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Auf seinen Reisen traf Alexander von Humboldt wiederholt Personen, die später die zufällige Begegnung oder eine flüchtige Bekanntschaft mit ihm für ihren sozialen bzw. gesellschaftlichen Aufstieg zu nutzen versuchten. So war es auch mit Karolina Jaenisch (1810-1893), der späteren K. Karlovna Pavlova, der Tochter eines in Russland ansässigen deutschen Hochschullehrers. Humboldt begegnete ihr 1829 in Moskau bei einer Soiree, und er soll sie zu weiterem literarischen (dichterischen) Schaffen ermuntern haben. Humboldt nahm damals ein Bruchstück des von ihr aus dem Polnischen ins Deutsche übersetzten Poems „Konrad Wallenrod“ von Adam Mickiewicz, dem späteren polnischen prince des poètes, mit, und übergab es Goethe. Zu jener Zeit war Karolina sehr eng mit Mickiewicz befreundet und beteuerte ihm in Briefen ihre grenzlose und ewige Liebe. Mickiewicz war aber fest entschlossen, Russland für immer zu verlassen. Das tat er 1829. In ihrem Sonett „An Alexander von Humboldt“ drückte sie, nach Meinung von Literaturkritikern, ihren unstillbaren Schmerz über den Verlust des geliebten Mickiewicz aus. Humboldt traf Karolina noch einmal 30 Jahre später in Berlin.
Der Artikel verfolgt zwei Ziele, die beide mit dem Fund des bisher unbekannten humboldtschen Kuba-Tagebuchs von 1804 (in der Biblioteka Jagiellonska Kraków durch Ulrike Leitner) zusammenhängen. Einmal will er die zwar diskontinuierliche, aber zusammenhängende Entwicklung von Humboldts Sklavereibild darlegen (die im Tagebuch von 1804 in gewissem Sinne kulminiert und in nuce den Essay über Kuba bildet) und zum zweiten die wissenschaftsgeschichtliche Sensation, dass Humboldt wesentliche Elemente der Methode des Vergleichs systematisch auf soziale, historische und sozioökonomische Verhältnisse der Sklaverei anzuwenden begann, als er Anfang 1804 in Veracruz oder Havanna von der Proklamation des Staates „Haity“ auf der Insel Santo Domingo hörte. Diese beiden Erkenntnisse ändern die Einschätzung von Humboldts politischem Verhältnis zu zwei Gruppen der spanisch-amerikanischen Bevölkerung (die Teile der kreolische Elite, die plante „eine weiße Republik“ nach dem Vorbild Frankreichs zu gründen, und die Gruppe oder „Kaste“ der „pardos“) am „Vorabend der Unabhängigkeitsrevolution“.
Die Schule
(2005)
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Die Nennung des Königs in den Texten des Alten Reiches erfolgt unter der Verwendung verschiedener Termini. Der folgende Beitrag wird sich auf die Untersuchung der am häufigsten gebrauchten und in der Literatur am stärksten in Funktion und Verwendung gegeneinander abgegrenzten Bezeichnungen njswt und Hm beschränken. Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist die Monographie von Hans Goedicke „Die Stellung des Königs im Alten Reich“. Eine Überprüfung dieser Arbeit hat gezeigt, dass die Ergebnisse Goedickes, obwohl die Frage nach den Aspekten der verschiedenen Bezeichnungen und deren Verwendungszweck aktuell geblieben ist, unbefriedigend sind. Besonders sein wichtigstes Resultat, der Nachweis „daß die verschiedenen Bezeichnungen für den König nach festen Regeln in den Texten Anwendung finden“, und seine Definition dieser Regeln bedürfen einer kritischen Revision. Eine solche Überprüfung bestehender Theorien ist insofern wichtig, als sie schnell Gefahr laufen, als allgemeingültig anerkannt zu werden.
