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Modelle in der Physik
(2005)
Modelle in der Chemie
(2005)
Der Energiebedarf der Menschen wird heute überwiegend durch die Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas gedeckt. Das Bewusstsein der Endlichkeit dieser wertvollen Rohstoffe hat die Energiefrage zu einem zentralen Begriff für alle Überlegungen gemacht, die auf die langfristige Zukunft des Lebens auf unserem Planeten gerichtet sind. Vor 150 Jahren haben zuerst Physiologen die Bedeutung der Energie für den Stoffwechsel von Lebewesen erkannt, Physiker bestimmten den für die Umwelt kritischen Energiehaushalt der Erde. Sie stellten Überlegungen dazu an, welche Auswirkung die Ausbeutung der fossilen Energievorräte hat und welche Aufgaben von der Menschheit gelöst werden müssen, wenn ihre Zukunft gesichert werden soll. Schon heute erkennbare Aufgaben für Wissenschaft, Technik und Wirtschaft werden genannt, sie müssen von der Energiepolitik gefördert werden.
In dem Buch über „Wissenschaft und Menschenbild“ werden verschiedene Wege zu einem Verständnis unserer Spezies „Mensch“ begangen: Zum einen zeigt uns die Geschichte und die geistige Struktur der modernen Naturwissenschaft sowohl die umfassende Reichweite als auch die prinzipiellen Grenzen menschlicher Erkenntnis auf, und zwar wohl besser und genauer als jede andere Kulturleistung. Zum anderen ergibt die Evolutions- und die Gehirnbiologie Einsichten in menschliche Grundfähigkeiten wie Sprache, Selbstrepräsentation und strategisches Denken. Sie sind Ergebnisse genetischer Evolution, bildeten aber dann die Voraussetzung dynamischer kultureller Entwicklung, die nicht mehr auf genetischen Änderungen beruht. Die moderne Wissenschaft ist, indem sie ihre eigenen Grenzen begründet, offen für verschiedene, natürlich nicht für alle kulturellen und philosophischen Interpretationen des Menschen und der Welt. Menschliches Bewusstsein ist ein Ergebnis der Evolution des Gehirns, und doch ist die Gehirn-Geist-Beziehung aus entscheidungstheoretischen Gründen vermutlich nicht vollständig dekodierbar. Eine wesentliche Fähigkeit unserer Spezies Mensch ist kognitionsgestützte Empathie. Sie entstand vielleicht im Kontext der Evolution strategischen Denkens, indem sie es erleichtert, das Verhalten anderer vorherzusehen, ist aber auch Motivation für altruistisches Verhalten. Stereotype Kontroversen zwischen Sozialwissenschaftlern und Soziobiologen erscheinen heute eher überflüssig; es gibt eine, wenn auch begrenzte, biologische Basis auch für freundliche menschliche Eigenschaften wie Kooperativität und Vertrauen und nicht nur für Egoismus. Moralische Vorstellungen sollten die biologischen Grundlagen menschlichen Verhaltens respektieren: Gemeinwohl ist eine durchaus reale, aber doch begrenzte Ressource unserer Spezies „Mensch“. Sie ist eher behutsam zu aktivieren, und moralische Überforderungen sind kontraproduktiv.
Der Artikel verweist auf die eindrucksvollen Beiträge moderner bewusstseinsnaher Hirnforschung zum Verständnis höherer Leistungen und Fähigkeiten des menschlichen Gehirns, geht dann aber auf Gründe für prinzipielle Grenzen einer naturwissenschaftlichen Erklärung unseres Bewusstseins ein. Insbesondere stehen entscheidungstheoretische Gründe vermutlich einer vollständigen Dekodierung der Gehirn-Geist-Beziehung entgegen, zumal hinsichtlich selbstbezogener Aspekte. Dies impliziert unter anderem, dass dem Einstieg in fremdes Bewusstsein Grenzen gesetzt sind, was die Gedanken, das Wissen und den Willen Anderer angeht - und doch gibt es oft zu wenig Bescheidenheit und Zurückhaltung im Urteil über angeblich genau bekannte fremde Motive.
