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Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2013 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.
Fachgespräch Gerechtigkeit
(2006)
Mit dem Begriff „Gerechtigkeit“ bezeichnet die Tradition der Ethik ein Prinzip, das die wechselseitige Anerkennung, die Akteure sich gegenseitig moralisch schulden, fordert. Dieses Prinzip unterstellt, dass jeder Akteur einfordern darf, als Zweck an sich selbst anerkannt zu werden, wobei er wechselseitig auch verpflichtet ist, diese Position für seine Co-Akteure anzuerkennen. Diese Wechselseitigkeit drückt sich je nach sozialen Interaktionsverhältnissen als distributive, kommutative oder legale Gerechtigkeit aus. Die alltagsrelevante/-praktische umgangssprachliche Verwendungsweise von „gerecht“ hebt demgegenüber zumeist auf zwei Verständnisweisen von Gerechtigkeit ab: distributive Gerechtigkeit, wobei mehr oder weniger explizit die Gleichverteilung von Gütern als Erfüllung der Gerechtigkeitsintuition gilt, und Chancengerechtigkeit, worunter die Ermöglichung gleicher Verwirklichungschancen (capabilities) verstanden wird. Daraus ergibt sich eine erhebliche Diskrepanz zwischen normativen Gerechtigkeitsreflexionen, wie sie die Ethik durchführt, und dem, was sich als faktische Gerechtigkeitsvorstellungen sozialwissenschaftlich erheben lässt. Das Recht bzw. die Jurisprudenz steht gewissermaßen zwischen diesen diskrepanten Fronten. Die unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen schlagen sich auch in den Diskussionen über die „soziale Gerechtigkeit“ nieder. In Bezug auf die Landbevölkerung gewinnt die räumliche Dimension - sofern es sich um die praktische Umsetzung von Gerechtigkeitsvorstellungen handelt - ein eigenes Gewicht. Das Fachgespräch Gerechtigkeit soll zunächst die philosophisch-ethischen, sozialwissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Vorstellungen entwickeln und zur Diskussion stellen. Ferner sollen die Grundlagen geschaffen werden, um die durch die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ mit unterschiedlichen Akzentsetzungen zu diskutierenden Gerechtigkeitsfragen mit Bezug auf die Landbevölkerung im Rahmen einer geklärten Terminologie weiter zu führen.
Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, wie die „’Stimme der Wissenschaft’ in Sachfragen mit politischem Handlungsbedarf artikuliert und den entsprechenden gesellschaftlichen Kreisen kommuniziert werden kann“ (Bens et al. 2004, 5). Dafür wird in Kapitel 1 gefragt wie die „Stimme der Wissenschaft“ (nachfolgend SdW), die „gesellschaftlichen Kreise“ und „kommunizieren“ zu verstehen sind. Bei der Frage, wer spricht, wird zwischen der klassischen Form der Wissenschaft und einer neuen Form unterschieden. Konsens oder Dissens der SdW sind relevant, wenn es darum geht, in wessen Namen gesprochen wird. Um gehört zu werden muss sich die SdW klar werden, mit wem sie sprechen will. Schließlich kann „sprechen“ auch Verschiedenes bedeuten: Vermittlung von Wissen, Synthese/Assessment oder Begleitung von Innovationen. In Kapitel 2 werden die Herausforderungen skizziert, welche sich für die SdW von der Identifikation eines Problems, für das ein Bedarf an wissenschaftlichem Sachverstand und gesellschaftlicher Handlung besteht, bis zur Ausarbeitung praktischen Wissens ergeben. Die systematischen Ausführungen werden vor allem an Beispielen im Umweltbereich und aus den Tätigkeitsfeldern der Schweizerischen Wissenschaftlichen Akademien illustriert. In Kapitel 3 wird mit den Instrumente und Vorgehensweisen der Foren der Schweizerischen Wissenschaftlichen Akademien eine innovative Institution der SdW dargestellt und vor dem Hintergrund der Anforderungen an die SdW kritisch diskutiert. In den Schlussfolgerungen werden zusammenfassende Empfehlungen für die IAG gegeben.