Trubeckoj, Nikolaj Sergeevič
(2005)
Eurasien
(2005)
Der Essai stellt die Geschichte des Begriffs "Eurasien" (engl. Eurasia, russ. Evrazija) vor dem Hintergrund der traditionellen Opposition Europa vs. Asien dar. Besonderes Augenmerk gilt der politisch motivierten Umdeutung des Eurasienbegriffs durch die sog. Eurasierbewegung (russ. evrazijstvo), die im antibolschewistischen Exil der 1920er Jahre entstand und im postsowjetischen Russland eine unerwartete Renaissance erlebte.
Wissenschaft auf der Insel
(2005)
In dem Literaturessay wird in einem ersten Teil anhand einer Auswahl deutschsprachiger Literatur dargelegt, wie Feuerbach gegenwärtig rezipiert wird. In Skizzierung der Theorieentwicklung bei Feuerbach wird sich in einem zweiten Teil mit einem Desiderat der gegenwärtigen Feuerbach-Rezeption beschäftigt: mit der Begründung der geschichtlichen Vergesellschaftung der Menschen auf reziproken Ich-Du-Beziehungen.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Die wissenschaftliche Erschließung des zentralen und nördlichen Sibiriens sowie des angrenzenden Nordpolarmeeres ist traditionell von deutschen Wissenschaftlern unterstützt worden, sei es unter ihrer deutschen Nationalität, sei es als nach Rußland eingewanderte Deutsche, die dort für sich und ihre Familien eine neue Heimat gefunden hatten. Diese wissenschaftliche Erschließung Sibiriens kann in vier Phasen eingeteilt werden: eine pre-Humboldtiane, Humboldtiane, post-Humboldtiane und moderne Phase. Die Perestroika eröffnete Zugang zu vorher gesperrten Gebieten auch für deutsche Forscher und es hat sich in den vergangenen 15 Jahren eine enge Partnerschaft zwischen russischen und deutschen Forschungseinrichtungen entwickelt, die von den verantwortlichen föderalen Wissenschaftsministerien auch finanziell gefördert worden ist.
Es wird überblicksweise dargelegt, wie sich Alexander von Humboldts Rußlandinteressen, seine einschlägigen Forschungen und seine Rußlandbeziehungen in Biographie und Werk niedergeschlagen haben. Dabei wird davon ausgegangen, daß sich Humboldts Rußlandbeziehungen nicht in seiner Rußlandreise von 1829 erschöpfen, sondern über diese Reise wesentlich hinausgehen. Die gewählte thesenhafte Darstellung soll den heute in diesen Fragen erreichten Kenntnisstand knapp und übersichtlich resümieren, zugleich aber auch verdeutlichen, daß sich der Forschung noch weitere Aufgaben stellen.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005. Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Im Rahmen der in Österreich und international entwickelten Klimaschutzstrategien haben erneuerbare und CO2-neutrale Energieträger einen besonderen Stellenwert. Es ist damit zu rechnen, dass vermehrt Mittel aus CO2-Steuern für Aufforstungen verfügbar werden. Die seit längerem angespannte Lage am Energiemarkt, insbesondere hohe Rohölpreise führen über den Klimaschutz hinaus zu einem politischen Interesse an der Diversifikation der Energieressourcen. Biomasse aus Holz ist diesbezüglich ein Hoffnungsträger, weil sich daraus auch positive Wirkungen auf Beschäftigung, Einkommen und damit auf die gesellschaftliche Struktur im ländlichen Raum ergeben. Eine verstärkte Förderung der energetischen Nutzung von Biomasse aus traditioneller Waldnutzung und aus Energieholzplantagen macht aber nur Sinn, wenn eine nachhaltige, umweltverträgliche Bereitstellung von Biomasse gewährleistet ist. Um die Nachhaltigkeit besser einschätzen zu können sollte sie anhand messbarer Indikatoren darstellbar sein. Diese Studie stellt einen Überblick über das Wissen über die ökologischen Aspekte der vermehrten Energieholzproduktion und den nötigen Forschungsbedarf dar. In den meisten Regionen der Welt (ausgenommen Asien) werden die Energieholzpotenziale nicht genutzt. Auch in Österreich wird das Energieholzpotenzial weit höher eingeschätzt als bis jetzt genutzt wird. Eine fundierte Abschätzung des Energieholpotenzials aus dem Wald und Kurzumtriebsplantagen, die ökologische Fragen genauso berücksichtigt wie sozioökonomische fehlt in Österreich aber noch.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005. Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005. Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Zwischen Partikularismen und universalen Werten : das Schicksal der providentiellen Demokratien
