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Die energetische Nutzung von Biomasse ist auf Grund des großen vorhandenen Potentials unverzichtbar bei der Substitution fossiler Brennstoffe. So kann in Deutschland rund 9% des derzeitigen Primärenergiebedarfs allein durch Biomasse gedeckt werden. Dabei stehen unterschiedliche Konversions- und Nutzungstechnologien zur Verfügung mit denen feste, flüssige und gasförmige Gebrauchsenergieträger bereitgestellt werden können. Auf Grund der besseren Speicher- und Transportfähigkeiten und den verstärkten Bemühungen zur Substitution fossiler Kraftstoffe kommt dabei vor allem der Bereitstellung von flüssigen Energieträgern eine besondere Bedeutung zu. Dafür stehen heute schon Technologien zur alkoholischen Vergärung und Ethanolerzeugung sowie zur Gewinnung von Pflanzenöl bereit. Daneben werden Verfahren zur Bereitstellung synthetischer Kraftstoffe weiter entwickelt. Die erzeugten gasförmigen Gebrauchsenergieträger werden auf Grund ihrer Transport- und Speichereigenschaften zumeist in stationären Anlagen am Entstehungsort in Nutzenergien überführt. Die dafür zur Verfügung stehenden Konversionsverfahren wie Methangärung und Vergasung weisen einen annährend gleichen und im Vergleich zur Bereitstellung synthetischer flüssiger Energieträger hohen Wirkungsgrad auf. Eine effektive Nutzung von Biomasse wird vor allem durch Kraft-Wärme-Kopplung erreicht, welche sich überwiegend in dezentralen Anlagen sinnvoll darstellt. In der Praxis werden zur Bereitstellung von Endenergien überwiegend Verbrennungsmotoren mit einer relativ hohen Effizienz eingesetzt. Mit den zur Zeit in Entwicklung befindlichen Brennstoffzellen könnten zukünftig noch höhere Wirkungsgrade erzielt werden. Um das vorhandene Biomassepotential optimal zu nutzen sollten bei Konversionsprozessen anfallende biogene Reststoffe wie Presskuchen aus Ölmühlen oder Zuckerrübenschnitzel aus der Ethanolgewinnung, einer weiteren Nutzung zu geführt werden. Im Land Brandenburg ist auf Grund der geringen Bevölkerungsdichte und des hohen Anteils an Acker- und Waldfläche die komplexe energetische Versorgung mit biogenen Kraftstoff, Heizwärme und Elektroenergie der Bevölkerung im ländlichen Raum möglich.
Ländliche Regionen geraten im Nordosten Deutschlands zunehmend ins politische Visier, in der öffentlichen Daseinsvorsorge untragbar und im wirtschaftlichen Wettbewerb nicht entwicklungsfähig zu sein. Dennoch spielt der ländliche Raum in Brandenburg hinsichtlich Fläche, Wirtschaftskraft und Bevölkerung keine unbedeutende Rolle. Das vorliegende Arbeitspapier der Interdisziplinären Arbeitsgruppe „Landinnovation“ setzt sich deshalb mit der Frage auseinander, welche öffentlichen Perspektiven bestehen und welche politischen Steuerungsformen in der Entwicklung ländlicher Räume angewandt werden, um mit vorhandenen regionalen Disparitäten umzugehen. Im Zentrum des Arbeitspapiers steht das Land Brandenburg als Flächenstaat mit dünner Besiedlung und gravierenden regionalen Disparitäten zwischen suburbanen Metropolräumen und peripheren ländlichen Räumen. Es wird von der These ausgegangen, dass Steuerungsformen und Ausgleichsstrategien eng mit der Perspektive auf das Land und die Peripherie zusammenhängen. Regionale Disparitäten finden verstärkte Aufmerksamkeit in den aktuellen politischen Diskussionen über die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen. Das Arbeitspapier untersucht in Brandenburg die politische und öffentliche Debatte über den Umgang mit Berlin fernen ländlichen Regionen, die von erheblichen Schrumpfungs- und Peripherisierungsprozessen betroffen sind. In Auseinandersetzung mit Instrumenten der Raumordnung, Regional- und Wirtschaftsförderung hat die Debatte eine besondere Aktualität erreicht, die bis zum Stand Ende 2005 in das Papier eingeflossen ist.