Unter dem Oberbegriff „Genomchirurgie“ werden neue Verfahren der Gentechnik zur gezielten Änderung von Genomen subsumiert. Brisant ist dabei, dass die Methodik grundsätzlich auch beim Menschen anwendbar ist. Durch die Veränderung von Keimzellen könnten die Genomänderungen an die Nachkommen vererbt werden. Gerade solche Keimbahn-Eingriffe sind heftig umstritten. Die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Gentechnologiebericht fordert in ihrer Analyse ein Moratorium von Keimbahnexperimenten zur Klärung der mit ihr verbundenen offenen experimentellen, ethischen und rechtlichen Fragen.
Die Analyse führt zunächst in die Thematik ein, es folgt eine Auflistung möglicher rechtlicher und ethischer Fragen, die es während des geforderten Moratoriums zu diskutieren gilt.
Das Territorium Barnim-Uckermark ist gekennzeichnet durch bis in die Gegenwart reichende agrarische Landnutzungen: Im Norden und Osten ist infolge guter (Lehm)Böden Ackerland vorherrschend (vgl. Abb. der Landnutzungen - Kreise Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim), während im Westen und Südwesten die Forsten vorherrschen (Kreise Templin und Niederbarnim). Der Barnim nimmt infolge seiner Nähe zu Berlin eine gewisse Sonderrolle ein, bspw. heute mit der „Großstadt Bernau“, die sich so infolge ihrer Berlinnähe entwickelt hat. Die drei klassischen Kreise der Uckermark sind Templin, Angermünde und Prenzlau, wobei Prenzlau als „Hauptstadt der Uckermark“ gilt. Schwedt nimmt infolge einer gewissen Gewerbe- und Industrieentwicklung und infolge seiner Lage an der Oder eine gewisse Sonderstellung ein. Spezifisch für die frühere Landnutzung der Uckermark (und des Barnim) war die Dominanz der Rittergüter - sowohl ökonomisch als auch sozial. Dieser „feudalen Struktur“ entsprach die (relative) Bedeutungslosigkeit der Städte und daraus folgend ihr geringer Entwicklungsgrad des Gewerbes. Die Industrialisierung fand in der Uckermark nur sehr zögernd und verhalten statt, der Barnim war durch die Randwanderung der Berliner Industrie hier etwas begünstigter. Einen Wandel dieser Verhältnisse brachte eigentlich erst die DDR, deren Strukturen allerdings die Wende nicht überdauerten. So war nicht nur die Arbeitslosigkeit nach der Wende vorgezeichnet, auch Landnutzungsstrukturen, städtebauliche Maßnahmen etc. mußten nach der Wende „zurückgebaut“ werden. Dieser „Rückbau“ fiel mit der krisenhaften Entwicklung des bundesrepublikanischen Kapitalismus („Globalisierung“) und der Orientierungslosigkeit über künftige gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen zusammen, so daß derzeit „Umnutzungsmodelle“ des ländlichen Raumes in keiner konkreten Form vorliegen. Die Expertise kann sich deshalb nur darauf beschränken, historisch interessante Entwicklungslinien und Umbruchssituationen anzureißen und Fragen für eine notwendige umfänglichere Studie aufzuwerfen.
Gesundheitsstadt Berlin: Wir brauchen ein vernetztes ambulantes und stationäres Versorgungssystem
(2021)
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.
Beitrag zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“
Die Beiträge zum Denkanstoß 8 „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bilden die Grundlage für die in dem Denkanstoß veröffentlichten Empfehlungen für die Gestaltung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Gesundheitsregion. Gesundheit bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als die reine Medizin. Eine Gesundheit von morgen impliziert die Integration eines ganzheitlichen und sozial ausgerichteten Blickes auf Medizin und Heilung ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Wesentlich ist aber auch, dass Innovationen und die Wirtschaft als treibende Kräfte der Gesundheitsregion betrachtet werden. Mit Beiträgen von Bernadette Klapper, Patricia Hänel, Christopher Baum, Christof von Kalle, Ulrich Frei, Annette Grüters-Kieslich, Angelika Eggert et al.
Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2013 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.