(2005)
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005. Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Die Bibliothek
(2005)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Zur topisch-pathetischen Ordnung juristischen Denkens : Resultate empirischer Rhetorikforschung
(2005)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Überlegungen zum Begriff des Modellorganismus in der biologischen und medizinischen Forschung
(2005)
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005 Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Modelle in der Chemie
(2005)
Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, wie die „’Stimme der Wissenschaft’ in Sachfragen mit politischem Handlungsbedarf artikuliert und den entsprechenden gesellschaftlichen Kreisen kommuniziert werden kann“ (Bens et al. 2004, 5). Dafür wird in Kapitel 1 gefragt wie die „Stimme der Wissenschaft“ (nachfolgend SdW), die „gesellschaftlichen Kreise“ und „kommunizieren“ zu verstehen sind. Bei der Frage, wer spricht, wird zwischen der klassischen Form der Wissenschaft und einer neuen Form unterschieden. Konsens oder Dissens der SdW sind relevant, wenn es darum geht, in wessen Namen gesprochen wird. Um gehört zu werden muss sich die SdW klar werden, mit wem sie sprechen will. Schließlich kann „sprechen“ auch Verschiedenes bedeuten: Vermittlung von Wissen, Synthese/Assessment oder Begleitung von Innovationen. In Kapitel 2 werden die Herausforderungen skizziert, welche sich für die SdW von der Identifikation eines Problems, für das ein Bedarf an wissenschaftlichem Sachverstand und gesellschaftlicher Handlung besteht, bis zur Ausarbeitung praktischen Wissens ergeben. Die systematischen Ausführungen werden vor allem an Beispielen im Umweltbereich und aus den Tätigkeitsfeldern der Schweizerischen Wissenschaftlichen Akademien illustriert. In Kapitel 3 wird mit den Instrumente und Vorgehensweisen der Foren der Schweizerischen Wissenschaftlichen Akademien eine innovative Institution der SdW dargestellt und vor dem Hintergrund der Anforderungen an die SdW kritisch diskutiert. In den Schlussfolgerungen werden zusammenfassende Empfehlungen für die IAG gegeben.
Dieses Arbeitspapier gibt einen Überblick über den thematischen und strukturellen Rahmen der an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) angesiedelten Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“. Zunächst diskutiert es die Bedeutung und Vielfalt des „Ländlichen Raums“ und beschreibt die im ländlichen Raum Ostdeutschlands ablaufenden Transformationsprozesse. Dabei wird auch das Spektrum möglicher Optionen zur dauerhaft-umweltgerechten Inwertsetzung des ländlichen Raums analysiert. Aufbauend auf einer Analyse der Beschäftigung der Wissenschaft mit dem ländlichen Raum folgt eine Vorstellung des Forschungsansatzes der Arbeitsgruppe sowie des brandenburgischen Untersuchungsgebiets.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Gewaltenteilung heute
(2005)
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005 Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Wahrheit statt Autorität : Möglichkeit und Grenzen einer Legitimation durch Begründung im Recht
(2005)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005. Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Die Felsinschriften des Alten Reiches aus Elkab bieten einen Einblick in eine kleine Priestergemeinschaft in einem Provinzort - einen Einblick, welcher sonst kaum zu gewinnen ist. In Anbetracht der Tatsache, dass man in der Ägyptologie auf der Suche nach der Geschichte des sogenannten kleinen Mannes ist und auf der Suche nach Quellen aus der Provinz, liefern Hunderte von Inschriften nicht nur einen Mosaikstein, sondern hunderte, die man teilweise wie in einem Puzzle zusammensetzen kann.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005. Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Einstein's Miracle Century Celebration : oder - Wie man in der Neuzeit einen Heiligen kanonisiert