Fachgespräch Gerechtigkeit
(2006)
Mit dem Begriff „Gerechtigkeit“ bezeichnet die Tradition der Ethik ein Prinzip, das die wechselseitige Anerkennung, die Akteure sich gegenseitig moralisch schulden, fordert. Dieses Prinzip unterstellt, dass jeder Akteur einfordern darf, als Zweck an sich selbst anerkannt zu werden, wobei er wechselseitig auch verpflichtet ist, diese Position für seine Co-Akteure anzuerkennen. Diese Wechselseitigkeit drückt sich je nach sozialen Interaktionsverhältnissen als distributive, kommutative oder legale Gerechtigkeit aus. Die alltagsrelevante/-praktische umgangssprachliche Verwendungsweise von „gerecht“ hebt demgegenüber zumeist auf zwei Verständnisweisen von Gerechtigkeit ab: distributive Gerechtigkeit, wobei mehr oder weniger explizit die Gleichverteilung von Gütern als Erfüllung der Gerechtigkeitsintuition gilt, und Chancengerechtigkeit, worunter die Ermöglichung gleicher Verwirklichungschancen (capabilities) verstanden wird. Daraus ergibt sich eine erhebliche Diskrepanz zwischen normativen Gerechtigkeitsreflexionen, wie sie die Ethik durchführt, und dem, was sich als faktische Gerechtigkeitsvorstellungen sozialwissenschaftlich erheben lässt. Das Recht bzw. die Jurisprudenz steht gewissermaßen zwischen diesen diskrepanten Fronten. Die unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen schlagen sich auch in den Diskussionen über die „soziale Gerechtigkeit“ nieder. In Bezug auf die Landbevölkerung gewinnt die räumliche Dimension - sofern es sich um die praktische Umsetzung von Gerechtigkeitsvorstellungen handelt - ein eigenes Gewicht. Das Fachgespräch Gerechtigkeit soll zunächst die philosophisch-ethischen, sozialwissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Vorstellungen entwickeln und zur Diskussion stellen. Ferner sollen die Grundlagen geschaffen werden, um die durch die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ mit unterschiedlichen Akzentsetzungen zu diskutierenden Gerechtigkeitsfragen mit Bezug auf die Landbevölkerung im Rahmen einer geklärten Terminologie weiter zu führen.
Das phänologische Projekt „Stadt-Umland-Gradienten phänologischer Phasen im Raum Berlin 2006“ ist durchaus auf eine breite Resonanz in der Öffentlichkeit gestoßen. Bis zum 21. Juni 2006 gingen 754 phänologische Beobachtungen an der Humboldt-Universität zu Berlin ein. Die Beteiligung der Bevölkerung an solchen Beobachtungskampagnen scheint daher eine geeignete Methode zu sein, flächendeckende Naturbeobachtungen durchzuführen. Einschränkend ist gewiss anzumerken, dass der Großteil der Beobachter nicht mit phänologischen Beobachtungen vertraut ist. Eine genaue Beobachteranleitung war daher unerlässlich. Dies soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass phänologische Beobachtungen von Natur aus bis zu einem gewissen Grad subjektiv sind. Wenngleich 754 phänologische Beobachtungen in Berlin und Brandenburg ein großer Erfolg sind, so wären für eine flächendeckende Auswertung der Daten und eine Interpolation der Beobachtungsergebnisse weit mehr Aufzeichnungen wünschenswert. Dennoch war es möglich phänologische Gradienten zwischen dem städtischen Ballungsbereich und dem Umland von Berlin für die meisten Phänophasen auszumachen. Insgesamt wurde über alle Phänophasen gemittelt ein Stadt-Umland-Gradient von drei Tagen zwischen Berlin und Brandenburg festgestellt. Für einzelne Phänophasen, wie dem Knospenaufbruch der Rosskastanie sind die Unterschiede noch deutlicher (im Mittel 7 Tage Verfrühung im Stadtgebiet). Innerhalb Brandenburgs konnten ebenfalls Differenzen in der Pflanzenentwicklung identifiziert werden, die vor allem auf die thermischen Unterschiede zwischen den nördlichen und südlichen Landesteilen zurückzuführen sind. Der relativ lang andauernde Winter 2005/06 führte zu einem späten Ergrünen der Natur Ende April. Die positiven Temperaturanomalien Ende April und Anfang Mai führten nachfolgend zu einer beschleunigten Pflanzenentwicklung, so dass die Differenzen zwischen den Phänophasen im Jahr 2006 sehr gering waren. Einige Phasen konnten nahezu parallel beobachtet werden. Daher ist dieses Beobachtungsjahr kein Jahr, das die mittleren Verhältnisse repräsentieren kann.