Die vier wichtigsten Bund-Länder-Programme für die Forschung (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Hochschulbau, Pakt für Forschung und Innovation) enden zwischen 2013 und 2020, so dass in den nächsten Jahren wichtige politische Entscheidungen für die zukünftige Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft gefällt werden müssen. Die Schriftenreihe Wissenschaftspolitik im Dialog bietet ein Forum für Analysen der bisherigen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung wie auch für eine breit gefächerte offene Diskussion über die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems. Die Reihe wird von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der BBAW betreut.
Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften hat sich das hohe Ziel gesteckt, eine innovative interdisziplinäre Forschungskultur zu entwickeln und Impulse für die raumbezogenen Wissenschaften in Deutschland zu geben. Die vorliegende Expertise befasst sich mit der Frage, inwiefern die bisher verfolgte Form der interdisziplinären Zusammenarbeit geeignet ist, die angestrebten Ziele zu erreichen, und gibt Anregungen für die Weiterarbeit. Als Grundlage der Analyse dienen drei Arbeitsinstrumente, die von Pohl und Hirsch Hadorn (2005) zur Gestaltung transdisziplinärer Forschungsprojekte entwickelt wurden. Zur Charakterisierung der IAG wurden in erster Linie die bereits vorliegenden Projekt-Papiere verwendet. Darüber hinaus ermöglichte die Teilnahme an verschiedenen Sitzungen Einblicke in die Arbeitsabläufe innerhalb des Projekts. Die Analyse deutet darauf hin, dass es sich bislang bei der IAG LandInnovation um ein problemorientiertes, thematisch gegliedertes und fachlich breit fundiertes Projekt handelt. Die fächerübergreifende Zusammensetzung der Arbeitsgruppe und ihrer Cluster ermöglicht die Auseinandersetzung mit verschiedenen relevanten Teilproblemen zukunftsorientierter Nutzung ländlicher Räume. Es ist aber noch unklar, wie der wechselseitigen Relevanz der Arbeiten füreinander und damit dem Zusammenhang der Teilprobleme untereinander angemessen Rechnung getragen werden kann. Innovative Beiträge zur interdisziplinären Problemstrukturierung und -bearbeitung können in den Dokumenten zur bis anhin geleisteten Arbeit noch nicht ausgewiesen werden.
In dem Heft „KI als Laboratorium? Ethik als Aufgabe!“ setzen sich die Autorinnen und Autoren in sechs Beiträgen interdisziplinär mit einem verantwortungsbewussten Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) aus verschiedenen Perspektiven auseinander. Themen sind unter anderem Mensch-Maschine-Interaktion, Transparenz von KI-Systemen, Herausforderungen für den Datenschutz, Gesellschafts-Foresightprozesse sowie eine Begriffsdefinition von "ethischer KI".
Klimadiagnose der Region Berlin / Barnim / Uckermark / Uecker-Randow für den Zeitraum 1951 bis 2006
(2007)
