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Schlußwort
(1995)
Die Energiefrage stellt sich längst nicht mehr allein als ein technologisches oder ökonomisches Problem dar. Heute in angemessener Weise über das Energieproblem sprechen, bedeutet zugleich über die ethische Frage der Verantwortbarkeit der für seine Lösung eingeschlagenen Wege sprechen. Zunehmend gewinnen Überlegungen genuin ethischer Art an Gewicht und rücken ins Zentrum der Diskussion. Freilich sind mittlerweile auch hier Tendenzen zur Instrumentalisierung gerade von ethischen Aussagen unverkennbar. Diese werden meist aus ihrem Gesamtkontext herausgelöst und je nach Inhalt zur Untermauerung der jeweiligen bereits vorgefaßten Meinung herangezogen. Ethik erscheint so nicht selten entweder in der Rolle einer Bußpredigerin einer verderbten Gegenwart, als Prophetin einer heilen Zukunft oder schlicht als Verteidigerin des Status Quo. Solchem Mißbrauch gilt es zu wehren, wenn man die Rolle und die Aufgabenstellung der Ethik zu bestimmen sucht, die dieser im Diskurs über eine verantwortbare Energieversorgung der Zukunft zukommt. Eines gleich vorweg: Ethik - wie sie hier verstanden wird - ist nicht aufgeordnete Vorentscheidung. Ethik bietet vielmehr Hilfestellungen, damit jeder einzelne, aber gerade auch jede besondere Verantwortungsträgerin bzw. jeder besondere Verantwortungsträger in rechtfertigungsfähiger und damit verantwortlicher Weise ihre Entscheidungen treffen können.
Rechtsregeln über die Nutzung von Abwärme finden sich in der Bundesrepublik Deutschland im Energierecht wie auch im Immissionsschutzrecht. Ersteres zielt auf die Schonung der Energiereserven ab. Hier gibt es bisher nur eine punktuelle Regelung zur Abwärmenutzung in Gebäuden. Das Immissionsschutzrecht will die Umweltbelastung verringern. Es interessiert sich für Abwärme, weil deren Reduzierung oder Nutzung den Bedarf an immissionsträchtiger Energieerzeugung insbesondere durch fossile Brennstoffe verringert. In diesem Bereich hat die Regierung einen Regelungsauftrag des Gesetzgebers bisher noch nicht erfüllt. Nur im Teilbereich der Abfallverbrennung gibt es eine Regelung, über eine umfassende Rechtsverordnung wird noch zwischen Bund und Ländern gestritten. Die Konzeption der Bundesregierung lautet dabei: Energieersparnis durch Abwärmenutzung ist bedingt und begrenzt durch den Umweltschutz. Dies dient dann mittelbar auch der Schonung der Energiereserve. Alle bisherigen Teilregelungen und auch der Gesamtentwurf zeigen jedoch bereits schon ein gemeinsames Charakteristikum: Abwärmenutzung und -Vermeidung als Pflicht steht unter der Bedingung, daß sich die erforderlichen Maßnahmen in der Zeit der Nutzung einer Anlage wieder amortisieren und damit zumindest kostenneutral sind. Auch der Entwurf einer Wärmenutzungsverordnung zeigt, daß Energiesparen durch Abwärmenutzung nur dann verlangt wird, wenn sie sich betriebswirtschaftlich rentiert oder jedenfalls zu keinen Verlusten führt. Die Amortisationsmöglichkeit bestimmt auch den Umfang der Pflicht zu Energiesparmaßnahmen. Nationale oder gar internationale Interessen an einer sparsamen Energieverwendung spielen keine selbständige Rolle. Eine Internalisierung externer Kosten über die Emissionsvermeidung hinaus ist nicht vorgesehen, obwohl auch verhältnismäßige Belastungen von Verursachern für Zwecke des Umweltschutzes und der Energieersparnis verfassungsrechtlich durchaus zulässig wären. Genaue Aussagen könnte man hier aber nur in konkreten Einzelfällen machen. Solche Regelungen sind aber ersichtlich momentan weder existent noch geplant.
Die Energiefrage stellt sich längst nicht mehr allein als ein technologisches oder ökonomisches Problem dar. Heute in angemessener Weise über das Energieproblem sprechen, bedeutet zugleich über die ethische Frage der Verantwortbarkeit der für seine Lösung eingeschlagenen Wege sprechen. Zunehmend gewinnen Überlegungen genuin ethischer Art an Gewicht und rücken ins Zentrum der Diskussion. Freilich sind mittlerweile auch hier Tendenzen zur Instrumentalisierung gerade von ethischen Aussagen unverkennbar. Diese werden meist aus ihrem Gesamtkontext herausgelöst und je nach Inhalt zur Untermauerung der jeweiligen bereits vorgefaßten Meinung herangezogen. Ethik erscheint so nicht selten entweder in der Rolle einer Bußpredigerin einer verderbten Gegenwart, als Prophetin einer heilen Zukunft oder schlicht als Verteidigerin des Status Quo. Solchem Mißbrauch gilt es zu wehren, wenn man die Rolle und die Aufgabenstellung der Ethik zu bestimmen sucht, die dieser im Diskurs über eine verantwortbare Energieversorgung der Zukunft zukommt. Eines gleich vorweg: Ethik - wie sie hier verstanden wird - ist nicht aufgeordnete Vorentscheidung. Ethik bietet vielmehr Hilfestellungen, damit jeder einzelne, aber gerade auch jede besondere Verantwortungsträgerin bzw. jeder besondere Verantwortungsträger in rechtfertigungsfähiger und damit verantwortlicher Weise ihre Entscheidungen treffen können.
Inhalt
(1995)
Hinweise zu den Autoren
(1995)
Geleitwort
(1995)