Das Territorium Barnim-Uckermark ist gekennzeichnet durch bis in die Gegenwart reichende agrarische Landnutzungen: Im Norden und Osten ist infolge guter (Lehm)Böden Ackerland vorherrschend (vgl. Abb. der Landnutzungen - Kreise Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim), während im Westen und Südwesten die Forsten vorherrschen (Kreise Templin und Niederbarnim). Der Barnim nimmt infolge seiner Nähe zu Berlin eine gewisse Sonderrolle ein, bspw. heute mit der „Großstadt Bernau“, die sich so infolge ihrer Berlinnähe entwickelt hat. Die drei klassischen Kreise der Uckermark sind Templin, Angermünde und Prenzlau, wobei Prenzlau als „Hauptstadt der Uckermark“ gilt. Schwedt nimmt infolge einer gewissen Gewerbe- und Industrieentwicklung und infolge seiner Lage an der Oder eine gewisse Sonderstellung ein. Spezifisch für die frühere Landnutzung der Uckermark (und des Barnim) war die Dominanz der Rittergüter - sowohl ökonomisch als auch sozial. Dieser „feudalen Struktur“ entsprach die (relative) Bedeutungslosigkeit der Städte und daraus folgend ihr geringer Entwicklungsgrad des Gewerbes. Die Industrialisierung fand in der Uckermark nur sehr zögernd und verhalten statt, der Barnim war durch die Randwanderung der Berliner Industrie hier etwas begünstigter. Einen Wandel dieser Verhältnisse brachte eigentlich erst die DDR, deren Strukturen allerdings die Wende nicht überdauerten. So war nicht nur die Arbeitslosigkeit nach der Wende vorgezeichnet, auch Landnutzungsstrukturen, städtebauliche Maßnahmen etc. mußten nach der Wende „zurückgebaut“ werden. Dieser „Rückbau“ fiel mit der krisenhaften Entwicklung des bundesrepublikanischen Kapitalismus („Globalisierung“) und der Orientierungslosigkeit über künftige gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen zusammen, so daß derzeit „Umnutzungsmodelle“ des ländlichen Raumes in keiner konkreten Form vorliegen. Die Expertise kann sich deshalb nur darauf beschränken, historisch interessante Entwicklungslinien und Umbruchssituationen anzureißen und Fragen für eine notwendige umfänglichere Studie aufzuwerfen.
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.