Für die Entwicklung von ländlichen Regionen spielen deren Naturraumpotentiale eine grundlegende Rolle. Dabei sind insbesondere die gegenwärtigen regionalen Klimaänderungen zu beachten. Für Planungshorizonte von wenigen Jahren bzw. Jahrzehnten lassen sich vergleichsweise sichere Aussagen über regionale klimatische Veränderungen anhand von Trendanalysen der Messwerte an Klima- und Niederschlagsstationen im Gebiet ableiten. Der vorliegende Beitrag untersucht Änderungen von Klimaelementen und Klimaindizes im Nordostdeutschen Tiefland innerhalb des Zeitraums 1951-2006. Von atlantisch beeinflussten Bereichen im Norden des Untersuchungsgebietes bis zu kontinental geprägten Regionen im Südosten ergibt sich ein Gradient der mittleren Jahrestemperatur von 8,5°C bis 9,0°C. Maximale Jahresmitteltemperaturen werden im Stadtbereich von Berlin mit 9,2°C bis 9,8 °C erreicht. Während Maximumtemperaturen vor allem im Frühjahr ansteigen (bis +1,9 °C), können Minimumtemperaturen im Herbst auch abnehmen (bis -0,3°C). Die Jahresniederschläge schwanken zwischen 450 und 630 mm und sind deutlich heterogener verteilt. Innerhalb der letzten Klimanormalperiode (1971-2000) nahm die mittlere Lufttemperatur im Gesamtgebiet zwischen 0,7°C und 1,1°C zu mit deutlichen Unterschieden zwischen den Jahreszeiten. Unterschiedlich zu anderen Regionen Deutschlands, in denen der stärkste Temperaturanstieg im Winter zu verzeichnen ist, treten diese im Nordostdeutschen Tiefland im Frühjahr (bis +2,0°C) auf, gefolgt von Winter und Sommer (+0,5°C bis +1°C), während im Herbst die Temperatur nicht oder nur geringfügig ansteigt. Die mittleren Jahresniederschläge zeigen keine bzw. positive Trends (bis +20%). Abnahmen der Niederschläge treten im Sommer (bis -10 %) und Herbst (bis -20%) auf. Vor allem aufgrund der ansteigenden Temperaturen gerät die jährliche klimatische Wasserbilanz zunehmend ins Defizit (-155 mm im Zeitraum 1997-2006). Dies ist allein auf Defizite im Frühjahr und Sommer zurückzuführen. Hinsichtlich der stärker vegetationsbezogenen Klimaindizes lässt sich feststellen, dass sich der Beginn der thermischen Vegetationsperiode im Gebiet um 3-8 Tage verfrüht und die Dauer sich um 8-13 Tage verlängert hat. Des weiteren haben auf Basis der Klimaklassifizierung die Standortpotentiale der natürlichen Waldvegetation, mit Ausnahme der Ostseeküste, in den letzten 50 Jahren durchweg das warm-trockene „Eichenklima“ erreicht. Es lässt sich folgern, dass der rezente Klimawandel in der Untersuchungsregion bereits stattfindet und vor allem durch ansteigende Temperaturen sowie teils abnehmende Niederschläge im Sommerhalbjahr gekennzeichnet ist. Die beschriebenen Trends der vergangenen Jahrzehnte unterscheiden sich jedoch hinsichtlich des Temperaturverhaltens im Frühjahr und der saisonalen Niederschlagsentwicklung von weiter in der Zukunft liegenden regionalen Prognosen. Für die Beurteilung der zukünftigen regionalen Entwicklungspotenziale und die Ableitung von Anpassungsmaßnahmen an Klimaänderungen sind daher je nach räumlichem Schwerpunkt und Zeithorizont Klimadiagnosen und ï·?prognosen miteinander abzugleichen und fortlaufend zu aktualisieren.
Die beiden Beiträge des Hefts „Kompetent eigene Entscheidungen treffen? Auch mit Künstlicher Intelligenz!“ widmen sich den Herausforderungen für menschliche Kompetenz und Entscheidungsfindung in Zeiten von Künstlicher Intelligenz (KI). Im ersten Beitrag wird die Frage aufgeworfen, ob die versprochenen Erleichterungen durch die Delegation von Entscheidungen auf technische Systeme tatsächlich einen Freiheitszuwachs bedeuten oder eher einen Verlust an individueller Freiheit. Daran anknüpfend geht der zweite Beitrag darauf ein, ob Menschen durch Mensch-Maschine-Interaktionen nicht wichtige Kompetenzen verlieren und wie dem entgegengewirkt werden kann.
