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In this text the author argues that the emergence of social foreignness is a result of established-outsiders-figuration whereby the foreign is rendered in the Course of violent conflicts. Accordingly, modern forms of communication and mobilization enable the existence of ethnopolitical collective subjects. The starting point of the constmction of the foreign and - at the Same time - the most important sign of difference between the established and the outsiders is a conflicting interpretation of historically granted land rights.
Nachwort
(1997)
Nachwort zum Tagungsband der Arbeitsstelle "Monumenta Germaniae Historica", welcher 1997 im Anschluß an eine Arbeitstagung vom 13.-14. Dezember 1996 unter dem Titel "Kaiser, Reich und Region : Studien und Texte aus der Arbeit an den Constitutiones des 14. Jahrhunderts und zur Geschichte der Monumenta Germaniae Historica" erschienen ist.
Aloys Hirt, der Archäologe
(2004)
Vorwort / Beiträge zum Ehrenkolloquium von Eckhard Müller-Mertens anlässlich seines 90. Geburtstages
(2014)
KlimaKunstForschung
(2010)
1. Der Verfassungsbegriff der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse enthält lediglich ein Minimum an sozialem Zusammenhalt, das ein Auseinanderdriften der bundesstaatlichen Ordnung zu verhindern hat. Die Prägekraft, die von dem Begriff ausgeht, ist demzufolge gering, die Spielräume des einfachen Gesetzgebers sind erheblich. 2. Von ihrer Normstruktur her ist die Einordnung von Art. 72 Abs. 2 GG mit dem Verfassungsrechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse eindeutig. Es handelt sich um eine dem Staatsorganisationsrecht zugehörige Kompetenzschranke, die im Verhältnis Bund - Länder Wirksamkeit entfaltet. Eine weitergehende Bedeutung in Richtung auf eine verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzpflicht ist damit nicht verbunden. 3. In qualitativer Hinsicht, also mit Blick auf den (Verfassungs-)Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind durch die sog. Föderalismusreform Änderungen nicht eingetreten. Demgegenüber hat die Verfassungsänderung in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Kappung der Gegenstände, für den er eine Rolle spielt, mit sich gebracht. Die von ihm ausgehende Sperrwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes hat insoweit an Bedeutung verloren. 4. Von Verfassungs wegen steht es den Ländern frei, den Rechtsbegriff „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in vielfacher Weise zu verwenden und einzusetzen. Die Kollisionsnorm des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) kommt nicht zum Tragen. 5. Die normative Steuerungswirkung, die von Art. 44 LV ausgeht, ist gering. Lediglich extreme Pendelausschläge bei der Strukturförderung sind Brandenburg damit verwehrt. Eine Akzentuierung der Strukturförderung gibt die Verfassungsbestimmung nicht vor. 6. Die rechtliche Prägekraft, die von der Verwendung des Begriffs der gleichwertigen Lebensverhältnisse in § 1 Abs. 1 Satz 2 ROG ausgeht, ist vergleichsweise gering, sieht man von der jeweils zu gewährleistenden Sicherung von Mindeststandards sowie den ohnehin immer zu beachtenden Gewährleistungen wie dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltung ab; es besteht hinsichtlich der möglichen instrumentellen Ausformungen ein erheblicher Spielraum. 7. Weitergehende, ggf. auch restringierende Konsequenzen ergeben sich auch nicht aus planungsrechtlichen Bestimmungen auf Landesebene. Rechtspolitische Maßnahmen, die zur stärkeren Begünstigung von Förderungsgebieten führen, und die Prognose, dass besonders geförderte Orte auf das Umland ausstrahlen und damit allen Landesteilen zu erhöhtem Wohlstand zu verhelfen vermögen, bilden eine denkbare und rechtlich zulässige Möglichkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. 8. Für die weitere Arbeit in den weiteren Clustern sowie in der IAG insgesamt resultieren aus dem Rechtsbegriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse keine zu Buche schlagenden Einschränkungen. Umgekehrt eröffnet der Begriff die Möglichkeit, Ziele durchaus neu zu formulieren und auch instrumentell neue Wege zu beschreiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Experimentiergesetzgebung.
Ein Fetisch in London
(2010)
Leibniz' ideale Akademie
(2002)
'Nature' über 'Pictures'
(2008)
"Eine moderne Kunstkammer als Weltmuseum" : ein Gespräch mit Wolfert von Rahden über Museumskonzepte
(2010)
Vorwort [Pegasus 16]
(2015)
Wem gehört die Mona Lisa?