Ob und wie zukünftig - angesichts des demographischen Wandels und reduzierter Fördermitteln - Daseinsvorsorge und Lebensqualität in ländlichen Räumen gewährleistet werden kann, gehört zu den gegenwärtig besonders häufig gestellten und kontrovers diskutieren Fragen. Zwar scheinen die nordostdeutschen ländlichen Gebiete in der Bundesrepublik bislang eine gesonderte Stellung einzunehmen, allerdings zeigt ein Blick in andere europäische Länder ähnliche Probleme in vielen Regionen, und einige Regionen in Deutschland werden sich in vergleichbarer Weise entwickeln. Gemeinsamer Ausgangspunkt der Beiträge dieses Arbeitshefts ist die Überzeugung, dass regionale Entwicklungsprozesse differenzierter zu betrachten sind, aber eine solche Betrachtungsweise nicht als Abkehr von Gebot der Gleichwertigkeit zu verstehen ist. Sie soll vielmehr die Perspektive eröffnen, andere Infrastrukturen und Konzepte von Lebensqualität zu erdenken und auszuprobieren. Dies ist um so wichtiger als der in der Region bestehende Handlungsdruck die bisherigen Formen und Konzepte ohnehin obsolet werden lässt. Obwohl die einzelnen Beiträge aus unterschiedlichen Forschungszusammenhängen stammen und zudem verschiedene Infrastrukturbereiche behandeln, setzen sie sich trotzdem allesamt mit der jeweiligen Eigenlogik des von ihnen untersuchten Infrastruktursystems kritisch auseinander. Sie kommen prinzipiell zu dem gleichen Ergebnis: Durch die jeweilige Verfasstheit und Reglementierung der Infrastrukturleistungen wird ein Wandel dieser Einrichtungen, ihre Anpassungsfähigkeit gehemmt und teilweise geradezu verhindert. Neue Lösungen lassen sich unter diesen Bedingungen nur schwer entwickeln und durchsetzen. Über das Aufzeigen von best practice Beispielen hinausgehend, unternehmen sie den Versuch, allgemeine Anforderungen und Verfahren aufzuzeigen sowie bestimmte Entwicklungen gegeneinander abzuwägen. Dies kann nur als ein erster Ansatz verstanden werden, den sehr anwendungsbezogenen, teilweise technisch verengten Diskurs über Infrastruktur in den Kontext gesellschaftlicher Veränderungen zu stellen.
Ein aktueller, kontrovers diskutierter Aspekt der Landnutzung, der eine mögliche Option der zukunftsfähigen Nutzung ländlicher Räume darstellt, besteht in der Veränderung von pflanzlichen Eigenschaften durch gentechnische Methoden. Neuartige, mit Hilfe der ‚grünen Gentechnik’ realisierte Züchtungsmethoden, könnten die Nachteile bisheriger Standorte mildern, wenn nicht gar aufheben. Die öffentliche Debatte um eine ‚grüne Gentechnik’ wird allerdings nicht nur im Hinblick auf mögliche Chancen und Risiken geführt, sondern ist sehr stark von moralischen Überlegungen geprägt. Ein Diskussionsstrang bezieht sich dabei auf den moralischen Status von Pflanzen, ähnlich wie in anderen Zusammenhängen den Tieren ein moralischer Status zugesprochen wird.
Lebensmittelwirtschaft
(2007)
Die Wertschöpfungskette der Lebensmittelwirtschaft reicht vom landwirtschaftlich erzeugten Rohstoff bis zum Verbraucher. Wichtige Glieder dieser Kette sind die Be- und Verarbeitung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu vermarktungsfähigen Lebensmitteln einschließlich deren Verpackung, der Lebensmittelhandel mit der dazu notwendigen Logistik sowie die Außer-Haus-Verpflegung mit dem großen Sektor Gastronomie. Die Lebensmittelwirtschaft gehört zu den größten Wirtschaftszweigen Deutschlands mit einem jährlichen Lebensmittelumsatz (beim Konsumenten) von rund 190 Milliarden Euro. Allein die deutsche Ernährungsindustrie hat einen Jahresumsatz von knapp 140 Milliarden bei über 500.000 Beschäftigten. In Europa (EU) ist die Ernährungsindustrie der größte Produktionssektor mit mehr als 4 Millionen Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 800 Milliarden Euro.