Die energetische Nutzung von Biomasse ist auf Grund des großen vorhandenen Potentials unverzichtbar bei der Substitution fossiler Brennstoffe. So kann in Deutschland rund 9% des derzeitigen Primärenergiebedarfs allein durch Biomasse gedeckt werden. Dabei stehen unterschiedliche Konversions- und Nutzungstechnologien zur Verfügung mit denen feste, flüssige und gasförmige Gebrauchsenergieträger bereitgestellt werden können. Auf Grund der besseren Speicher- und Transportfähigkeiten und den verstärkten Bemühungen zur Substitution fossiler Kraftstoffe kommt dabei vor allem der Bereitstellung von flüssigen Energieträgern eine besondere Bedeutung zu. Dafür stehen heute schon Technologien zur alkoholischen Vergärung und Ethanolerzeugung sowie zur Gewinnung von Pflanzenöl bereit. Daneben werden Verfahren zur Bereitstellung synthetischer Kraftstoffe weiter entwickelt. Die erzeugten gasförmigen Gebrauchsenergieträger werden auf Grund ihrer Transport- und Speichereigenschaften zumeist in stationären Anlagen am Entstehungsort in Nutzenergien überführt. Die dafür zur Verfügung stehenden Konversionsverfahren wie Methangärung und Vergasung weisen einen annährend gleichen und im Vergleich zur Bereitstellung synthetischer flüssiger Energieträger hohen Wirkungsgrad auf. Eine effektive Nutzung von Biomasse wird vor allem durch Kraft-Wärme-Kopplung erreicht, welche sich überwiegend in dezentralen Anlagen sinnvoll darstellt. In der Praxis werden zur Bereitstellung von Endenergien überwiegend Verbrennungsmotoren mit einer relativ hohen Effizienz eingesetzt. Mit den zur Zeit in Entwicklung befindlichen Brennstoffzellen könnten zukünftig noch höhere Wirkungsgrade erzielt werden. Um das vorhandene Biomassepotential optimal zu nutzen sollten bei Konversionsprozessen anfallende biogene Reststoffe wie Presskuchen aus Ölmühlen oder Zuckerrübenschnitzel aus der Ethanolgewinnung, einer weiteren Nutzung zu geführt werden. Im Land Brandenburg ist auf Grund der geringen Bevölkerungsdichte und des hohen Anteils an Acker- und Waldfläche die komplexe energetische Versorgung mit biogenen Kraftstoff, Heizwärme und Elektroenergie der Bevölkerung im ländlichen Raum möglich.
In diesem Politikpapier definieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Nachwuchsgruppe Ökosystemleistungen sieben Leitlinien für die Sicherung und Förderung von Ökosystemleistungen in Kulturlandschaften. Sie zeigen auf, wie diese in dem in Deutschland bestehenden Politikgefüge konkretisiert und implementiert werden können.
Lebensmittelwirtschaft
(2007)
Die Wertschöpfungskette der Lebensmittelwirtschaft reicht vom landwirtschaftlich erzeugten Rohstoff bis zum Verbraucher. Wichtige Glieder dieser Kette sind die Be- und Verarbeitung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu vermarktungsfähigen Lebensmitteln einschließlich deren Verpackung, der Lebensmittelhandel mit der dazu notwendigen Logistik sowie die Außer-Haus-Verpflegung mit dem großen Sektor Gastronomie. Die Lebensmittelwirtschaft gehört zu den größten Wirtschaftszweigen Deutschlands mit einem jährlichen Lebensmittelumsatz (beim Konsumenten) von rund 190 Milliarden Euro. Allein die deutsche Ernährungsindustrie hat einen Jahresumsatz von knapp 140 Milliarden bei über 500.000 Beschäftigten. In Europa (EU) ist die Ernährungsindustrie der größte Produktionssektor mit mehr als 4 Millionen Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 800 Milliarden Euro.
Der Vorstand der BBAW hat 2013 eine Lizenzierungsleitlinie für gedruckte und für digitale Publikationen sowie für Forschungsdaten und Forschungssoftware verabschiedet. Durch inzwischen eingetretene technische, organisatorische und rechtliche Weiterentwicklungen ist eine Neufassung der Leitlinie erforderlich geworden, die in diesem Dokument erfolgt. Das Material, das in wissenschaftlichen Vorhaben entsteht sowie die Informationen, die die Akademie der Öffentlichkeit digital vermitteln will, sind erheblich vielfältiger geworden. Um den Zugriff auf dieses Material, dessen Nutzung und Weiterverarbeitung rechtssicher zu gestalten, ist es erforderlich, Nutzungslizenzen zu vergeben. Die vorliegenden Leitlinien hierzu betreffen gedruckte und elektronische Textpublikationen, Audio-, Video- und Filmdokumente, Forschungsdaten, die in unterschiedlichen Formaten in Forschungsprojekten der Akademie entstehen, darunter Webseiten und Internetplattformen sowie Forschungssoftware. Zur Abkürzung werden im Folgenden diese Materialien unter dem Begriff der „wissenschaftlichen Produkte“ zusammengefasst.
Manifest Geisteswissenschaft
(2005)