Einleitung
(1998)
Vorwort
(1997)
Vorwort
(2003)
Einleitung
(2000)
Einleitung
(1997)
Einleitung
(2002)
Vorwort - Gemeinwohl und Gemeinsinn - Rhetoriken und Perspektiven sozial-moralischer Orientierung
(2002)
Vorwort
(2001)
Vorwort des Herausgebers
(2007)
Eine schöne Revolution
(1998)
Manifest Geisteswissenschaft
(2005)
VDI und Verfahrenstechnik
(1997)
Fremdheit in einer scheinbar vertrauten Sprache - Sprachliche Folgen der Teilung Deutschlands
(1997)
Fremdheit der Sprache
(1997)
Strukturmerkmale universitärer Personalselektion und deren Folgen für die Beschäftigung von Frauen
(2003)
Eine angemessene Häuslichkeit? - Frauen und die Architektur der Wissenschaft im 19. Jahrhundert
(2003)
Darstellung eines Besuchs bei einer uzebkisch-italienischen archäologischen Mission in Samarkand (Uzbekistan) sowie einer Reise nach Tadschikistan mit Bezug auf die Archäologie der Sogdiana, der Erforschung des Sogdischen und des Yaghnobi. Folgende archäologischen Stätte wurden besichtigt: Kafir Kala, Sarazm, Panjikand, Mug, Afrasiab, Jar-tepe und Urgut. Dabei ergab sich die Möglichkeit, die Arbeit dreier jungen itaienischen Archäologen zu verfolgen: F. Franceschini (Nomadengräber in Sazagan), Simone Mantellini (Ausgrabung in Kafir Kala, Vermessungen in Mug) und Bernardo Rondelli (Kartographierung des mittleren Zarafschan-Tals). Diese Arbeiten werfen einige Fragen an das iranische Textmaterial (awestisch und sogdisch) bezüglich Wassermanagement usw. auf. In Tadschikistan ergab sich auch die Kontaktaufnahme mit Dr. S. Mirzoev, der an der tadschikischen Akademie das Yaghnobi, eine noch lebende dem Sogdischen sehr nahstehende Sprache, betreut und ein Wörterbuch vorgelegt hat. Die Möglichkeit von Neufunden sogdischen Textmaterials in der von den Uzbeken und Italienern betriebenen Ausgrabung in Kafir Kala wird erörtert und eine Sigel aus Kafir Kala als die des 'Herrschers von Revdad' neuinterpretiert.
Khwarezmische Lexikographie
(2003)
Der Gentechnologiebericht ist eine breit angelegte Studie zum Stand der Gentechnologie in Deutschland. Die Darstellungen und Bewertungen erfolgen sowohl unter wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und politischen als auch unter ökologischen, ethischen und sozialen Gesichtspunkten. Die Autoren von der AG Gentechnologiebericht der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften konzentrieren sich auf vier Fallbeispiele aus der Gentechnologie-Debatte: die Genomforschung, die Grüne Gentechnologie, die molekulargenetische Diagnostik und die Biotech-Start-ups. Der Stand der Genomforschung zeigt, daß die gentechnologische Grundlagenforschung in Deutschland weitgehend etabliert und akzeptiert ist. Da auf Grund der rasanten Entwicklung die Grenzen zwischen Anwendungs- und Grundlagenforschung verwischen, ist ein erhöhtes Maß an gesellschaftlicher Reflexion erforderlich. Die Arbeitsgruppe befürwortet daher „eine stärkere Vermittlung ethischer und sozialer Dimensionen der Genomforschung nach dem Vorbild der in England gegründeten Centre for Genomics in Society, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der Gentechnologie untersuchen“. Kein anderer Aspekt der Gentechnologie ist hierzulande so umstritten wie die Grüne Gentechnologie, die Züchtung und der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Gegenwärtig bauen andere Industrieländer, aber auch Schwellenländer wie China, ihre Forschungskapazitäten in diesem Bereich erheblich aus. Die Arbeitsgruppe kritisiert hier die zwiespältige Politik der Bundesregierung: „Während das Forschungsministerium die grüne Gentechnologie fördert, wird sie vom Verbraucherschutzministerium zugleich behindert“. Die gentechnische Diagnostik ist ein wichtiges Anwendungsfeld der Gentechnologie in der Medizin und kann sich auf gesellschaftliche Akzeptanz berufen. Da sie sich in atemberaubendem Tempo entwickelt, empfiehlt die Arbeitsgruppe, „möglichst schnell einen konsistenten Rechtsrahmen zu schaffen, der die informationelle Selbstbestimmung der Patienten sowie eine professionelle Beratung garantiert“. Der Gentechnologiebericht belegt, daß sich die Biotech-Start-ups trotz Wirtschaftskrise zuletzt konsolidiert haben. Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe hängt ihre weitere Zukunft auch wesentlich davon ab, „daß das Management junger Start-up Unternehmen verbessert wird, beispielsweise durch einen intensiven Austausch zwischen Industrie, Kapitalgebern und Entrepreneurs“.