(2005)
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Die Geste als Ausdruck im Licht einer Handlung : Johann Jakob Engels 'Beobachtungen zur Mimik'
(2005)
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Justitia im Bett des Prokrustes : Sinn und Unsinn der linguistischen Analyse von Rechtstexten
(2005)
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Vorwort
(2005)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Vorwort
(2005)
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Ausgehend von O. Ettes Analyse des Begriffs Humboltian writing wird unter Betonung des bibliographischen Hintergrunds die vernetzte Struktur des amerikanischen Reisewerks Alexander von Humboldts dargestellt. Die Komplexität seines Schreibens zeigt sich in mehreren Dimensionen: disziplinäre Aufsplittung, Hypertextstruktur der einzelnen Texte selbst, Multilingualität, Vernetzung mit anderen Werken Humboldts und seinem epistolarischen Nachlaß, sein wissenschaftliches Netzwerk in der scientific community. Diese Struktur wird bei einer rein linearen Lesart (die ein normales Buch nur zuläßt) nicht vollständig wahrgenommen, zumal es bisher keine mit Registern versehene Neuedition seines Reisewerks gibt, so daß eine digitale Bibliothek ein adäquates Medium für die Darstellung des Humboldtschen Schreibstils und gleichzeitig der für ihn typischen Organisation des Wissens sein könnte.
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005 Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Von Clustern und Hühnern
(2005)
Die Wortlautgrenze
(2005)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Aus dem Band Montesquieu. Franzose - Europäer – Weltbürger, hg. v. E. Böhlke und E. Françoise, Berlin 2005. Anlässlich des 250. Todestags des Baron de La Brède et de Montesquieu veranstaltete die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein Symposion, das auf die Aktualität seines Oeuvres abzielte. Namhafte französische und deutsche Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen diskutierten Potenzen und Grenzen des Operierens mit den Ideen dieses "philosophe" des 18. Jahrhunderts. Montesquieus Vorstellungen von der Teilung der Gewalten, vom Imperium, vom Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, seine Überzeugung von der Bedingtheit sozialer durch natürliche Phänomene oder die Annahme einer notwendigen Relation zwischen politischen Institutionen und der Kultur einer Gesellschaft wurden analysiert unter der Perspektive, wie sich damit Fragen beantworten lassen, vor denen die modernen Gesellschaften heute stehen.
Der Energiebedarf der Menschen wird heute überwiegend durch die Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas gedeckt. Das Bewusstsein der Endlichkeit dieser wertvollen Rohstoffe hat die Energiefrage zu einem zentralen Begriff für alle Überlegungen gemacht, die auf die langfristige Zukunft des Lebens auf unserem Planeten gerichtet sind. Vor 150 Jahren haben zuerst Physiologen die Bedeutung der Energie für den Stoffwechsel von Lebewesen erkannt, Physiker bestimmten den für die Umwelt kritischen Energiehaushalt der Erde. Sie stellten Überlegungen dazu an, welche Auswirkung die Ausbeutung der fossilen Energievorräte hat und welche Aufgaben von der Menschheit gelöst werden müssen, wenn ihre Zukunft gesichert werden soll. Schon heute erkennbare Aufgaben für Wissenschaft, Technik und Wirtschaft werden genannt, sie müssen von der Energiepolitik gefördert werden.