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An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Solange die Position des Eigenen als privilegierter Ort der Wahrnehmung und Bewertung außer Frage stand, bezeichnete das Fremde eine ebenso fraglose und für allerlei Projektionen verfügbare Außenseite. Die Kontrastfolie des Unbekannten und Unbestimmten gab dem Eigenen seine eigentliche Bestimmtheit. Dessen Kern sollte vom Fremden abgeschirmt bleiben und dazu mußte die Anwesenheit von Fremden aus Ausnahme oder bloße Übergangserscheinung gedeutet werden. Doch die Schönheit dieser Ordnung, in der es auch mit dem Fremden noch seine Ordnung hatte, ist dahin.
Das vorliegende Buch beschreibt exemplarisch Entwicklungspotentiale industrieller Produktionssysteme und zeigt vor dem Hintergrund historischer Betrachtungen aktuelle Handlungsoptionen und Empfehlungen auf. Die Arbeitsgruppe Optionen zukünftiger industrieller Produktionssysteme wollte damit einen interdisziplinären Beitrag zu der seit langem kontrovers geführten Diskussion über wirtschaftspolitische Optionen für den Industriestandort Deutschland leisten.
[Cover] / Gegenworte 26
(2011)
[Cover] / Gegenworte 27
(2012)
[Cover] / Gegenworte 28
(2012)
[Cover] / Gegenworte 29
(2013)
[Cover] / Gegenworte 30
(2013)
Solange die Position des Eigenen als privilegierter Ort der Wahrnehmung und Bewertung außer Frage stand, bezeichnete das Fremde eine ebenso fraglose und für allerlei Projektionen verfügbare Außenseite. Die Kontrastfolie des Unbekannten und Unbestimmten gab dem Eigenen seine eigentliche Bestimmtheit. Dessen Kern sollte vom Fremden abgeschirmt bleiben und dazu mußte die Anwesenheit von Fremden aus Ausnahme oder bloße Übergangserscheinung gedeutet werden. Doch die Schönheit dieser Ordnung, in der es auch mit dem Fremden noch seine Ordnung hatte, ist dahin.
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Im Jahr 1595 erschien in Frankfurt an der Oder ein anonymes lateinisches Büchlein, die „neue Disputation gegen die Frauen, durch die bewiesen wird, dass sie keine Menschen seien“: Es führt mithilfe aus dem Zusammenhang gerissener und miteinander zu logischen Schlüssen verknüpfter Bibelstellen den Beweis, dass Frauen (ebenso wie Tiere) ohne Vernunft seien, nicht sündigten, nicht Gegenstand des göttlichen Erlösungswerks seien und dessen auch gar nicht bedürften. Das Werk sorgte für Aufsehen und veranlasste zahlreiche Vertreter des orthodoxen Luthertums zu Gegenschriften zur Verteidigung der Frauen. Tatsächlich war die „neue Disputation“ wohl nur als Satire auf die in Polen tolerierten Sozinianer und ihre Art, gegen die Trinitätslehre und andere Dogmen zu disputieren, gemeint. – Die in der Reihe „Bibliotheca Neolatina erschienene Neuausgabe dieses kleinen Textes ist leider in jeder Hinsicht misslungen.
Vom dogmatischen Hauptwerk Theodors von Mopsuestia (+ 428), De incarnatione, sind nur Fragmente überliefert, griechische, lateinische und syrische. Das Werk ist gegen Apollinaris von Laodicea gerichtet und gegen alle, die die fortdauernde Unterschiedenheit und Eigenständigkeit der göttlichen und menschlichen Natur in Jesus Christus leugnen. Til Jansen hat in seiner Dissertation die Überlieferung der Fragmente untersucht und die griechischen und lateinischen Fragmente kritisch ediert und übersetzt; die Rezension beleuchtet und würdigt die Arbeit kritisch.
[Titelei] / Jahrbuch 2011
(2012)
[Titelei] / Jahrbuch 2012
(2013)
[Titelei] / Jahrbuch 2013
(2014)
[Titelei] / Jahrbuch 2014
(2015)
[Titelei] / Jahrbuch 2015
(2016)