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Auf seinen Reisen traf Alexander von Humboldt wiederholt Personen, die später die zufällige Begegnung oder eine flüchtige Bekanntschaft mit ihm für ihren sozialen bzw. gesellschaftlichen Aufstieg zu nutzen versuchten. So war es auch mit Karolina Jaenisch (1810-1893), der späteren K. Karlovna Pavlova, der Tochter eines in Russland ansässigen deutschen Hochschullehrers. Humboldt begegnete ihr 1829 in Moskau bei einer Soiree, und er soll sie zu weiterem literarischen (dichterischen) Schaffen ermuntern haben. Humboldt nahm damals ein Bruchstück des von ihr aus dem Polnischen ins Deutsche übersetzten Poems „Konrad Wallenrod“ von Adam Mickiewicz, dem späteren polnischen prince des poètes, mit, und übergab es Goethe. Zu jener Zeit war Karolina sehr eng mit Mickiewicz befreundet und beteuerte ihm in Briefen ihre grenzlose und ewige Liebe. Mickiewicz war aber fest entschlossen, Russland für immer zu verlassen. Das tat er 1829. In ihrem Sonett „An Alexander von Humboldt“ drückte sie, nach Meinung von Literaturkritikern, ihren unstillbaren Schmerz über den Verlust des geliebten Mickiewicz aus. Humboldt traf Karolina noch einmal 30 Jahre später in Berlin.
Der Artikel verfolgt zwei Ziele, die beide mit dem Fund des bisher unbekannten humboldtschen Kuba-Tagebuchs von 1804 (in der Biblioteka Jagiellonska Kraków durch Ulrike Leitner) zusammenhängen. Einmal will er die zwar diskontinuierliche, aber zusammenhängende Entwicklung von Humboldts Sklavereibild darlegen (die im Tagebuch von 1804 in gewissem Sinne kulminiert und in nuce den Essay über Kuba bildet) und zum zweiten die wissenschaftsgeschichtliche Sensation, dass Humboldt wesentliche Elemente der Methode des Vergleichs systematisch auf soziale, historische und sozioökonomische Verhältnisse der Sklaverei anzuwenden begann, als er Anfang 1804 in Veracruz oder Havanna von der Proklamation des Staates „Haity“ auf der Insel Santo Domingo hörte. Diese beiden Erkenntnisse ändern die Einschätzung von Humboldts politischem Verhältnis zu zwei Gruppen der spanisch-amerikanischen Bevölkerung (die Teile der kreolische Elite, die plante „eine weiße Republik“ nach dem Vorbild Frankreichs zu gründen, und die Gruppe oder „Kaste“ der „pardos“) am „Vorabend der Unabhängigkeitsrevolution“.
Die Schule
(2005)
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.
Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Die Nennung des Königs in den Texten des Alten Reiches erfolgt unter der Verwendung verschiedener Termini. Der folgende Beitrag wird sich auf die Untersuchung der am häufigsten gebrauchten und in der Literatur am stärksten in Funktion und Verwendung gegeneinander abgegrenzten Bezeichnungen njswt und Hm beschränken. Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist die Monographie von Hans Goedicke „Die Stellung des Königs im Alten Reich“. Eine Überprüfung dieser Arbeit hat gezeigt, dass die Ergebnisse Goedickes, obwohl die Frage nach den Aspekten der verschiedenen Bezeichnungen und deren Verwendungszweck aktuell geblieben ist, unbefriedigend sind. Besonders sein wichtigstes Resultat, der Nachweis „daß die verschiedenen Bezeichnungen für den König nach festen Regeln in den Texten Anwendung finden“, und seine Definition dieser Regeln bedürfen einer kritischen Revision. Eine solche Überprüfung bestehender Theorien ist insofern wichtig, als sie schnell Gefahr laufen, als allgemeingültig anerkannt zu werden.
Trubeckoj, Nikolaj Sergeevič
(2005)
Eurasien
(2005)
Der Essai stellt die Geschichte des Begriffs "Eurasien" (engl. Eurasia, russ. Evrazija) vor dem Hintergrund der traditionellen Opposition Europa vs. Asien dar. Besonderes Augenmerk gilt der politisch motivierten Umdeutung des Eurasienbegriffs durch die sog. Eurasierbewegung (russ. evrazijstvo), die im antibolschewistischen Exil der 1920er Jahre entstand und im postsowjetischen Russland eine unerwartete Renaissance erlebte.
Wissenschaft auf der Insel
(2005)
In dem Literaturessay wird in einem ersten Teil anhand einer Auswahl deutschsprachiger Literatur dargelegt, wie Feuerbach gegenwärtig rezipiert wird. In Skizzierung der Theorieentwicklung bei Feuerbach wird sich in einem zweiten Teil mit einem Desiderat der gegenwärtigen Feuerbach-Rezeption beschäftigt: mit der Begründung der geschichtlichen Vergesellschaftung der Menschen auf reziproken Ich-Du-Beziehungen.
Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden. Rechtslinguistisch ist insofern von Interesse, welche typischen Eigenheiten die rechtliche Kommunikation unter ihren spezifischen institutionellen Bedingungen hat, welche kommunikativen Rollen die Institution den verschiedenen Akteuren aufprägt und wie die Personen diese Rollen ausfüllen. Gleichermaßen relevant ist die Frage, welche Verständigungsprobleme sich z. B. beim Zusammentreffen von Experten und Laien ergeben. Die Beiträge des Bandes entwickeln eine innovative 'Medientheorie des Rechts', welche von der Annahme ausgeht, dass die Formen und Inhalte der Rechtskommunikation konstitutiv mit den Medien der juristischen Kommunikation verknüpft sind.