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Nicht erst im Europäischen Jahr für Kulturerbe (2018) werden historische Landschaftsgärten und andere Kulturdenkmäler weniger als Kostenfaktor gesehen, sondern als Ressource, die als weicher Standortfaktor zu Wettbewerbsfähigkeit, Entstehung von Arbeitsplätzen und regionaler Entwicklung führt. Direkter ökonomischer Nutzen entsteht beispielsweise in den Bereichen Tourismus, Immobilienwirtschaft und Exportwirtschaft. Indirekter Nutzen kann sich durch Beiträge zum menschlichen Wohlbefinden, zum Heimatgefühl oder zur historischen Identität einer Region entfalten. Entsprechend wird beispielsweise von der Horizon 2020 Expert Group on Cultural Heritage der Europäischen Kommission gefordert, Kulturerbe als Querschnittsthema in verschiedenen Politikfeldern zu verankern. Die Debatte um die gesellschaftliche Aufwertung des Kulturerbes weist erhebliche Parallelen zur ökonomischen Aufwertung von Ökosystemen auf, die den Naturschutz im Zuge des globalen Umweltwandels stark beeinflusst hat. Mit der Erfindung des Konzepts der »Ökosystemleistungen« wurde ab der Jahrtausendwende eine ökonomische Argumentation zur Erhaltung der Natur eingeführt, die auf die globale Umwelt- und Entwicklungspolitik starken Einfluss ausgeübt hat und die in diesem Beitrag beleuchtet werden soll. Im Vergleich der Entwicklungen im Denkmalschutz und Naturschutz leitet der Beitrag Aussagen zu den Chancen und Risiken sowie Entwicklungspfade für eine gesellschaftliche Inwertsetzung von Kulturerbe ab.
Landschaften als Lerngegenstand und Lernort erschließen sich in der physischen Begegnung mit den materiellen, naturräumlichen Gegebenheiten und Artefakten im Zusammenwirken mit Immateriellem, wie etwa überlieferter Bau- und Entstehungsgeschichte oder auch lokal verankerten Geschichten im weiteren Sinne. Geschichten, von der kosmologischen Legende bis hin zur Alltagsanekdote, spiegeln oder interpretieren vorhandene Landschaftsformen und -elemente, können aber auch umgekehrt künstlerisch in eine Gestaltung des Raumes umgesetzt werden. Im explorativen Lernen in Kulturlandschaften, wie etwa in historischen Gärten und Parkanlagen, eröffnet die Auseinandersetzung mit der immateriellen Landschaft des Narrativen (»Storyscape«) vielfältige Zugänge, den Ort über historische und naturwissenschaftliche Daten hinaus als ein lebendes, erlebbares und erlebtes Denkmal zu erfahren. Dabei ist eine Landschaft, in der der Klimawandel in seinen Auswirkungen sichtbar wird, Quelle und Projektionsfläche neuer Narrative, die die Erfahrung des Raumes neu überformen.
Für öffentlich zugängliche Parks und (historische) Gärten gibt es Parkordnungen, mit denen die Eigentümer bzw. Verwalter versuchen, das Verhalten der Besucher zu regulieren. Parkordnungen sind daher ein Mittel, um das Nutzungsverhalten von Besuchern in solche Bahnen zu lenken, dass der Bestand und das Erscheinungsbild eines historischen Gartens nicht durch Nutzungsschäden gefährdet werden. Parkordnungen dienen zudem als juristische Grundlage, um unerwünschtes Verhalten als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können. Sie bilden aber auch zugleich Nutzungskonflikte ab: Während für die Eigentümer der Erhalt ihrer Anlage vorrangig ist, steht für die Nutzer das eigene (Freizeit-)Verhalten im Vordergrund. In vorliegendem Text wird erstmals der Versuch unternommen, Parkordnungen einer linguistischen Textanalyse zu unterziehen, und zwar anhand der aktuellen Parkordnungen der vier von der IAG »Historische Gärten im Klimawandel« untersuchten Objekte – Großer Tiergarten Berlin, Park Babelsberg, Wörlitzer und Branitzer Park.