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Der Gentechnologiebericht ist eine breit angelegte Studie zum Stand der Gentechnologie in Deutschland. Die Darstellungen und Bewertungen erfolgen sowohl unter wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und politischen als auch unter ökologischen, ethischen und sozialen Gesichtspunkten. Die Autoren von der AG Gentechnologiebericht der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften konzentrieren sich auf vier Fallbeispiele aus der Gentechnologie-Debatte: die Genomforschung, die Grüne Gentechnologie, die molekulargenetische Diagnostik und die Biotech-Start-ups. Der Stand der Genomforschung zeigt, daß die gentechnologische Grundlagenforschung in Deutschland weitgehend etabliert und akzeptiert ist. Da auf Grund der rasanten Entwicklung die Grenzen zwischen Anwendungs- und Grundlagenforschung verwischen, ist ein erhöhtes Maß an gesellschaftlicher Reflexion erforderlich. Die Arbeitsgruppe befürwortet daher „eine stärkere Vermittlung ethischer und sozialer Dimensionen der Genomforschung nach dem Vorbild der in England gegründeten Centre for Genomics in Society, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der Gentechnologie untersuchen“. Kein anderer Aspekt der Gentechnologie ist hierzulande so umstritten wie die Grüne Gentechnologie, die Züchtung und der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Gegenwärtig bauen andere Industrieländer, aber auch Schwellenländer wie China, ihre Forschungskapazitäten in diesem Bereich erheblich aus. Die Arbeitsgruppe kritisiert hier die zwiespältige Politik der Bundesregierung: „Während das Forschungsministerium die grüne Gentechnologie fördert, wird sie vom Verbraucherschutzministerium zugleich behindert“. Die gentechnische Diagnostik ist ein wichtiges Anwendungsfeld der Gentechnologie in der Medizin und kann sich auf gesellschaftliche Akzeptanz berufen. Da sie sich in atemberaubendem Tempo entwickelt, empfiehlt die Arbeitsgruppe, „möglichst schnell einen konsistenten Rechtsrahmen zu schaffen, der die informationelle Selbstbestimmung der Patienten sowie eine professionelle Beratung garantiert“. Der Gentechnologiebericht belegt, daß sich die Biotech-Start-ups trotz Wirtschaftskrise zuletzt konsolidiert haben. Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe hängt ihre weitere Zukunft auch wesentlich davon ab, „daß das Management junger Start-up Unternehmen verbessert wird, beispielsweise durch einen intensiven Austausch zwischen Industrie, Kapitalgebern und Entrepreneurs“.
Im Südwesten von Moskau
(2005)
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften hat sich das hohe Ziel gesteckt, eine innovative interdisziplinäre Forschungskultur zu entwickeln und Impulse für die raumbezogenen Wissenschaften in Deutschland zu geben. Die vorliegende Expertise befasst sich mit der Frage, inwiefern die bisher verfolgte Form der interdisziplinären Zusammenarbeit geeignet ist, die angestrebten Ziele zu erreichen, und gibt Anregungen für die Weiterarbeit. Als Grundlage der Analyse dienen drei Arbeitsinstrumente, die von Pohl und Hirsch Hadorn (2005) zur Gestaltung transdisziplinärer Forschungsprojekte entwickelt wurden. Zur Charakterisierung der IAG wurden in erster Linie die bereits vorliegenden Projekt-Papiere verwendet. Darüber hinaus ermöglichte die Teilnahme an verschiedenen Sitzungen Einblicke in die Arbeitsabläufe innerhalb des Projekts. Die Analyse deutet darauf hin, dass es sich bislang bei der IAG LandInnovation um ein problemorientiertes, thematisch gegliedertes und fachlich breit fundiertes Projekt handelt. Die fächerübergreifende Zusammensetzung der Arbeitsgruppe und ihrer Cluster ermöglicht die Auseinandersetzung mit verschiedenen relevanten Teilproblemen zukunftsorientierter Nutzung ländlicher Räume. Es ist aber noch unklar, wie der wechselseitigen Relevanz der Arbeiten füreinander und damit dem Zusammenhang der Teilprobleme untereinander angemessen Rechnung getragen werden kann. Innovative Beiträge zur interdisziplinären Problemstrukturierung und -bearbeitung können in den Dokumenten zur bis anhin geleisteten Arbeit noch nicht ausgewiesen werden.
Begrüßung
(2005)