(2008)
Census und Pegasus
(1999)
Vorwort [Pegasus 5]
(2004)
Vorwort - Pegasus 3
(2001)
Vorwort [Pegasus 4]
(2003)
Vorwort [Pegasus 2]
(2000)
Vorwort - Pegasus 7
(2005)
Vorwort [Pegasus 13]
(2012)
Vorwort [Pegasus 12]
(2010)
Vorwort [Pegasus 9]
(2007)
Vorwort [Pegasus 10]
(2008)
Vorwort [Pegasus 8]
(2006)
Vorwort [Pegasus 11]
(2009)
Vorwort [Pegasus 15]
(2014)
Vorwort [Pegasus 14]
(2013)
Wissenschaft und Kunst
(2002)
Die manipulierte Schöpfung
(2002)
L'homme prothèse
(2012)
Außenbeziehungen und Binnendifferenzierung : Interdisziplinarität in der Betriebswirtschaftslehre
(2012)
Vor dem Hintergrund des globalen Wandels und damit einhergehender Landnutzungsänderungen ist es das Ziel dieses Kapitels, geeignete Anpassungsstrategien zur verbesserten Nutzung und Optimierung agrarischer Ökosysteme zu entwickeln. Solche Strategien werden umso wichtiger, je mehr der Einfl uss des globalen Wandels – besonders als Klimawandel und Landnutzungswandel – sichtbar wird. Dieses Kapitel versucht, die Folgen dieser Entwicklungen für die Landnutzung in der Fokusregion zu analysieren und Strategien vorzustellen, die mögliche negative Auswirkungen auf die Landbewirtschaftung mildern und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors sichern können.
Wie kommt Gesellschaft in die Wissenschaft? : Über Repräsentation, Partizipation und Beratung
(2003)
Exzellenz und Exzellenzen
(2007)
,Gretchenfrage' ohne klare Antwort - Ernst Fraenkels politikwissenschaftliche Gemeinwohlkonzeption
(2002)
8. Themenbereich synthetische Biologie: Neue Möglichkeiten an der Grenze von Chemie und Biologie
(2015)
Mit dem Kapitel "Themenbereich synthetische Biologie: Neue Möglichkeiten an der Grenze von Chemie und Biologie" im "Dritten Gentechnologiebericht" wird ein umfassendes Monitoring zu den aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der synthetischen Biologie vorgelegt. Das Indikatoren-basierte Vorgehen, das in den letzten Jahren etabliert wurde, wird dabei fortgeführt. Aufgegriffen wird dabei die Terminologie, die Synthese von „Leben“ in der synthetischen Biologie sowie in der Chemie, Top-down-Ansätze sowie Bottom-up-Ansätze in der synthetischen Biologie, Systems Engineering und synthetische Biologie, das Konzept des Bakteriengenoms sowie die Xenobiologie. Problemfelder und Indikatoren zum Thema synthetische Biologie runden das Kapitel ab.
Den Dialog vorantreiben
(2003)
Am Akademienvorhaben Altägyptisches Wörterbuch an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften befindet sich das Zettelarchiv des Wörterbuches der ägyptischen Sprache, das die Grundlage für das gedruckte Wörterbuch der ägyptischen Sprache bildet. In diesem Band werden Aufbau, Digitalisierung, Erschließung und Konsultation des Zettelarchivs im Internet beschrieben.
Individualität und Typologie in der Handzeichnung um 1800 : (Akademievorlesung am 9. März 2000)
(2000)
An der Sprache des Rechts wird Kritik geübt, seit die Aufklärung die Verständlichkeit der Gesetze zu ihrem Anliegen gemacht hat. Mit den großen Kodifikationen des Rechts im ausgehenden 19. Jahrhundert hat die Kritik am angeblich schlechten, unverständlichen Juristendeutsch eine besondere demokratietheoretische Legitimation bekommen. Diese Sprachkritik sucht seit den siebziger Jahren vermehrt bei der Linguistik Rat, wie denn eine bessere Allgemeinverständlichkeit von Rechtstexten verwirklicht werden könnte. Der Band versammelt systematisch aufeinander bezogene Beiträge ausgewiesener Linguisten, Juristen und Schriftsteller zur Problematik des Verständnisses juristischer Sprache, zur Methodik empirischer Verständlichkeitsmessung und zu den Möglichkeiten transdisziplinärer Kooperation zwischen Rechts- und Sprachwissenschaftlern.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Die Bewirtschaftung, Pflege und Unterhaltung von historischen Gärten muss gerade in Zeiten eines sich wandelnden Klimas nachhaltig gestaltet werden. Dazu gehören die in diesem Beitrag dargestellten Aspekte einer Wiederanlage und Bewirtschaftung von Nutzgartenpartien, der Betrieb von Parkbaumschulen und ein Pflegemanagement, das geschlossene Stoffkreisläufe zum Ziel hat. Alle drei Ansätze haben Vorbilder im historisch dokumentierten Umgang mit Parks und Gärten im 18. und 19. Jahrhundert.
Erklärung der griechischen Beischrift auf einem ägyptischen Papyrus aus der Minutoli'schen Sammlung
(1824)
The recent discoveries of the Czech mission show clearly that Abusir formed with Saqqara a single geographical unit in ancient Egypt and that the modern separation of them is outdated. Abusir seems to have played the crucial role as the last area into which the necropolis expanded after exhausting the space occuppied by the Archaic Cemetery of North Saqqara. In fact, it is the last vestige before the move from the area (including Dahshur and Meidum) to Giza at the beginning of the Fourth Dynasty. The tombs of Hetepi and lty, discovered and explored during the past few years, are probably the final representatives of genuine Third Dynasty tomb evolution in the Saqqara-Abusir area which drew its last breath at the beginning of the Fourth Dynasty. These tombs undoubtedly belonged to the upper class in the society of the day, though certainly not to members of the royal family. Their characteristics clearly show exactly what preceded later tomb development at Meidum, Dahshur and Giza.