In unserem Beitrag fragen wir danach, inwieweit der Klimawandel zu einem expliziten Thema für die historischen Gärten in Berlin- Brandenburg bzw. Ostdeutschland geworden ist. Für die Bearbeitung dieser aktuellen Fragestellung rekonstruieren wir bisherige, vom Thema Klimawandel unabhängige gesellschaftliche Bedeutungszuschreibungen historischer Gärten im Zeitverlauf von 1918 bis heute. Zuspitzend arbeiten wir die idealtypischen Gegensätze zwischen der Zuschreibung als historischer Garten einerseits oder als Volkspark andererseits heraus und skizzieren ausschnitthaft die damit verbundenen Debatten. Der Beitrag experimentiert mit einem eher ungewöhnlichen Format eines kommentierten Interviews und will die Leserinnen und Leser zur Teilhabe am Zwiegespräch der Autorin und des Autors einladen. Originalzitate von Hartmut Dorgerloh werden mit einem soziologischen Interpretationsangebot institutionellen Wandels gerahmt.
In diesem Beitrag werden die archäologischen Parkanlagen Roms mit Blick auf den Klimawandel diskutiert, der neben erhöhten Temperaturen auch mittelbar Einfluss auf die Wasserreserven und die Ausbreitung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen hat.
Eine Zukunft dieser Parks ist ohne Kenntnis ihrer Geschichte nicht denkbar. Seit dem Versuch von Napoleon I., einen großen, zentralen archäologischen Garten zu schaffen, bis hin zu Giacomo Boni, dem die Bepflanzung der bedeutendsten archäologischen Denkmäler Roms zu verdanken ist, ist die Suche nach dürreresistenten Pflanzen in Rom ein wiederkehrendes Thema, das wir auch heute angesichts der stetig steigenden globalen Erwärmung im Blick haben müssen.
Die Beispiele aus der Vergangenheit können in Kombination mit den Möglichkeiten moderner Technologien nützliche Ideen für neue Vorgehensweisen liefern, die zu einer Verringerung des Wasserverbrauchs führen, wobei die für die Gärten und archäologischen Parks geltenden Regeln der Denkmalpflege immer beachtet werden müssen.
Farbtafeln
(2019)
Dieser Vortrag aus dem Jahr 2018 diskutiert unter Rückgriff auf Luther, Schleiermacher und andere die (auch jüngst wieder ventilierte) Frage, ob und in wieweit für das Christentum eine Rezeption der Bücher des Alten Testaments, die zugleich die Heiligen Schriften der Samariter und Juden darstellen, geboten, angemessen und legitim ist.
Der Vorstand der BBAW hat 2013 eine Lizenzierungsleitlinie für gedruckte und für digitale Publikationen sowie für Forschungsdaten und Forschungssoftware verabschiedet. Durch inzwischen eingetretene technische, organisatorische und rechtliche Weiterentwicklungen ist eine Neufassung der Leitlinie erforderlich geworden, die in diesem Dokument erfolgt. Das Material, das in wissenschaftlichen Vorhaben entsteht sowie die Informationen, die die Akademie der Öffentlichkeit digital vermitteln will, sind erheblich vielfältiger geworden. Um den Zugriff auf dieses Material, dessen Nutzung und Weiterverarbeitung rechtssicher zu gestalten, ist es erforderlich, Nutzungslizenzen zu vergeben. Die vorliegenden Leitlinien hierzu betreffen gedruckte und elektronische Textpublikationen, Audio-, Video- und Filmdokumente, Forschungsdaten, die in unterschiedlichen Formaten in Forschungsprojekten der Akademie entstehen, darunter Webseiten und Internetplattformen sowie Forschungssoftware. Zur Abkürzung werden im Folgenden diese Materialien unter dem Begriff der „wissenschaftlichen Produkte“ zusammengefasst.