Der Regesten-Band 10 erfasst 269 Sitzungsprotokolle des preußischen Staatsministeriums vom Beginn der Ministerpräsidentschaft Theobald von Bethmann Hollwegs Mitte Juli 1909 bis zum Ende des Ersten Weltkrieges und der letzten Beratung des königlichen Staatsministeriums Anfang November 1918. Damit wird ein Zeitraum erfasst, der sowohl Jahre voller Machtentfaltung des größten Bundesstaates des deutschen Kaiserreichs als auch dessen Zusammenbruch und das Ende der preußischen Monarchie mit dem verlorenen Weltkrieg der Revolution beinhaltet. Weitere Schwerpunkte in den Beratungen waren die Beamtenpolitik (einschließlich Personalfragen), die Reform des Dreiklassenwahlrechts, die Etats des Reichs und Preußens, die Steuerpolitik, das Verhältnis des Staates zur polnischen Minderheit (Ansiedlungspolitik und die Frage der Bildung eines polnischen Satellitenstaates im Weltkrieg) sowie der Auf- und Ausbau der Kriegsernährungswirtschaft. Weiterführende Hinweise auf Archivüberlieferungen und zeitgenössische Quellen zu den in den Protokollen erwähnten Sachthemen ergänzen die vorliegende Regesten-Edition. Darüber hinaus werden die Protokolle durch ein detailliertes Sach- und Personenregister erschlossen.
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.
Das Territorium Barnim-Uckermark ist gekennzeichnet durch bis in die Gegenwart reichende agrarische Landnutzungen: Im Norden und Osten ist infolge guter (Lehm)Böden Ackerland vorherrschend (vgl. Abb. der Landnutzungen - Kreise Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim), während im Westen und Südwesten die Forsten vorherrschen (Kreise Templin und Niederbarnim). Der Barnim nimmt infolge seiner Nähe zu Berlin eine gewisse Sonderrolle ein, bspw. heute mit der „Großstadt Bernau“, die sich so infolge ihrer Berlinnähe entwickelt hat. Die drei klassischen Kreise der Uckermark sind Templin, Angermünde und Prenzlau, wobei Prenzlau als „Hauptstadt der Uckermark“ gilt. Schwedt nimmt infolge einer gewissen Gewerbe- und Industrieentwicklung und infolge seiner Lage an der Oder eine gewisse Sonderstellung ein. Spezifisch für die frühere Landnutzung der Uckermark (und des Barnim) war die Dominanz der Rittergüter - sowohl ökonomisch als auch sozial. Dieser „feudalen Struktur“ entsprach die (relative) Bedeutungslosigkeit der Städte und daraus folgend ihr geringer Entwicklungsgrad des Gewerbes. Die Industrialisierung fand in der Uckermark nur sehr zögernd und verhalten statt, der Barnim war durch die Randwanderung der Berliner Industrie hier etwas begünstigter. Einen Wandel dieser Verhältnisse brachte eigentlich erst die DDR, deren Strukturen allerdings die Wende nicht überdauerten. So war nicht nur die Arbeitslosigkeit nach der Wende vorgezeichnet, auch Landnutzungsstrukturen, städtebauliche Maßnahmen etc. mußten nach der Wende „zurückgebaut“ werden. Dieser „Rückbau“ fiel mit der krisenhaften Entwicklung des bundesrepublikanischen Kapitalismus („Globalisierung“) und der Orientierungslosigkeit über künftige gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen zusammen, so daß derzeit „Umnutzungsmodelle“ des ländlichen Raumes in keiner konkreten Form vorliegen. Die Expertise kann sich deshalb nur darauf beschränken, historisch interessante Entwicklungslinien und Umbruchssituationen anzureißen und Fragen für eine notwendige umfänglichere Studie aufzuwerfen.