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In dem Heft „Wissenschaftsfreiheit in Deutschland“ werden drei rechtswissenschaftliche Perspektiven auf „Wissenschaftsfreiheit“ in ihrer Bedeutung für das Hochschulsystem vorgestellt. Dieter Grimm diskutiert anhand von fünf Leitfragen „Wissenschaftsfreiheit“ als Funktionsgrundrecht. Lothar Zechlin fragt, welche Akteure im Wissenschaftssystem, wann welche Trägerschaft innehaben. Beide Autoren erläutern ihre Fragestellung auch in historischer Hinsicht. Christoph Möllers schließlich erörtert die Funktionsgrenzen von Wissenschaftsfreiheit, ausgehend von der Annahme, dass das Grundgesetz zwar Wissenschaftsfreiheit garantiere, nicht aber deren organisationale Durchführung. Soziologische Schlussfolgerungen von Uwe Schimank runden das Heft ab.
Angesichts derzeit bereits realisierter und in nicht allzu ferner Zukunft zu erwartender Forschungsaktivitäten im Bereich der Embryonenforschung vermutet die Autorin, dass eine Erosion von Normen einsetzt, die zu einer zunehmenden Entmoralisierung des Umgangs mit menschlichen Embryonen führt. Des Weiteren legt Sie dar, dass diese Erosion verschleiert wird, da Schwangerschaftsabbruch und Embryonenforschung gleich gesetzt werden.
Im Interview mit Hazel Rosenstrauch beantwortet Hanfried Helmchen die Fragen, wo er sich mit dem Problem der Forschungsfreiheit, insbesondere in der Psychiatrie, konfrontiert sieht, wie er sich um Ethik in der Medizin bemüht (und was dort wesentliche Streitpunkte sind), was die wirtschaftlichen Kosequenzen der Regulierung sind, was die Unterschiede zwischen Deutschland und den Niederlanden ausmacht und schließlich, welche Vorschläge er zur Regulierung hervorbringt.
The principal objective of this article is to reflect (in a philosophical manner) on recent developments in moral legislation in The Netherlands. The term ›moral legislation‹ refers to all forms of legislation on issues which can be regarded as ›moral‹ – such as euthanasia and animal experimentation. The reason for focussing on The Netherlands is that, on an international level, it is a country which has gained a reputation for being ›liberal‹, and is therefore admired by some and held in abhorrence by others.
Der Autor kritisiert, dass die ›Bioethik-Debatte‹ keine Debatte über die Bioethik als wissenschaftliche Disziplin ist, sondern eine Debatte über die politische Institutionalisierung von Bioethik. Als Beispiele einer gescheiterten offenen Debatte, werden der Streit über die ›Convention on Human Rights and Biomedicine‹ des Europarats (1996) und die ›Universal Declaration on the Human Genome and Human Rights‹ der UNESCO (1998) ausformuliert.
In diesem Diskussionspapier wird der Frage nachgegangen, welche Elemente von Karrieren im deutschen Wissenschaftssystem die Gewährleistung und Inanspruchnahme von Wissenschaftsfreiheit gefährden können. Hierzu wird betrachtet, in welchen Phasen einer wissenschaftlichen Karriere nach der Promotion Beschäftigungsverhältnisse, charakteristische Sequenzen von Beschäftigungsverhältnissen oder spezifische Übergänge zwischen Karrierestufen mit Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit verbunden sein können. Das Papier schließt mit Empfehlungen, wie das Karrieresystem verändert werde könnte, um die Wissenschaftsfreiheit zu schützen bzw. zu erweitern.