegeben Texte kann auch über der ganzen Reihe stehen. Die Arbeiten entstanden von 1985 bis 2014, und sie betreffen und betonen recht verschiedene Aspekte, wenn sich auch eine gewisse Redundanz nicht vermeiden lässt. Es geht um ein religionsfreundliches Selbst- und Weltverständnis, das die Reichweite der menschlichen Vernunft ebenso wie deren intrinsische Grenzen achtet.
Die moderne Naturwissenschaft hat auch ihre prinzipiellen, intrinsischen Grenzen zum Thema gemacht; auf der „metatheoretischen“, nämlich der philosophischen und kulturellen Ebene erweist sie sich als offen für unterschiedliche, wissenschaftlich und logisch konsistente Deutungen - sowohl religiöse als auch agnostische. Die Wahl ist nicht nur eine Frage des Wissens, sondern der Weisheit und der Lebenskunst, und die wiederum spricht für anthropologischen und metaphysischen Optimismus. In diesem Essay geht es dabei um ein religionsfreundliches Selbst- und Weltverständnis, das die Reichweite der menschlichen Vernunft ebenso wie deren intrinsische Grenzen achtet. Es ergänzt und erweitert die Thematik der Schrift „Wissenschaft, Religion und die deutungsoffenen Grundfragen der Biologie“ (2009), (http://www.mpiwg-berlin.mpg.de/Preprints/P388.PDF). Es konzentriert sich nicht nur auf Biologie, es berührt auch den Vergleich immanenter und transzendenter Auffassungen im Allgemeinen und verweist auf einige zentrale theologische Aspekte, was die gegenwärtige Situation und das Verständnis des Christentums angeht. Es steht in Zusammenhang mit Schriften des Autors, die im BBAW edoc Server online verfügbar sind und in denen auch Literaturhinweise zur Thematik zu finden sind. Dazu gehören eine Monographie über Eriugena, al-Kindi, Nikolaus von Kues; Artikel zur Arbeitsgruppe „Humanprojekt“ der BBAW über „Bewusstsein – Reichweite und Grenzen naturwissenschaftlicher Erklärung“ und zum Band „Was ist der Mensch?“; sowie Beiträge zur Arbeitsgruppe „Gemeinsinn und Gemeinwohl“ und zum Thema der „Debatte 1“ der BBAW „Freiheit des menschlichen Willens“.
Abstract (ger): Die Flüssigkeitsschichten, die um ein sich bewegendes Molekül herumfließen, haben infolge der endlichen Abmessungen der Flüssigkeitsmolekeln eine endliche Dicke. Die Berücksichtigung dieses Umstandes führt zu einer Modifikation der Stokesschen Gesetze der Kontinuumstheorie für den Zusammenhang zwischen Reibung und Viskosität. Es ergibt sich die richtige Größenordnung und ungefähr die richtige Radienabhängigkeit der beobachteten Mikroreibung, und zwar sowohl für die Rotation als auch für die Translation.
Besondere Anforderungen bestehen an die wasserwirtschaftliche Planung und Bewirtschaftung, aber auch an die Bilanzierung sowohl in der "Problemregion" Berlin-Brandenburg als auch insgesamt in der Region Nordostdeutschland. Die sich ständig ändernden Rahmen- und Randbedingungen des globalen und regionalen Wandels werden zusamengetragen und die Herausforderungen für alle Beteiligten von den Verursachern über die Betroffenen und die Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft bis hin zu den verschiedensten an der Prozess- und Problemaufklärung sowie Problembewältigung arbeitenden Wissenschaftsdisziplinen benannt.