Klimadiagnose der Region Berlin / Barnim / Uckermark / Uecker-Randow für den Zeitraum 1951 bis 2006
(2007)
Für die Entwicklung von ländlichen Regionen spielen deren Naturraumpotentiale eine grundlegende Rolle. Dabei sind insbesondere die gegenwärtigen regionalen Klimaänderungen zu beachten. Für Planungshorizonte von wenigen Jahren bzw. Jahrzehnten lassen sich vergleichsweise sichere Aussagen über regionale klimatische Veränderungen anhand von Trendanalysen der Messwerte an Klima- und Niederschlagsstationen im Gebiet ableiten. Der vorliegende Beitrag untersucht Änderungen von Klimaelementen und Klimaindizes im Nordostdeutschen Tiefland innerhalb des Zeitraums 1951-2006. Von atlantisch beeinflussten Bereichen im Norden des Untersuchungsgebietes bis zu kontinental geprägten Regionen im Südosten ergibt sich ein Gradient der mittleren Jahrestemperatur von 8,5°C bis 9,0°C. Maximale Jahresmitteltemperaturen werden im Stadtbereich von Berlin mit 9,2°C bis 9,8 °C erreicht. Während Maximumtemperaturen vor allem im Frühjahr ansteigen (bis +1,9 °C), können Minimumtemperaturen im Herbst auch abnehmen (bis -0,3°C). Die Jahresniederschläge schwanken zwischen 450 und 630 mm und sind deutlich heterogener verteilt. Innerhalb der letzten Klimanormalperiode (1971-2000) nahm die mittlere Lufttemperatur im Gesamtgebiet zwischen 0,7°C und 1,1°C zu mit deutlichen Unterschieden zwischen den Jahreszeiten. Unterschiedlich zu anderen Regionen Deutschlands, in denen der stärkste Temperaturanstieg im Winter zu verzeichnen ist, treten diese im Nordostdeutschen Tiefland im Frühjahr (bis +2,0°C) auf, gefolgt von Winter und Sommer (+0,5°C bis +1°C), während im Herbst die Temperatur nicht oder nur geringfügig ansteigt. Die mittleren Jahresniederschläge zeigen keine bzw. positive Trends (bis +20%). Abnahmen der Niederschläge treten im Sommer (bis -10 %) und Herbst (bis -20%) auf. Vor allem aufgrund der ansteigenden Temperaturen gerät die jährliche klimatische Wasserbilanz zunehmend ins Defizit (-155 mm im Zeitraum 1997-2006). Dies ist allein auf Defizite im Frühjahr und Sommer zurückzuführen. Hinsichtlich der stärker vegetationsbezogenen Klimaindizes lässt sich feststellen, dass sich der Beginn der thermischen Vegetationsperiode im Gebiet um 3-8 Tage verfrüht und die Dauer sich um 8-13 Tage verlängert hat. Des weiteren haben auf Basis der Klimaklassifizierung die Standortpotentiale der natürlichen Waldvegetation, mit Ausnahme der Ostseeküste, in den letzten 50 Jahren durchweg das warm-trockene „Eichenklima“ erreicht. Es lässt sich folgern, dass der rezente Klimawandel in der Untersuchungsregion bereits stattfindet und vor allem durch ansteigende Temperaturen sowie teils abnehmende Niederschläge im Sommerhalbjahr gekennzeichnet ist. Die beschriebenen Trends der vergangenen Jahrzehnte unterscheiden sich jedoch hinsichtlich des Temperaturverhaltens im Frühjahr und der saisonalen Niederschlagsentwicklung von weiter in der Zukunft liegenden regionalen Prognosen. Für die Beurteilung der zukünftigen regionalen Entwicklungspotenziale und die Ableitung von Anpassungsmaßnahmen an Klimaänderungen sind daher je nach räumlichem Schwerpunkt und Zeithorizont Klimadiagnosen und ï·?prognosen miteinander abzugleichen und fortlaufend zu aktualisieren.