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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat 1997 einen ›Ehrenkodex‹ für die Wissenschaft verkündet, worin u. a. Plagiat und Fälschung von Daten als Tatbestände wissenschaftlichen Fehlverhaltens identifiziert und Gutachter zur Offenlegung möglicher Befangenheit verpflichtet wurden. Die Regeln selbst erscheinen selbstverständlich, ohne daß jedem bewußt wäre, warum es gerade diese sind und keine anderen. Hierüber handelt der vorliegende Aufsatz unter Berücksichtigung von Mertons Verhaltensregeln und der veränderten Bedingungen der Wissensproduktion.
Wissenschaft - postmodern
(1998)
Der Autor kritisiert, dass die ›Bioethik-Debatte‹ keine Debatte über die Bioethik als wissenschaftliche Disziplin ist, sondern eine Debatte über die politische Institutionalisierung von Bioethik. Als Beispiele einer gescheiterten offenen Debatte, werden der Streit über die ›Convention on Human Rights and Biomedicine‹ des Europarats (1996) und die ›Universal Declaration on the Human Genome and Human Rights‹ der UNESCO (1998) ausformuliert.
EX COMMISSIONE SALUS
(1998)
Die Autorin liefert eine Einschätzung von Kommissionen zur Ahndung von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Obwohl diese in Deutschland keine eigenen Sanktionen verhängen, ähnlich wie bei Ethik Kommissionen, ist davon auszugehen, daß ihre Voten eine starke faktische Durchschlagskraft erzielen und eventuelle behördliche oder gerichtliche Verfahren beeinflussen werden.
Der Autor stellt den Kybernetiker und Erfinder Heinz von Förster und dessen Interdisziplinarität vor, welche sich in einem Umfeld entwickelte, das heute nicht mehr existiert. Betrachtet man ein Portrait des Jahrzehnte jüngeren Autors selbst, so liest sich der Aufsatz auch als Erzählung darüber, wie einer Forschungsfreiheit nutzt.
Die Autorin geht der Frage der Grenzziehung zwischen Wohlstandseffekten und Zerstörungspotenzialen nach, die durch wissenschaftliche Entdeckungen ausgelöst werden. Zwar sind heute wissenschaftliche Entdeckung und technische Erfindung auf die Akzeptanz der demokratischen Öffentlichkeit verwiesen, doch ist diese Tatsache kein konstitutiver Teil wissenschaftlichen Arbeitens. Nach unserer demokratischen Verfassung ist Wissenschaft frei. Der Zweifel von Laien erscheint angesichts dessen ebenso unangemessen wie die politische Definition wissenschaftlicher Wahrheiten. Interesse an Moralvorstellungen und Sicherheit und Interessen von Wissenschaft und Technik an ›unendlichem‹ Fortschritt prallen aufeinander. Hierbei wird dargelegt, was Freiheit ist und wer diese definiert bzw. garantiert.
Verführungen im Laboralltag
(1998)
Angesichts derzeit bereits realisierter und in nicht allzu ferner Zukunft zu erwartender Forschungsaktivitäten im Bereich der Embryonenforschung vermutet die Autorin, dass eine Erosion von Normen einsetzt, die zu einer zunehmenden Entmoralisierung des Umgangs mit menschlichen Embryonen führt. Des Weiteren legt Sie dar, dass diese Erosion verschleiert wird, da Schwangerschaftsabbruch und Embryonenforschung gleich gesetzt werden.