Die Frage, ob die Landwirtschaft in einer Region Globalisierungseffekten ausgesetzt ist, ist von den Eigenschaften vieler Transaktionen im Agrarsektor her gesehen naheliegend. Landwirtschaftliche und gärtnerische Produkte sind weitgehend Massengüter, die sich profitabel über große Distanzen handeln lassen. Auch landwirtschaftliche Produktionsfaktoren – soweit sie nicht zu den standortgebundenen natürlichen Ressourcen wie Wasser und Boden gehören – sind international mobil, wie der Landmaschinenhandel und auch die starken Migrationsströme landwirtschaftlicher Arbeitskräfte belegen. Ereignisse mit globalen Auswirkungen auf die Nahrungsmittel- und Energiebereitstellung wie Trockenheit, Missernten, Naturkatastrophen, Energieverknappung, Wirtschaftskrisen, (Bürger-)Kriege und anthropogene Ressourcendegradierung können daher die Bedingungen der Agrarproduktion lokal und regional mehr oder weniger stark beeinträchtigen und bilden u.a. eine Quelle der Unsicherheit für die regionale Landwirtschaft. Da gerade der Umgang mit Unsicherheit eine der größten Herausforderungen unternehmerischer Tätigkeit ist, ist der Wunsch nach Abschottung von Globalisierungseffekten erklärbar. Hieraus ergeben sich zwei Leitfragen für diesen Beitrag (siehe auch Hagedorn 2011): 1. Ist die Landwirtschaft in Brandenburg tatsächlich nennenswerten und konkreten Globalisierungseffekten ausgesetzt? Dies soll anhand von wirtschaftlich relevanten Beispielen erkundet werden. 2. Kann sich die brandenburgische Landwirtschaft in einem größeren Maße der Globalisierung entziehen? Gemeint sind damit Optionen, die über globalisierungsgeschützte Nischen hinausgehen.
Der vorliegende Beitrag spricht Probleme der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft in Mitteleuropa an, die als solche weithin bekannt sind. Ihre Diskussion erfolgt jedoch in der Regel aus jeweils fachspezifischer Perspektive: Der Ökonom prangert die hohen Kosten der Agrarpolitik an, der Ökologe das Verschwinden der Artenvielfalt. Seltener werden Fragen der Gerechtigkeit aufgeworfen, werden Werthaltungen und Präferenzen hinterfragt. Noch sehr unsystematisch, wird dies nachfolgend versucht, wobei die revolutionäre Veränderung der Agrarlandschaft in den letzten 100 Jahren noch einmal vor Augen geführt wird. Es werden Folgerungen gezogen und ein konstruktiver Lösungsvorschlag gemacht.
Die energetische Nutzung von Biomasse ist auf Grund des großen vorhandenen Potentials unverzichtbar bei der Substitution fossiler Brennstoffe. So kann in Deutschland rund 9% des derzeitigen Primärenergiebedarfs allein durch Biomasse gedeckt werden. Dabei stehen unterschiedliche Konversions- und Nutzungstechnologien zur Verfügung mit denen feste, flüssige und gasförmige Gebrauchsenergieträger bereitgestellt werden können. Auf Grund der besseren Speicher- und Transportfähigkeiten und den verstärkten Bemühungen zur Substitution fossiler Kraftstoffe kommt dabei vor allem der Bereitstellung von flüssigen Energieträgern eine besondere Bedeutung zu. Dafür stehen heute schon Technologien zur alkoholischen Vergärung und Ethanolerzeugung sowie zur Gewinnung von Pflanzenöl bereit. Daneben werden Verfahren zur Bereitstellung synthetischer Kraftstoffe weiter entwickelt. Die erzeugten gasförmigen Gebrauchsenergieträger werden auf Grund ihrer Transport- und Speichereigenschaften zumeist in stationären Anlagen am Entstehungsort in Nutzenergien überführt. Die dafür zur Verfügung stehenden Konversionsverfahren wie Methangärung und Vergasung weisen einen annährend gleichen und im Vergleich zur Bereitstellung synthetischer flüssiger Energieträger hohen Wirkungsgrad auf. Eine effektive Nutzung von Biomasse wird vor allem durch Kraft-Wärme-Kopplung erreicht, welche sich überwiegend in dezentralen Anlagen sinnvoll darstellt. In der Praxis werden zur Bereitstellung von Endenergien überwiegend Verbrennungsmotoren mit einer relativ hohen Effizienz eingesetzt. Mit den zur Zeit in Entwicklung befindlichen Brennstoffzellen könnten zukünftig noch höhere Wirkungsgrade erzielt werden. Um das vorhandene Biomassepotential optimal zu nutzen sollten bei Konversionsprozessen anfallende biogene Reststoffe wie Presskuchen aus Ölmühlen oder Zuckerrübenschnitzel aus der Ethanolgewinnung, einer weiteren Nutzung zu geführt werden. Im Land Brandenburg ist auf Grund der geringen Bevölkerungsdichte und des hohen Anteils an Acker- und Waldfläche die komplexe energetische Versorgung mit biogenen Kraftstoff, Heizwärme und Elektroenergie der Bevölkerung im ländlichen Raum möglich.